Rechtsprechung
   BGH, 12.02.1998 - IX ZR 190/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,306
BGH, 12.02.1998 - IX ZR 190/97 (https://dejure.org/1998,306)
BGH, Entscheidung vom 12.02.1998 - IX ZR 190/97 (https://dejure.org/1998,306)
BGH, Entscheidung vom 12. Februar 1998 - IX ZR 190/97 (https://dejure.org/1998,306)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,306) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Schadensersatz für die Zahlung überhöhter Umsatzsteuerzahlung gegen einen Steuerberater - Verjährung eines Schadensersatzanspruchs gegen den Steuerberater - Maßgeblich für den Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen eines Beratungsfehlers ...

  • Judicialis

    StBerG § 68

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StBerG § 68
    Beginn der Verjährungsfrist bei mehreren Pflichtverletzungen des Beraters

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StBerG § 68
    Verjährung des Schadensersatzanspruchs gegen einen Steuerberater

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • BRAK-Mitteilungen (Leitsatz)

    Verjährungsbeginn bei Anwaltshaftung

    Direkte Verlinkung nicht möglich.
    Eingabe in der Suchmaske auf der nächsten Seite: BRAK-Mitt. 1998, 124

Besprechungen u.ä.

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 742
  • VersR 1998, 1162
  • WM 1998, 786
  • WM 1999, 786
  • BB 1998, 1028
  • DB 1998, 1561
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (63)

  • BGH, 28.04.2015 - XI ZR 378/13

    Spekulative Swap-Geschäfte einer nordrhein-westfälischen Gemeinde: Unwirksamkeit

    Vielmehr entstanden mit jeder unterstellten Schädigung der Klägerin durch den zeitlich gestaffelten Abschluss der Swap-Geschäfte selbständige Schadenersatzansprüche, die verjährungsrechtlich getrennt zu betrachten waren (vgl. Senatsurteil vom 24. März 2015 - XI ZR 278/14, Umdruck Rn. 26; BGH, Urteile vom 14. Februar 1978 - X ZR 19/76, BGHZ 71, 86, 93 f., vom 15. Oktober 1992 - IX ZR 43/92, WM 1993, 251, 255, vom 12. Februar 1998 - IX ZR 190/97, WM 1998, 786, 788, vom 14. Juli 2005 - IX ZR 284/01, WM 2005, 2106, 2107 und vom 1. Dezember 2005 - IX ZR 115/01, WM 2006, 148, 150; Clouth, WuB 2015, 63, 65).
  • BGH, 09.02.2009 - II ZR 292/07

    Sanitary

    Denn selbst dann, wenn das Versäumnisurteil etwa mangels wirksamer Zustellung nicht in Rechtskraft erwuchs, lag in der bloßen Existenz eines klageabweisenden Titels, dessen Beseitigung die Schuldnerin - wie die vergebliche Nebenintervention des Klägers zeigt - mit dem Risiko eines Unterliegens aus formalen Gründen aktiv betreiben musste, eine schadensrelevante Verschlechterung ihrer Vermögenslage (BGHZ 119, 69, 70 ff. ; BGH, Urt. v. 12. Februar 1998 - IX ZR 190/97, WM 1998, 786, 787 f.; Urt. v. 9. Dezember 1999 - IX ZR 129/99, NJW 2000, 1263, 1264; Urt. v. 27. Januar 2000 - IX ZR 354/98, NJW 2000, 1267; Urt. v. 21. Februar 2002 - IX ZR 127/00, NJW 2002, 1414, 1415; Lange/Schiemann, Schadensersatz, 3. Aufl. 2003, § 1 IV 1 S. 44).
  • BGH, 21.02.2002 - IX ZR 127/00

    Beginn der Verjährung eines Schadensersatzanspruchs gegen einen Rechtsanwalt

    Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs tritt ein durch einen Fehler des Rechtsberaters bei der Führung eines Prozesses verursachter Schaden mit Erlaß der ersten daraufhin ergehenden, für den Mandanten nachteiligen gerichtlichen Entscheidung ein (BGH, Urt. v. 12. Februar 1998 - IX ZR 190/97, WM 1998, 786, 788 [Steuerberater]; v. 9. Dezember 1999 - IX ZR 129/99, WM 2000, 959, 960).

    Ausschlaggebend für die Anknüpfung an die erste nachteilige Entscheidung ist, daß sich damit die Vermögenslage des Betroffenen objektiv spürbar verschlechtert und es unsicher ist, ob diese Vermögensverschlechterung durch eine spätere Aufhebung der Entscheidung wieder wegfällt (BGH, Urt. v. 12. Februar 1998 aaO).

    Nach dem Grundsatz der Schadenseinheit ist zwar der infolge eines bestimmten Verhaltens des Schädigers eingetretene Schaden als ein einheitliches Ganzes aufzufassen, so daß für den Anspruch auf Ersatz dieses Schadens einschließlich aller weiteren adäquat verursachten, zurechen- und voraussehbaren Nachteile eine einheitliche Verjährungsfrist läuft, sobald irgendein (Teil-)Schaden entstanden ist; das gilt auch, soweit eine Wiederholung desselben schädigenden Verhaltens - nochmals - denselben Schaden auslöst (BGH, Urt. v. 18. Dezember 1997 - IX ZR 180/96, WM 1998, 779, 780; v. 12. Februar 1998 aaO, jeweils m.w.N.).

    Anders ist es aber, wenn sich mehrere selbständige Handlungen (oder - pflichtwidrige - Unterlassungen) des Schädigers ausgewirkt haben; dann beginnt mit der Entstehung des durch die jeweilige Handlung verursachten Schadens und des damit ausgelösten Ersatzanspruchs eine nur für diesen Anspruch geltende besondere Verjährung (BGH, Urt. v. 12. Februar 1998 aaO).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht