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   BGH, 03.02.2011 - IX ZR 231/09   

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https://dejure.org/2011,13979
BGH, 03.02.2011 - IX ZR 231/09 (https://dejure.org/2011,13979)
BGH, Entscheidung vom 03.02.2011 - IX ZR 231/09 (https://dejure.org/2011,13979)
BGH, Entscheidung vom 03. Februar 2011 - IX ZR 231/09 (https://dejure.org/2011,13979)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit eines Lastschriftwiderrufs bei fehlender vorheriger Genehmigung der Lastschrift durch den Schuldner

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 60
    Wirksamkeit eines Lastschriftwiderrufs bei fehlender vorheriger Genehmigung der Lastschrift durch den Schuldner

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ansprüche gegen Sparkasse wegen nicht genehmigter Buchungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 04.11.2004 - IX ZR 22/03

    Zum Widerruf von Kontobelastungen durch Insolvenzverwalter

    Auszug aus BGH, 03.02.2011 - IX ZR 231/09
    Zum Zeitpunkt des Widerspruchs gegen die Lastschrift Anfang des Jahres 2007 durfte die Beklagte als vorläufige Insolvenzverwalterin mit Zustimmungsvorbehalt davon ausgehen, zu einem solchen Widerspruch berechtigt zu sein (BGH, Urteil vom 4. November 2004 - IX ZR 22/03, BGHZ 161, 49, 52).
  • BGH, 17.12.2009 - IX ZR 214/08

    Insolvenz einer Personal-Service-Agentur und Fallpauschale der BfA

    Auszug aus BGH, 03.02.2011 - IX ZR 231/09
    Überdies war der Widerspruch der Beklagten aufgrund einer nach beiden Seiten hin interessengerechten Auslegung (vgl. BGH, Urteil vom 17. Dezember 2009 - IX ZR 214/08, WM 2010, 365, 366 f Rn. 14) dahin zu verstehen, dass er sich nur auf seitens der Schuldnerin noch nicht genehmigte Lastschriften bezieht.
  • BGH, 06.06.2000 - XI ZR 258/99

    Widerspruch gegen Einzugsermächtigungslastschriften

    Auszug aus BGH, 03.02.2011 - IX ZR 231/09
    Das Berufungsgericht hat in Einklang mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung angenommen, dass mangels einer Erklärung der Schuldnerin gegenüber der kontoführenden Sparkasse eine Genehmigung der Lastschrift ausscheidet (BGH, Urteil vom 6. Juni 2000 - XI ZR 258/99, BGHZ 144, 349, 353).
  • BGH, 16.03.2023 - IX ZR 150/22

    Haftung des Treuhänders

    Bei rechtlichen Zweifelsfragen handelt der Insolvenzverwalter nicht schuldhaft, wenn er sich nach sorgfältiger Prüfung eine Rechtsansicht gebildet hat, die sich mit guten Gründen vertreten lässt (BGH, Beschluss vom 3. Februar 2011 - IX ZR 231/09, juris Rn. 3; HK-InsO/Lohmann, InsO, 11. Aufl. § 60 Rn. 31; Jaeger/Gerhardt, aaO, § 60 Rn. 120).
  • OLG Celle, 01.11.2012 - 16 U 71/12

    Schadensersatz gegen einen vorläufigen Insolvenzverwalter wegen des Widerspruchs

    Der Senat folgt der Rechtsprechung des 9. Zivilsenats des BGH (vgl. IX ZR 37/09; IX ZR 115/10; IX ZR 231/09).

    Die Nichtzulassungsbeschwerde ist vom BGH zurückgewiesen worden (BGH, Beschl. vom 3. Februar 2011 - IX ZR 231/09).

  • OLG Karlsruhe, 21.03.2018 - 15 U 6/18

    Haftung des Gesamtvollstreckungsverwalters wegen der Befriedigung von

    Für Konkurs- und Insolvenzverwalter wird zwar angenommen, dass sie kein Verschulden trifft, wenn sie aufgrund sorgfältiger Prüfung der Sach- und Rechtslage eine Rechtsansicht gebildet haben, die sich mit guten Gründen vertreten lässt, auch wenn die Ansicht später von den Gerichten für unzutreffend erachtet wird (BGH, Beschluss vom 03.02.2011, IX ZR 231/09, juris Rn. 3; Gerhardt in: Jaeger, Insolvenzordnung , 1. Aufl. 2007, § 60 Rn. 120; Lohmann in: Kayser/Thole, Heidelberger Kommentar zur Insolvenzordnung , 8. Aufl. 2016, § 60 Rn. 31; Kilger/Schmidt, KO/VglO/GesO, 17. Aufl., § 82 KO unter 3a)).
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