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   BGH, 12.11.2009 - IX ZR 231/07   

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https://dejure.org/2009,12421
BGH, 12.11.2009 - IX ZR 231/07 (https://dejure.org/2009,12421)
BGH, Entscheidung vom 12.11.2009 - IX ZR 231/07 (https://dejure.org/2009,12421)
BGH, Entscheidung vom 12. November 2009 - IX ZR 231/07 (https://dejure.org/2009,12421)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Behandlung als vormalige Eigentümerin eines versteigerten Grundstücks aufgrund einer Streitverkündung im Vorprozess

  • Judicialis

    ZPO § 68

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 68; ZPO § 543 Abs. 2 S. 1
    Behandlung als vormalige Eigentümerin eines versteigerten Grundstücks aufgrund einer Streitverkündung im Vorprozess

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 27.03.2003 - V ZR 291/02

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen

    Auszug aus BGH, 12.11.2009 - IX ZR 231/07
    Nur wenn besondere Umstände deutlich gemacht werden, die zweifelsfrei darauf schließen lassen, dass tatsächliches Vorbringen überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung nicht erwogen wurde, liegt eine Gehörsverletzung vor (BVerfGE 86, 133, 145 f; 96, 205, 216 f; BGHZ 154, 288, 300).
  • BGH, 27.11.2003 - V ZB 43/03

    Umfang der Interventionswirkung des Urteils im Vorprozess; Bindung an sog.

    Auszug aus BGH, 12.11.2009 - IX ZR 231/07
    Die Ansicht des Berufungsgerichts, die Klägerin müsse nicht bereits aufgrund der Streitverkündung gegen den Beklagten zu 1 im Vorprozess als vormalige Eigentümerin des versteigerten Grundstücks behandelt werden, steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu § 68 ZPO (BGHZ 157, 97, 99 f; BGH, Urt. v. 18. März 2004 - IX ZR 255/00, NJW 2004, 1521 f; v. 8. Mai 2008 - IX ZR 180/06, FamRZ 2008, 1435, 1437).
  • BGH, 08.05.2008 - IX ZR 180/06

    Verjährung von Vergütungsansprüchen eines Rechtsanwalts; Wirksamkeit der

    Auszug aus BGH, 12.11.2009 - IX ZR 231/07
    Die Ansicht des Berufungsgerichts, die Klägerin müsse nicht bereits aufgrund der Streitverkündung gegen den Beklagten zu 1 im Vorprozess als vormalige Eigentümerin des versteigerten Grundstücks behandelt werden, steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu § 68 ZPO (BGHZ 157, 97, 99 f; BGH, Urt. v. 18. März 2004 - IX ZR 255/00, NJW 2004, 1521 f; v. 8. Mai 2008 - IX ZR 180/06, FamRZ 2008, 1435, 1437).
  • BGH, 18.03.2004 - IX ZR 255/00

    Schadensbegriff bei Anwaltshaftung

    Auszug aus BGH, 12.11.2009 - IX ZR 231/07
    Die Ansicht des Berufungsgerichts, die Klägerin müsse nicht bereits aufgrund der Streitverkündung gegen den Beklagten zu 1 im Vorprozess als vormalige Eigentümerin des versteigerten Grundstücks behandelt werden, steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu § 68 ZPO (BGHZ 157, 97, 99 f; BGH, Urt. v. 18. März 2004 - IX ZR 255/00, NJW 2004, 1521 f; v. 8. Mai 2008 - IX ZR 180/06, FamRZ 2008, 1435, 1437).
  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

    Auszug aus BGH, 12.11.2009 - IX ZR 231/07
    Nur wenn besondere Umstände deutlich gemacht werden, die zweifelsfrei darauf schließen lassen, dass tatsächliches Vorbringen überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung nicht erwogen wurde, liegt eine Gehörsverletzung vor (BVerfGE 86, 133, 145 f; 96, 205, 216 f; BGHZ 154, 288, 300).
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BGH, 12.11.2009 - IX ZR 231/07
    Nur wenn besondere Umstände deutlich gemacht werden, die zweifelsfrei darauf schließen lassen, dass tatsächliches Vorbringen überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung nicht erwogen wurde, liegt eine Gehörsverletzung vor (BVerfGE 86, 133, 145 f; 96, 205, 216 f; BGHZ 154, 288, 300).
  • BGH, 27.01.2015 - VI ZR 467/13

    Regressklage einer Tierhalterversicherung gegen Gesamtschuldner: Reichweite einer

    Richtig ist, dass überschießende Feststellungen ausnahmslos von der Interventionswirkung ausgenommen sind (BGH, Beschlüsse vom 27. November 2003 - V ZB 43/03, BGHZ 157, 97, 99 f. und vom 12. November 2009 - IX ZR 231/07, juris Rn. 2).
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