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   BGH, 15.04.2010 - IX ZR 188/09   

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https://dejure.org/2010,722
BGH, 15.04.2010 - IX ZR 188/09 (https://dejure.org/2010,722)
BGH, Entscheidung vom 15.04.2010 - IX ZR 188/09 (https://dejure.org/2010,722)
BGH, Entscheidung vom 15. April 2010 - IX ZR 188/09 (https://dejure.org/2010,722)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 225 InsO, § 139 Abs 1 AktG, § 140 Abs 2 S 1 AktG, § 140 Abs 3 AktG, § 274 Abs 1 AktG
    Insolvenzplanverfahren über das Vermögen einer Aktiengesellschaft: Behandlung der Ansprüche von Vorzugsaktionären auf Nachzahlungen nicht geleisteter Vorzugsdividenden

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    InsO § 225
    Unselbstständige Ansprüche von Vorzugsaktionären auf Nachzahlungen nicht geleisteter Vorzugsdividenden im Insolvenzplanverfahren wie Forderungen letztrangiger Insolvenzgläubiger zu behandeln

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Insolvenzrechtliche Behandlung unselbstständiger Ansprüche von Vorzugsaktionären auf Nachzahlungen nicht geleisteter Vorzugsdividenden i.R.e. Insolvenzplanverfahrens im Falle eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Aktiengesellschaft

  • Betriebs-Berater

    Insolvenzplanverfahren - Unselbstständige Ansprüche von Vorzugsaktionären auf Nachzahlungen nicht geleisteter Vorzugsdividenden

  • rewis.io

    Insolvenzplanverfahren über das Vermögen einer Aktiengesellschaft: Behandlung der Ansprüche von Vorzugsaktionären auf Nachzahlungen nicht geleisteter Vorzugsdividenden

  • ra.de
  • rewis.io

    Insolvenzplanverfahren über das Vermögen einer Aktiengesellschaft: Behandlung der Ansprüche von Vorzugsaktionären auf Nachzahlungen nicht geleisteter Vorzugsdividenden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 225 Abs. 1; AktG § 140 Abs. 2 S. 1
    Insolvenzrechtliche Behandlung unselbstständiger Ansprüche von Vorzugsaktionären auf Nachzahlungen nicht geleisteter Vorzugsdividenden i.R.e. Insolvenzplanverfahrens im Falle eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Aktiengesellschaft

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Erlöschen von Ansprüchen von Vorzugsaktionären auf Nachzahlung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Dividendenforderungen von Vorzugsaktionären in der Insolvenz einer AG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vorzugsaktionäre im Insolvenzplanverfahren der AG

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    InsO § 225; AktG §§ 139, 140
    Erlöschen der Nachzahlungsansprüche von Vorzugsaktionären mit Erfüllung des Insolvenzplans

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Insolvenzplanverfahren - Zur Behandlung unselbständiger Ansprüche von Vorzugsaktionären auf Nachzahlungen nicht geleisteter Vorzugsdividenden

Besprechungen u.ä.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 185, 206
  • ZIP 2009, 2350
  • ZIP 2010, 1039
  • MDR 2010, 1215
  • NZI 2010, 36
  • NZI 2010, 603
  • WM 2010, 1179
  • BB 2010, 1545
  • BB 2010, 1816
  • DB 2010, 1339
  • Rpfleger 2010, 538
  • NZG 2010, 859
  • NZG 2011, 75
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 08.10.1952 - II ZR 313/51

    Gewinnachzahlungsrecht. Währungsreform

    Auszug aus BGH, 15.04.2010 - IX ZR 188/09
    Dieses erstarkt zu einem selbständigen übertragbaren Anspruch erst dann, wenn ein Gewinnverwendungsbeschluss von der Hauptversammlung gefasst wird (BGHZ 7, 263, 264 f; GK-AktG/G. Bezzenberger, aaO § 139 Rn. 13; MünchKomm-AktG/Volhard, aaO; Hirte/Mock ZInsO 2009, 1129 f).

    Auch der Nachzahlungsanspruch, dessen fehlender Ausgleich gemäß § 140 Abs. 2 AktG zum Aufleben des Stimmrechts der Inhaber der Vorzugsaktien führt, wird erst durch den Gewinnverwendungsbeschluss ein selbständig übertragbarer Anspruch (BGHZ 7, 263, 264 f; GK-AktG/G. Bezzenberger, aaO § 139 Rn. 23; MünchKomm-AktG/Volhard, aaO § 139 Rn. 14; Hirte/Mock aaO).

    b) Von der Möglichkeit des § 140 Abs. 3 AktG, den Anspruch auf Nachzahlung des Vorzugsbetrags so auszugestalten, dass er als Anspruch bereits entsteht unter der aufschiebenden Bedingung, dass später ein Gewinnverwendungsbeschluss gefasst wird (vgl. BGHZ 7, 263, 264 f; GK-AktG/G. Bezzenberger, aaO § 140 Rn. 32; MünchKomm-AktG/Volhard, aaO § 140 Rn. 15; Hüffer, AktG 8. Aufl. § 140 Rn. 10), hatte die Beklagte keinen Gebrauch gemacht.

  • LG Düsseldorf, 10.10.2008 - 39 O 99/08

    Nichtvorliegen einer Insolvenzforderung bei Bestehen eines Nachzahlungsrechts

    Auszug aus BGH, 15.04.2010 - IX ZR 188/09
    Landgericht (ZIP 2009, 1337) und Berufungsgericht (ZIP 2009, 2350) haben der Klage stattgegeben.
  • BGH, 05.02.2009 - IX ZB 230/07

    Beschwerderecht eines Insolvenzverwalters gegen die Versagung der Bestätigung

    Auszug aus BGH, 15.04.2010 - IX ZR 188/09
    Voraussetzung ist aber immer, dass plandispositive Gegenstände geregelt werden (BGH, Beschl. v. 5. Februar 2009 - IX ZB 230/07, ZIP 2009, 480, 482 Rn. 25).
  • BGH, 28.01.2020 - II ZR 10/19

    Berücksichtigung einer Abfindungsforderung eines vor der Insolvenz

    Der Gesellschafter ist daher, soweit sein Abfindungsanspruch dieser kapitalerhaltungsrechtlichen Bindung unterliegt, trotz seines Ausscheidens weiterhin wie ein noch an der Gesellschaft beteiligter Gesellschafter zu behandeln und entsprechend der Vorschrift des § 199 InsO derart als nachrangig einzustufen, dass ihm eine Befriedigungsmöglichkeit lediglich im Rang nach den nachrangigen Forderungen des § 39 Abs. 1 InsO zuerkannt werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 15. April 2010 - IX ZR 188/09, BGHZ 185, 206 Rn. 28 f.).
  • LG Bonn, 13.06.2012 - 16 O 4/11

    Anspruch eines Handelsvertreters gegen Unternehmer auf Buchauszug über alle

    Die Beklagte hat den Auskunftsanspruch jedoch durch Mitteilung des Inhalts des auf der Hauptversammlung ihrer Aktionäre vom 20.11.2010 (Anlage B##) gefassten Beschlusses zur Verwendung des Bilanzgewinns nach § 126 AktG (vgl. BGH, Urt. v. 15.42010 - IX ZR 188/09, MDR 2010, 1215) erfüllt, § 362 BGB.
  • LG Hamburg, 26.09.2014 - 403 HKO 19/13

    Angemessenheit der Barabfindung für die Aktien der ausgeschlossenen

    Der Anspruch auf Vorzugsdividende der stimmrechtslosen Vorzugsaktionäre gemäß § 139 Abs. 1 AktG ist ein mitgliedschaftliches Recht, welches erst dann zu einem selbständigen Anspruch erstarkt, wenn ein Gewinnverwendungsbeschluss von der Hauptversammlung gefasst wird (BGHZ 185, 206, juris-Rz. 16).
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