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   BGH, 12.07.2012 - IX ZR 213/11   

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https://dejure.org/2012,19055
BGH, 12.07.2012 - IX ZR 213/11 (https://dejure.org/2012,19055)
BGH, Entscheidung vom 12.07.2012 - IX ZR 213/11 (https://dejure.org/2012,19055)
BGH, Entscheidung vom 12. Juli 2012 - IX ZR 213/11 (https://dejure.org/2012,19055)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 185 Abs 1 BGB, § 816 Abs 2 BGB, § 81 Abs 1 S 1 InsO
    Insolvenzverfahren: Anspruch des Verwalters auf Erstattung einer durch den vom Schuldner eingesetzten Treuhänder an einen Dritten nach Verfahrenseröffnung geleisteten Zahlung; Wirksamkeit der Verfügung des Treuhänders

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    InsO § 81
    Verfügung eines Treuhänders trotz Eröffnung des Insolvenzverfahrens; Erstattungsverlangen des Insolvenzverwalters

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erstattung einer vom Schuldner an den Treuhänder angewiesenen Überweisung von einem Treuhandkonto an einen Dritten nach Verfahrenseröffnung an den Verwalter durch den Dritten; Wirksamkeit von Verfügungen eines Treuhänders nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das ...

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Wirksamkeit der Verfügungen eines vom Insolvenzschuldner eingesetzten und nach Verfahrenseröffnung angewiesenen Treuhänders

  • zvi-online.de

    BGB § 816 Abs. 2; InsO § 81 Abs. 1 Satz 1
    Wirksamkeit der Verfügungen eines vom Insolvenzschuldner eingesetzten und nach Verfahrenseröffnung angewiesenen Treuhänders

  • WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)

    Zum Erstattungsanspruch des Insolvenzverwalters gegen den Gläubiger, der eine Zahlung des Schuldners über einen von diesem eingesetzten Treuhänder nach Verfahrenseröffnung erlangt hat

  • rewis.io

    Insolvenzverfahren: Anspruch des Verwalters auf Erstattung einer durch den vom Schuldner eingesetzten Treuhänder an einen Dritten nach Verfahrenseröffnung geleisteten Zahlung; Wirksamkeit der Verfügung des Treuhänders

  • ra.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Anspruch des Insolvenzverwalters gem. § 816 Abs. 2 BGB gegen Dritten auf Erstattung der nach Insolvenzeröffnung von einem Treuhandkonto bewirkten Zahlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erstattung einer vom Schuldner an den Treuhänder angewiesenen Überweisung von einem Treuhandkonto an einen Dritten nach Verfahrenseröffnung an den Verwalter durch den Dritten; Wirksamkeit von Verfügungen eines Treuhänders nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfügungen eines Treuhänders nach Verfahrenseröffnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Treuhandvermögen in der Insolvenz des Treugebers

Besprechungen u.ä. (3)

  • ewir-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 3,90 €) (Entscheidungsbesprechung)

    InsO § 81 Abs. 1 Satz 1; BGB § 816 Abs. 2
    Wirksamkeit der Verfügungen eines vom Insolvenzschuldner eingesetzten und nach Verfahrenseröffnung angewiesenen Treuhänders

  • WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Wirksamkeit von Verfügungen des Treuhänders auch nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Sind Verfügungen eines Treuhänders auf Anweisung des Insolvenzschuldners gegenüber der Insolvenzmasse wirksam?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2012, 1129
  • ZIP 2012, 1517
  • MDR 2012, 1254
  • NZI 2012, 803
  • WM 2012, 1496
  • DB 2012, 1806
 
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Wird zitiert von ... (17)

  • BGH, 03.04.2014 - IX ZR 201/13

    Insolvenzanfechtung nach Tilgung einer an ein Inkassobüro abgetretenen Forderung

    Da die Beklagte in der Insolvenz der Inkassogesellschaft die auf einem Treuhandkonto befindliche eingezogene Forderung gemäß § 47 InsO aussondern könnte (BGH, Urteil vom 5. März 1998 - IX ZR 265/97, NJW 1998, 2213; vom 10. Februar 2011 - IX ZR 49/10, BGHZ 188, 317 Rn. 13 mwN; Beschluss vom 12. Juli 2012 - IX ZR 213/11, NZI 2012, 803 Rn. 12), würde eine Anfechtung gegen die Inkassogesellschaft in diesem Fall ungeachtet des insoweit ebenfalls bestehenden nachrangigen Aussonderungsrechts des Verwalters (vgl. BGH, Urteil vom 23. Oktober 2003 - IX ZR 252/01, BGHZ 156, 350, 358 ff) ins Leere gehen.
  • BGH, 26.04.2016 - VIII ZB 47/15

    Richterablehnung: Verlust des Ablehnungsrechts bei Weiterverhandeln nach

    Abgesehen davon, dass in der Regel ohnehin davon auszugehen ist, dass sich eine Partei ihr günstiges Vorbringen des Gegners zumindest hilfsweise zu Eigen macht (vgl. BGH, Urteile vom 22. März 2011 - II ZR 215/09, juris Rn. 23; vom 17. Januar 1995 - X ZR 88/93, NJW-RR 1995, 684 unter 2 c bb (1); BVerfG, NJW-RR 2009, 1141, 1142), und dass darüber hinaus auch in der Erhebung der Klage möglicherweise schon eine stillschweigende Genehmigung nach § 185 Abs. 2 BGB liegen kann (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. Juli 2012 - IX ZR 213/11, NJW-RR 2012, 1129 Rn. 16; vom 15. Januar 2009 - IX ZR 237/07, NJW-RR 2009, 705 Rn. 8), zielte der Hinweis des Richters ersichtlich auf eine den Interessen beider Parteien gerecht werdende Lösung ab.
  • BGH, 19.04.2018 - IX ZR 230/15

    Insolvenzverfahren: Kondizierung einer Sicherungsgrundschuld durch den

    Entscheidend ist dabei, dass der Treuhänder die Rechte an dem Treugut als Vollrechtsinhaber ausübt (BGH, Beschluss vom 12. Juli 2012 - IX ZR 213/11, WM 2012, 1496 Rn. 10 mwN).

    Der Insolvenzverwalter ist jedoch befugt, eine unwirksame Leistung des Drittschuldners an den Schuldner oder an einen von diesem Ermächtigten zu genehmigen (BGH, Beschluss vom 12. Juli 2012 - IX ZR 213/11, WM 2012, 1496 Rn. 16 mwN).

    In der Klageerhebung kann regelmäßig die Genehmigung der Leistung an einen Nichtberechtigten gesehen werden (BGH, Beschluss vom 12. Juli 2012 - IX ZR 213/11, aaO; vom 26. Juni 2014 - IX ZR 216/13, ZInsO 2014, 1662 Rn. 3).

    Dies begründet ebenfalls einen Bereicherungsanspruch gegen den Empfänger der Leistung (BGH, Beschluss vom 12. Juli 2012 - IX ZR 213/11, aaO Rn. 13, 17).

  • BGH, 20.03.2019 - VIII ZR 88/18

    Bereicherungsausgleich im Mehrpersonenverhältnis: Weiterveräußerung einer unter

    Jedenfalls lag in der Klageerhebung die Genehmigung einer gegenüber der Insolvenzschuldnerin als Berechtigter zunächst unwirksamen Leistung (vgl. BGH, Urteil vom 6. April 1972 - VII ZR 118/70, NJW 1972, 1197 unter 2 c; Beschluss vom 12. Juli 2012 - IX ZR 213/11, NJW-RR 2012, 1129 Rn. 16; jeweils mwN).
  • BGH, 09.10.2014 - IX ZR 41/14

    Betriebliche Altersversorgung durch Versicherungsvertrag für einen

    Dann kommt einer Leistung auch des gutgläubigen Drittschuldners an den vermeintlich Ermächtigten keine schuldbefreiende Wirkung zu (BGH, aaO Rn. 7 f mwN; Beschluss vom 12. Juli 2012 - IX ZR 213/11, WM 2012, 1496 Rn. 14).
  • BGH, 24.09.2015 - IX ZR 272/13

    Verpfändung von Inhaberaktien; Verwertung von an einen Dritten verpfändeten

    Der Treuhandvertrag erlischt, wenn der Treuhänder das Treugut, wie etwa im Falle der Inkassozession, im Interesse des Treugebers hält (vgl. BGH, Urteil vom 26. April 2012 - IX ZR 74/11, BGHZ 193, 129 Rn. 12; Beschluss vom 12. Juli 2012 - IX ZR 213/11, WM 2012, 1496 Rn. 12).
  • BGH, 25.04.2013 - IX ZR 235/12

    Insolvenzanfechtung: Vorsatzanfechtung gegenüber dem Versicherungsmakler als

    Dies hinderte die Beklagte als Vollrechtsinhaberin allerdings nicht gemäß § 81 InsO, wirksam zu Gunsten des Versicherers zu verfügen (BGH, Beschluss vom 12. Juli 2012 - IX ZR 213/11, WM 2012, 1496 Rn. 10 mwN).
  • BGH, 13.03.2014 - IX ZR 147/11

    Insolvenzeröffnungswirkung: Unwirksamkeit einer Leistungsbestimmung des

    Auch die Ermächtigung eines Dritten durch den Schuldner, für ihn eine Leistung entgegenzunehmen, ist nach § 81 InsO unwirksam (BGH, Beschluss vom 12. Juli 2012 - IX ZR 210/11, ZIP 2012, 1565 Rn. 7; vom 12. Juli 2012 - IX ZR 213/11, ZIP 2012, 1517 Rn. 14).
  • BGH, 10.10.2013 - IX ZR 265/12

    Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden zur Auslegung des

    Gemäß § 129 Abs. 1 der deutschen Insolvenzordnung (fortan: InsO) können nur Rechtshandlungen angefochten werden, die vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorgenommen worden sind (BGH, Beschluss vom 12. Juli 2012 - IX ZR 213/11, ZIP 2012, 1517 Rn. 6 mwN).

    Wollte man eine Zustimmung annehmen, womöglich auch konkludent durch Erhebung der vorliegenden Klage, änderte sich am Ergebnis nichts, weil sich der Bereicherungsanspruch dann aus § 816 Abs. 2 BGB ergäbe (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Juli 2012, aaO Rn. 8 ff).

  • OLG Frankfurt, 13.08.2013 - 15 U 8/12

    Massezugehörigkeit einer Sache nach § 35 I Fall 2 InsO

    Der Kläger hat eine Genehmigung der Verfügung nämlich ausdrücklich und mehrfach abgelehnt (vgl. etwa das Schreiben des Klägers an die Beklagte vom 1. September 2009, Anlage K2, Bl. 6 d. A.), so dass es auch - anders als in auf den ersten Blick vergleichbaren Fällen (vgl. zum Beispiel BGH, Beschluss vom 12.07.2012 - IX ZR 213/11, NJW-RR 2012, 1129, 1130) - nicht in Betracht kommt, in der Erhebung der Klage zugleich eine Genehmigung zu sehen.
  • BGH, 08.07.2021 - IX ZR 121/20

    Ermächtigung durch den starken vorläufigen Insolvenzverwalter zur Fortsetzung

  • BGH, 26.06.2014 - IX ZR 216/13

    Insolvenzverfahren: Genehmigung der unwirksamen Leistung eines gutgläubigen

  • OLG Koblenz, 17.10.2017 - 10 U 168/17

    Befreiende Wirkung einer aufgrund der Ermächtigung des noch uneingeschränkt

  • OLG Düsseldorf, 17.12.2020 - 12 U 27/20
  • OLG Stuttgart, 27.01.2022 - 7 U 172/21

    Auskehr einer Leistung aus einer Lebensversicherung; Auslegung einer

  • OLG Düsseldorf, 11.09.2013 - 3 U 46/12

    Ansprüche des Insolvenzverwalters hinsichtlich zur Erfüllung von Steuerschulden

  • LG Bielefeld, 16.09.2022 - 1 O 256/21
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