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   BGH, 20.11.2008 - IX ZR 180/07   

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https://dejure.org/2008,906
BGH, 20.11.2008 - IX ZR 180/07 (https://dejure.org/2008,906)
BGH, Entscheidung vom 20.11.2008 - IX ZR 180/07 (https://dejure.org/2008,906)
BGH, Entscheidung vom 20. November 2008 - IX ZR 180/07 (https://dejure.org/2008,906)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 97, 535 ff.; ZVG §§ 90, 55
    Zubehöreigenschaft einer vom Mieter eingebauten Einbauküche

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zubehöreigenschaft einer von einem Mieter in seine Wohnung eingebrachten Küche; Einbauküche als wesentlicher Bestandteil eines Grundstücks

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Einbauküche - wesentlicher Grundstücksbestandteil?

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Entfernung einer vom Mieter eingebrachten Einbauküche

  • Judicialis

    BGB § 97; ; ZVG § 55; ; ZVG § 90

  • Prof. Dr. Lorenz

    Einbauküche als "Zubehör" (§ 97 BGB), Voraussetzungen der Zubehöreigenschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 97; ZVG § 55; ZVG § 90
    Zubehöreigenschaft einer von einem Mieter in seine Wohnung eingebrachten Küche; Einbauküche als wesentlicher Bestandteil eines Grundstücks

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zubehöreigenschaft einer Einbauküche

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Haus zwangsversteigert - Mieter nahmen Einbauküche mit - neue Eigentümer fordern Herausgabe

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Zubehöreigenschaft einer von einem Mieter in seine Wohnung eingebrachten Küche; Einbauküche als wesentlicher Bestandteil eines GrundstücksZubehöreigenschaft einer Einbauküche

  • mietrechtsinfo.de (Kurzinformation)

    Einbauküche als wesentlicher Bestandteil oder Zubehör

  • anwalt.de (Kurzinformation und Leitsatz)

    Ist die Einbauküche des Mieters im Wohnungszwangsversteigerungsverfahren Zubehör?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Beim Hausverkauf bleibt Einbauküche beim Mieter - Zur Zubehöreigenschaft einer Einbauküche

Besprechungen u.ä. (3)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Zubehöreigenschaft von Einbauküchen

  • bethgeundpartner.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Einbauküche: Gehört die Einbauküche des Mieters zum Zubehör?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wann ist eine Einbauküche Zubehör einer Mietwohnung? (IMR 2009, 40)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 1078
  • MDR 2009, 374
  • DNotZ 2009, 380
  • NZM 2009, 121
  • ZMR 2009, 271
  • WM 2009, 285
  • Rpfleger 2009, 253
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 01.02.1990 - IX ZR 110/89

    Zubehöreigenschaft einer Kücheneinrichtung

    Auszug aus BGH, 20.11.2008 - IX ZR 180/07
    Dazu genügt nicht, dass die Verbindung nur für einen von vornherein begrenzten Zeitraum oder lediglich zur Befriedigung der Bedürfnisse des derzeitigen Nutzers erfolgt (BGHZ 62, 49, 52 ; BGH, Urt. v. 1. Februar 1990 - IX ZR 110/89, WM 1990, 603, 605).

    Die Widmung des Einfügenden, seine Zweckbestimmung, entscheidet darüber, ob die Einbauküche Zubehör wird (vgl. BGH, Urt. v. 1. Februar 1990 aaO S. 605).

    Darlegungs- und beweispflichtig hierfür sind die Beklagten (BGH, Urt. v. 1. Februar 1990 aaO S. 605; OLG Nürnberg, MDR 2002, 815, 816) .

    Die Frage kann regional unterschiedlich zu beurteilen sein und die Antwort kann sich im Laufe der Jahre geändert haben (vgl. BGH, Urt. v. 1. Februar 1990 aaO S. 604 f).

    Die Annahme einer dauerhaften Widmung als Zubehör wäre nur dann gerechtfertigt, wenn die Beklagten das gesicherte Recht und die Absicht gehabt hätten, auf Dauer in der Wohnung zu bleiben (vgl. BGH, Urt. v. 1. Februar 1990 aaO S. 605; OLG Koblenz ZMR 1993, 66, 67).

  • BGH, 14.12.2005 - IV ZR 45/05

    Umfang des Hypothekenhaftungsverbandes; Begriff des für einen gewerblichen

    Auszug aus BGH, 20.11.2008 - IX ZR 180/07
    Gemäß § 97 BGB ist eine bewegliche Sache grundsätzlich dann Zubehör, wenn sie, ohne schon Bestandteil der Hauptsache zu sein, nicht nur vorübergehend deren wirtschaftlichem Zweck zu dienen bestimmt ist und zu ihr in einem dieser Bestimmung entsprechenden räumlichen Verhältnis steht (BGHZ 165, 261, 263) .

    Für das richterliche Ermessen, was im Einzelfall als Zubehör anzusehen ist, besteht zwar ein weiter Spielraum (BGHZ 165, 261, 265) .

  • OLG Karlsruhe, 12.11.1987 - 9 U 216/86

    Einbauküche; Zubehör; Wesentlicher Bestandteil

    Auszug aus BGH, 20.11.2008 - IX ZR 180/07
    Dies entspricht einer verbreiteten Auffassung in der Rechtsprechung (vgl. etwa OLG Karlsruhe NJW-RR 1986, 19, 20 ; NJW-RR 1988, 459, 460 ; OLG Frankfurt/Main ZMR 1988, 136; OLG Hamm NJW-RR 1989, 333; FamRZ 1998, 1028; OLG Zweibrücken Rpfleger 1993, 169, 170; OLG Koblenz ZMR 1993, 66, 68; OLG Düsseldorf VersR 1995, 559 ).
  • BAG, 22.08.2019 - 2 AZR 111/19

    Zugang einer Kündigungserklärung - Einwurf in den Hausbriefkasten

    Die Frage nach einer Verkehrsanschauung kann regional unterschiedlich zu beurteilen sein und die Antwort kann sich im Lauf der Jahre ändern (BGH 20. November 2008 - IX ZR 180/07 - Rn. 28) .
  • BFH, 03.08.2016 - IX R 14/15

    Zur steuerlichen Abziehbarkeit von Aufwendungen für die Erneuerung einer

    Nach diesen Grundsätzen hat die höchstrichterliche Zivilrechtsprechung Einbauküchen im Regelfall die Eigenschaft als einem "wesentlichen Bestandteil" eines Gebäudes abgesprochen, jedoch im Einzelfall --abhängig von der regionalen Verkehrsauffassung-- eine Zubehöreigenschaft für möglich gehalten (vgl. Urteile des Bundesgerichtshofs vom 20. November 2008 IX ZR 180/07, Wertpapier-Mitteilungen/Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht --WM-- 2009, 285; vom 1. Februar 1990 IX ZR 110/89, WM 1990, 603).
  • OLG Bremen, 27.10.2017 - 4 UF 86/17

    Darlegungs- und Beweislast für die Zubehöreigenschaft einer Sache -

    Nach der überwiegend in Rechtsprechung und Literatur vertretenen Auffassung handelt es sich bei Standardeinbauküchen, die ohne bedeutenden Wertverlust aus einem Raum ausgebaut und in eine andere Immobilie wieder eingebaut werden können, um keine wesentlichen Bestandteile des Hauses bzw. der Wohnung (vgl. BGH, NJW 2009, 1078 Rn. 13; BGH, NJW-RR 1990, 586 Rn. 11 f.; OLG Koblenz, NJW-RR 2017, 838 Rn. 16 ff.; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1994, 1039; KG, KGR Berlin 1999, 8).

    Dagegen hat derjenige, der sich auf eine Verkehrsanschauung i.S.d. § 97 Abs. 1 S. 2 BGB beruft, die der Annahme der Zubehöreigenschaft der Sache entgegensteht, diese Verkehrsauffassung darzulegen und zu beweisen (vgl. BGH, NJW-RR 1990, 586 Rn. 19 sowie NJW 2009, 1078 Rn. 28; OLG Nürnberg, NJW-RR 2002, 1485 Rn. 9).

    Ebenso trägt sie die Darlegungs- und Beweislast für die Voraussetzungen des § 97 Abs. 2 S. 1 BGB, also den Einwand, es liege bei den Einbauelektrogeräten deshalb keine Zubehöreigenschaft i.S.d. § 97 Abs. 1 S. 1 BGB vor, weil die Einbauelektrogeräte nur vorübergehend zur Benutzung eingebaut worden seien (vgl. MüKo/Stresemann, a.a.O., § 97 Rn. 32; BGH, NJW-RR 1990, 586 Rn. 16 sowie NJW 2009, 1078 Rn. 29).

  • BFH, 03.06.2020 - II B 54/19

    Keine Grunderwerbsteuer für den Erwerb von Zubehör; Bestimmtheit des gesetzlichen

    Der Tatrichter stellt fest, ob ein Gegenstand z.B. nach der Verkehrsanschauung als Zubehör angesehen werden kann und ob der Einfügende eine derartige Zweckbestimmung getroffen hat (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 20.11.2008 - IX ZR 180/07, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 2009, 1078, unter II.2. bzgl. einer Einbauküche als Zubehör einer Wohnung).

    Die Beurteilung muss widerspruchs- und denkfehlerfrei erfolgen (BGH-Urteil in NJW 2009, 1078, unter II.).

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