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   BGH, 13.10.2016 - IX ZR 250/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,39546
BGH, 13.10.2016 - IX ZR 250/16 (https://dejure.org/2016,39546)
BGH, Entscheidung vom 13.10.2016 - IX ZR 250/16 (https://dejure.org/2016,39546)
BGH, Entscheidung vom 13. Oktober 2016 - IX ZR 250/16 (https://dejure.org/2016,39546)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 38 InsO, § 543 Abs 2 S 1 ZPO, § 544 Abs 1 S 1 ZPO, § 544 Abs 1 S 2 ZPO, § 544 Abs 4 ZPO
    Abgrenzung von Insolvenzgläubigern und Neugläubigern: Kostenerstattungsanspruch bei einem nach Insolvenzverfahrenseröffnung erfolgten Parteiwechsel

  • IWW

    § 544 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 544 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 ZPO, § 543 Abs. 2 Satz 1 ZPO, § 38 InsO, § 544 Abs. 4 Satz 2 Halbs. 2 ZPO

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Geltendmachung einer Verletzung des rechtlichen Gehörs

  • rewis.io

    Abgrenzung von Insolvenzgläubigern und Neugläubigern: Kostenerstattungsanspruch bei einem nach Insolvenzverfahrenseröffnung erfolgten Parteiwechsel

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Geltendmachung einer Verletzung des rechtlichen Gehörs

  • rechtsportal.de

    InsO § 38
    Anforderungen an die Geltendmachung einer Verletzung des rechtlichen Gehörs

  • datenbank.nwb.de

    Abgrenzung von Insolvenzgläubigern und Neugläubigern: Kostenerstattungsanspruch bei einem nach Insolvenzverfahrenseröffnung erfolgten Parteiwechsel

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Insolvenzforderung oder Neuforderung?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2017, 62
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 13.10.2011 - IX ZB 80/10

    Insolvenzverfahren: Anspruch aus schuldrechtlichem Versorgungsausgleich als

    Auszug aus BGH, 13.10.2016 - IX ZR 250/16
    Künftig entstehende Ansprüche fallen nicht unter § 38 InsO (vgl. BGH, Beschluss vom 7. April 2005 - IX ZB 129/03, ZInsO 2005, 537, 538; vom 13. Oktober 2011 - IX ZB 80/10, ZInsO 2011, 2184 Rn. 7).
  • BGH, 07.04.2005 - IX ZB 129/03

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Feststellung der Rücknahme eines

    Auszug aus BGH, 13.10.2016 - IX ZR 250/16
    Künftig entstehende Ansprüche fallen nicht unter § 38 InsO (vgl. BGH, Beschluss vom 7. April 2005 - IX ZB 129/03, ZInsO 2005, 537, 538; vom 13. Oktober 2011 - IX ZB 80/10, ZInsO 2011, 2184 Rn. 7).
  • BGH, 28.08.2019 - XII ZB 119/19

    Zur Frage, ob die Eröffnung des Insolvenzverfahrens der nachträglichen Anordnung

    Für die bereits bei Insolvenzeröffnung angefallenen Gerichtskosten ist die Staatskasse ebenso Insolvenzgläubigerin wie für auf sie gemäß § 59 Abs. 1 Satz 1 RVG übergegangene, vor Insolvenzeröffnung entstandene Rechtsanwaltsgebühren (Fortführung von BGH Beschlüsse vom 13. Oktober 2016 - IX ZR 250/16, NZI 2017, 62 und vom 28. Juni 2012 - IX ZR 211/11, NJW-RR 2012, 1465).

    Zu den von dieser Durchsetzungssperre erfassten Insolvenzgläubigern gehört auch die Staatskasse, soweit ihre Ansprüche gegen den Insolvenzschuldner vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden sind (vgl. etwa BGH Beschlüsse vom 13. Oktober 2016 - IX ZR 250/16 - NZI 2017, 62 Rn. 2 f. und vom 28. Juni 2012 - IX ZR 211/11 - NJW-RR 2012, 1465 Rn. 4; BeckOK InsO/Jilek [Stand: 25. April 2019] § 38 Rn. 38; Henckel in Jaeger InsO § 38 Rn. 150; Nerlich/Römermann/Andres InsO [Stand: Januar 2019] § 38 Rn. 23; Uhlenbruck/Sinz InsO 15. Aufl. § 38 Rn. 49).

  • LAG Hamm, 24.11.2022 - 5 Ta 293/22

    Keine nachträgliche Anordnung von Ratenzahlungen für die vor Insolvenzeröffnung

    Künftig entstehende Ansprüche fallen nicht unter § 38 InsO (BGH, Beschluss vom 13. Oktober 2016, IX ZR 250/16, Rn. 2, juris unter Verweis auf BGH, Beschluss vom 7. April 2005, IX ZB 129/03, ZInsO 2005, 537, 538; vom 13. Oktober 2011, IX ZB 80/10, ZInsO 2011, 2184 Rn. 7).
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