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   BGH, 17.05.2001 - IX ZR 256/99   

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BGH, 17.05.2001 - IX ZR 256/99 (https://dejure.org/2001,1304)
BGH, Entscheidung vom 17.05.2001 - IX ZR 256/99 (https://dejure.org/2001,1304)
BGH, Entscheidung vom 17. Mai 2001 - IX ZR 256/99 (https://dejure.org/2001,1304)
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Volltextveröffentlichungen (11)

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 3713
  • MDR 2001, 1071
  • WM 2001, 1879
  • WM 2001, 1880
  • BB 2001, 1552 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 15.11.1989 - IVb ZR 60/88

    Anspruch auf Zahlung von Elementarunterhalt und Vorsorgeunterhalt - Erlöse, die

    Auszug aus BGH, 17.05.2001 - IX ZR 256/99
    Da zur Auszahlung des hinterlegten Resterlöses gemäß §§ 12, 13 der Hinterlegungsordnung die Zustimmung der Beteiligten erforderlich ist, hat der Beklagte im Sinne des § 812 Abs. 1 Satz 1 BGB bezüglich des Anteils des Klägers "in sonstiger Weise" auf dessen Kosten eine Rechtsposition erlangt, und zwar nach dem Klagevortrag ohne rechtlichen Grund (BGH, Urteil vom 14. April 1987 - IX ZR 237/86, WM 1987, 878, 879; vgl. auch BGHZ 52, 99, 102; BGH, Urteil vom 15. November 1989 - IVb ZR 60/88, WM 1990, 113, 114).

    a) Mit einer solchen Gegenforderung, die sich aus demselben Rechtsverhältnis ergibt wie der Klageanspruch, darf der Beklagte im Rahmen eines Zurückbehaltungsrechts die - nach seinem Vorbringen noch ausstehende - endgültige Auseinandersetzung der Gemeinschaft betreiben (vgl. BGH, Urteil vom 15. November 1989, aaO; vom 13. Januar 1993, aaO; Zeller/Stöber, ZVG 16. Aufl. § 180 Rdn. 17 ff.).

    Entgegen der Ansicht der Revision ergibt sich aus dem Senatsurteil vom 14. April 1987 (aaO), auf das im Urteil des IVb-Zivilsenats vom 15. November 1989 (aaO) Bezug genommen wird, nichts anderes, soweit es dort heißt, Ansprüche, die keine Zuteilung aus dem Versteigerungserlös rechtfertigten, begründeten kein Zurückbehaltungsrecht gegenüber dem Anspruch auf Zustimmung zu einer der Rechtslage entsprechenden Verteilung des Erlöses.

    Nachdem die Beteiligten einvernehmlich den Resterlös bei einer Bank hinterlegt haben, besteht auch kein Grund dafür, den Zustimmungsanspruch des Klägers gegenüber der Gegenforderung des Beklagten zu privilegieren (vgl. BGH, Urteil vom 15. November 1989, aaO).

  • BGH, 13.01.1993 - XII ZR 212/90

    Nutzungsentgelt für gemeinsames Haus nach Trennung der Ehegatten

    Auszug aus BGH, 17.05.2001 - IX ZR 256/99
    An die Stelle des Grundstücks ist zunächst der Versteigerungserlös getreten (vgl. §§ 90-92 ZVG), an dessen Stelle die Forderung der Gemeinschaft gegen die ursprüngliche Hinterlegungsstelle (BGH, Urteil vom 13. Januar 1993 - XII ZR 212/90, WM 1993, 849, 853).

    a) Mit einer solchen Gegenforderung, die sich aus demselben Rechtsverhältnis ergibt wie der Klageanspruch, darf der Beklagte im Rahmen eines Zurückbehaltungsrechts die - nach seinem Vorbringen noch ausstehende - endgültige Auseinandersetzung der Gemeinschaft betreiben (vgl. BGH, Urteil vom 15. November 1989, aaO; vom 13. Januar 1993, aaO; Zeller/Stöber, ZVG 16. Aufl. § 180 Rdn. 17 ff.).

  • BGH, 14.04.1987 - IX ZR 237/86

    Aufteilung des Versteigerungserlöses unter mehreren Berechtigten

    Auszug aus BGH, 17.05.2001 - IX ZR 256/99
    Da zur Auszahlung des hinterlegten Resterlöses gemäß §§ 12, 13 der Hinterlegungsordnung die Zustimmung der Beteiligten erforderlich ist, hat der Beklagte im Sinne des § 812 Abs. 1 Satz 1 BGB bezüglich des Anteils des Klägers "in sonstiger Weise" auf dessen Kosten eine Rechtsposition erlangt, und zwar nach dem Klagevortrag ohne rechtlichen Grund (BGH, Urteil vom 14. April 1987 - IX ZR 237/86, WM 1987, 878, 879; vgl. auch BGHZ 52, 99, 102; BGH, Urteil vom 15. November 1989 - IVb ZR 60/88, WM 1990, 113, 114).

    Entgegen der Ansicht der Revision ergibt sich aus dem Senatsurteil vom 14. April 1987 (aaO), auf das im Urteil des IVb-Zivilsenats vom 15. November 1989 (aaO) Bezug genommen wird, nichts anderes, soweit es dort heißt, Ansprüche, die keine Zuteilung aus dem Versteigerungserlös rechtfertigten, begründeten kein Zurückbehaltungsrecht gegenüber dem Anspruch auf Zustimmung zu einer der Rechtslage entsprechenden Verteilung des Erlöses.

  • BGH, 20.05.1987 - IVa ZR 42/86

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Erbengemeinschaft - Rechte und Pflichten

    Auszug aus BGH, 17.05.2001 - IX ZR 256/99
    b) Zur Prüfung dieser Gegenforderung wird auf die Urteile des Bundesgerichtshofs vom 20. Mai 1987 (IVa ZR 42/86, NJW 1987, 3001 f) und vom 25. Mai 1992 (II ZR 232/91, NJW 1992, 2282 f) verwiesen.
  • BGH, 25.05.1992 - II ZR 232/91

    Erstattungsanspruch des Miteigentümers wegen Werterhöhung bei Wegfall der

    Auszug aus BGH, 17.05.2001 - IX ZR 256/99
    b) Zur Prüfung dieser Gegenforderung wird auf die Urteile des Bundesgerichtshofs vom 20. Mai 1987 (IVa ZR 42/86, NJW 1987, 3001 f) und vom 25. Mai 1992 (II ZR 232/91, NJW 1992, 2282 f) verwiesen.
  • BGH, 22.05.1990 - IX ZR 229/89

    Abwendung der Vollstreckung - Erfüllungswirkung - Zahlungen - Vorläufig

    Auszug aus BGH, 17.05.2001 - IX ZR 256/99
    Sollte die Bürgschaft als Sicherheitsleistung zur Vollstreckung des vorläufig vollstreckbaren Urteils des Landgerichts beigebracht worden sein, so wäre eine Freigabe, die der Beklagte zur Abwendung der Vollstreckung erklärt hat, keine Erfüllung des Klageanspruchs (vgl. BGHZ 86, 267, 269; BGH, Urteil vom 22. Mai 1990 - IX ZR 229/89, NJW 1990, 2756).
  • BGH, 27.10.1972 - V ZR 41/70

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Revision - Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 17.05.2001 - IX ZR 256/99
    Selbst wenn eine solche mündliche Vereinbarung, die der Kläger bestritten hat, zustande gekommen ist, so ist sie unwirksam, weil sie als Verpflichtung zur Übertragung eines Grundstücksteils der notariellen Beurkundung bedurft hätte (§§ 125, 313 BGB; vgl. BGH, Urteil vom 27. Oktober 1972 - V ZR 41/70, WM 1973, 82 f.).
  • BGH, 19.12.1991 - IX ZR 96/91

    Prozeßhindernis der Rechtskraft bei vorausgegangener Zug-um-Zug-Verurteilung

    Auszug aus BGH, 17.05.2001 - IX ZR 256/99
    Nach der heute herrschenden prozeßrechtlichen Auffassung ist Gegenstand des Rechtsstreits ein prozessualer Anspruch; dieser wird bestimmt durch das allgemeine Rechtsschutzziel und die erstrebte konkrete Rechtsfolge, die sich aus dem Klageantrag ergeben, sowie durch den Lebenssachverhalt (Klagegrund), aus dem der Kläger die begehrte Rechtsfolge herleitet (BGHZ 117, 1, 5; BGH, Urteil vom 6. Mai 1999 - IX ZR 250/98, WM 1999, 1689, 1690 m.w.N.).
  • BGH, 16.10.1956 - VI ZR 174/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 17.05.2001 - IX ZR 256/99
    Ein Zustellungsmangel kann gemäß dieser Vorschrift nur dann geheilt werden, wenn das Gericht eine Zustellung vornehmen wollte (BGHZ 7, 268, 270; BGH, Urteil vom 16. Oktober 1956 - VI ZR 174/55, NJW 1956, 1878, 1879).
  • BGH, 06.05.1999 - IX ZR 250/98

    Klagebegründung mit neuem Lebenssachverhalt in der Berufungsinstanz

    Auszug aus BGH, 17.05.2001 - IX ZR 256/99
    Nach der heute herrschenden prozeßrechtlichen Auffassung ist Gegenstand des Rechtsstreits ein prozessualer Anspruch; dieser wird bestimmt durch das allgemeine Rechtsschutzziel und die erstrebte konkrete Rechtsfolge, die sich aus dem Klageantrag ergeben, sowie durch den Lebenssachverhalt (Klagegrund), aus dem der Kläger die begehrte Rechtsfolge herleitet (BGHZ 117, 1, 5; BGH, Urteil vom 6. Mai 1999 - IX ZR 250/98, WM 1999, 1689, 1690 m.w.N.).
  • BGH, 19.01.1983 - VIII ZR 315/81

    Vorbehaltsurteil gegen Bürgen

  • BGH, 12.05.1969 - VIII ZR 86/67

    Konkurrierende Pfandrechte an einem Miterbenanteil bei der Erbauseinandersetzung

  • BGH, 11.12.1986 - IX ZR 165/85

    Streitgegenstand und Rechtskraft bei Klage des Hauptschuldners gegen die

  • BGH, 20.02.1984 - II ZR 112/83

    Aufhebung der Grundstücksgemeinschaft durch Zwangsversteigerung -

  • BGH, 30.11.1999 - VI ZR 219/98

    Schadensminderungspflicht bei Veräußerung eines Unfallfahrzeugs mit Totalschaden

  • BGH, 10.10.1952 - V ZR 159/51

    Begriff des Streitgegenstandes; Voraussetzungen der Rechtshängigkeit

  • BGH, 17.01.1952 - IV ZR 106/51

    Rechtskraft eines Breslauer Ehescheidungsurteils

  • BGH, 27.01.2011 - VII ZR 186/09

    Zurechnung der durch einen Vertreter ohne Vertretungsmacht abgegebenen Erklärung;

    (b) Aber auch dann, wenn das Gericht das Schriftstück zur Förderung eines Verfahrens zur Kenntnis bringen wollte, kann eine Heilung nach § 189 ZPO nach der Rechtsprechung nicht stattfinden, wenn dem Gericht der Wille fehlte, das Schriftstück förmlich zuzustellen (BGH, Urteil vom 17. Mai 2001 - IX ZR 256/99, NJW 2001, 3713, 3714 zu § 187 ZPO a.F.; Beschluss vom 17. Dezember 2008 - XII ZB 125/06, GuT 2009, 209, 213; BVerwG, DVBl 2010, 1508 ff.; BFH, ZSteu 2009, R1144 f.).
  • BAG, 14.03.2019 - 6 AZR 4/18

    Insolvenzrechtlicher Rang eines Abfindungsanspruchs nach §§ 9, 10 KSchG

    Aus diesem Grund kommt es entgegen der Ansicht des Beklagten nicht darauf an, dass und wann dieser Schriftsatz dem Kläger tatsächlich zugegangen ist (vgl. BGH 17. Mai 2001 - IX ZR 256/99 - Rn. 21 ff.) .

    Erst in dieser Verhandlung ist der mit der Gestaltungsklage verfolgte, während des laufenden Prozesses erhobene Anspruch auf Auflösung des Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer Abfindung durch Verlesen aus dem vorbereitenden Schriftsatz des Schuldners vom 26. Januar 2015 "geltend gemacht" worden (§ 297 Abs. 1 Satz 1 ZPO; BGH 17. Mai 2001 - IX ZR 256/99 - Rn. 21 ff.; Zöller/Greger ZPO 32. Aufl. § 261 Rn. 6) .

  • BGH, 07.03.2002 - III ZR 73/01

    Nicht ohne weiteres Beeendigung eines Rechtsstreits durch außergerichtlichen

    a) Gegenstand des Rechtsstreits ist nach der heute herrschenden und vom Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung vertretenen prozeßrechtlichen Auffassung ein prozessualer Anspruch; er wird bestimmt durch das allgemeine Rechtsschutzziel und die erstrebte konkrete Rechtsfolge, wie sie sich aus dem Klageantrag ergeben, sowie durch den Lebenssachverhalt (Klagegrund), aus dem der Kläger die begehrte Rechtsfolge herleitet (BGHZ 117, 1, 5; 132, 240, 243; BGH, Urteil vom 17. Mai 2001 - IX ZR 256/99 - NJW 2001, 3713 m.w.N.).
  • BGH, 22.02.2018 - IX ZR 83/17

    Zulässigkeit einer bei einem deutschen Gericht erhobenen Klage bei anhängiger

    Dadurch soll verhindert werden, dass der Beklagte und die Gerichte sich in mehreren Verfahren mit derselben Sache befassen müssen und dass einander widersprechende Urteile ergehen (vgl. BGH, Urteil vom 17. Januar 1952 - IV ZR 106/51, BGHZ 4, 314, 322; vom 17. Mai 2001 - IX ZR 256/99, NJW 2001, 3713; vom 7. März 2002 - III ZR 73/01, NJW 2002, 1503 unter II. 1.).
  • OLG Düsseldorf, 09.10.2014 - 15 U 27/14

    Verhältnis des Anspruchs auf Einräumung einer Mitberechtigung an einem Patent und

    Die bereits bestehende Rechtshängigkeit stellt eine negative Prozessvoraussetzung bzw. ein Prozesshindernis dar, die/das in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu beachtenist (BGH, NJW 2001, 3713 m.w.N.).

    Die von § 261 Abs. 3 Nr. 1 ZPO vorausgesetzte Personenidentität (BGH, NJW 2001, 3713, 3714 m.w.N.) ist nämlich gleichwohl gewahrt.

  • BGH, 03.03.2005 - IX ZB 33/04

    Aussetzung eines Rechtsstreits

    Dieses Urteil hat der Senat im Revisionsverfahren aufgehoben, weil es sich zwar um identische Streitsachen handele, der im hiesigen Rechtsstreit geltend gemachte Anspruch auf Freigabe des Erlöses jedoch erst nach dem Zustimmungsbegehren im dortigen Parallelprozeß rechtshängig geworden sei (BGH, Urt. v. 17. Mai 2001 - IX ZR 256/99, WM 2001, 1880).

    Der Senat hat mit Urteil vom 17. Mai 2001 (aaO) festgestellt, daß der Streitgegenstand des Hauptantrages im vorliegenden Rechtsstreit mit dem im Parallelprozeß geltend gemachten Anspruch auf Zustimmung zur Auszahlung des hinterlegten Resterlöses rechtlich identisch und erst später als dieser rechtshängig geworden ist.

  • BAG, 20.02.2014 - 2 AZR 864/12

    Verfahrensfehler - Unzulässige Zurückverweisung an das Arbeitsgericht

    Eine Identität ist gegeben, wenn Klageantrag und Lebenssachverhalt übereinstimmen (vgl. BGH 17. Mai 2001 - IX ZR 256/99 - zu A I 1 der Gründe) .
  • OLG Naumburg, 07.03.2005 - 12 W 118/04

    Schmerzensgeldanspruches bei Tod eines nahen Angehörigen

    Denn der Streitgegenstand des vorliegenden Rechtsstreits wird nicht allein durch den Antrag, sondern zugleich durch den vorgetragenen Lebenssachverhalt bestimmt (z. B. BGH NJW 2001, 3713).
  • OLG Hamm, 23.05.2019 - 18 U 19/16
    In einem solchen Fall ist Rechtshängigkeit auch dann nicht eingetreten, wenn der Beklagte auf andere Weise in den Besitz der Klageschrift gelangt ist (Zöller/Greger, a.a.O., § 253 Rn. 26; BGH NJW 2001, S. 3713).
  • OLG Karlsruhe, 09.02.2022 - 11 U 7/21

    Testamentarische Verfügung zu Grundstücksverkauf als Teilungsverbot

    Dies soll verhindern, dass sich der Beklagte in derselben Sache in mehreren Verfahren verteidigen muss und einander widersprechende Urteile ergehen (vgl. BGH, NJW 2001, S. 3713).

    Der Begriff "Streitsache" bezeichnet in diesem Zusammenhang den mit der Klage geltend gemachten prozessualen Anspruch, d.h. den nach dem Klageantrag und dem dazu vorgetragenen Lebenssachverhalt zu bestimmenden Streitgegenstand (vgl. Bacher, in: BeckOK ZPO, Stand 01.09.2021, § 261 Rn. 2; zum Streitgegenstandsbegriff: BGH, NJW 2001, S. 3713; Wendtland, in: BeckOK ZPO, Stand 01.09.2021, § 2 Rn. 4).

  • OLG Karlsruhe, 16.03.2020 - 1 U 16/19

    Schadenersatz wegen unfallbedingt vereitelter Eigenleistungen?

  • OLG Stuttgart, 21.07.2021 - 4 U 359/20

    Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen VW Golf 1.6 mit einem Motor der

  • LG Düsseldorf, 20.04.2018 - 38 O 16/18
  • OLG Düsseldorf, 03.04.2012 - 20 U 31/11

    Zielgerichteter Eingriff in den Gewerbebetrieb durch die Untersagung eines

  • OLG Brandenburg, 02.05.2002 - 11 VA 1/02

    § 16 Abs. 1 Hinterlegungsordnung ist Ermessensvorschrift, § 13 Abs. 2

  • OLG Hamm, 02.02.2011 - 11 U 218/10
  • OLG Koblenz, 04.08.2006 - 14 W 467/06

    Zustellung einer Klageerweiterung

  • BayObLG, 23.07.2020 - 1 AR 54/20

    Zustellungswille des Gerichts bei Zustellung eines Schriftsatzes mit mehreren

  • LAG Nürnberg, 04.09.2007 - 7 Sa 822/06

    Klageänderung - Berufungsbegründung

  • OLG Frankfurt, 29.08.2008 - 19 U 107/08

    Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung: Heilung von Zustellungsmängeln

  • OLG München, 05.03.2020 - 29 U 830/19

    Werbung einer Zahnarztpraxis mit der Aussage "Zahnspezialisten"

  • OLG Brandenburg, 02.05.2002 - 11 VA 2/02

    Ermessensüberprüfung der Fristsetzung eines Rechtspflegers nach § 16 Abs. 1

  • SG Fulda, 29.08.2014 - S 1 SF 33/14

    Pflicht einer Erinnerungsführerin zur Zahlung der Pauschgebühr gem. § 184 SGG

  • OLG Hamm, 22.05.2012 - 19 W 17/12

    Zulässigkeit der Bewilligung der Prozesskostenhilfe nach Rücknahme der Klage

  • OLG Stuttgart, 08.02.2005 - 8 W 5/05

    Schadensersatzansprüche der Eigentümergemeinschaft wegen Beschädigungen am

  • OLG Braunschweig, 05.02.2003 - 8 W 5/03

    Bürgschaftsvertrag; Bürgschaftsübernahme; culpa in contrahendo; einheitlicher

  • OLG Hamm, 05.03.2002 - 10 W 73/01
  • AG Berlin-Schöneberg, 11.08.2011 - 106 C 187/11

    Mieterhöhung: Änderung des Klageantrags von einer Zustimmung zur Erhöhung der

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