Rechtsprechung
   BGH, 09.07.2015 - IX ZR 207/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,19201
BGH, 09.07.2015 - IX ZR 207/13 (https://dejure.org/2015,19201)
BGH, Entscheidung vom 09.07.2015 - IX ZR 207/13 (https://dejure.org/2015,19201)
BGH, Entscheidung vom 09. Juli 2015 - IX ZR 207/13 (https://dejure.org/2015,19201)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,19201) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (17)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 134 Abs 1 InsO
    Insolvenzanfechtung: Anfechtbarkeit einer Schuldnerzahlung auf ein debitorisch geführtes Gläubigerkonto

  • IWW

    § 544 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 544 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 ZPO, § 543 Abs. 2 Satz 1 ZPO, § 544 Abs. 4 Satz 2 Halbs. 2 ZPO

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anfechtbarkeit der Zahlung eines Schuldners auf ein debitorisch geführtes Girokonto des Gläubigers als mittelbare unentgeltliche Leistung gegenüber der Bank i.R.d. Insolvenz

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur Insolvenzanfechtung von Zahlungen auf das debitorische Konto des Gläubigers

  • Betriebs-Berater

    Anfechtbarkeit einer Zahlung des Schuldners auf ein debitorisch geführtes Girokonto seines Gläubigers in der Insolvenz des Schuldners

  • rewis.io

    Insolvenzanfechtung: Anfechtbarkeit einer Schuldnerzahlung auf ein debitorisch geführtes Gläubigerkonto

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Anfechtung der Zahlung auf ein debitorisch geführtes Girokonto eines Gläubigers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 134 Abs. 1; ZPO § 543 Abs. 2 S. 1
    Anfechtbarkeit der Zahlung eines Schuldners auf ein debitorisch geführtes Girokonto des Gläubigers als mittelbare unentgeltliche Leistung gegenüber der Bank i.R.d. Insolvenz

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zur Insolvenzanfechtung der Zahlung eines Schuldners auf ein debitorisch geführtes Girokonto seines Gläubigers als unentgeltliche Leistung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Zahlung des Schuldners auf ein debitorische Girokonto des Gläubi-gers - und die Insolvenzanfechtung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Anfechtung einer Zahlung als - mittelbare - unentgeltliche Leistung gegenüber einer Bank

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Anfechtbarkeit einer Zahlung des Schuldners auf ein debitorisch geführtes Girokonto seines Gläubigers in der Insolvenz des Schuldners

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2015, 1184
  • ZIP 2015, 1545
  • ZIP 2015, 60
  • MDR 2015, 981
  • NZI 2015, 807
  • WM 2015, 1531
  • BB 2015, 1857
  • DB 2015, 1835
  • NZG 2015, 1081
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 09.10.2008 - IX ZR 59/07

    Zum Risiko der Insolvenzanfechtung bei einer Transaktion innerhalb eines

    Auszug aus BGH, 09.07.2015 - IX ZR 207/13
    Mit Recht hat das Berufungsgericht angenommen, dass die Zahlung eines Schuldners auf ein debitorisch geführtes Girokonto seines Gläubigers in der Insolvenz des Schuldners nur dann als - mittelbare - unentgeltliche Leistung gegenüber der Bank anfechtbar ist, wenn der Wille des Schuldners erkennbar darauf gerichtet war, die Zahlung im Endergebnis der Bank zur Tilgung ihrer Forderung gegen den Kontoinhaber zuzuwenden (vgl. BGH, Urteil vom 19. März 1998 - IX ZR 22/97, NJW 1998, 2592, 2599 unter VI.1, insoweit in BGHZ 138, 291, nicht abgedruckt; vom 9. Oktober 2008 - IX ZR 59/07, WM 2008, 2178 Rn. 20 ff).
  • BGH, 19.03.1998 - IX ZR 22/97

    Sittenwidrigkeit der Sicherung eines Kredits der Muttergesellschaft; Anfechtung

    Auszug aus BGH, 09.07.2015 - IX ZR 207/13
    Mit Recht hat das Berufungsgericht angenommen, dass die Zahlung eines Schuldners auf ein debitorisch geführtes Girokonto seines Gläubigers in der Insolvenz des Schuldners nur dann als - mittelbare - unentgeltliche Leistung gegenüber der Bank anfechtbar ist, wenn der Wille des Schuldners erkennbar darauf gerichtet war, die Zahlung im Endergebnis der Bank zur Tilgung ihrer Forderung gegen den Kontoinhaber zuzuwenden (vgl. BGH, Urteil vom 19. März 1998 - IX ZR 22/97, NJW 1998, 2592, 2599 unter VI.1, insoweit in BGHZ 138, 291, nicht abgedruckt; vom 9. Oktober 2008 - IX ZR 59/07, WM 2008, 2178 Rn. 20 ff).
  • BGH, 05.07.2018 - IX ZR 126/17

    Schenkungsanfechtung: Beurteilungsmaßstab für das Vorliegen einer freigiebigen

    Es bestanden für den Beklagten keine Anhaltspunkte dafür, dass die Schuldnerin ihm eine unentgeltliche Leistung zuwenden wollte (BGH, Beschluss vom 9. Juli 2015 - IX ZR 207/13, WM 2015, 1531 Rn. 2).
  • BGH, 19.10.2017 - IX ZR 289/14

    Insolvenzanfechtung: Verpflichtung des Vollstreckungsgläubigers zur Rückgewähr

    Desgleichen kann die Zahlung eines Schuldners nur dann als - mittelbare - Leistung gegenüber dem Leistungsempfänger angefochten werden, wenn der Wille des Schuldners erkennbar darauf gerichtet war, die Zahlung im Endergebnis dem Gläubiger zuzuwenden (vgl. BGH, Urteil vom 19. März 1998 - IX ZR 22/97, NJW 1998, 2592, 2599; vom 9. Oktober 2008 - IX ZR 59/07, WM 2008, 2178 Rn. 20 ff; vom 9. Juli 2015 - IX ZR 207/13, ZIP 2015, 1545 Rn. 2).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht