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   BGH, 29.03.2001 - IX ZR 256/00   

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https://dejure.org/2001,9628
BGH, 29.03.2001 - IX ZR 256/00 (https://dejure.org/2001,9628)
BGH, Entscheidung vom 29.03.2001 - IX ZR 256/00 (https://dejure.org/2001,9628)
BGH, Entscheidung vom 29. März 2001 - IX ZR 256/00 (https://dejure.org/2001,9628)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 06.03.1990 - VI ZR 44/89

    Abbruch der Verhandlungen durch Einschlafenlassen

    Auszug aus BGH, 29.03.2001 - IX ZR 256/00
    Ein derartiges "Einschlafenlassen" durch den Ersatzberechtigten wird insbesondere dann angenommen, wenn er den Zeitpunkt versäumt, zu dem eine Antwort auf die letzte Anfrage des Ersatzpflichtigen spätestens zu erwarten gewesen wäre, falls die Regulierungsverhandlungen mit verjährungshemmender Wirkung hätten fortgesetzt werden sollen (BGH, Urt. v. 7. Januar 1986 - VI ZR 203/84, NJW 1986, 1337, 1338; v. 6. März 1990 - VI ZR 44/89, NJW-RR 1990, 664, 665).
  • BGH, 07.01.1986 - VI ZR 203/84

    Hemmung der Verjährung bei Vereinbaren einer Verhandlungspause

    Auszug aus BGH, 29.03.2001 - IX ZR 256/00
    Ein derartiges "Einschlafenlassen" durch den Ersatzberechtigten wird insbesondere dann angenommen, wenn er den Zeitpunkt versäumt, zu dem eine Antwort auf die letzte Anfrage des Ersatzpflichtigen spätestens zu erwarten gewesen wäre, falls die Regulierungsverhandlungen mit verjährungshemmender Wirkung hätten fortgesetzt werden sollen (BGH, Urt. v. 7. Januar 1986 - VI ZR 203/84, NJW 1986, 1337, 1338; v. 6. März 1990 - VI ZR 44/89, NJW-RR 1990, 664, 665).
  • OLG München, 24.07.2015 - 10 U 4220/14

    Keine Beendigung der Verjährungshemmung durch Teilzahlung des

    Dies setzt jedoch voraus, dass der Berechtigte den Zeitpunkt versäumt, zu dem eine Antwort auf die letzte Anfrage des Ersatzpflichtigen spätestens zu erwarten gewesen wäre, falls die Regulierungsverhandlungen mit verjährungshemmender Wirkung hätten fortgesetzt werden sollen (BGH r + s 1986, 154; NJW-RR 1990, 664; Beschl. v. 29.03.2001 - IX ZR 256/00 [juris]).
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