Rechtsprechung
   BGH, 18.11.1993 - IX ZR 20/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,8181
BGH, 18.11.1993 - IX ZR 20/93 (https://dejure.org/1993,8181)
BGH, Entscheidung vom 18.11.1993 - IX ZR 20/93 (https://dejure.org/1993,8181)
BGH, Entscheidung vom 18. November 1993 - IX ZR 20/93 (https://dejure.org/1993,8181)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,8181) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anfechtung im Konkurs - Einbehaltene Lohnsteuer - Abführung mit Zustimmung des Vergleichsverwalters

Papierfundstellen

  • ZIP 1993, 1885
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 21.12.1977 - VIII ZR 255/76

    Konkursanfechtung und Lastschriftverfahren

    Auszug aus BGH, 18.11.1993 - IX ZR 20/93
    Die Erfüllung des Haftungsanspruchs war kein Bargeschäft, weil dafür kein entsprechender Gegenwert in das Vermögen der Gemeinschuldnerin gelangt ist (vgl. BGHZ 70, 177, 185; 97, 87, 94).
  • BFH, 20.04.1982 - VII R 96/79

    Zur Haftung eines Geschäftsführers für nicht rechtzeitig abgeführte Lohnsteuer

    Auszug aus BGH, 18.11.1993 - IX ZR 20/93
    Der Haftungsanspruch des Beklagten gegen die spätere Gemeinschuldnerin aus § 42 d EStG ist vor Konkurseröffnung entstanden, als die einbehaltene Lohnsteuer nicht bis zum zehnten Tage nach Ablauf des jeweiligen Monats abgeführt wurde (vgl. § 41 a Abs. 1, 2 EStG, § 38 AO; BFHE 135, 416, 418; BFH NV 1985/86, 583, 585 f); ein Haftungsbescheid war dafür nicht erforderlich (§ 42 d Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 EStG).
  • BGH, 30.01.1986 - IX ZR 79/85

    Ausübung des Wahlrechts durch den vor Konkurseröffnung eingesetzten Sequesters;

    Auszug aus BGH, 18.11.1993 - IX ZR 20/93
    Die Erfüllung des Haftungsanspruchs war kein Bargeschäft, weil dafür kein entsprechender Gegenwert in das Vermögen der Gemeinschuldnerin gelangt ist (vgl. BGHZ 70, 177, 185; 97, 87, 94).
  • BGH, 22.01.2004 - IX ZR 39/03

    Anfechtung der Pfändung der Ansprüche des Schuldners gegen ein Kreditinstitut aus

    Dies entspricht der schon bisher geltenden Rechtsprechung des Senats (BGH, Beschl. v. 18. November 1993 - IX ZR 20/93, ZIP 1993, 1885, 1886; Urt. v. 10. Juli 2003, aaO S. 1667), die im Schrifttum Zustimmung gefunden hat (HK-InsO/Kreft, 3. Aufl. § 129 Rn. 37; Uhlenbruck/Hirte, aaO § 129 Rn. 120; Gundlach/Frenzel/Schmidt, DStR 2002, 861; Fortmann ZInsO 2003, 114, 115; ebenso OLG Köln NJW-RR 1993, 929; OLG Schleswig ZIP 2003, 727, 728).

    Der Schuldner hat mit dem Beklagten weder eine Vereinbarung getroffen noch von ihm eine Gegenleistung erhalten (vgl. auch BGH, Beschl. v. 18. November 1993, aaO S. 1886).

  • BGH, 10.07.2003 - IX ZR 89/02

    Gläubigerbenachteiligung durch Abführung von Beiträgen zur Sozialversicherung;

    Entsprechendes hat der Senat bereits für die vom Arbeitgeber einbehaltenen Lohnanteile der Arbeitnehmer angenommen, die zunächst nicht, sondern erst in der kritischen Zeit an das Finanzamt abgeführt wurden (Beschl. v. 18. November 1993 - IX ZR 20/93 - zu OLG Köln NJW-RR 1993, 928, 929; ebenso OLG Schleswig ZInsO 2003, 129, 130 und 187 f).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht