Rechtsprechung
BGH, 03.04.2014 - IX ZR 236/13 |
Volltextveröffentlichungen (17)
- lexetius.com
InsO § 134 Abs. 1
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 134 Abs 1 InsO
Insolvenzanfechtung: Anfechtbarkeit der Tilgung der gegen einen Dritten gerichteten wertlosen Forderung - IWW
- Deutsches Notarinstitut
InsO § 134 Abs. 1
Insolvenzrechtliche Schenkungsanfechtung bei Sicherheitenstellung durch Dritten - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Insolvenzrechltiche Anfechtung der Tilgung einer Drittschuld durch den Insolvenzschuldner; Verlust des Gläubigers bzgl. einer werthaltigen Sicherheit durch die Tilgung des Schuldners
- zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Zur Schenkungsanfechtung einer Drittzahlung des Insolvenzschuldners
- Betriebs-Berater
Zur Schenkungsanfechtung bei Begleichung einer gegen einen Dritten gerichteten wertlosen Forderung durch Schuldner
- rewis.io
Insolvenzanfechtung: Anfechtbarkeit der Tilgung der gegen einen Dritten gerichteten wertlosen Forderung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
InsO § 134 Abs. 1; KO § 32
Insolvenzrechltiche Anfechtung der Tilgung einer Drittschuld durch den Insolvenzschuldner; Verlust des Gläubigers bzgl. einer werthaltigen Sicherheit durch die Tilgung des Schuldners - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Zur Insolvenzanfechtbarkeit einer Drittzahlung als unentgeltliche Leistung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Schenkungsanfechtung der Drittzahlung in der Insolvenz
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Zur Schenkungsanfechtung bei Stellung einer werthaltigen Sicherheit für die Forderung durch eine weitere Person
- Jurion (Kurzinformation)
Tilgung wertloser Forderungen bei werthaltigen Sicherungen weiterer Personen nicht anfechtbar
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Zur Schenkungsanfechtung bei Begleichung einer gegen einen Dritten gerichteten wertlosen Forderung durch Schuldner
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Zur Schenkungsanfechtung bei Begleichung einer gegen einen Dritten gerichteten wertlosen Forderung durch Schuldner
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Zur Schenkungsanfechtung bei Begleichung einer gegen einen Dritten gerichteten wertlosen Forderung durch Schuldner
Verfahrensgang
- LG Berlin, 06.05.2011 - 38 O 394/10
- KG, 10.09.2013 - 14 U 133/11
- BGH, 03.04.2014 - IX ZR 236/13
Papierfundstellen
- NJW 2014, 3372
- ZIP 2014, 977
- MDR 2014, 863
- NZI 2014, 564
- WM 2014, 955
- BB 2014, 1281
- BB 2014, 1620
- DB 2014, 1135
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 18.04.2013 - IX ZR 90/10
Insolvenzanfechtung: Entgeltlichkeit der Leistung des Schuldners bei Begleichung …
Auszug aus BGH, 03.04.2014 - IX ZR 236/13
Die Tilgung einer fremden Schuld ist danach als unentgeltliche Leistung anfechtbar, wenn die getilgte Forderung wertlos war; dann hat der Zuwendungsempfänger wirtschaftlich nichts verloren, was als Gegenleistung für die Zuwendung angesehen werden kann (BGH, Urteil vom 18. April 2013 - IX ZR 90/10, WM 2013, 1079 Rn. 6 mwN).In entsprechender Weise kann die getilgte Forderung werthaltig sein, wenn sich der Zahlungsempfänger durch Aufrechnung gegen eine Forderung seines Schuldners Befriedigung verschaffen und auf diese Weise seine Forderung trotz Insolvenzreife seines Schuldners durchsetzen kann (BGH, Urteil vom 18. April 2013, aaO Rn. 8).
- BGH, 17.10.2013 - IX ZR 10/13
Insolvenzanfechtung: Tilgung einer fremden Schuld als unentgeltliche Leistung
Auszug aus BGH, 03.04.2014 - IX ZR 236/13
Die angefochtene Entscheidung steht in Einklang mit den in ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil vom 17. Oktober 2013 - IX ZR 10/13, WM 2013, 2182 Rn. 6 ff) zur Anfechtbarkeit einer Drittzahlung als unentgeltliche Leistung (§ 134 InsO) entwickelten Rechtsgrundsätzen. - BGH, 13.02.2014 - IX ZR 133/13
Nachlassinsolvenzverfahren: Anfechtbarkeit der Ablösung einer bei unentgeltlicher …
Auszug aus BGH, 03.04.2014 - IX ZR 236/13
Dies entspricht der in § 134 InsO ebenso wie früher in § 32 KO zum Ausdruck kommenden Wertung, dass der Empfänger einer Leistung dann einen geringeren Schutz verdient, wenn er keine ausgleichende Gegenleistung zu erbringen hat (BGH, Urteil vom 13. Februar 2014 - IX ZR 133/13, WM 2014, 516 Rn. 14 mwN). - BGH, 15.04.1964 - VIII ZR 232/62
Schenkungsanfechtung
Auszug aus BGH, 03.04.2014 - IX ZR 236/13
Nach diesen Maßstäben ist die Tilgung einer wertlosen Forderung dann nicht als unentgeltlich zu beurteilen, wenn - wie im Streitfall - für sie werthaltige Sicherungen weiterer Personen bestanden, die der Gläubiger infolge der Drittzahlung verliert (BGH, Urteil vom 15. April 1964 - VIII ZR 232/62, BGHZ 41, 298, 303; OLG Stuttgart, NZI 2002, 112, 114;… vgl. MünchKomm-InsO/Kayser, 3. Aufl., § 134 Rn. 31b; Wittig, NZI 2005, 606, 609 f). - OLG Stuttgart, 14.03.2001 - 9 U 88/00
Insolvenzrecht - unentgeltliche Verfügung des Gemeinschuldners - Erfüllung oder …
Auszug aus BGH, 03.04.2014 - IX ZR 236/13
Nach diesen Maßstäben ist die Tilgung einer wertlosen Forderung dann nicht als unentgeltlich zu beurteilen, wenn - wie im Streitfall - für sie werthaltige Sicherungen weiterer Personen bestanden, die der Gläubiger infolge der Drittzahlung verliert (BGH, Urteil vom 15. April 1964 - VIII ZR 232/62, BGHZ 41, 298, 303; OLG Stuttgart, NZI 2002, 112, 114;… vgl. MünchKomm-InsO/Kayser, 3. Aufl., § 134 Rn. 31b; Wittig, NZI 2005, 606, 609 f).
- BGH, 29.10.2015 - IX ZR 123/13
Insolvenzanfechtung: Anfechtbarkeit der Leistung eines Komplementärs auf die …
Schützenswert ist der Leistungsempfänger in diesen Fällen aber nur dann, wenn der Leistungsempfang zum Verlust eines wirklichen Vermögenswerts geführt hat, sei es zum Verlust einer werthaltigen Forderung gegen seinen Schuldner oder auch zum Verlust einer werthaltigen Sicherheit, die eine weitere Person für die Forderung gestellt hatte (BGH, Beschluss vom 3. April 2014 - IX ZR 236/13, WM 2014, 955 Rn. 6). - BGH, 10.09.2015 - IX ZR 220/14
Insolvenzanfechtung: Unentgeltlichkeit der Leistung des späteren …
Entsprechend der Wertung des § 134 Abs. 1 InsO, dass der Empfänger einer Leistung dann einen geringeren Schutz verdient, wenn er keine ausgleichende Gegenleistung zu erbringen hat, hängt die Unentgeltlichkeit von dem Ausbleiben eines Vermögensopfers des Zuwendungsempfängers ab (BGH…, Urteil vom 7. Mai 2009 - IX ZR 71/08, WM 2009, 1099 Rn. 6 mwN;… vom 13. Februar 2014 - IX ZR 133/13, WM 2014, 516 Rn. 14; Beschluss vom 3. April 2014 - IX ZR 236/13, WM 2014, 955 Rn. 4).Der Leistungsempfänger, der lediglich eine nicht werthaltige Forderung gegen seinen Schuldner verliert, ist gegenüber den Gläubigern des Insolvenzschuldners nicht schutzwürdig, denn er hätte ohne dessen Leistung, auf die er keinen Anspruch hatte, seine Forderung nicht durchsetzen können (BGH…, Urteil vom 7. Mai 2009, aaO; Beschluss vom 3. April 2014, aaO Rn. 5).
- BGH, 15.09.2014 - II ZR 442/13
Insolvenzanfechtung: Begründung eines Anspruchs wegen eines existenzvernichtenden …
Insoweit ist es ohne Bedeutung, dass die Sicherungen nur gegenüber der S. alt als Forderungsschuldnerin und nicht gegenüber der zahlenden S. neu bestanden (BGH, Urteil vom 15. April 1964 - VIII ZR 232/62, BGHZ 41, 298, 303 a.E.; Beschluss vom 3. April 2014 - IX ZR 236/13, ZIP 2014, 977 Rn. 6).
- OLG München, 16.09.2014 - 5 U 582/14
Anfechtung einer Zahlung auf eine nicht bestehende Schuld
Dies entspricht der in § 134 InsO ebenso wie früher in § 32 KO zum Ausdruck kommenden Wertung, dass der Empfänger einer Leistung dann einen geringeren Schutz verdient, wenn er keine ausgleichende Gegenleistung zu erbringen hat (BGH, Beschluss vom 03.04.2014 - IX ZR 236/13, Rn. 4 mwN…, Urteil vom 13. Februar 2014 - IX ZR 133/13, WM 2014, 516, Rn. 14 mwN). - OLG Karlsruhe, 12.05.2015 - 17 U 59/14
Grundstückkaufvertrag - Rückforderung einbehaltener Vorfälligkeitsentschädigungen …
Anderenfalls hätte es nahegelegen, eine solche Abstufung der Pflichtangaben auszusprechen (OLG Stuttgart WM 2014, 955 Rn. 72). - OLG Düsseldorf, 19.09.2019 - 12 U 38/19
Die Tilgung einer fremden Schuld, für die mehrere Personen als Gesamtschuldner …
Die Tilgung einer wertlosen Forderung ist jedoch dann nicht als unentgeltlich zu beurteilen, wenn für sie werthaltige Sicherungen weiterer Personen bestanden, die der Gläubiger infolge der Drittzahlung verliert (BGH, Beschl. v. 03.04.2014 - IX ZR 236/13, ZIP 2014, 977, 978 Rn. 6;… Urt. v. 15.04.1964 - VIII ZR 232/62, BGHZ 41, 298, 303: Bürgschaft). - OLG Frankfurt, 08.02.2019 - 4 U 105/18
Möglichkeiten des Insolvenzverwalters bei Doppelwirkung einer Leistung
In einem solchen Fall ist die Leistung auf eine fremde Schuld als unentgeltliche Leistung anfechtbar (BGH, Beschluss vom 03.04.2014, Az.: IX ZR 236/13).