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   BGH, 22.09.2011 - IX ZR 19/09   

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https://dejure.org/2011,3833
BGH, 22.09.2011 - IX ZR 19/09 (https://dejure.org/2011,3833)
BGH, Entscheidung vom 22.09.2011 - IX ZR 19/09 (https://dejure.org/2011,3833)
BGH, Entscheidung vom 22. September 2011 - IX ZR 19/09 (https://dejure.org/2011,3833)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 280 Abs 1 BGB, § 611 BGB
    Haftung des Rechtsanwalts: Umfang notwendiger Aufklärung des Mandanten über das Prozessrisiko

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beweislastverteilung für den Ursachenzusammenhang zwischen Pflichtverletzung und Schaden in einem Anwaltshaftungsprozess

  • rewis.io

    Haftung des Rechtsanwalts: Umfang notwendiger Aufklärung des Mandanten über das Prozessrisiko

  • ra.de
  • rewis.io

    Haftung des Rechtsanwalts: Umfang notwendiger Aufklärung des Mandanten über das Prozessrisiko

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 544 Abs. 1 S. 1
    Beweislastverteilung für den Ursachenzusammenhang zwischen Pflichtverletzung und Schaden in einem Anwaltshaftungsprozess

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 33 (Leitsatz und Kurzanmerkung)

    Haftung bei unzureichender Belehrung über Prozessrisiken

Besprechungen u.ä. (2)

  • BRAK-Mitteilungen (Entscheidungsanmerkung)

    Haftung bei unzureichender Belehrung über Prozessrisiken

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 33 (Leitsatz und Kurzanmerkung)

    Haftung bei unzureichender Belehrung über Prozessrisiken

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 16.02.2012 - I ZR 150/10

    Haftung des Fixkostenspediteurs: Verletzung einer speditionellen Nebenpflicht;

    aa) Für eine Haftung der Beklagten aus § 461 Abs. 2 Satz 1 HGB trifft die Klägerin grundsätzlich die Beweislast dafür, dass zwischen der Pflichtverletzung und dem eingetretenen Schaden ein Kausalzusammenhang besteht, da sich die Beweislastverteilung bei § 461 Abs. 2 Satz 1 HGB nach den allgemein für § 280 Abs. 1 BGB geltenden Regeln richtet (Koller aaO § 454 HGB Rn. 44; MünchKomm.HGB/Bydlinski aaO § 461 Rn. 22) und dies der Beweislastverteilung zur Haftung nach § 280 Abs. 1 BGB entspricht (vgl. BGH, Urteil vom 21. Dezember 2010 - VI ZR 284/09, BGHZ 188, 29 Rn. 19; Beschluss vom 22. September 2011 - IX ZR 19/09 Rn. 4, juris).
  • LG Hof, 26.04.2016 - 15 O 5/12

    Rechtsanwaltsvergütung - dieselbe Angelegenheit, Fremdgeld-Aufrechnung,

    Bei der Verletzung von - hier unterstellten - anwaltlichen Beratungspflichten gilt zwar die Vermutung, dass der Mandant bei pflichtgemäßer Belehrung des Anwaltes dessen Hinweisen gefolgt wäre, sofern für ihn bei vernünftiger Betrachtungsweise aus damaliger Sicht nur eine Entscheidung nahe gelegen hätte (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 22.09.2011, IX ZR 19/09, und Urteil vom 10.05.2012, IX ZR 125/10).
  • LG Gera, 15.05.2020 - 6 O 581/17

    Rechtsschutzversicherung: Regressanspruch gegen einen Rechtsanwalt aufgrund von

    In der Rechtsprechung des BGH (zur Klageerwiderung: Beschluss vom 22. September 2011 - IX ZR 19/09 - juris) ist anerkannt, dass der Rechtsanwalt den Mandanten über das Prozessrisiko auch dann belehren muss, wenn sich im Prozess neue Gesichtspunkte ergeben, die den Erfolg der Klage in Frage stellen (so auch G. Fischer/ Vill/ D. Fischer/ Rinkler/ Chab, Handbuch der Anwaltshaftung, 4. Auflage, § 2 Rn. 225).
  • LG Gera, 17.01.2020 - 6 O 1229/17

    Anwaltsvertrag: Unterlassener Hinweis auf die Verjährung einer Forderung

    In der Rechtsprechung des BGH (zur Klageerwiderung: Beschluss vom 22. September 2011 - IX ZR 19/09 - juris) ist anerkannt, dass der Rechtsanwalt den Mandanten über das Prozessrisiko auch dann belehren muss, wenn sich im Prozess neue Gesichtspunkte ergeben, die den Erfolg der Klage in Frage stellen (so auch G. Fischer/ Vill/ D. Fischer/ Rinkler/ Chab, Handbuch der Anwaltshaftung, 4. Auflage, § 2 Rn. 225).
  • LG Gera, 22.12.2020 - 6 O 1797/18

    Schadensersatzansprüche wegen anwaltlicher Pflichtverletzung

    In der Rechtsprechung des BGH (zur Klageerwiderung: Beschluss vom 22. September 2011 - IX ZR 19/09; ebenso OLG Koblenz, Urteil vom 12. November 1999 - 10 U 63/99 - jeweils zitiert nach juris) ist anerkannt, dass der Rechtsanwalt den Mandanten über das Prozessrisiko auch dann belehren muss, wenn sich im Prozess neue Gesichtspunkte ergeben, die den Erfolg der Klage in Frage stellen (so auch G. Fischer/ Vill/ D. Fischer/ Rinkler/ Chab, Handbuch der Anwaltshaftung, 4. Auflage, § 2 Rn. 225).
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