Rechtsprechung
BGH, 15.04.2010 - IX ZR 188/09 |
Volltextveröffentlichungen (17)
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 225 InsO, § 139 Abs 1 AktG, § 140 Abs 2 S 1 AktG, § 140 Abs 3 AktG, § 274 Abs 1 AktG
Insolvenzplanverfahren über das Vermögen einer Aktiengesellschaft: Behandlung der Ansprüche von Vorzugsaktionären auf Nachzahlungen nicht geleisteter Vorzugsdividenden - IWW
- Deutsches Notarinstitut
InsO § 225
Unselbstständige Ansprüche von Vorzugsaktionären auf Nachzahlungen nicht geleisteter Vorzugsdividenden im Insolvenzplanverfahren wie Forderungen letztrangiger Insolvenzgläubiger zu behandeln - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Insolvenzrechtliche Behandlung unselbstständiger Ansprüche von Vorzugsaktionären auf Nachzahlungen nicht geleisteter Vorzugsdividenden i.R.e. Insolvenzplanverfahrens im Falle eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Aktiengesellschaft
- Betriebs-Berater
Insolvenzplanverfahren - Unselbstständige Ansprüche von Vorzugsaktionären auf Nachzahlungen nicht geleisteter Vorzugsdividenden
- rewis.io
Insolvenzplanverfahren über das Vermögen einer Aktiengesellschaft: Behandlung der Ansprüche von Vorzugsaktionären auf Nachzahlungen nicht geleisteter Vorzugsdividenden
- ra.de
- rewis.io
Insolvenzplanverfahren über das Vermögen einer Aktiengesellschaft: Behandlung der Ansprüche von Vorzugsaktionären auf Nachzahlungen nicht geleisteter Vorzugsdividenden
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
InsO § 225 Abs. 1; AktG § 140 Abs. 2 S. 1
Insolvenzrechtliche Behandlung unselbstständiger Ansprüche von Vorzugsaktionären auf Nachzahlungen nicht geleisteter Vorzugsdividenden i.R.e. Insolvenzplanverfahrens im Falle eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Aktiengesellschaft - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Erlöschen von Ansprüchen von Vorzugsaktionären auf Nachzahlung
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Dividendenforderungen von Vorzugsaktionären in der Insolvenz einer AG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Vorzugsaktionäre im Insolvenzplanverfahren der AG
- zbb-online.com (Leitsatz)
InsO § 225; AktG §§ 139, 140
Erlöschen der Nachzahlungsansprüche von Vorzugsaktionären mit Erfüllung des Insolvenzplans - Betriebs-Berater (Leitsatz)
Insolvenzplanverfahren - Zur Behandlung unselbständiger Ansprüche von Vorzugsaktionären auf Nachzahlungen nicht geleisteter Vorzugsdividenden
Besprechungen u.ä.
- WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)
Unselbständige Nachzahlungsansprüche von Vorzugsaktionären im Insolvenzplanverfahren
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 10.10.2008 - 39 O 99/08
- OLG Düsseldorf, 30.09.2009 - 6 U 166/08
- BGH, 15.04.2010 - IX ZR 188/09
Papierfundstellen
- BGHZ 185, 206
- ZIP 2009, 2350
- ZIP 2010, 1039
- MDR 2010, 1215
- NZI 2010, 36
- NZI 2010, 603
- WM 2010, 1179
- BB 2010, 1545
- BB 2010, 1816
- DB 2010, 1339
- Rpfleger 2010, 538
- NZG 2010, 859
- NZG 2011, 75
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 08.10.1952 - II ZR 313/51
Gewinnachzahlungsrecht. Währungsreform
Auszug aus BGH, 15.04.2010 - IX ZR 188/09
Dieses erstarkt zu einem selbständigen übertragbaren Anspruch erst dann, wenn ein Gewinnverwendungsbeschluss von der Hauptversammlung gefasst wird (BGHZ 7, 263, 264 f;… GK-AktG/G. Bezzenberger, aaO § 139 Rn. 13;… MünchKomm-AktG/Volhard, aaO; Hirte/Mock ZInsO 2009, 1129 f).Auch der Nachzahlungsanspruch, dessen fehlender Ausgleich gemäß § 140 Abs. 2 AktG zum Aufleben des Stimmrechts der Inhaber der Vorzugsaktien führt, wird erst durch den Gewinnverwendungsbeschluss ein selbständig übertragbarer Anspruch (BGHZ 7, 263, 264 f;… GK-AktG/G. Bezzenberger, aaO § 139 Rn. 23;… MünchKomm-AktG/Volhard, aaO § 139 Rn. 14;… Hirte/Mock aaO).
b) Von der Möglichkeit des § 140 Abs. 3 AktG, den Anspruch auf Nachzahlung des Vorzugsbetrags so auszugestalten, dass er als Anspruch bereits entsteht unter der aufschiebenden Bedingung, dass später ein Gewinnverwendungsbeschluss gefasst wird (vgl. BGHZ 7, 263, 264 f;… GK-AktG/G. Bezzenberger, aaO § 140 Rn. 32;… MünchKomm-AktG/Volhard, aaO § 140 Rn. 15;… Hüffer, AktG 8. Aufl. § 140 Rn. 10), hatte die Beklagte keinen Gebrauch gemacht.
- LG Düsseldorf, 10.10.2008 - 39 O 99/08
Nichtvorliegen einer Insolvenzforderung bei Bestehen eines Nachzahlungsrechts
Auszug aus BGH, 15.04.2010 - IX ZR 188/09
Landgericht (ZIP 2009, 1337) und Berufungsgericht (ZIP 2009, 2350) haben der Klage stattgegeben. - BGH, 05.02.2009 - IX ZB 230/07
Beschwerderecht eines Insolvenzverwalters gegen die Versagung der Bestätigung …
Auszug aus BGH, 15.04.2010 - IX ZR 188/09
Voraussetzung ist aber immer, dass plandispositive Gegenstände geregelt werden (BGH, Beschl. v. 5. Februar 2009 - IX ZB 230/07, ZIP 2009, 480, 482 Rn. 25).
- BGH, 28.01.2020 - II ZR 10/19
Berücksichtigung einer Abfindungsforderung eines vor der Insolvenz …
Der Gesellschafter ist daher, soweit sein Abfindungsanspruch dieser kapitalerhaltungsrechtlichen Bindung unterliegt, trotz seines Ausscheidens weiterhin wie ein noch an der Gesellschaft beteiligter Gesellschafter zu behandeln und entsprechend der Vorschrift des § 199 InsO derart als nachrangig einzustufen, dass ihm eine Befriedigungsmöglichkeit lediglich im Rang nach den nachrangigen Forderungen des § 39 Abs. 1 InsO zuerkannt werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 15. April 2010 - IX ZR 188/09, BGHZ 185, 206 Rn. 28 f.). - LG Bonn, 13.06.2012 - 16 O 4/11
Anspruch eines Handelsvertreters gegen Unternehmer auf Buchauszug über alle …
Die Beklagte hat den Auskunftsanspruch jedoch durch Mitteilung des Inhalts des auf der Hauptversammlung ihrer Aktionäre vom 20.11.2010 (Anlage B##) gefassten Beschlusses zur Verwendung des Bilanzgewinns nach § 126 AktG (vgl. BGH, Urt. v. 15.42010 - IX ZR 188/09, MDR 2010, 1215) erfüllt, § 362 BGB. - LG Hamburg, 26.09.2014 - 403 HKO 19/13
Angemessenheit der Barabfindung für die Aktien der ausgeschlossenen …
Der Anspruch auf Vorzugsdividende der stimmrechtslosen Vorzugsaktionäre gemäß § 139 Abs. 1 AktG ist ein mitgliedschaftliches Recht, welches erst dann zu einem selbständigen Anspruch erstarkt, wenn ein Gewinnverwendungsbeschluss von der Hauptversammlung gefasst wird (BGHZ 185, 206, juris-Rz. 16).