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   BGH, 25.09.1986 - IX ZR 206/85   

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https://dejure.org/1986,1522
BGH, 25.09.1986 - IX ZR 206/85 (https://dejure.org/1986,1522)
BGH, Entscheidung vom 25.09.1986 - IX ZR 206/85 (https://dejure.org/1986,1522)
BGH, Entscheidung vom 25. September 1986 - IX ZR 206/85 (https://dejure.org/1986,1522)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Entstehen eines Anspruchs auf Rückgewähr des nichtvalutierten Teils einer Grundschuld durch Zuschlag des belasteten Grundstücks an einen der Miteigentümer und Sicherungsgeber

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 741 ff., 1192, § 1191; ZVG §§ 180 f.
    Entstehung des Anspruchs auf Rückgewähr des nicht valutierten Teils einer bestehenbleibenden Grundschuld

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1987, 76
  • ZIP 1986, 1452
  • MDR 1987, 137
  • Rpfleger 1987, 30
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 25.03.1986 - IX ZR 104/85

    Entscheidung über einen erstinstanzlichen nicht beschiedenen Anspruch im

    Auszug aus BGH, 25.09.1986 - IX ZR 206/85
    Daraus folgt: Die Parteien als Grundstückseigentümer und Besteller der Sicherungsgrundschuld haben aus dem Sicherungsvertrag vom 14. Februar 1973 einen durch den Wegfall des Sicherungszwecks aufschiebend bedingten Anspruch auf Rückgewähr des dann nicht mehr valutierten Teils der Grundschuld (Senatsurteile v. 25. Oktober 1984 - IX ZR 142/83, ZIP 1985, 89 = NJW 1985, 800; v. 25. März 1986 - IX ZR 104/85, ZIP 1986, 900 = NJW 1986, 2108).
  • BGH, 13.01.1984 - V ZR 267/82

    Berücksichtigung einer nur den Miteigentumsanteil des Miteigentümer-Ersteigerers

    Auszug aus BGH, 25.09.1986 - IX ZR 206/85
    Für seine abweichende Auffassung kann sich der Kläger nicht auf BGH, Urt. v. 13. Januar 1984 - V ZR 267/82, WM 1984, 542 = NJW 1984, 2527 berufen.
  • BGH, 25.10.1984 - IX ZR 142/83

    Vorausabtretung eines künftigen Rückübertragungsanspruchs

    Auszug aus BGH, 25.09.1986 - IX ZR 206/85
    Daraus folgt: Die Parteien als Grundstückseigentümer und Besteller der Sicherungsgrundschuld haben aus dem Sicherungsvertrag vom 14. Februar 1973 einen durch den Wegfall des Sicherungszwecks aufschiebend bedingten Anspruch auf Rückgewähr des dann nicht mehr valutierten Teils der Grundschuld (Senatsurteile v. 25. Oktober 1984 - IX ZR 142/83, ZIP 1985, 89 = NJW 1985, 800; v. 25. März 1986 - IX ZR 104/85, ZIP 1986, 900 = NJW 1986, 2108).
  • BGH, 13.02.2014 - IX ZR 133/13

    Nachlassinsolvenzverfahren: Anfechtbarkeit der Ablösung einer bei unentgeltlicher

    Mit dem Erlöschen der gesicherten Forderung (§ 362 Abs. 1 BGB) erwarb der Beklagte den ihm vorsorglich abgetretenen Anspruch gegen die Gläubigerin auf Rückgewähr der Grundschuld (vgl. BGH, Urteil vom 25. September 1986 - IX ZR 206/85, WM 1986, 1441, 1442; Bamberger/Roth/Rohe, BGB, 3. Aufl., § 1192 Rn. 200 zum Rückgewähranspruch des Sicherungsgebers) und damit im Ergebnis unbelastetes Eigentum an der Wohnung.
  • BGH, 02.05.1990 - XII ZR 20/89

    Rückgewähranspruch wegen teilweise nicht mehr valutierter Grundschulden in der

    Der in den Grundschulden verkörperte Wert gebührt, solange und soweit der Sicherungszweck nicht entfallen ist, weiterhin den Grundschuldgläubigern (vgl. BGH, NJW-RR 1987, 76 = LM § 1191 BGB Nr. 18 = WM 1986, 1441 (1442) = ZIP 1986, 1452 (1453)).

    Aus den zugrundeliegenden Sicherungsverträgen haben beide Parteien als Darlehensnehmer und Grundschuldbesteller gegen die Sicherungsnehmer (die Banken) einen durch den Wegfall des Sicherungszwecks aufschiebend bedingten Anspruch auf Rückgewähr der nicht (mehr) valutierten Teile der Grundschulden, der durch den Zuschlag nicht weggefallen ist; Zwangsversteigerung und Zuschlag haben ihr Verhältnis zu den Darlehensgebern und Grundschuldgläubigern insoweit nicht berührt (vgl. BGH, NJW-RR 1987, 76 = LM § 1191 BGB Nr. 18 = WM 1986, 1441 (1442); NJW 1989, 1349 = LM § 242 (Cd) BGB Nr. 300; NJW 1983, 2449 = LM § 182 ZVG Nr. 1 = WM 1983, 705).

  • BGH, 29.11.1995 - XII ZR 140/94

    Anforderungen an die Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit

    Dieser Anspruch entfällt durch die Teilungsversteigerung und den Zuschlag nicht, sondern gebührt den Parteien zunächst weiter gemeinschaftlich (BGH, Urteil vom 25. September 1986 - IX ZR 206/85 - ZIP 1986, 1452 f).
  • OLG Jena, 15.05.2018 - 5 W 45/18

    Rückabtretung Grundschuld trotz erteilter Löschungsbewilligung

    Der in der Grundschuld verkörperte Wert gebührt, solange und soweit der Sicherungszweck nicht entfallen ist, weiterhin dem Grundschuldgläubiger (vgl. BGH Urteil vom 25. September 1986 - IX ZR 206/85 = WM 1986, 1441, 1442 = ZIP 1986, 1452, 1453).

    Aus dem zugrundeliegenden Sicherungsvertrag hatten zunächst die Erblasserin und der Mitdarlehensnehmer als Darlehensnehmer und Grundschuldbesteller gegen die Sicherungsnehmerin (die Bank) einen durch den Wegfall des Sicherungszwecks aufschiebend bedingten Anspruch auf Rückgewähr der nicht (mehr) valutierten Teile der Grundschuld, der durch den Zuschlag nicht weggefallen ist; Zwangsversteigerung und Zuschlag haben ihr Verhältnis zu den Darlehensgebern und Grundschuldgläubigern insoweit nicht berührt (vgl. BGH WM 1986, 1441, 1442; NJW 1989, 1349; Urteil vom 28. April 1983 - IX ZR 1/82 = WM 1983, 705).

  • OLG Zweibrücken, 22.07.2002 - 7 U 271/01

    Zwangsversteigerung: Ablösung der bestehen gebliebenen Grundschuld durch den

    Durch ihn entfallen ihre vorbezeichneten Ansprüche nicht, sondern sie gebühren ihnen zunächst weiter gemeinschaftlich (BGH, NJW-RR 1987, 76, 77; NJW-RR 1990, 1202; v. Olshausen, KTS 1993, 511, 529).
  • KG, 24.10.2019 - 2 U 125/15

    Analoge Anwendbarkeit des § 50 ZVG auf nicht valutierte Grundschulden

    Der in der Grundschuld verkörperte Wert gebührt, solange und soweit der Sicherungszweck nicht entfallen ist, weiterhin dem Grundschuldgläubiger (vgl. BGH, Urteil vom 25. September 1986 - IX ZR 206/85; OLG Jena, Urteil vom 15. Mai 2018 - 5 W 45/18).
  • BGH, 07.12.1989 - IX ZR 281/88

    Vorgehensmöglichkeiten gegen einen Teilungsplan eines zwangszuversteigernden

    Der Grundstückseigentümer, der einem Gläubiger eine Sicherungsgrundschuld bestellt, hat aus dem Sicherungsvertrag bei Wegfall des Sicherungszwecks einen Anspruch auf Rückgewähr des dann nicht mehr valutierten Teils der Grundschuld (Senatsurt. v. 25. Oktober 1984 - IX ZR 142/83, NJW 1985, 800, 801; v. 25. September 1986 - IX ZR 206/85, ZIP 1986, 1452, 1453).
  • OLG Celle, 15.10.1999 - 4 U 64/99

    Grundstückskaufvertrag; Beurkundungserfordernis; Nichtigkeit; Grundpfandrecht;

    Zwar hat nach ständiger Rechtsprechung (BGH NJW-RR 1987, 76) der Darlehensnehmer aus der Sicherungsabrede einen aufschiebend bedingten Rückgewähranspruch bei Rückzahlung des Darlehens, dieser Anspruch steht indessen dem Beklagten zu 2 gegen die Beklagte zu 1 zu und nicht dem Kläger, denn die Sicherungsabrede ist zwischen den Beklagten getroffen worden.
  • BGH, 21.06.1989 - IVb ZR 50/88

    Rückgewähr entsprechender Teile der Grundschulden wegen der teilweisen Tilgung

    Diese Rückgewähransprüche, die den Parteien im Zeitpunkt der Versteigerung gemeinschaftlich zustanden, sind durch die Zwangsversteigerung und den Zuschlag nicht weggefallen (vgl. BGH, Urteil vom 25. September 1986 - IX ZR 206/85 - ZIP 1986, 1452, 1453 f.).
  • OLG Köln, 08.12.1995 - 19 U 117/95
    Damit sind insoweit Eigentümergrundschulden (§§ 1191, 1192, 1163, 1177 BGB ) entstanden, und zwar zugunsten der damaligen Eigentümer, die als bestehen bleibende Rechte mit dem Zuschlag nun Fremdgrundschulden am Grundstück des Erstehers sind (vgl. Soergel-Konzen, Sachenrecht, 12. Aufl., § 1163 Rz 12 u. § 1177 Rz 12; BGH MDR 1987, 137 = DRsp-ROM Nr. 1993/705).
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