Rechtsprechung
BGH, 16.03.2017 - IX ZR 253/15 |
Volltextveröffentlichungen (21)
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 60 InsO
Haftung des Insolvenzverwalters für eine unternehmerische Fehlentscheidung; persönliche Nutzung einer Geschäftschance - IWW
§ 60 InsO, § ... 92 InsO, § 60 Abs. 1 Satz 1 InsO, § 347 Abs. 1 HGB, § 93 Abs. 1 Satz 1 AktG, § 34 Abs. 1 Satz 1 GenG, § 43 Abs. 1 GmbHG, § 1 InsO, §§ 157, 158 InsO, § 88 Abs. 1 Satz 1 AktG, § 88 Abs. 1 Satz 2 AktG, § 112 Abs. 1 HGB, § 161 Abs. 2 HGB, § 88 Abs. 1 AktG, § 80 Abs. 1 InsO, § 56 InsO, § 562 Abs. 1 ZPO, § 563 Abs. 1 Satz 1 ZPO
- Wolters Kluwer
Haftung des Insolvenzverwalters für eine unternehmerische Fehlentscheidung; Bemessung der Haftung am Insolvenzzweck der bestmöglichen Befriedigung der Insolvenzgläubiger; Berücksichtigung der von den Insolvenzgläubigern getroffenen Verfahrensentscheidungen; Pflicht zur ...
- Betriebs-Berater
Haftung des Insolvenzverwalters für unternehmerische Fehlentscheidung
- WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)
Zur Frage der Schadensersatzpflicht eines Insolvenzverwalters, der eine zu einem geringen Preis angebotene Wohnung statt für die Masse selbst erworben hat
- zvi-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Haftung des Insolvenzverwalters für die persönliche Nutzung einer dem verwalteten Schuldnerunternehmen zuzuordnenden Geschäftschance
- rewis.io
Haftung des Insolvenzverwalters für eine unternehmerische Fehlentscheidung; persönliche Nutzung einer Geschäftschance
- ra.de
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
Anwendung der Geschäftschancenlehre auf Insolvenzverwalter
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
Unternehmerische Haftung des Insolvenzverwalters, Geschäftschancenlehre
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
- Der Betrieb(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zur Haftung eines Insolvenzverwalters für eine unternehmerische Fehlentscheidung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
InsO § 60
Haftung des Insolvenzverwalters für eine unternehmerische Fehlentscheidung; Bemessung der Haftung am Insolvenzzweck der bestmöglichen Befriedigung der Insolvenzgläubiger; Berücksichtigung der von den Insolvenzgläubigern getroffenen Verfahrensentscheidungen; Pflicht zur ... - rechtsportal.de
InsO § 60 ; InsO § 92 ; AktG § 88 Abs. 1
Haftung des Insolvenzverwalters für eine unternehmerische Fehlentscheidung; Bemessung der Haftung am Insolvenzzweck der bestmöglichen Befriedigung der Insolvenzgläubiger; Berücksichtigung der von den Insolvenzgläubigern getroffenen Verfahrensentscheidungen; Pflicht zur ... - datenbank.nwb.de
Haftung des Insolvenzverwalters für eine unternehmerische Fehlentscheidung; persönliche Nutzung einer Geschäftschance
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Haftung des Insolvenzverwalters für die persönliche Nutzung einer dem verwalteten Schuldnerunternehmen zuzuordnenden Geschäftschance
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Zur Haftung für unternehmerische Fehlentscheidungen des Insolvenzverwalters
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Zweifelhaftes Eigengeschäft eines Insolvenzverwalters
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Haftung des Insolvenzverwalters für unternehmerische Fehlentscheidung
- schluender.info (Kurzinformation)
Darf ein Insolvenzverwalter persönlich eine Geschäftschance nutzen, die er auch für die Insolvenzschuldnerin nutzen könnte?
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Anforderungen an die Haftung eines Insolvenzverwalters
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- BGHZ 214, 220
- NJW 2017, 1749
- ZIP 2017, 29
- ZIP 2017, 779
- MDR 2017, 605
- NZI 2017, 442
- NZI 2018, 19
- WM 2017, 776
- BB 2017, 1036
- BB 2017, 897
- DB 2017, 904
- NZG 2017, 627
Wird zitiert von ... (14)
- BGH, 12.03.2020 - IX ZR 125/17
Insolvenzzweck der bestmöglichen gemeinschaftlichen Befriedigung der …
aa) Dieses an die handels- und gesellschaftsrechtlichen Sorgfaltsanforderungen (§ 347 Abs. 1 HGB, § 93 Abs. 1 Satz 1 AktG, § 34 Abs. 1 Satz 1 GenG, § 43 Abs. 1 GmbHG) angelehnte Leitbild hat den Besonderheiten des Insolvenzverfahrens Rechnung zu tragen (BGH, Urteil vom 16. März 2017 - IX ZR 253/15, BGHZ 214, 220 Rn. 12 mwN).bb) Ob der Insolvenzverwalter durch eine Maßnahme im Rahmen einer auf eine übertragende Sanierung ausgerichteten Unternehmensfortführung seine insolvenzspezifischen Pflichten verletzt hat, hängt von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab (vgl. BGH, Urteil vom 16. März 2017 - IX ZR 253/15, BGHZ 214, 220 Rn. 14).
Bei solchen unternehmerischen Entscheidungen kommt dem Insolvenzverwalter ein weiter, mit der Vielschichtigkeit des Verfahrens zunehmender Ermessensspielraum zu (vgl. BGH…, Urteil vom 26. Juni 2014, aaO Rn. 20; vom 16. März 2017, aaO Rn. 15 mwN).
Das Urteil vom 16. März 2017 (IX ZR 253/15, BGHZ 214, 220) verhält sich hierzu nicht.
Hierzu gehört etwa, dem ordentlichen und gewissenhaften Insolvenzverwalter bei unternehmerischen Entscheidungen einen weiten, vom Insolvenzzweck geprägten Ermessensspielraum zuzugestehen (vgl. BGH, Urteil vom 16. März 2017 - IX ZR 253/15, BGHZ 214, 220 Rn. 15 mwN).
Richtigerweise muss die zu treffende unternehmerische Entscheidung dem Wirtschaftlichkeitsgebot im Insolvenzverfahren (vgl. BGH…, Urteil vom 26. Juni 2014 - IX ZR 162/13, WM 2014, 1434, Rn. 22, 28; vom 16. März 2017 - IX ZR 253/15, BGHZ 214, 220 Rn. 21 f) Rechnung tragen.
Diesen steht gemäß §§ 157, 158 InsO die Entscheidung zu, ob ein Unternehmen stillgelegt oder fortgeführt werden soll (vgl. BGH, Urteil vom 16. März 2017 - IX ZR 253/15, BGHZ 214, 220 Rn. 13).
- OLG Stuttgart, 21.03.2019 - 14 U 26/16
Konkurrenzverbot für einen Minderheitsgesellschafter
Eine Geschäftschance der Gesellschaft soll etwa vorliegen, wenn diese den Vertrag bereits geschlossen oder jedenfalls soweit vorbereitet hat, dass der endgültige Vertragsschluss nur noch eine Formsache ist (BGH, Urteil vom 16. März 2017 - IX ZR 253/15, BGHZ 214, 220) oder wenn die Gesellschaft als erste mit dem Geschäft in Berührung gekommen und der Geschäftsführer auf Seiten der Gesellschaft in Vertragsverhandlungen über ein bestimmtes Geschäft eingetreten ist, wobei unerheblich ist, ob er von der Geschäftschance nur privat Kenntnis erlangt hat (…BGH, Urteil v. 4. Dezember 2012 - II ZR 159/10, NJW-RR 2013, 363 Rn. 26f. mwN). - BGH, 24.06.2003 - VI ZR 434/01
Inanspruchnahme der BGB -Gesellschaft bei Privilegierung eines Gesellschafters
Denn die in § 106 Abs. 3, 3. Alt. SGB VII normierte Privilegierung findet ihre Rechtfertigung in dem Gesichtspunkt der sogenannten Gefahrengemeinschaft (vgl. Senatsurteile BGHZ 148, 209, 212 und 214, 220).
- OLG Köln, 09.08.2017 - 2 U 77/15
Rechtstellung des Insolvenzverwalters; Pflicht zur Mehrung des verwalteten …
Auf die Zulassungsbeschwerde des Klägers hat der Bundesgerichtshof die Revision mit Beschluss vom 20.10.2016 zugelassen und mit Urteil vom 16.03.2017 (IX ZR 253/15) den zurückweisenden Beschluss des erkennenden Senats aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Oberlandesgericht Köln zurückverwiesen.Der Bundesgerichtshof hat zu den Pflichten des Insolvenzverwalters in dem Urteil vom 16.03.2017 - IX ZR 253/15 ausgeführt:.
Unter Beachtung dieser von dem Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 16. März 2017 (IX ZR 253/15) aufgestellten Grundsätze hat der Beklagte die ihm als Insolvenzverwalter obliegenden Pflichten verletzt.
Die Entscheidung des Beklagten, die seitens der Eheleute F zum Kauf angebotene Wohnung nicht zu dem von ihm gezahlten Kaufpreis für die Insolvenzmasse zu erwerben, ist auch unter Anlegung eines großzügigen Maßstabes an unternehmerische Entscheidungen des Insolvenzverwalters, der in einer für das Unternehmen schwierigen Lage eine von vielen, teils unbeherrschbaren Faktoren abhängigen Prognoseentscheidung zu treffen hat, und des ihm zukommen weiten Ermessensspielraums (vgl. BGH Urteil vom 16. März 2017 - IX ZR 253/15 m.w.N.) mit einer ordentlichen und gewissenhaften Insolvenzverwaltung nicht zu vereinbaren.
Grundsätzlich wird von einem Geschäftsführer, dem sich eine Geschäftschance für die Gesellschaft bietet, erwartet, alles Erdenkliche zu tun, um diese für die Gesellschaft zu nutzen (…vgl. BGH, WM 2013, 320 Rn. 31 m.w.N.; BGH, Urteil vom 16.03.2017 - IX ZR 253/15).
Hierzu heißt es in dem Urteil des Bundesgerichtshofes vom 16.03.2017 - IX ZR 253/15:.
Die hier maßgeblichen Rechtsfragen sind nunmehr in der höchstrichterlichen Rechtsprechung durch das Urteil des Bundesgerichtshofes vom 16. März 2017 (IX ZR 253/15) hinreichend geklärt.
- BGH, 14.06.2018 - IX ZR 232/17
Recht eines Insolvenzverwalters zur Abtretung von Ersatzansprüchen des Schuldners …
Jedoch sind insoweit bereits die Besonderheiten zu beachten, die sich aus den Aufgaben des Insolvenzverwalters und aus den Umständen ergeben, unter denen er seine Tätigkeit ausübt (BGH, Urteil vom 16. März 2017 - IX ZR 253/15, NJW 2017, 1749 Rn. 17, zVb in BGHZ). - BGH, 21.04.2020 - II ZR 412/17
Aktiengesellschaft: Befugnis des Insolvenzverwalters auf Feststellung der …
Diese Pflicht hat sich am gesetzlichen Leitbild des ordentlichen und gewissenhaften Insolvenzverwalters auszurichten, welches an die handels- und gesellschaftsrechtlichen Sorgfaltsanforderungen angelehnt ist (§ 347 Abs. 1 HGB, § 93 Abs. 1 Satz 1 AktG, § 34 Abs. 1 Satz 1 GenG, § 43 Abs. 1 GmbHG), aber den Besonderheiten des Insolvenzverfahrens Rechnung zu tragen hat (BGH…, Urteil vom 26. Juni 2014 - IX ZR 162/13, ZIP 2014, 1448 Rn. 11 ff.; Urteil vom 16. März 2017 - IX ZR 253/15, BGHZ 214, 220 Rn. 12). - BGH, 21.04.2020 - II ZR 56/18
Kommanditgesellschaft auf Aktien: Rechtsschutzinteresse des Insolvenzverwalters …
Diese Pflicht hat sich am gesetzlichen Leitbild des ordentlichen und gewissenhaften Insolvenzverwalters auszurichten, welches an die handels- und gesellschaftsrechtlichen Sorgfaltsanforderungen angelehnt ist (§ 347 Abs. 1 HGB, § 93 Abs. 1 Satz 1 AktG, § 34 Abs. 1 Satz 1 GenG, § 43 Abs. 1 GmbHG), aber den Besonderheiten des Insolvenzverfahrens Rechnung zu tragen hat (BGH…, Urteil vom 26. Juni 2014 - IX ZR 162/13, ZIP 2014, 1448 Rn. 11 ff.; Urteil vom 16. März 2017 - IX ZR 253/15, BGHZ 214, 220 Rn. 12). - AG Hamburg, 15.11.2021 - 11 C 75/21
Keine Auskunftspflicht des Insolvenzverwalters nach Art.15 DSGVO für Daten des …
Der Insolvenzverwalter leistet keine "Dienste" im Sinne der Ausführung unternehmerischer Dienstleistungen oder der reinen einzelspurigen Exekution staatlicher Beauftragungen, sondern er beurteilt eigenständig innerhalb des ihm seitens der Rechtsprechung zugebilligten weiten Ermessensspielraumes (zu diesem BGH v. 12.3.2020, ZInsO 2020, 1180; BGH v. 20.7.2017, ZInsO 2017, 1784, Rn.25; BGH v. 16.3.2017, ZInsO 2017, 827, Rn.12; Thole, ZIP 2014, 1653, 1655 m.w.N. ; BGH v. 25.4.2002, ZIP 2002, 1093) die v. ihm zu treffenden mannigfachen und vielfältigen Entscheidungen und Umsetzungen zur Verwirklichung der Ziele der Insolvenzordnung - und dies unter unmittelbarer gerichtlicher Einzelaufsicht (§ 58 InsO). - OLG Rostock, 02.06.2020 - 4 W 4/20
GmbH-Geschäftsführer: Gültigkeit des gesetzlichen Wettbewerbsverbots nach …
Zurecht geht das Landgericht davon aus, das kraft Gesetzes - analog § 88 Abs. 1 Satz 1 AktG ( BGH , Urteil vom 16.03.2017 - IX ZR 253/15, NJW 2017, 1749 = GmbHR 2017, 583 [Juris; Tz. 20] m.w.N.) - aus der Organstellung des GmbH-Geschäftsführers folgende Wettbewerbsverbot erlösche nicht mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft, sondern erst mit der Beendigung der Organstellung. - OLG München, 22.03.2023 - 7 U 453/22
Gesellschafterversammlung, Berufung, Gesellschaft, Grundschuld, Auskunft, …
Da der Umfang der Auskunfts- und Rechenschaftspflichten erst im Folgeprozess zu klären ist, muss der Senat auch nicht entscheiden, ob der Kläger - wie das Landgericht meint - Auskunft und Rechenschaft über Geschäfte schuldet, die er privat - also nicht namens der Beklagten - mit der HS-W. GmbH Geschäfte getätigt hat, weil Ansprüche der Gesellschaft aus einer Vereitelung von Geschäftschancen (dazu grundlegend: BGH, Urteil vom 16.03.2017 - IX ZR 253/15, juris-Rn. 20) oder einer Verletzung des Wettbewerbsverbots im Raum stehen, oder ob solche Ansprüche aufgrund der Alleingesellschafterstellung des Klägers jedenfalls für etwaige private Geschäfte mit der HS-W. bis 2016 ausgeschlossen sind (und - ein Treuhandverhältnis des Klägers mit Herrn K. unterstellt - allenfalls dessen Ansprüche als Treugeber, nicht aber Ansprüche der Gesellschaft gegen den Kläger im Raum stehen). - OLG Rostock, 22.03.2021 - 1 U 114/14
Abberufung eines GmbH-Geschäftführers wegen eigenmächtiger Einberufung und …
- OLG Rostock, 17.03.2021 - 1 U 115/14
- LG Braunschweig, 27.06.2019 - 8 S 297/18
- AG Frankfurt/Main, 19.10.2018 - 31 C 1498/18