Rechtsprechung
BGH, 07.05.2013 - IX ZR 191/12 |
Zitiervorschläge
Volltextveröffentlichungen (14)
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 94 InsO, § 96 Abs 1 Nr 3 InsO, § 130 Abs 1 S 1 Nr 2 InsO, § 89b HGB
Insolvenz des Vertragshändlers: Wirksamkeit der Aufrechnung mit Insolvenzforderungen des Unternehmers gegen den Ausgleichsanspruch des Schuldners nach der Kündigung des Vertragshändlervertrags - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Kündigung eines Vertragshändlervertrags aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Vertragshändlers; Wirksamkeit einer nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens erklärten Aufrechnung mit Insolvenzforderungen gegen einen Ausgleichsanspruch bei ...
- zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Keine Aufrechnung des Unternehmers mit vorinsolvenzlichen Forderungen gegen den Ausgleichsanspruch des Vertragshändlers nach insolvenzbedingter Kündigung
- Betriebs-Berater
Zur insolvenzrechtlichen Wirksamkeit einer nach Herbeiführung der Aufrechnungslage erklärten Aufrechnung
- WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 11,50 €)
Zur Frage der insolvenzrechtlichen Wirksamkeit einer nach Verfahrenseröffnung erklärten Aufrechnung mit Insolvenzforderungen gegen den Ausgleichsanspruch nach vorausgegangener Kündigung des Vertragshändlervertrags durch den Unternehmer
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kündigung eines Vertragshändlervertrags aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Vertragshändlers; Wirksamkeit einer nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens erklärten Aufrechnung mit Insolvenzforderungen gegen einen Ausgleichsanspruch bei ...
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Der Vertragshändler und sein Ausgleichsanspruch in der Insolvenz
- vogel.de (Kurzinformation)
Händlerrechte in der Insolvenz - Auch in der Insolvenz haben Kfz-Betriebe einen Ausgleichsanspruch
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Vertragshändler in der Insolvenz gestärkt
- anwalt.de (Kurzinformation)
Vertragshändler in der Insolvenz gestärkt
Besprechungen u.ä.
- ewir-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 3,90 €) (Entscheidungsbesprechung)
InsO § 96 Abs. 1 Nr. 3, § 108 Abs. 1 Satz 1, § 129; HGB § 89b
Keine Aufrechnung des Unternehmers mit vorinsolvenzlichen Forderungen gegen den Ausgleichsanspruch des Vertragshändlers nach insolvenzbedingter Kündigung
Sonstiges (3)
- Jurion (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Kurznachricht zu "Unwirksame Aufrechnung mit Insolvenzforderungen gegen Ausgleichsanspruch des Vertragshändlers" von RA Niklas Lütcke, original erschienen in: NZI 2013, 786 - 787.
- wolterskluwer-online.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Kurznachricht zu "Unwirksame Aufrechnung mit Insolvenzforderungen gegen Ausgleichsanspruch des Vertragshändlers" von RA Lars Eckhoff, LL.M., original erschienen in: NZI 2013, 962 - 963.
- wolterskluwer-online.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Kurznachricht zu "Anmerkung zum Urteil des BGH vom 07.05.2013, Az.: IX ZR 191/12 (Unwirksamkeit der Aufrechnung mit Insolvenzforderungen gegen Ausgleichsanspruch des insolvenzbedingt gekündigten Vertragshändlers)" von RA Christoph Boeminghaus, original erschienen in: BB 2013 Heft ...
Verfahrensgang
- LG Braunschweig, 29.09.2011 - 21 O 390/11
- OLG Braunschweig, 20.07.2012 - 2 U 132/11
- BGH, 07.05.2013 - IX ZR 191/12
Papierfundstellen
- NJW-RR 2013, 1142
- ZIP 2012, 1872
- ZIP 2013, 1180
- MDR 2013, 877
- NZI 2013, 694
- WM 2013, 1132
- BB 2013, 1409
- BB 2013, 2001
- DB 2013, 1357
Wird zitiert von ... (11)
- BGH, 18.07.2013 - IX ZR 219/11
Insolvenzanfechtung der Verwertung einer für ein GmbH-Gesellschafterdarlehen …
Vielmehr ist der Eintritt der Gläubigerbenachteiligung isoliert in Bezug auf die konkret bewirkte Minderung des Aktivvermögens oder die Vermehrung der Passiva des Schuldners zu beurteilen (BGH, Urteil vom 7. Mai 2013 - IX ZR 191/12, WM 2013, 1132 Rn. 7 mwN). - BGH, 12.10.2017 - IX ZR 288/14
Rückübereignungsanspruch des Wohnungseigentumsverkäufers in der Insolvenz des …
Dabei ist der Eintritt der Gläubigerbenachteiligung isoliert in Bezug auf die konkret bewirkte Minderung des Aktivvermögens oder der Vermehrung der Passiva des Schuldners zu beurteilen (BGH, Urteil vom 7. Mai 2013 - IX ZR 191/12, ZIP 2013, 1180 Rn. 7 mwN).Einen Rechtsgrundsatz, dass mehrere von einer Rechtshandlung verursachte Wirkungen nur insgesamt oder gar nicht anfechtbar seien, gibt es auch für solche Folgen nicht, die im Kausalverlauf ferner liegen als nähere, unanfechtbare Folgen (BGH, Urteil vom 5. April 2001 - IX ZR 216/98, BGHZ 147, 233, 236 unter III.1.;… vom 9. Juli 2009 - IX ZR 86/08, ZIP 2009, 1674 Rn. 32; vom 7. Mai 2013 - IX ZR 191/12, ZIP 2013, 1180 Rn. 8).
- BGH, 03.03.2016 - IX ZR 132/15
Insolvenzverfahren: Zulässigkeit der Aufrechnung bei Abhängigkeit beider …
Zwar hat der Senat entschieden, dass eine Aufrechnung bei aufschiebend bedingten Forderungen nach § 95 Abs. 1 InsO voraussetzt, dass die Forderung in ihrem rechtlichen Kern aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder vertraglicher Vereinbarungen bereits gesichert ist und fällig wird, ohne dass es einer weiteren Rechtshandlung bedarf (BGH, Urteil vom 29. Juni 2004 - IX ZR 147/03, BGHZ 160, 1, 4;… vom 17. November 2005 - IX ZR 162/04, ZIP 2006, 87 Rn. 18;… vom 8. Januar 2009 - IX ZR 217/07, ZIP 2009, 380 Rn. 32; vom 7. Mai 2013 - IX ZR 191/12, ZIP 2013, 1180 Rn. 11).
- BGH, 19.11.2013 - II ZR 18/12
Insolvenz einer GmbH: Erhaltung der Aufrechnungslage zwischen rückständigen …
Unter einer Rechtshandlung im Sinne der §§ 129 ff. InsO ist jedes von einem Willen getragene Handeln zu verstehen, das eine rechtliche Wirkung auslöst und das Vermögen des Schuldners zum Nachteil der Insolvenzgläubiger verändern kann (st. Rspr., siehe nur BGH, Urteil vom 7. Mai 2013 - IX ZR 191/12, ZIP 2013, 1180 Rn. 6 mwN).Darauf, ob die rechtliche Wirkung auf dem Willen des Handelnden beruht oder - wie hier - kraft Gesetzes eintritt, kommt es nicht an (BGH, Urteil vom 7. Mai 2013 - IX ZR 191/12, ZIP 2013, 1180 Rn. 6).
- BGH, 12.01.2017 - IX ZR 130/16
Insolvenzanfechtung: Anfechtbarkeit der Kündigung eines unverzinslichen Darlehens
a) Die Kündigung des Darlehens war eine Rechtshandlung im Sinne des Anfechtungsrechts (vgl. BGH…, Urteil vom 14. Mai 2009 - IX ZR 63/08, BGHZ 181, 132 Rn. 14;… vom 14. Oktober 2010 - IX ZR 160/08, WM 2010, 2368 Rn. 10; vom 7. Mai 2013 - IX ZR 191/12, WM 2013, 1132 Rn. 6). - OLG Hamm, 19.01.2016 - 21 U 106/15
Bauvertrag; Insolvenz; Ersatzvornahme; Ersatzvornahmekosten; Aufrechnung; …
Die wertmäßige Berücksichtigung der Gewährleistungsrechte des Bestellers, die der Durchsetzung der zur Insolvenzmasse gehörenden Werklohnforderung entgegenstehen, im Rahmen der Prüfung einer Gläubigerbenachteiligung stellt keine Vorteilsausgleichung nach schadensersatzrechtlichen Grundsätzen dar, sondern beruht auf den Besonderheiten des Werkvertragsrechts (Abgrenzung zu BGH, Urteil vom 07.05.2013 - IX ZR 191/12, NZI 2013, 694).Vielmehr ist der Eintritt der Gläubigerbenachteiligung isoliert in Bezug auf die konkret bewirkte Minderung des Aktivvermögens oder der Vermehrung der Passiva des Schuldners zu beurteilen (BGH NZI 2013, 694, 695).
- OLG Köln, 16.03.2017 - 18 U 226/13 Unter einer Rechtshandlung im Sinne der §§ 129 ff. InsO ist jedes von einem Willen getragene Handeln zu verstehen, das eine rechtliche Wirkung auslöst und das Vermögen des Schuldners zum Nachteil der Insolvenzgläubiger verändern kann (st. Rspr., vgl. BGH, Urteil vom 7. Mai 2013 - IX ZR 191/12 -, ZIP 2013, 1180 Rn. 6).
Darauf, ob die rechtliche Wirkung auf dem Willen des Handelnden beruht oder - wie im vorliegenden Fall - kraft Gesetzes eintritt, kommt es nicht an (vgl. BGH, Urteil vom 7. Mai 2013 - IX ZR 191/12, ZIP 2013, 1180 Rn. 6).
- OLG Düsseldorf, 11.04.2019 - 12 U 44/18
Rückgewähransprüche wegen insolvenzrechtlich anfechtbar erlangter Beträge
Ist die anfechtbare Rechtshandlung ausschließlich die Herstellung der Aufrechnungslage, können nur diejenigen Vorteile Berücksichtigung finden, die unmittelbar durch die Herstellung der Aufrechnungslage entstanden sind (…BGH, Urt. v. 02.06.2005 - IX ZR 263/03, Rn. 20; Urt. v. 07.05.2013 - IX ZR 191/12, Rn. 7, beide juris;… Uhlenbruck/Sinz, a.a.O., § 96 InsO Rn. 59;… MüKoInsO/Kayser, a.a.O., § 129 Rn 175; Kayser, WM 2008, 1525 (1534)). - LG Berlin, 10.09.2009 - 7 O 36/09 Unter einer Rechtshandlung im Sinne der §§ 129 ff. InsO ist jedes von einem Willen getragene Handeln zu verstehen, das eine rechtliche Wirkung auslöst und das Vermögen des Schuldners zum Nachteil der Insolvenzgläubiger verändern kann (st. Rspr., siehe nur BGH, Urteil vom 7. Mai 2013 - IX ZR 191/12, ZIP 2013, 1180 Rn. 6 mwN).
Darauf, ob die rechtliche Wirkung auf dem Willen des Handelnden beruht oder - wie hier - kraft Gesetzes eintritt, kommt es nicht an (BGH, Urteil vom 7. Mai 2013 - IX ZR 191/12, ZIP 2013, 1180 Rn. 6).
- OLG Düsseldorf, 24.09.2015 - 12 U 68/14 Vielmehr ist der Eintritt der Gläubigerbenachteiligung isoliert in Bezug auf die konkret bewirkte Minderung des Aktivvermögens oder der Vermehrung der Passiva des Schuldners zu beurteilen (BGH, Urt. v. 07.05.2013 - IX ZR 191/12 = NZI 2013, 694, 695 Tz. 7).
- OLG Düsseldorf, 24.09.2015 - 12 U 123/15
Gläubigerbenachteiligende Rechtshandlungen des Schuldners; Verkürzung der Masse; …
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