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   BGH, 16.09.2010 - IX ZR 203/08   

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https://dejure.org/2010,2072
BGH, 16.09.2010 - IX ZR 203/08 (https://dejure.org/2010,2072)
BGH, Entscheidung vom 16.09.2010 - IX ZR 203/08 (https://dejure.org/2010,2072)
BGH, Entscheidung vom 16. September 2010 - IX ZR 203/08 (https://dejure.org/2010,2072)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 675 BGB, § 72 ZPO
    Anwaltshaftung: Pflichtverletzung durch unterlassene Streitverkündung; Zurechnungszusammenhang zwischen Anwaltsfehler und Schaden bei unzutreffender Beurteilung der Passivlegitimation durch das Gericht des Erstprozesses

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Pflicht eines Anwalts zur Empfehlung einer Streitverkündung gegenüber dem ursprünglichen Vertragspartner bei Zweifeln bzgl. des Übergangs eines vertraglichen Anspruchs im Wege der Vertragsübernahme auf einen Dritten; Zurechnungszusammenhang zwischen der in der ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Anwaltsverschulden; Notwendigkeit einer Streitverkündung bei zweifelhafter Vertragsübernahme

  • Anwaltsblatt

    § 675 BGB, § 72 ZPO
    Fehler des Gerichts vermeiden

  • rewis.io

    Anwaltshaftung: Pflichtverletzung durch unterlassene Streitverkündung; Zurechnungszusammenhang zwischen Anwaltsfehler und Schaden bei unzutreffender Beurteilung der Passivlegitimation durch das Gericht des Erstprozesses

  • ra.de
  • rewis.io

    Anwaltshaftung: Pflichtverletzung durch unterlassene Streitverkündung; Zurechnungszusammenhang zwischen Anwaltsfehler und Schaden bei unzutreffender Beurteilung der Passivlegitimation durch das Gericht des Erstprozesses

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 675; ZPO § 72
    Bei zweifelhafter Passivlegitimation muss der Anwalt zur Streitverkündung raten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 68; BGB § 204 Abs. 1 Nr. 6
    Pflicht eines Anwalts zur Empfehlung einer Streitverkündung gegenüber dem ursprünglichen Vertragspartner bei Zweifeln bzgl. des Übergangs eines vertraglichen Anspruchs im Wege der Vertragsübernahme auf einen Dritten; Zurechnungszusammenhang zwischen der in der ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - RA haftet für fehlerhafte Rechtsansicht des Gerichts!

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Pflicht zur Empfehlung der Streitverkündung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wen verklag ich nur?

Besprechungen u.ä. (5)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Anwaltshaftung wegen unterlassener Streitverkündung

  • BRAK-Mitteilungen (Entscheidungsanmerkung)

    Streitverkündung als sicherster Weg; Zurechnungszusammenhang bei Fehlern des Gerichts

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 35 (Entscheidungsbesprechung)

    Streitverkündung als sicherster Weg; Zurechnungszusammenhang bei Fehlern des Gerichts

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Bei unklarer Passivlegitimation muss Rechtsanwalt Streitverkündung anraten! (IBR 2010, 1397)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Rechtsanwalt haftet für fehlerhafte Rechtsansichten des Gerichts! (IBR 2010, 1402)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 3576
  • NJW 2010, 8
  • MDR 2010, 1458
  • VersR 2011, 803
  • WM 2010, 2183
  • DB 2010, 2671
  • AnwBl 2011, 69
  • BauR 2011, 152
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 15.11.2007 - IX ZR 44/04

    Anwaltshaftung bei gerichtlicher Fehlentscheidung; Voraussetzungen der Zurechnung

    Auszug aus BGH, 16.09.2010 - IX ZR 203/08
    (1) Das Berufungsgericht hat sich zu Unrecht auf die Senatsentscheidung vom 15. November 2007 (BGHZ 174, 205 ff) berufen.

    Die Abweisung der Klage stand in keinem inneren Zusammenhang zu der unterlassenen Klageerweiterung (vgl. BGHZ 174, 205, 209 Rn. 12).

    Soweit sich deshalb in der gerichtlichen Fehlentscheidung das allgemeine Prozessrisiko verwirklicht, das darin liegt, dass das Gericht bei ordnungsgemäßem Vorgehen trotz des Anwaltsfehlers richtig hätte entscheiden können und müssen, ist dem Anwalt ein Urteilsschaden haftungsrechtlich zuzurechnen (BGHZ 174, 205, 210 Rn. 15).

    Anderes kann gelten, wenn die Pflichtwidrigkeit des Anwalts nur den äußeren Anlass für ein ungewöhnliches Eingreifen des Geschädigten oder eines Dritten bildet oder der Schadensbeitrag des Gerichts denjenigen des Anwalts aus anderen Gründen soweit überwiegt, dass letzterer ganz dahinter zurücktritt (BGHZ 174, 205, 210 f Rn. 17 f).

  • BGH, 30.09.1993 - IX ZR 73/93

    Anscheinsbeweis bei Rechtsberatungsvertrag

    Auszug aus BGH, 16.09.2010 - IX ZR 203/08
    Die Beklagten hätten der Klägerin diese Maßnahme empfehlen müssen; die Klägerin hätte den Rat befolgt und einen entsprechenden Auftrag erteilt (Vermutung beratungsgerechten Verhaltens; vgl. BGHZ 123, 311, 313 ff).
  • BGH, 06.12.2007 - IX ZR 143/06

    Hemmung der Verjährung durch Streitverkündung; Zulässigkeit der Streitverkündung

    Auszug aus BGH, 16.09.2010 - IX ZR 203/08
    Die Vorschrift des § 204 Abs. 1 Nr. 6 BGB enthebt den Gläubiger der Notwendigkeit, zur Hemmung der Verjährung mehrere Prozesse gegen verschiedene in Betracht kommende Anspruchsgegner gleichzeitig anstrengen zu müssen, von denen er allenfalls einen gewinnen kann (BGHZ 175, 1, 9 Rn. 26).
  • BGH, 14.03.1997 - V ZR 9/96

    Rückübertragung eines zur Abwendung einer Enteignung verkauften Grundstücks nach

    Auszug aus BGH, 16.09.2010 - IX ZR 203/08
    Um einen geständnisfähigen einfachen Rechtsbegriff, der jedem Teilnehmer des Rechtsverkehrs geläufig ist (vgl. BGHZ 135, 92, 95), ging es bei der Frage, ob der Liegenschaftsfonds anstelle des Landes B. für Vertragsverletzungen aus der Zeit vor dem 9. November 2000 einzustehen hatte, gerade nicht.
  • BGH, 21.07.2005 - IX ZR 193/01

    Pflichten des Rechtsanwalts bei Unklarheit über die Person des Anspruchsgegners

    Auszug aus BGH, 16.09.2010 - IX ZR 203/08
    Die Streitverkündung ist dann ungeeignet, bei unklarer Rechts- oder Beweislage den Anspruchsgegner des Klägers festzustellen, wenn dieser im Verhältnis zu jedem in Betracht kommenden Anspruchsgegner beweispflichtig ist (vgl. BGH, Urt. v. 21. Juli 2005 - IX ZR 193/01, WM 2005, 2108, 2109).
  • BGH, 18.12.2014 - VII ZR 102/14

    Selbständiges Beweisverfahren: Wirkung einer Streitverkündung gegenüber einem

    bb) Ohne Erfolg beruft sich die Revision in diesem Zusammenhang auf den Grundsatz, dass die Streitverkündung ungeeignet sei, bei unklarer Beweislage den Anspruchsgegner des Klägers festzustellen, wenn dieser im Verhältnis zu jedem in Betracht kommenden Anspruchsgegner beweispflichtig sei (vgl. BGH, Urteil vom 16. September 2010 - IX ZR 203/08, NJW 2010, 3576 Rn. 13; Urteil vom 21. Juli 2005 - IX ZR 193/01, WM 2005, 2108, 2109; Häsemeyer, ZZP 84 (1971), 179, 196 f.).
  • BGH, 08.12.2011 - IX ZR 204/09

    Verjährungsunterbrechende Wirkung der Streitverkündung in einem Bauprozess

    Im Hinblick auf die verjährungshemmende Wirkung der Streitverkündung kann daher der Rechtsanwalt im Zivilprozess verpflichtet sein, einem Dritten den Streit zu verkünden (BGH, Urteil vom 29. April 1993 - IX ZR 101/92, NJW 1993, 2045; vom 16. September 2010 - IX ZR 203/08, NJW 2010, 3576 Rn. 20; Vill, in Zugehör/G. Fischer/Vill/D. Fischer/Rinkler/Chab, Handbuch der Anwaltshaftung, 3. Aufl., Rn. 732; Bamberger/Roth/D. Fischer, BGB, 3. Aufl., § 675 Rn. 20).

    Die Streitverkündung soll den Streitverkünder davor bewahren, die wegen der materiell-rechtlichen Verknüpfung der gegen verschiedene Schuldner gerichteten Ansprüche notwendigen Prozesse alle zu verlieren, obgleich er zumindest einen dieser Prozesse hätte gewinnen müssen (BGH, Urteil vom 28. Oktober 1988 - V ZR 14/87, NJW 1989, 521, 522; vom 6. Dezember 2007, aaO Rn. 16; vom 16. September 2010 - IX ZR 203/08, NJW 2010, 3576 Rn. 20).

  • BGH, 21.03.2013 - VII ZR 224/12

    Nebenberuflicher Handelsvertreter: Wirksamkeit von Kündigungsfristen und

    Die Rechtsprechung stellt tatsächlichen Umständen zwar Tatsachen in ihrer juristischen Einkleidung gleich, wenn dies durch einen einfachen Rechtsbegriff geschieht, der jedem Teilnehmer des Rechtsverkehrs geläufig ist (BGH, Urteile vom 16. September 2010 - IX ZR 203/08, NJW 2010, 3576 Rn. 14; vom 14. März 1997 - V ZR 9/96, BGHZ 135, 92, 95; vom 20. März 1995 - II ZR 205/94, BGHZ 129, 136, 155).
  • OLG Hamm, 31.03.2011 - 28 U 63/10

    Pflicht des Rechtsanwalts zur Einlegung der Beschwerde gegen eine überhöhte

    Der Schadensbeitrag der Gerichte im Vorprozess überwiegt aber nicht den anwaltlichen Verursachungsbeitrag so weit, dass letzterer dahinter zurücktritt (zu diesem Kriterium siehe BGH, Urteile vom 18. Dezember 2008 - IX ZR 199/07, NJW 2009, 987, Rn. 22; vom 17. September 2009 - IX ZR 74/08, NJW 2010, 73, Rn. 15 ff.; vom 16. September 2010 - IX ZR 203/08, NJW 2010, 3576, Rn. 20).
  • KG, 23.09.2013 - 8 U 173/12

    Haftung des Rechtsanwalts: Voraussetzungen der Haftung; Entkräftung der Vermutung

    Diese von der Rechtsprechung anerkannte Vermutung, dass derjenige, der einen anderen wegen seiner besonderen Sachkunde um Rat fragt, sich beratungsgemäß verhalten hätte, wenn er von diesem zutreffend aufgeklärt worden wäre (vgl. Palandt/Grüneberg, BGB, 72. Auflage, § 280 BGB, Rdnr. 66, 39; vgl. BGH NJW-RR 1999, 641; NJW 2000, 2814; NJW 1992, 240; BGH NJW 2010, 3576; BGH NJW 2012, 2427) greift nur dann ein, wenn bei sachgerechter Aufklärung im Hinblick auf die Interessenlage oder andere objektive Umstände aus der Sicht eines vernünftig urteilenden Menschen eindeutig eine bestimmte Reaktion nahegelegen hätte (vgl. BGH NJW 1994, 3295; NJW 1993, 3259; vgl. OLG Hamm Urteil vom 14.09.2004 - 28 U 158/03, NJW-RR 2005, 134, Tz. 24).
  • OLG Düsseldorf, 08.04.2014 - 21 U 137/13

    Ersatzfähigkeit der Kosten eines gegen einen nicht am Prozess beteiligten Dritten

    In einer Entscheidung vom 16.09.2010 führte der BGH aus, dass eine Streitverkündung dann zur Feststellung des Anspruchsgegners des Klägers bei unklarer Rechts- oder Beweislage ungeeignet sei, wenn dieser im Verhältnis zu jedem in Betracht kommenden Anspruchsgegner beweispflichtig sei (vgl. BGH NJW 2010, 3576 unter Verweis auf BGH WM 2005, 2108; beide zitiert nach juris).

    Die oben zitierten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH NJW 2010, 3576 unter Verweis auf BGH WM 2005, 2108; beide zitiert nach juris) befassen sich nicht mit der Zulässigkeit der Streitverkündung bei alternativer tatsächlicher Kausalität im selbstständigen Beweisverfahren.

  • OLG Hamm, 27.01.2023 - 11 U 60/20

    Öffentlich-rechtliche Verwahrung; Amtshaftung; Beschlagnahme; Sicherstellung;

    Der Zurechnungszusammenhang zwischen dem pflichtwidrigem Verhalten der Staatsanwaltschaft und dem eingetretenen Schaden durch den Verlust des Fahrzeugs würde auch nicht daran scheitern, dass ein pflichtwidriges, aber durch § 839 Abs. 2 S. 1 BGB privilegiertes Handeln des Ermittlungsrichters hinzugetreten wäre (vgl. BGH, Urteil vom 16.09.2010 - IX ZR 203/08, juris Rn. 20; BGH, Urteil vom 08.12.2008 - IX ZR 179/07, juris Rn. 8 f.).
  • OLG Düsseldorf, 09.05.2011 - 24 U 60/11

    Pflichten des Rechtsanwalts vor Klageerhebung

    Denn der für die Zurechnung der anwaltlichen Pflichtverletzung notwendige innere Zusammenhang zum Schadensereignis entfällt selbst im Fall einer gerichtlichen Fehlentscheidung nur dann, wenn ein vertragsgerechtes Verhalten des Anwalts nicht geeignet war, die den Mandanten belastende Fehlentscheidung zu vermeiden (BGH NJW 2010, 3576, 3577; NJW 2010 73, 75; NJW 2009 987, 989; BeckRS 2008, 06993; BVerfG NJW 2009, 2945, 2946).
  • OLG Köln, 06.04.2011 - 11 U 107/10

    Schadensersatzanspruch wegen Verletzung eines geschlossenen Anwaltsvertrages

    Es kann dahinstehen, ob und unter welchen Voraussetzungen der Zurechnungszusammenhang zwischen einer Pflichtverletzung des Anwalts und den dem Mandanten infolge eines Prozessverlusts entstandenen Schaden entfällt, wenn das Gericht des Ausgangsprozesses diesen fehlerhaft entschieden hat (hierzu auch: BGH WM 2010, 2183).
  • OLG Hamm, 16.07.2015 - 10 U 38/14

    Zulässigkeit der Geltendmachung fremder Erbansprüche in Prozessstandschaft

    Es ist anerkannt, dass ein erstinstanzliches Parteivorbringen auch dann nicht "neu" i.S.d. § 529 I Nr. 2 ZPO und damit in vollem Umfang vom Berufungsgericht zu berücksichtigen ist, wenn es vom erstinstanzlichen Gericht übersehen oder für unerheblich erachtet wurde und aus dem Tatbestand nicht ersichtlich ist (vgl. BGH MDR 2010, 1458; Zöller-Vollkommer, 30. Aufl., § 314 ZPO Rz. 2 und 4 m.w.N.).
  • LG Düsseldorf, 17.08.2012 - 8 O 300/11

    Haftung eines Rechtsanwalts gegenüber einer Rechtschutzversicherung bei Erhebung

  • LG Hamburg, 15.06.2018 - 305 O 432/15
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