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   BGH, 13.03.2003 - IX ZR 199/00   

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https://dejure.org/2003,409
BGH, 13.03.2003 - IX ZR 199/00 (https://dejure.org/2003,409)
BGH, Entscheidung vom 13.03.2003 - IX ZR 199/00 (https://dejure.org/2003,409)
BGH, Entscheidung vom 13. März 2003 - IX ZR 199/00 (https://dejure.org/2003,409)
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Volltextveröffentlichungen (14)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB § 133
    Abgrenzung von Mietgarantie und Vermietungsgarantie

Besprechungen u.ä. (3)

  • ewir-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 3,90 €) (Entscheidungsbesprechung)

    BGB §§ 133, 157
    Auslegung einer Garantie für "erzielbare" aber nicht "erzielte" Mieten als Mietgarantie bei möglicher Bonitätsprüfung der Mietinteressenten durch Garanten

  • WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Auslegung einer Garantieerklärung; Abgrenzung zwischen Mietgarantie und Vermietungsgarantie

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Mietgarantie umfasst auch das Risiko der Uneinbringlichkeit von Mieteinnahmen! (IBR 2003, 387)

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 2235
  • MDR 2003, 736
  • NZM 2003, 434
  • ZMR 2003, 481
  • WM 2003, 795
 
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Wird zitiert von ... (54)

  • BGH, 15.02.2017 - VIII ZR 59/16

    Verkaufsaktion auf der eBay-Internetplattform: Auslegung der Erklärung der

    Denn eine Auslegung darf sich jedenfalls bei einem - wie hier - Individualangebot, auf das § 305c Abs. 1 BGB mit dem darin geregelten Schutz vor überraschenden Klauselinhalten keine Anwendung findet, nicht auf einzelne Aussagen gründen, sondern hat die im Wortlaut des Angebots getroffenen Aussagen in ihrer Gesamtheit zu berücksichtigen und darf sich nicht nur auf die einem Anspruchsteller günstigen Erklärungsbestandteile stützen (vgl. BGH, Urteile vom 16. Oktober 1989 - II ZR 2/89, WM 1990, 13 unter 2; vom 13. März 2003 - IX ZR 199/00, NJW 2003, 2235 unter II 1; vom 28. Mai 2014 - VIII ZR 179/13, BGHZ 201, 271 Rn. 23, 34).
  • BGH, 27.09.2017 - VIII ZR 271/16

    Gebrauchtwagenkauf über eine Internet-Verkaufsplattform: Ausschluss der Haftung

    Hierbei können - auch bei einer schriftlich getroffenen Vereinbarung - unter Umständen auch deren Entstehungsgeschichte gehören, insbesondere wenn Vorbesprechungen erfolgt sind (vgl. BGH, Urteile vom 13. März 2003 - IX ZR 199/00, NJW 2003, 2235 unter II 1; vom 15. Januar 2004 - IX ZR 152/00, NJW 2004, 2232 unter II 2 b; jeweils mwN).
  • BGH, 19.07.2013 - V ZR 93/12

    Bereicherungsanspruch des berechtigten Grundstücksbesitzers wegen der Vornahme

    Die Annahme einer dahingehenden Vereinbarung hielte einer revisionsgerichtlichen Kontrolle jedenfalls nicht stand, weil sich diese - auch ohne Erhebung einer Verfahrensrüge - ohne weiteres darauf erstreckt, ob das Berufungsgericht bei der Auslegung alle wesentlichen von ihm festgestellten Umstände gewürdigt hat (vgl. Senat, Urteil vom 14. Oktober 1994 - V ZR 196/93, NJW 1995, 45, 46; BGH, Urteil vom 13. März 2003 - IX ZR 199/00, NJW 2003, 2235).
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