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Rechtsprechung
   BGH, 10.11.2005 - IX ZR 189/02 (1)   

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https://dejure.org/2005,1728
BGH, 10.11.2005 - IX ZR 189/02 (1) (https://dejure.org/2005,1728)
BGH, Entscheidung vom 10.11.2005 - IX ZR 189/02 (1) (https://dejure.org/2005,1728)
BGH, Entscheidung vom 10. November 2005 - IX ZR 189/02 (1) (https://dejure.org/2005,1728)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW
  • Wolters Kluwer
  • Wolters Kluwer

    Erinnerung gegen eine Kostenrechnung des Bundesgerichtshofes (BGH); Befreiung der Träger der Sozialhilfe von der Gerichtskostenzahlung; Umfassende persönliche Kostenfreiheit der Träger der Sozialhilfe nach § 64 Absatz 3 Satz 2 Sozialgesetzbuch- Zehntes Buch (SGB X)

  • Judicialis

    SGB X § 64 Abs. 3 Satz 2

  • ra.de
  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB X § 64 Abs. 3 S. 2
    Gerichtskostenpflicht der Träger der Sozialhilfe

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Sozialrecht - Wann sind Verfahren für Sozialhilfeträger Gerichtskostenfrei?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 717
  • MDR 2006, 715
  • FamRZ 2006, 411
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Düsseldorf, 11.05.1999 - 10 W 48/99

    Gerichtskostenbefreiung des Trägers der Sozialhilfe

    Auszug aus BGH, 10.11.2005 - IX ZR 189/02
    Nach einer vermittelnden Ansicht findet die Vorschrift zwar auf streitige Verfahren vor den Zivilgerichten Anwendung, wenn die Ansprüche nach § 90 BSHG übergeleitet (OLG Düsseldorf NJW-RR 1999, 1669; OLG Zweibrücken MDR 1996, 208) oder nach § 91 BSHG übergegangen sind (OLG Düsseldorf OLGR 1999, 497) oder wenn ein untrennbarer Sachzusammenhang zwischen öffentlich-rechtlicher Verwaltungstätigkeit einerseits und dem konkreten Zivilrechtsstreit andererseits besteht (OLG Düsseldorf OLGR 2004, 498), nicht aber bei kraft Gesetzes übergegangenen bürgerlich-rechtlichen Schadensersatzansprüchen (OLG Düsseldorf MDR 1995, 102).

    Dies würde zu einer generellen Kostenfreiheit der Sozialhilfeträger vor den Zivilgerichten führen, was nicht das Anliegen von § 64 Abs. 3 Satz 2 SGB X sein kann (Hartmann, Kostengesetze 35. Aufl. § 2 GKG Rn. 13 Stichwort Sozialleistung; BVerwG NVwZ-RR 2000, 189; OLG Düsseldorf NJW-RR 1999, 1669; OLGR 2004, 498).

    Dies ist etwa dann der Fall, wenn nach § 91 BSHG übergegangene (OLG Düsseldorf OLGR 1999, 497), nach § 90 BSHG übergeleitete (OLG Düsseldorf NJW-RR 1999, 1669; OLG Zweibrücken MDR 1996, 208) oder gemäß § 116 SGB X übergegangene Ansprüche geltend gemacht werden.

  • OLG Zweibrücken, 06.12.1995 - 4 W 71/95
    Auszug aus BGH, 10.11.2005 - IX ZR 189/02
    Nach einer vermittelnden Ansicht findet die Vorschrift zwar auf streitige Verfahren vor den Zivilgerichten Anwendung, wenn die Ansprüche nach § 90 BSHG übergeleitet (OLG Düsseldorf NJW-RR 1999, 1669; OLG Zweibrücken MDR 1996, 208) oder nach § 91 BSHG übergegangen sind (OLG Düsseldorf OLGR 1999, 497) oder wenn ein untrennbarer Sachzusammenhang zwischen öffentlich-rechtlicher Verwaltungstätigkeit einerseits und dem konkreten Zivilrechtsstreit andererseits besteht (OLG Düsseldorf OLGR 2004, 498), nicht aber bei kraft Gesetzes übergegangenen bürgerlich-rechtlichen Schadensersatzansprüchen (OLG Düsseldorf MDR 1995, 102).

    Dies ist etwa dann der Fall, wenn nach § 91 BSHG übergegangene (OLG Düsseldorf OLGR 1999, 497), nach § 90 BSHG übergeleitete (OLG Düsseldorf NJW-RR 1999, 1669; OLG Zweibrücken MDR 1996, 208) oder gemäß § 116 SGB X übergegangene Ansprüche geltend gemacht werden.

  • OLG Düsseldorf, 30.08.1994 - 10 W 99/94

    Auslagenfreiheit des Sozialhilfeträgers

    Auszug aus BGH, 10.11.2005 - IX ZR 189/02
    Während teilweise angenommen wird, für Träger der Sozialhilfe bestehe nach dieser Bestimmung umfassende persönliche Kostenfreiheit (OLG München MDR 1995, 1072), sind andere Oberlandesgerichte der Auffassung, aus dieser Vorschrift lasse sich für streitige Verfahren vor den Zivilgerichten überhaupt keine Kostenfreiheit ableiten (OLG Stuttgart ZfSch 1989, 197; OLG Zweibrücken KostRspr Nr. 24 zu § 2 GKG; OLG Düsseldorf MDR 1995, 102).

    Nach einer vermittelnden Ansicht findet die Vorschrift zwar auf streitige Verfahren vor den Zivilgerichten Anwendung, wenn die Ansprüche nach § 90 BSHG übergeleitet (OLG Düsseldorf NJW-RR 1999, 1669; OLG Zweibrücken MDR 1996, 208) oder nach § 91 BSHG übergegangen sind (OLG Düsseldorf OLGR 1999, 497) oder wenn ein untrennbarer Sachzusammenhang zwischen öffentlich-rechtlicher Verwaltungstätigkeit einerseits und dem konkreten Zivilrechtsstreit andererseits besteht (OLG Düsseldorf OLGR 2004, 498), nicht aber bei kraft Gesetzes übergegangenen bürgerlich-rechtlichen Schadensersatzansprüchen (OLG Düsseldorf MDR 1995, 102).

  • OLG Düsseldorf, 08.06.1999 - 10 WF 16/99

    Gerichtskostenbefreiung des Trägers der Sozialhilfe; Pflicht zur Erstattung von

    Auszug aus BGH, 10.11.2005 - IX ZR 189/02
    Nach einer vermittelnden Ansicht findet die Vorschrift zwar auf streitige Verfahren vor den Zivilgerichten Anwendung, wenn die Ansprüche nach § 90 BSHG übergeleitet (OLG Düsseldorf NJW-RR 1999, 1669; OLG Zweibrücken MDR 1996, 208) oder nach § 91 BSHG übergegangen sind (OLG Düsseldorf OLGR 1999, 497) oder wenn ein untrennbarer Sachzusammenhang zwischen öffentlich-rechtlicher Verwaltungstätigkeit einerseits und dem konkreten Zivilrechtsstreit andererseits besteht (OLG Düsseldorf OLGR 2004, 498), nicht aber bei kraft Gesetzes übergegangenen bürgerlich-rechtlichen Schadensersatzansprüchen (OLG Düsseldorf MDR 1995, 102).

    Dies ist etwa dann der Fall, wenn nach § 91 BSHG übergegangene (OLG Düsseldorf OLGR 1999, 497), nach § 90 BSHG übergeleitete (OLG Düsseldorf NJW-RR 1999, 1669; OLG Zweibrücken MDR 1996, 208) oder gemäß § 116 SGB X übergegangene Ansprüche geltend gemacht werden.

  • BVerwG, 08.10.1999 - 1 KSt 6.99

    Erstattungsanspruch; Gerichtskosten; Kostenbefreiung; Sozialleistungsträger.

    Auszug aus BGH, 10.11.2005 - IX ZR 189/02
    Dies würde zu einer generellen Kostenfreiheit der Sozialhilfeträger vor den Zivilgerichten führen, was nicht das Anliegen von § 64 Abs. 3 Satz 2 SGB X sein kann (Hartmann, Kostengesetze 35. Aufl. § 2 GKG Rn. 13 Stichwort Sozialleistung; BVerwG NVwZ-RR 2000, 189; OLG Düsseldorf NJW-RR 1999, 1669; OLGR 2004, 498).
  • OLG München, 18.07.1995 - 11 W 1440/95
    Auszug aus BGH, 10.11.2005 - IX ZR 189/02
    Während teilweise angenommen wird, für Träger der Sozialhilfe bestehe nach dieser Bestimmung umfassende persönliche Kostenfreiheit (OLG München MDR 1995, 1072), sind andere Oberlandesgerichte der Auffassung, aus dieser Vorschrift lasse sich für streitige Verfahren vor den Zivilgerichten überhaupt keine Kostenfreiheit ableiten (OLG Stuttgart ZfSch 1989, 197; OLG Zweibrücken KostRspr Nr. 24 zu § 2 GKG; OLG Düsseldorf MDR 1995, 102).
  • BGH, 28.09.2016 - XII ZB 251/16

    Kostenentscheidung im Umgangsverfahren: Beteiligtenstellung des Jugendamts;

    Das Verfahren muss also einen engen sachlichen Zusammenhang zur gesetzlichen Tätigkeit als Jugendhilfeträger haben (vgl. BGH Beschluss vom 10. November 2005 - IX ZR 189/02 - FamRZ 2006, 411, 412; KG FamRZ 2009, 1854, jeweils zum Sozialhilfeträger).

    Für eine darüber hinaus gehende Einschränkung des Regelungsbereichs besteht hingegen keine Veranlassung, wie der Bundesgerichtshof für die bis einschließlich 31. August 2009 geltende Gesetzesfassung bereits entschieden hat (vgl. BGH Beschluss vom 10. November 2005 - IX ZR 189/02 - FamRZ 2006, 411, 412; vgl. auch Volpert in Schneider/Volpert/Fölsch FamGKG 2. Aufl. § 2 Rn. 17).

  • BVerfG, 06.02.2007 - 1 BvR 191/06

    Überhöhte Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde bzgl

    gegen a) den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 10. November 2005 - IX ZR 189/02 -,.

    b) den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 3. Mai 2005 - IX ZR 189/02 -.

    Die Beschlüsse des Bundesgerichtshofs vom 3. Mai 2005 - IX ZR 189/02 - und vom 10. November 2005 - IX ZR 189/02 - verletzen die Beschwerdeführerin in ihrem allgemeinen Justizgewährungsanspruch aus Artikel 2 Absatz 1 des Grundgesetzes in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip.

  • AG Brandenburg, 07.09.2020 - 31 C 235/18

    Mängel aufgrund fehlerhafter Montage: Wie hoch ist die Minderung?

    Rechtsanwaltskosten, die für die außergerichtliche Geltendmachung neben dem Hauptanspruch eingeklagt werden, sind dementsprechend als Nebenforderungen streitwertmäßig nicht zu berücksichtigen, selbst wenn sie betragsmäßig ausgerechnet und dem Hauptanspruch zugeschlagen werden ( BGH , FamRZ 2007, Seiten 808 f.; OLG Frankfurt/Main , AGS 2006, Seite 251 ).
  • BSG, 19.02.2018 - B 6 SF 3/17 S

    Gerichtskostenfreiheit der Bundesagentur für Arbeit als Rechtsträgerin der die

    Vielmehr setzt der Sinn und Zweck der Vorschrift voraus, dass auch das konkrete Verfahren von dem Sozialleistungsträger gerade in dieser Eigenschaft geführt wird; das Verfahren muss also einen engen sachlichen Zusammenhang zu der gesetzlichen Tätigkeit als Träger der in der Vorschrift genannten Sozialleistungen haben (BGH Beschluss vom 10.11.2005 - IX ZR 189/02 - Juris RdNr 6 f; BGH Beschluss vom 28.9.2016 - XII ZB 251/16 - Juris RdNr 30) .
  • AG Brandenburg, 26.02.2024 - 30 C 221/23

    Abwehr unberechtigter Forderung - Ersatz der anfallenden Rechtsanwaltsgebühren

    Rechtsanwaltskosten, die für die außergerichtliche Geltendmachung neben dem Hauptanspruch eingeklagt werden, sind dementsprechend als Nebenforderungen streitwertmäßig nicht zu berücksichtigen (BGH, FamRZ 2007, Seiten 808 f.; OLG Frankfurt/Main, AGS 2006, Seite 251).
  • BSG, 28.01.2016 - B 13 SF 3/16 S

    Gerichtskostenbefreiung gem § 64 Abs 3 S 2 Halbs 1 SGB 10 für Träger der

    Diese Befreiung gilt jedenfalls für alle Streitigkeiten, die in einem engen sachlichen Zusammenhang mit den gesetzlichen Aufgaben des Trägers der Sozialhilfe stehen (vgl BGH Beschluss vom 10.11.2005 - IX ZR 189/02 - NJW-RR 2006, 717) .
  • OLG Hamm, 19.02.2008 - 15 VA 16/07

    Zulassung zur Teilnahme am automatisierten Registerabrufverfahren als

    Gleichwohl führt diese weite Auslegung nicht dazu, dass den Sozialleistungsträgern eine umfassende persönliche Kostenfreiheit zusteht (vgl. BGH FamRZ 2006, 411 = NJW-RR 2006, 717 zu § 64 Abs. 3 SGB X; OLG Düsseldorf RPfleger 1981, 456 für die Zwangsvollstreckung von Forderungen, OLG Karlsruhe a.a.O. für die Eintragung einer Sicherungshypothek).
  • BGH, 02.02.2006 - IX ZR 248/03

    Zurückweisung einer Anhörungsrüge

    Von einer weiteren Begründung wird in entsprechender Anwendung des § 544 Abs. 4 Satz 2 ZPO abgesehen (vgl. BGH, Beschl. v. 10. November 2005 - IX ZR 189/02).
  • AG Brandenburg, 27.08.2010 - 34 C 28/08
    Rechtsanwaltskosten, die für die außergerichtliche Geltendmachung neben dem Hauptanspruch eingeklagt werden, sind dementsprechend als Nebenforderungen streitwertmäßig nicht zu berücksichtigen, auch wenn sie betragsmäßig ausgerechnet und dem Hauptanspruch zugeschlagen werden ( BGH , FamRZ 2007, Seiten 808 f. = AGS 2007, Seiten 231 f. = ZfSch 2007, Seite 284; OLG Frankfurt/Main , AGS 2006, Seite 251 = RVGreport 2006, Seiten 156 f. ).
  • OLG Naumburg, 26.01.2011 - 2 Wx 1/11

    Gerichtsgebühren: Gebührenfreiheit für einen Sozialleistungsträger für eine

    aa) Der vorausgesetzte Anlass verlangt einen inneren Zusammenhang mit der gesetzlichen Tätigkeit des Sozialhilfeträgers (OLG Hamm, Beschluss vom 19.02.2008, 15 VA 16/07, Rpfleger 2008, 368; vgl. auch BGH, Beschluss vom 10.11.2005, IX ZR 189/02, NJW-RR 2006, 717, zu § 64 Abs. 3 Satz 2 SGB X).
  • OLG Naumburg, 27.01.2011 - 2 Wx 42/10

    Gerichtskostenbefreiung für einen Sozialhilfeträger: Gerichtliche Auskunft über

  • SG Itzehoe, 30.08.2017 - S 12 AS 265/15

    Rechtsanwaltsvergütung: Kostenerstattungsanspruch im sozialverwaltungsrechtlichen

  • OLG Frankfurt, 20.01.2010 - 14 UH 3/10

    Bemessung des Zuständigkeitsstreitwerts: Berücksichtigung außergerichtlicher

  • OLG Hamm, 14.01.2011 - 25 W 223/10

    Ansatz einer Gerichtsgebühr für die Prüfung des zur Insolvenztabelle angemeldeten

  • LG Coburg, 17.04.2007 - 33 S 18/07
  • LSG Bayern, 24.07.2018 - L 12 SF 106/17

    Gerichtskostenbefreiung, Gerichtskostenfreiheit, Eingezahlte Gerichtskosten,

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Rechtsprechung
   BGH, 03.05.2007 - IX ZR 189/02 (2)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,4299
BGH, 03.05.2007 - IX ZR 189/02 (2) (https://dejure.org/2007,4299)
BGH, Entscheidung vom 03.05.2007 - IX ZR 189/02 (2) (https://dejure.org/2007,4299)
BGH, Entscheidung vom 03. Mai 2007 - IX ZR 189/02 (2) (https://dejure.org/2007,4299)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassungsbeschwerde anlässlich einer Rechtsanwaltshaftung aufgrund Fristversäumnis in einem Unterhaltsprozess; Erfordernis eines Eingreifens des BGH bei objektiv willkürlicher Entscheidung oder Verletzung von Verfahrensgrundrechten zur Sicherung einer einheitlichen ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 1367
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 13.06.1996 - IX ZR 233/95

    Prüfungsmaßstab im Regreßprozeß bei Führung des Ausgangsverfahrens nach dem

    Auszug aus BGH, 03.05.2007 - IX ZR 189/02
    Im Regressprozess trifft deshalb die Darlegungs- und Beweislast für den Verzicht die Beklagten; denn die Regeln des Ausgangsrechtsstreits sind auch im Regressprozess anzuwenden (BGHZ 72, 328, 330; 133, 110, 115; BGH, Beschl. v. 4. März 2004 - IX ZR 180/02, FamRZ 2004, 779, 780; st. Rspr.; Fischer in Zugehör/Fischer/Sieg/Schlee, Handbuch der Anwaltshaftung, 2. Aufl. Rn. 1078).

    Deshalb sind neuer Sachvortrag und neue Beweismittel zu berücksichtigen (BGHZ 30, 226, 232; 133, 110, 115; Fischer, aaO Rn. 1073 ff), es sei denn, diese Erkenntnis hätte im Vorprozess unter keinen Umständen gewonnen werden können (vgl. BGHZ 163, 223, 229 ff).

  • BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvR 399/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen

    Auszug aus BGH, 03.05.2007 - IX ZR 189/02
    Geht das Gericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags einer Partei zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht ein, so lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder offensichtlich unsubstantiiert war (BVerfGE 47, 182, 189; 65, 293, 295; 70, 288, 293; 86, 133, 145 f).
  • BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 426/77

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung

    Auszug aus BGH, 03.05.2007 - IX ZR 189/02
    Geht das Gericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags einer Partei zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht ein, so lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder offensichtlich unsubstantiiert war (BVerfGE 47, 182, 189; 65, 293, 295; 70, 288, 293; 86, 133, 145 f).
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BGH, 03.05.2007 - IX ZR 189/02
    Geht das Gericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags einer Partei zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht ein, so lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder offensichtlich unsubstantiiert war (BVerfGE 47, 182, 189; 65, 293, 295; 70, 288, 293; 86, 133, 145 f).
  • BGH, 04.03.2004 - IX ZR 180/02

    Entscheidungsmaßstab im Anwaltshaftpflichtprozess

    Auszug aus BGH, 03.05.2007 - IX ZR 189/02
    Im Regressprozess trifft deshalb die Darlegungs- und Beweislast für den Verzicht die Beklagten; denn die Regeln des Ausgangsrechtsstreits sind auch im Regressprozess anzuwenden (BGHZ 72, 328, 330; 133, 110, 115; BGH, Beschl. v. 4. März 2004 - IX ZR 180/02, FamRZ 2004, 779, 780; st. Rspr.; Fischer in Zugehör/Fischer/Sieg/Schlee, Handbuch der Anwaltshaftung, 2. Aufl. Rn. 1078).
  • BGH, 22.06.1959 - III ZR 52/58

    Pflichten des Armenanwalts

    Auszug aus BGH, 03.05.2007 - IX ZR 189/02
    Deshalb sind neuer Sachvortrag und neue Beweismittel zu berücksichtigen (BGHZ 30, 226, 232; 133, 110, 115; Fischer, aaO Rn. 1073 ff), es sei denn, diese Erkenntnis hätte im Vorprozess unter keinen Umständen gewonnen werden können (vgl. BGHZ 163, 223, 229 ff).
  • BGH, 16.06.2005 - IX ZR 27/04

    Haftungsausfüllende Kausalität im Anwaltshaftungsprozess

    Auszug aus BGH, 03.05.2007 - IX ZR 189/02
    Deshalb sind neuer Sachvortrag und neue Beweismittel zu berücksichtigen (BGHZ 30, 226, 232; 133, 110, 115; Fischer, aaO Rn. 1073 ff), es sei denn, diese Erkenntnis hätte im Vorprozess unter keinen Umständen gewonnen werden können (vgl. BGHZ 163, 223, 229 ff).
  • BGH, 11.05.2004 - XI ZB 39/03

    Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung bei

    Auszug aus BGH, 03.05.2007 - IX ZR 189/02
    Die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erfordert ein Eingreifen des Bundesgerichtshofs, wenn die angefochtene Entscheidung sich als objektiv willkürlich darstellt oder Verfahrensgrundrechte einer Partei verletzt und die Entscheidung darauf beruht (BGHZ 151, 221, 226 ff; 154, 288, 296; BGH, Beschl. v. 11. Mai 2004 - XI ZB 39/03, WM 2004, 1407, 1408 f).
  • BGH, 27.03.2003 - V ZR 291/02

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen

    Auszug aus BGH, 03.05.2007 - IX ZR 189/02
    Die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erfordert ein Eingreifen des Bundesgerichtshofs, wenn die angefochtene Entscheidung sich als objektiv willkürlich darstellt oder Verfahrensgrundrechte einer Partei verletzt und die Entscheidung darauf beruht (BGHZ 151, 221, 226 ff; 154, 288, 296; BGH, Beschl. v. 11. Mai 2004 - XI ZB 39/03, WM 2004, 1407, 1408 f).
  • BGH, 10.02.2004 - VI ZR 94/03

    Anforderungen an den Tatbestand des Berufungsurteils bei Verkündung im Termin zur

    Auszug aus BGH, 03.05.2007 - IX ZR 189/02
    Danach kommt es nicht mehr darauf an, dass das Berufungsurteil verfahrensfehlerhaft die Berufungsanträge nicht wiedergibt und somit nicht erkennen lässt, welches Ziel die Klägerin mit ihrer Berufung verfolgt hat (vgl. BGHZ 158, 60, 62).
  • BVerfG, 08.10.1985 - 1 BvR 33/83

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

  • BGH, 04.07.2002 - V ZB 16/02

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde zur Fortbildung des Rechts und zur Sicherung

  • BGH, 14.11.1978 - VI ZR 112/77

    Beweismittel im Anwaltshaftungsprozeß

  • BGH, 20.12.2007 - VII ZR 137/07

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilprozess

    Geht das Gericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags einer Partei zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht ein, so lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder offensichtlich unsubstantiiert war (BVerfG, Beschluss vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91, BVerfGE 86, 133, 145 f; BGH, Beschluss vom 3. Mai 2007 - IX ZR 189/02, NJW-RR 2007, 1367).
  • KG, 24.08.2020 - 8 U 139/19

    Anwaltsregress wegen Vergleichsschluss zur Arbeitsverhältnisbeendigung

    Die Darlegungslast, welche die Streithelferin in einem Rechtsstreit mit dem Kläger gehabt hätte, trifft hier die Beklagte, denn die Regeln des Ausgangsrechtsstreits sind auch im Regressprozess anzuwenden (vgl. BGH, Beschluss vom 3.5.2007 - IX ZR 189/02 - NJW-RR 2007, 1367 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 17.09.2009 - IX ZR 225/07

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Pflichten des

    Zu Recht hat das Berufungsgericht - auch dann, wenn feststeht, welchen Ausgang das frühere Verfahren genommen hätte - die Sicht des Regressrichters für maßgeblich gehalten (vgl. BGHZ 174, 205, 209 Rn. 9; BGH, Beschl. v. 3. Mai 2007 - IX ZR 189/02, NJW-RR 2007, 1367, 1368 Rn. 11; Urt. v. 13. März 2008 - IX ZR 136/07, aaO Rn. 23; ferner Fischer in Zugehör/Fischer/Sieg/Schlee, Handbuch der Anwaltshaftung 2. Aufl. Rn. 1063; Ganter NJW 1996, 1310, 1312).
  • BGH, 02.07.2009 - IX ZR 51/07

    Umfang des rechtlichen Gehörs in Zivilverfahren

    Geht das Gericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags einer Partei zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht ein, so lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder offensichtlich unsubstantiiert war (BVerfGE 47, 182, 189 ; 65, 293, 295 ; 70, 288, 293 ; 86, 133, 145 f ; BGH, Urt. v. 3. Mai 2007 - IX ZR 189/02, NJW-RR 2007, 1367 Rn. 8).
  • OLG Düsseldorf, 16.05.2008 - 16 U 252/06
    Dieser erfasst zum einen gemäß § 32b Abs. 1 Nr. 1 ZPO alle Schadensersatzklagen, die auf Grund falscher, irreführender oder unterlassener öffentlicher Kapitalmarktinformationen gestützt werden (BGH, Beschluss vom 30.1. 2007 - X ARZ 381/06, NJW-RR 2007, 1367).
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Rechtsprechung
   BGH, 03.05.2005 - IX ZR 189/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,10837
BGH, 03.05.2005 - IX ZR 189/02 (https://dejure.org/2005,10837)
BGH, Entscheidung vom 03.05.2005 - IX ZR 189/02 (https://dejure.org/2005,10837)
BGH, Entscheidung vom 03. Mai 2005 - IX ZR 189/02 (https://dejure.org/2005,10837)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 27.06.2002 - V ZR 148/02

    Wertgrenze für die Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BGH, 03.05.2005 - IX ZR 189/02
    Damit das Revisionsgericht bei Prüfung der Zulässigkeit der Beschwerde feststellen kann, ob diese Wertgrenze überschritten ist, muß der Beschwerdeführer während der Geltungszeit der Übergangsregelung des § 26 Nr. 8 EGZPO nicht nur die Zulassungsgründe (§ 544 Abs. 2 Satz 3, § 543 Abs. 2 ZPO) innerhalb laufender Begründungsfrist vortragen, sondern auch darlegen, daß er mit der beabsichtigten Revision die Abänderung des Berufungsurteils in einem Umfang erstreben will, der die Wertgrenze von 20.000,-- EUR übersteigt (BGH, Beschl. v. 27. Juni 2002 - V ZR 148/02, WM 2002, 2431, 2433).

    Auch deshalb kann aus dem Umstand, daß die Klägerin die Zulassung der Revision in vollem Umfang erstrebt, nichts zur Höhe des Beschwerdegegenstandes abgeleitet werden (vgl. hierzu BGH, Beschl. v. 27. Juni 2002 aaO S. 2432).

  • BGH, 25.07.2002 - V ZR 118/02

    Statthaftigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde; Zulassung der Revision zur

    Auszug aus BGH, 03.05.2005 - IX ZR 189/02
    Zwar werden Angaben zum Beschwerdegegenstand dann entbehrlich, wenn der Streitgegenstand nicht teilbar und die Wertgrenze zweifelsfrei überschritten ist (BGH, Beschl. v. 25. Juli 2002 - V ZR 118/02, WM 2002, 1899; Beschl. v. 15. Juli 2003 - XI ZR 93/02, BGHR EGZPO § 26 Nr. 8 - Darlegungen 1).
  • BGH, 15.07.2003 - XI ZR 93/02

    Darlegung der Beschwer bei Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BGH, 03.05.2005 - IX ZR 189/02
    Zwar werden Angaben zum Beschwerdegegenstand dann entbehrlich, wenn der Streitgegenstand nicht teilbar und die Wertgrenze zweifelsfrei überschritten ist (BGH, Beschl. v. 25. Juli 2002 - V ZR 118/02, WM 2002, 1899; Beschl. v. 15. Juli 2003 - XI ZR 93/02, BGHR EGZPO § 26 Nr. 8 - Darlegungen 1).
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