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   BGH, 07.03.2013 - IX ZR 222/12   

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https://dejure.org/2013,5149
BGH, 07.03.2013 - IX ZR 222/12 (https://dejure.org/2013,5149)
BGH, Entscheidung vom 07.03.2013 - IX ZR 222/12 (https://dejure.org/2013,5149)
BGH, Entscheidung vom 07. März 2013 - IX ZR 222/12 (https://dejure.org/2013,5149)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 259 Abs 3 InsO
    Insolvenzverfahren: Beschränkung der Befugnis des Insolvenzverwalters auf Fortführung nur bestimmter anhängiger Anfechtungsklagen

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beschränkung der Befugnis des Insolvenzverwalters zur Fortführung anhängiger Anfechtungsklagen auf bestimmte Verfahren durch den Insolvenzplan

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Beschränkung der Prozessführungsbefugnis des Insolvenzverwalters auf bestimmte Anfechtungsprozesse im Insolvenzplan

  • Betriebs-Berater

    Fortführung anhängiger Anfechtungsklagen durch Insolvenzverwalter

  • rewis.io

    Insolvenzverfahren: Beschränkung der Befugnis des Insolvenzverwalters auf Fortführung nur bestimmter anhängiger Anfechtungsklagen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 259 Abs. 3
    Beschränkung der Befugnis des Insolvenzverwalters zur Fortführung anhängiger Anfechtungsklagen auf bestimmte Verfahren durch den Insolvenzplan

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zur Zulässigkeit der Begrenzung der Befugnis des Insolvenzverwalters zur Fortführung anhängiger Anfechtungsklagen im Insolvenzplan

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Insolvenzplan und anhängige Anfechtungsklagen

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Fortführung anhängiger Anfechtungsklagen durch Insolvenzverwalter

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2013, 823
  • ZIP 2013, 738
  • MDR 2013, 677
  • NZI 2013, 491
  • WM 2013, 714
  • BB 2013, 833
  • DB 2013, 813
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 01.10.2002 - XI ZR 71/02

    Verfahrensrecht - Revision: Nichtzulassung trotz offensichtlicher Rechtsfehler

    Auszug aus BGH, 07.03.2013 - IX ZR 222/12
    Dabei müssen insbesondere auch Ausführungen darüber gemacht werden, aus welchen Gründen, in welchem Umfang und von welcher Seite die Rechtsfrage umstritten ist (BGH, Beschluss vom 1. Oktober 2002 - XI ZR 71/02, BGHZ 152, 182, 191).
  • BGH, 22.10.2009 - IX ZB 50/09

    Darlegung des Zulassungsgrundes der Rechtsfortbildung

    Auszug aus BGH, 07.03.2013 - IX ZR 222/12
    Diese Anforderungen gelten auch für den Zulassungsgrund der Rechtsfortbildung (BGH, Beschluss vom 22. Oktober 2009 - IX ZB 50/09, WM 2010, 237 Rn. 4).
  • BGH, 19.05.2011 - IX ZB 214/10

    Rechtsmissbräuchlicher Insolvenzantrag

    Auszug aus BGH, 07.03.2013 - IX ZR 222/12
    Aus Art. 103 Abs. 1 GG folgt auch keine Pflicht des Gerichts, der von einer Partei vertretenen Rechtsansicht zu folgen (BGH, Beschluss vom 19. Mai 2011 - IX ZB 214/10, WM 2011, 1087 Rn. 13).
  • BGH, 14.03.2016 - NotZ(Brfg) 5/15

    Notarstellenbesetzung: Anforderungen an die Erfüllung der allgemeinen Wartezeit

    Dabei müssen insbesondere auch Ausführungen darüber gemacht werden, aus welchen Gründen, in welchem Umfang und von welcher Seite die Rechtsfrage umstritten ist (BGH, Beschlüsse vom 1. Oktober 2002 - XI ZR 71/02, BGHZ 152, 182, 191; vom 7. März 2013 - IX ZR 222/12, NJW-RR 2013, 823 Rn. 4).
  • BGH, 09.01.2014 - IX ZR 209/11

    Insolvenzrechtliche Anfechtungsklage: Behandlung widersprüchlicher Regelungen im

    cc) Der Insolvenzplan kann allerdings die Befugnis des Verwalters, anhängige Anfechtungsklagen fortzuführen, auf bestimmte Verfahren beschränken (BGH, Beschluss vom 7. März 2013 - IX ZR 222/12, WM 2013, 714 Rn. 5).
  • AG Hamburg, 20.05.2014 - 67c IN 232/13

    Insolvenzverfahren: Anforderungen an einen Insolvenzplan

    Der BGH hat diese Ansicht mit Entscheidung v. 11.4.2013 (ZInsO 2013, 985; zustimmend wegen der schnellen Klärung des Anfechtungsrisikos J.M. Schmidt, NZI 2013, 491) bestätigt und den Begriff "anhängiger Rechtsstreit" in § 259 Abs. 3 S.1 InsO als "rechtshängig" wie bei §§ 85, 86 InsO begriffen (zust. Wollweber/Hennig, ZInsO 2013, 1182).

    Der Plan kann allerdings die Befugnis auf bestimmte Verfahren begrenzen (BGH v. 7.3.2013, ZInsO 2013, 721 Rn.5).

  • BGH, 04.07.2013 - IX ZR 264/12

    Insolvenzverfahren: Anzeige einer günstigeren Verwertungsmöglichkeit durch den

    Außerdem kann der Begründung nicht entnommen werden, aus welchen Gründen, in welchem Umfang und von welcher Seite die zur Prüfung gestellte Rechtsfrage umstritten ist (vgl. BGH, Beschluss vom 7. März 2013 - IX ZR 222/12, WM 2013, 714 Rn. 4).
  • BGH, 16.09.2013 - IX ZR 264/12

    Anwendbarkeit des § 168 Abs. 2 Halbs. 2 InsO auch bei der Veräußerung einer

    Die Darlegung des Zulassungsgrundes der Rechtsfortbildung erfordert als Unterfall des Zulassungsgrundes der grundsätzlichen Bedeutung (BGH, Beschluss vom 22. Oktober 2009 - IX ZB 50/09, WM 2010, 237 Rn. 4) eine Begründung, aus welchen Gründen, in welchem Umfang und von welcher Seite die zur Prüfung gestellte Rechtsfrage umstritten ist (BGH, Beschluss vom 22. Oktober 2009, aaO; vom 7. März 2013 - IX ZR 222/12, WM 2013, 714 Rn. 4).
  • BGH, 11.07.2013 - IX ZR 50/13

    Vorliegen eines Gehörsverstoßes im Zusammenhang mit einem Streit bzgl.

    Soweit die Beschwerde im Blick auf die Rechtsfrage, ob eine Pflichtverletzung des Beklagten darin liegt, dass er dem Schuldner die freihändige Veräußerung der Vorbehaltsware gestattet habe, den Zulassungsgrund der Rechtsfortbildung (§ 543 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Fall 1 ZPO) geltend macht, ist den Darlegungserfordernissen (vgl. BGH, Beschluss vom 7. März 2013 - IX ZR 222/12, WM 2013, 714 Rn. 4) nicht genügt.
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