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   BGH, 07.12.1995 - IX ZR 238/94   

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https://dejure.org/1995,2406
BGH, 07.12.1995 - IX ZR 238/94 (https://dejure.org/1995,2406)
BGH, Entscheidung vom 07.12.1995 - IX ZR 238/94 (https://dejure.org/1995,2406)
BGH, Entscheidung vom 07. Dezember 1995 - IX ZR 238/94 (https://dejure.org/1995,2406)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Schadensersatz wegen Verletzung anwaltlicher Pflichten - Raten des Rechtsanwalts zum Abschluss eines insgesamt ungünstigen Vergleichs - Umfang der rechtsanwaltlichen Aufklärungspflicht

  • rabüro.de

    Zur Anwaltshaftung bei fehlerhafter Beratung bezüglich des Vergleichsschlusses über den Zugewinnausgleichsanspruch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 276
    Haftung des Rechtsanwalts wegen mangelhafter Aufklärung des Mandanten vor Abschluß eines Vergleichs

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 567
 
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Wird zitiert von ... (18)

  • BGH, 11.03.2010 - IX ZR 104/08

    Haftung des Rechtsanwalts: Substanziierung des Bestreitens eines Schadens aus den

    Der Anwalt hat von einem Vergleich abzuraten, wenn er für die von ihm vertretene Partei eine unangemessene Benachteiligung darstellt (Sieg in: Zugehör/Fischer/Sieg/Schlee, Handbuch der Anwaltshaftung 2. Aufl. Rn. 718) und insbesondere begründete Aussicht besteht, im Falle einer streitigen Entscheidung ein wesentlich günstigeres Ergebnis zu erzielen (BGH, Urt. v. 14. Januar 1993 - IX ZR 76/92, NJW 1993, 1325, 1328; v. 7. Dezember 1995 - IX ZR 238/94, NJW-RR 1996, 567, 568; Terbille in Rinsche/Fahrendorf/Terbille, Die Haftung des Rechtsanwalts 7. Aufl. Rn. 1724).
  • BGH, 15.01.2009 - IX ZR 166/07

    Aufklärungspflicht des Rechtsanwalts gegenüber seinem Mandanten über den Inhalt

    Sodann muss der Mandant über Inhalt und Tragweite des beabsichtigten Vergleichs informiert werden (BGH, Urt. v. 7. Dezember 1995 - IX ZR 238/94, NJW-RR 1996, 567; v. 8. November 2001 - IX ZR 64/01, NJW 2002, 292).
  • BGH, 08.11.2001 - IX ZR 64/01

    Pflichten des Rechtsanwalts beim Abschluß eines Abfindungsvergleichs;

    Selbst wenn der Rechtsanwalt der Meinung ist, das von ihm ausgehandelte Ergebnis sei schon das Äußerste, was bei der Gegenseite zu erreichen sei, entbindet ihn das nicht von seiner Aufklärungspflicht (BGH, Urt. v. 14. Januar 1993 - IX ZR 76/92, WM 1993, 1197, 1199; vgl. auch Urt. v. 7. Dezember 1995 - IX ZR 238/94, NJW-RR 1996, 567).
  • BGH, 14.07.2016 - IX ZR 291/14

    Belehrungspflichten eines Rechtsanwalts bei Abschluss eines gerichtlichen

    Der Anwalt hat von einem Vergleich abzuraten, wenn er für die von ihm vertretene Partei eine unangemessene Benachteiligung darstellt und insbesondere begründete Aussicht besteht, im Falle einer streitigen Entscheidung ein wesentlich günstigeres Ergebnis zu erzielen (BGH, Urteil vom 14. Januar 1993 - IX ZR 76/92, NJW 1993, 1325, 1328; vom 7. Dezember 1995 - IX ZR 238/94, NJW-RR 1996, 567, 568; vom 11. März 2010, aaO; Vill in: G. Fischer/Vill/D. Fischer/Rinkler/Chab, Handbuch der Anwaltshaftung, 4. Aufl., § 2 Rn. 282).
  • OLG Düsseldorf, 12.04.2011 - 24 U 160/10

    Beratungspflichten eines Rechtsanwalts hinsichtlich der Eintrittspflicht der

    Er hat von einem Vergleich abzuraten, wenn er für die von ihm vertretene Partei eine unangemessene Benachteiligung darstellt und insbesondere begründete Aussicht besteht, im Falle einer streitigen Entscheidung ein wesentlich günstigeres Ergebnis zu erzielen (BGH NJW 2010, 1357, NJW-RR 1996, 567, 568; NJW 1993, 1325, 1328).
  • BGH, 04.12.2008 - IX ZR 166/07

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die verjährungshemmende

    Diese Beurteilung hält sich im Rahmen der Grundsätze, die der Senat für die anwaltliche Beratung des Mandanten beim Abschluss von Vergleichen aufgestellt hat (Urt. v. 14. Januar 1993 - IX ZR 76/92, NJW 1993, 1325, 1326; v. 7. Dezember 1995 - IX ZR 238/94, NJW-RR 1996, 567 f; v. 8. November 2001 - IX ZR 64/01, NJW 2002, 292).
  • OLG Hamm, 20.11.2007 - 28 U 11/07
    Er darf nicht ohne weiteres einen Vergleich empfehlen, wenn nach der Rechts- und Prozesslage eine begründete Aussicht besteht, dass im Falle der Entscheidung ein günstigeres Ergebnis zu erzielen ist (vgl. BGH in NJW 1993, 1325 [1328]; NJW-RR 1996, 567 [568]).

    Unter Beachtung dieser Grundsätze waren Rechtsanwalt G und Rechtsanwalt K aber entgegen der Ansicht des Klägers keineswegs verpflichtet, vom Abschluss des Vergleichs abzuraten, weil der Rechtsstreit bei Fortsetzung des Verfahrens für den Kläger aus Rechtsgründen "schon" gewonnen gewesen wäre (nur für eine solche Fallkonstellation eines mit einem bestimmten Inhalt geschuldeten Rates, von dem abzuweichen unvernünftig gewesen wäre, hat der BGH in NJW 2002, 593 [594 zu II.2.]; NJW-RR 1996, 567 [568 zu 2.]; NJW 1993, 1325 [1329] auf der Grundlage des Grundsatzes des beratungsgemäßen Verhaltens angenommen, dass bei einem solchen Rat der Vergleich nicht abgeschlossen worden wäre.).

  • BGH, 26.01.2012 - IX ZR 222/09

    Rechtsanwaltshaftung: Beratungspflichten des Anwalts hinsichtlich eines

    Der Anwalt hat von einem Vergleich abzuraten, wenn er für die von ihm vertretene Partei eine unangemessene Benachteiligung darstellt und insbesondere begründete Aussicht besteht, im Falle einer streitigen Entscheidung ein wesentlich günstigeres Ergebnis zu erzielen (BGH, Urteil vom 7. Dezember 1995 - IX ZR 238/94, NJW-RR 1996, 567, 568; vom 11. März 2010, aaO).
  • OLG Hamm, 17.03.2015 - 28 U 208/13

    Beratungspflichten eines Rechtsanwalts bei Abschluss eines Vergleichs in einer

    In diesem Zusammenhang musste die Klägerin auch über Inhalt und Tragweite des beabsichtigten Vergleichs belehrt werden, damit sie sich vergewissern konnte, ob die von ihr für wichtig erachteten Rechtspositionen gewahrt wurden (BGH NJW 2009, 1589; BGH NJW 2002, 292; BGH NJW-RR 1996, 567).
  • OLG Hamm, 04.03.2008 - 28 U 94/07

    Zu den Voraussetzungen der Haftung für fehlerhafte anwaltliche Beratung beim

    Er darf nicht ohne weiteres einen Vergleich empfehlen, wenn nach der Rechts- und Prozesslage eine begründete Aussicht besteht, dass im Falle der Entscheidung ein günstigeres Ergebnis zu erzielen ist (vgl. BGH in NJW 1993, 1325 [1328]; NJW-RR 1996, 567 [568]).
  • OLG München, 13.08.2003 - 21 U 1639/03

    Sorgfaltsanforderungen an einen Rechtsanwalt im Zusammenhang mit dem Abschluss

  • BGH, 04.05.2006 - IX ZR 242/03

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Grundsätze zur

  • OLG Hamm, 04.06.2009 - 28 U 66/07

    Fehlende Erläuterung der in Betracht kommenden Ansprüche im Rahmen eines

  • OLG Saarbrücken, 22.12.2009 - 4 U 107/09

    Pflichten des Rechtsanwalts bei Abschluss eines Vergleichs

  • LG Düsseldorf, 04.04.2017 - 15 O 188/13
  • KG, 23.08.2004 - 12 U 218/03

    Pflichtverletzung des Rechtsanwalts: Beratung wegen Abschlusses eines

  • OLG Frankfurt, 02.12.2009 - 4 U 109/09

    Kausalität des anwaltlichen Beratungsfehlers (falsch Auskunft über Verjähung

  • OLG Karlsruhe, 31.10.2000 - 7 U 269/96

    Anwaltshaftung - Aufklärung über Abfindungsvergleich - Einschätzung künftiger

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