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   BGH, 04.06.1998 - IX ZR 165/97   

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https://dejure.org/1998,3695
BGH, 04.06.1998 - IX ZR 165/97 (https://dejure.org/1998,3695)
BGH, Entscheidung vom 04.06.1998 - IX ZR 165/97 (https://dejure.org/1998,3695)
BGH, Entscheidung vom 04. Juni 1998 - IX ZR 165/97 (https://dejure.org/1998,3695)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verweigerung eines Prozesskostenhilfegesuches für die Revision - Vertrauen von Gläubigern in die Rechtsbeständigkeit der Aufrechnungslage - Vorverlagerung der allgemeinen Aufrechnungsschranke auf den Zeitpunkt der Sequestration - Schutz des guten Glaubens des ...

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KO § 55 Nr. 1, § 106 Abs. 1 S. 2
    Vorverlagerung des Aufrechnungsverbots im Konkurs auf den Zeitpunkt der Sequestration

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 2538
  • ZIP 1998, 1319
  • NZI 1998, 43 (Ls.)
  • DB 1998, 1860
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 20.10.1986 - II ZR 293/85

    Verrechnung von Forderungen aus debitorischem Girokonto mit Gutschriften im

    Auszug aus BGH, 04.06.1998 - IX ZR 165/97
    Die Sache wirft im Hinblick auf die Entscheidungen in BGHZ 99, 36, 40 f. [BGH 20.10.1986 - II ZR 293/85]; 109, 321, 322 [BGH 07.12.1989 - IX ZR 228/89](unter I.) und das Senatsurteil vom 20. März 1997 - IX ZR 71/96 (ZIP 1997, 737, 739) keine ungeklärte Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung auf.
  • BGH, 20.03.1997 - IX ZR 71/96

    Umfang der Pfändung der künftigen Ansprüche aus einem Girovertrag; Erstreckung

    Auszug aus BGH, 04.06.1998 - IX ZR 165/97
    Die Sache wirft im Hinblick auf die Entscheidungen in BGHZ 99, 36, 40 f. [BGH 20.10.1986 - II ZR 293/85]; 109, 321, 322 [BGH 07.12.1989 - IX ZR 228/89](unter I.) und das Senatsurteil vom 20. März 1997 - IX ZR 71/96 (ZIP 1997, 737, 739) keine ungeklärte Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung auf.
  • BGH, 07.12.1989 - IX ZR 228/89

    Berechnung von Fristen nach Eröffnung des Konkursverfahrens nach bestätigtem

    Auszug aus BGH, 04.06.1998 - IX ZR 165/97
    Die Sache wirft im Hinblick auf die Entscheidungen in BGHZ 99, 36, 40 f. [BGH 20.10.1986 - II ZR 293/85]; 109, 321, 322 [BGH 07.12.1989 - IX ZR 228/89](unter I.) und das Senatsurteil vom 20. März 1997 - IX ZR 71/96 (ZIP 1997, 737, 739) keine ungeklärte Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung auf.
  • BGH, 29.06.2004 - IX ZR 195/03

    Zulässigkeit der Aufrechnung im Insolvenz-Eröffnungsverfahren; Anfechtbarkeit der

    a) Wie der Senat zur Konkursordnung mehrfach entschieden hat, erfaßt § 55 Nr. 1 KO nur nach Konkurseröffnung, nicht dagegen während der Sequestration entstandene Aufrechnungslagen (BGHZ 99, 36, 40 f.; BGH, Beschl. v. 4. Juni 1998 - IX ZR 165/97, ZIP 1998, 1319; Urt. v. 9. März 2000 - IX ZR 355/98, ZIP 2000, 757, 758).

    Darauf hat der Senat bereits in seinen Entscheidungen vom 4. Juni 1998 (aaO) und vom 9. März 2000 (aaO) hingewiesen; daran hält er fest (zustimmend Braun/Kroth, InsO § 96 Rn. 8; Uhlenbruck, InsO 12. Aufl., § 96 Rn. 26 sowie das unten zu b bb zitierte Schrifttum).

    Insbesondere die Verbindung der Unwirksamkeit der Aufrechnung mit der anfechtbaren Begründung der Aufrechnungslage macht deutlich, daß die §§ 94 bis 96 InsO insgesamt die Frage, wann Aufrechnungen unwirksam sind, insolvenzrechtlich umfassend und abschließend regeln und damit auch für das Eröffnungsverfahren in dieser Hinsicht keinen Raum lassen für von § 21 Abs. 2 Nr. 2, 3 InsO ausgehende zusätzliche Rechtswirkungen (vgl. BGH, Beschl. v. 4. Juni 1998, aaO; zustimmend HK-InsO/Kirchhof, 3. Aufl. § 21 Rn. 25, § 24 Rn. 7; Kübler/Prütting/Lüke, InsO § 94 Rn. 88; Gerhardt, Festschrift für Zeuner S. 353, 366; Häsemeyer, Kölner Schrift zur Insolvenzordnung 2. Aufl. S. 663 Rn. 50; MünchKomm-InsO/Brandes, § 94 Rn. 41 ff.).

  • BGH, 15.03.2012 - IX ZR 249/09

    Insolvenzeröffnungsverfahren: Ermächtigung des vorläufigen Insolvenzverwalters

    a) Der Senat hat bereits entschieden, dass § 96 Abs. 1 Nr. 1 InsO auf eine im Eröffnungsverfahren begründete Aufrechnungslage auch dann keine Anwendung findet, wenn das Insolvenzgericht einen vorläufigen Insolvenzverwalter bestimmt und Sicherungsmaßnahmen nach § 21 Abs. 2 InsO getroffen hat (BGH, Urteil vom 29. Juni 2004 - IX ZR 195/03, BGHZ 159, 388, 390 ff; vgl. auch BGH, Beschluss vom 4. Juni 1998 - IX ZR 165/97, ZIP 1998, 1319 zu § 55 Nr. 1 KO).
  • BFH, 17.12.1998 - VII R 47/98

    Vorsteuerguthaben des Gemeinschuldners

    Die Vorverlegung der allgemeinen Aufrechnungsschranke des § 55 Nr. 1 KO auf den Zeitpunkt der Sequestration mit Veräußerungsverbot (§ 106 Abs. 1 Satz 2 KO) widerspreche der Wertung des Gesetzgebers, die Aufrechnungsbefugnis für die Zeit vor Eröffnung des Konkursverfahrens in flexibler Weise nur durch die Anfechtungsnormen der §§ 29 bis 32 KO zu beschränken und so dem Gutglaubensschutz des aufrechnenden Gläubigers Rechnung zu tragen (BGH, Nichtannahmebeschluß vom 4. Juni 1998 IX ZR 165/97, ZIP 1998, 1319).

    Der Senat teilt die Auffassung des BGH (Beschluß in ZIP 1998, 1319), die gleichermaßen für das im vorläufigen Vergleichsverfahren mit Anschlußkonkurs ergangene Veräußerungsverbot gilt (vgl. §§ 12, 103 VglO), daß die vom Gesetzgeber in den §§ 53 bis 55 KO getroffenen Regelungen eine Einschränkung der Aufrechnungsbefugnis eindeutig erst ab dem Zeitpunkt der Konkurseröffnung vorsehen.

    Auch für das zum 1. Januar 1999 in Kraft tretende Insolvenzrecht hat der Gesetzgeber trotz des bestehenden Meinungsstreits den von den Vertretern der Gegenmeinung für notwendig gehaltenen Schutz und die Stärkung der Insolvenzmasse bereits vor Konkurseröffnung in der Insolvenzordnung (InsO) nicht verwirklicht (vgl. im Gegenteil §§ 21 bis 24, 94, 95, 96 Nr. 3 InsO; BGH in ZIP 1998, 1319).

  • BGH, 09.03.2000 - IX ZR 355/98

    Ansprüche des wegen Eröffnung des Insolvenzverfahrens ausscheidenden

    § 55 Satz 1 Nr. 1 KO ist in dieser Phase daher nicht entsprechend anwendbar (Senatsbeschl. v. 4. Juni 1998 - IX ZR 165/97, ZIP 1998, 1319; ebenso BFH ZIP 1999, 714; BGHZ 99, 36; 109, 321, 322 für das Vergleichsverfahren).
  • FG Nürnberg, 11.10.2005 - II 426/03

    Die Aufrechnung von Insolvenzforderungen der Finanzbehörden gegen den

    Auch die neuere Rechtsprechung des BFH (BStBl. II 1999, 423) und des BGH (ZIP 1998, 1319) habe darauf hingewiesen, dass die neue Insolvenzordnung keine Änderung der Rechtsprechung hinsichtlich des Aufrechnungsverbotes hervorgerufen habe.
  • OLG Rostock, 21.08.2003 - 1 U 197/01

    Zulässigkeit und Anfechtung der Verrechnung eingehender Gutschriften mit einem

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  • LG Rostock, 30.10.2001 - 10 O 203/01

    Keine Anfechtbarkeit der nach Anordnung eines allgemeinen Veräußerungsverbots

    Bankmäßige Verrechnungen und Aufrechnungen von Zahlungseingängen mit einem Debetsaldo auf einem Konto werden vom Verfügungsverbot des § 24 InsO nicht tangiert und sind allenfalls im Wege der Anfechtung angreifbar (Wimmer-Schmerbach, Frankfurter Kommentar zur Insolvenzordnung , 1999, § 24 Rn. 12; Eckardt, Vorausverfügung und Sequestration, ZIP 1997, 957 ff. [BGH 20.03.1997 - IX ZR 71/96] [959]; OLG Celle ZInsO 1998, 235 ; BGH ZIP 1998, 1319 [BGH 04.06.1998 - IX ZR 165/97] für die Verrechnung von Zahlungseingängen auf einem debitorischen Girokonto zwischen der Anordnung der Sequestration und der Konkurseröffnung).
  • OLG Düsseldorf, 02.02.1999 - 6 W 60/98

    Leistungen an den Gemeinschuldner nach Veröffentlichung eines allgemeinen

    Der BGH hat mit Beschluß vom 04.06.1998 (NJW 1998, 2538, 2539) seine Rechtsprechung, der sich der Senat anschließt, bestätigt, wonach eine Vorverlagerung der allgemeinen Aufrechnungsschranken auf den Zeitpunkt der Sequestration den Wertungen des Gesetzgebers widerspricht.
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