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   BGH, 08.12.2016 - IX ZR 257/15   

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https://dejure.org/2016,48747
BGH, 08.12.2016 - IX ZR 257/15 (https://dejure.org/2016,48747)
BGH, Entscheidung vom 08.12.2016 - IX ZR 257/15 (https://dejure.org/2016,48747)
BGH, Entscheidung vom 08. Dezember 2016 - IX ZR 257/15 (https://dejure.org/2016,48747)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 115 Abs 1 InsO, § 116 InsO, § 119 InsO, § 134 Abs 1 InsO, § 242 BGB
    Insolvenzverfahren: Wirksamkeit des in einem Geschäftsbesorgungsverhältnis erklärten Verzichts auf Herausgabeansprüche des Auftraggebers; zur Ausführung des Auftrags zugewendete Mittel und der Verzicht auf Herausgabeansprüche als anfechtbare unentgeltliche Leistungen; ...

  • IWW

    § 134 InsO, § ... 254 ZPO, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, §§ 115, 116 InsO, § 667 BGB, § 667 Fall 1 BGB, § 667 Fall 2 BGB, §§ 675, 667 BGB, §§ 242, 315 BGB, § 310 Abs. 4 Satz 1 BGB, § 1b Abs. 4 Satz 1 BetrAVG, § 242 BGB, § 119 InsO, § 115 Abs. 1 InsO, § 116 Satz 1 InsO, §§ 667, 675 BGB, § 134 Abs. 1 InsO, § 267 BGB, § 17 Abs. 1 BetrAVG

  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit des in einem Auftrags- oder Geschäftsbesorgungsverhältnis allgemein und insolvenzunabhängig erklärten Verzichts auf Herausgabeansprüche des Auftraggebers

  • rewis.io

    Insolvenzverfahren: Wirksamkeit des in einem Geschäftsbesorgungsverhältnis erklärten Verzichts auf Herausgabeansprüche des Auftraggebers; zur Ausführung des Auftrags zugewendete Mittel und der Verzicht auf Herausgabeansprüche als anfechtbare unentgeltliche Leistungen; ...

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Insolvenzunabhängig erklärter Verzicht auf Herausgabeansprüche des Auftraggebers

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 242; BGB § 315; InsO § 115 Abs 1; InsO § 116; InsO § 119; InsO § 134
    Wirksamkeit eines allgemeinen Verzichts des Arbeitgebers auf Rückforderungsansprüche in der Satzung einer Unterstützungskasse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirksamkeit des in einem Auftrags- oder Geschäftsbesorgungsverhältnis allgemein und insolvenzunabhängig erklärten Verzichts auf Herausgabeansprüche des Auftraggebers

  • rechtsportal.de

    Wirksamkeit des in einem Auftrags- oder Geschäftsbesorgungsverhältnis allgemein und insolvenzunabhängig erklärten Verzichts auf Herausgabeansprüche des Auftraggebers

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Insolvenzfestigkeit von im Auftragsverhältnis erklärten Verzicht auf Rückforderungsansprüche des Auftraggebers (hier: Zahlungen an Unterstützungskasse)

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Geschäftsführer-Altersvorsorge über Unterstützungskasse: Keine Herausgabeansprüche des Insolvenzverwalters der GmbH

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Stufenklage - und die Verknüpfung zwischen Auskunfts- und Leistungsanspruch

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Überbetriebliche Unterstützungskasse - und der Verzicht auf Rückforderungen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anspruchsausschluss in Vertrag mit Unterstützungskasse führt nicht zum Fortbestehen von Geschäftsbesorgung nach Insolvenzeröffnung

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2017, 496
  • ZIP 2017, 91
  • MDR 2017, 423
  • NZI 2017, 105
  • VersR 2017, 1421
  • WM 2017, 103
  • DB 2017, 120
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (27)

  • BGH, 06.07.2006 - IX ZR 121/05

    Rechtsnatur eines Kautionsversicherungsvertrages; Erlöschen des Vertrages bei

    Auszug aus BGH, 08.12.2016 - IX ZR 257/15
    Geschäftsbesorgung ist die selbständige Tätigkeit wirtschaftlichen Charakters, die im Interesse eines anderen innerhalb einer fremden wirtschaftlichen Interessensphäre vorgenommen wird (BGH, Urteil vom 6. Juli 2006 - IX ZR 121/05, BGHZ 168, 276 Rn. 8; Uhlenbruck/Sinz, InsO, 14. Aufl., §§ 115, 116 Rn. 2).

    Treffen die Parteien Vereinbarungen, wonach ein Geschäftsbesorgungsvertrag oder ein Auftragsverhältnis über diesen Zeitpunkt hinaus fortbestehen sollen, sind diese unwirksam (BGH, Urteil vom 6. Juli 2006 - IX ZR 121/05, BGHZ 168, 276 Rn. 22 mwN; FK-InsO/Wegener, 8. Aufl., § 116 Rn. 70).

    Auf der anderen Seite muss der Insolvenzverwalter alles, was der Beauftragte bis zum Erlöschen des Auftrags getan hat, insbesondere wenn der Geschäftsbesorger den Vertrag vor Insolvenzeröffnung erfüllt hat, für und gegen die Masse gelten lassen (BGH, Urteil vom 6. Juli 2006 - IX ZR 121/05, BGHZ 168, 276 Rn. 12; vom 24. Juni 2010 - IX ZR 199/09, ZIP 2010, 1453 Rn. 13; MünchKomm-InsO/Ott/Vuia, aaO; Tintelnot in Kübler/Prütting/Bork, aaO; FK-InsO/Wegener, 8. Aufl., § 115 Rn. 7).

  • BAG, 29.09.2010 - 3 AZR 107/08

    Unterstützungskasse - Rückdeckungsversicherung - Insolvenz des Arbeitgebers

    Auszug aus BGH, 08.12.2016 - IX ZR 257/15
    Schließt die Satzung einer Unterstützungskasse Rückforderungsansprüche generell aus oder lässt sie eine Rückforderung nur unter bestimmten Voraussetzungen zu, geht dieser Ausschluss etwaigen Ansprüchen aus §§ 675, 667 BGB vor (BAG, NZA-RR 2016, 550 Rn. 25; vgl. auch BAG, ZIP 2011, 347 Rn. 22 f).

    Tatsächlich schaffen erst die Beitragsleistungen des Unternehmens die Voraussetzungen für eine Leistungserbringung durch die Unterstützungskasse (vgl. BAG, ZIP 2011, 347 Rn. 30).

    Andere Ansprüche - etwa sonstige vertragliche oder bereicherungsrechtliche Ansprüche oder Ansprüche aus dem Mitgliedschaftsverhältnis (hierzu BAG, ZIP 2011, 347 ff) - sind nicht ersichtlich.

  • BGH, 10.09.2015 - IX ZR 215/13

    Rückgewährklage des Insolvenzverwalters gegen den uneigennützigen Treuhänder:

    Auszug aus BGH, 08.12.2016 - IX ZR 257/15
    Die treuhänderische Übertragung von Vermögenswerten kann infolge des Rückforderungsanspruchs des Treugebers nicht als unentgeltlich betrachtet werden (BGH, Beschluss vom 23. Januar 2014 - IX ZR 15/13, Rn. 6, nv; Urteil vom 10. September 2015 - IX ZR 215/13, WM 2015, 1996 Rn. 7; Bork in Kübler/Prütting/Bork, aaO Rn. 24; MünchKomm-InsO/Kayser, 3. Aufl., § 134 Rn. 13).

    Wendet der Schuldner einem Beauftragten die für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Mittel zu, liegt keine freigiebige Leistung vor, sondern steht dem die Verpflichtung des Beauftragten gegenüber, die empfangenen Mittel auftragsgemäß zu verwenden und sie - soweit dies nicht erfolgt ist - gemäß § 667 BGB nach Beendigung des Auftrags zurück zu gewähren (vgl. BGH, Urteil vom 10. September 2015, aaO Rn. 7 mwN).

  • BGH, 15.09.2016 - IX ZR 250/15

    Insolvenzanfechtung wegen einer unentgeltlichen Leistung: Kaufpreiszahlung des

    Auszug aus BGH, 08.12.2016 - IX ZR 257/15
    a) Unentgeltlich ist im hier gegebenen Zwei-Personen-Verhältnis eine Leistung, wenn ein Vermögenswert des Verfügenden zugunsten einer anderen Person aufgegeben wird, ohne dass dem Verfügenden ein entsprechender Vermögenswert vereinbarungsgemäß zufließen soll (BGH, Urteil vom 9. November 2006 - IX ZR 285/03, WM 2007, 708 Rn. 15; vom 15. September 2016 - IX ZR 250/15, WM 2016, 2312 Rn. 20 je mwN).

    cc) Ob der mit dem Verzicht auf Rückforderungsansprüche erfolgende Vermögenserwerb des Beklagten deshalb als unentgeltliche Leistung anfechtbar sein könnte, weil von Anfang an ein objektives Missverhältnis zwischen der Höhe der endgültig übertragenen Dotationszahlungen und dem Wert der vom Beklagten der Schuldnerin zugesagten Leistungen an den Geschäftsführer und die Streithelferin bestand (vgl. BGH, Urteil vom 15. September 2016 - IX ZR 250/15, WM 2016, 2312 Rn. 22), kann dahinstehen.

  • BGH, 08.10.1997 - IV ZR 220/96

    Inhaltskontrolle der Allgemeinen Versicherungsbedingungen in Satzungen von

    Auszug aus BGH, 08.12.2016 - IX ZR 257/15
    Satzungen von Vereinen unterliegen daher nur einer richterlichen Inhaltskontrolle gemäß §§ 242, 315 BGB, nicht aber der AGB-Kontrolle (Palandt/Ellenberger, BGB, 76. Aufl., § 25 Rn. 9; BGH, Urteil vom 8. Oktober 1997 - IV ZR 220/96, BGHZ 136, 394, 396 unter 2.; ebenso BGH, Urteil vom 28. November 1994 - II ZR 11/94, BGHZ 128, 93, 101 ff. unter I.3.b. für sportliche Regelwerke eines Vereins).

    Dies gilt ebenso für Rechtsverhältnisse zwischen dem Verein und seinem Mitglied, selbst wenn sie Dienstverhältnisse betreffen, sofern diese Rechtsverhältnisse unmittelbar auf der Satzung beruhen, mitgliedschaftlicher Natur sind und dazu dienen, den Vereinszweck zu verwirklichen (vgl. BGH, Urteil vom 8. Februar 1988 - II ZR 228/87, BGHZ 103, 219, 222 ff.; vom 8. Oktober 1997, aaO S. 398).

  • BGH, 29.03.2011 - VI ZR 117/10

    Gefährdungshaftung nach dem Arzneimittelgesetz: Zulässigkeit eines Teilurteils

    Auszug aus BGH, 08.12.2016 - IX ZR 257/15
    Allerdings steht die der Stufenklage eigentümliche Verknüpfung von unbestimmtem Leistungsanspruch und vorbereitendem Auskunftsanspruch nicht zur Verfügung, wenn die Auskunft nicht dem Zwecke einer Bestimmbarkeit des Leistungsanspruchs dient (BGH, Urteil vom 18. April 2002 - VII ZR 260/01, WM 2002, 1564, 1565 unter II.1.a. mwN; vom 29. März 2011 - VI ZR 117/10, BGHZ 189, 79 Rn. 8).

    Das Auskunftsbegehren muss ein notwendiges Hilfsmittel sein, um die (noch) fehlende Bestimmtheit des auf der letzten Stufe verfolgten Leistungsanspruchs vorzubereiten und herbeiführen zu können (vgl. BGH, Urteil vom 29. März 2011, aaO mwN; MünchKomm-ZPO/Becker-Eberhard, 5. Aufl., § 254 Rn. 6 f; Stein/Jonas/Roth, ZPO, 23. Aufl., § 254 Rn. 2).

  • BAG, 30.09.2014 - 3 AZR 617/12

    Betriebsrente - Einstandspflicht - Anpassungsprüfung

    Auszug aus BGH, 08.12.2016 - IX ZR 257/15
    Der Ausschluss des Rechtsanspruches bei Unterstützungskassen (§ 1b Abs. 4 Satz 1 BetrAVG; im Streitfall § 15 Abs. 1 der Satzung) bedeutet nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts nur, dass der Unterstützungskasse ein an sachliche Gründe gebundenes Widerrufsrecht zusteht, womit dem Arbeitnehmer durchaus ein Anspruch auf die zugesagten Leistungen eingeräumt wird (ständige Rechtsprechung seit BAGE 25, 194, 200 f unter B.II.2.a.; jüngst etwa BAG, NZA-RR 2011, 541 Rn. 53; BAGE 149, 212 Rn. 48 je mwN).
  • BVerfG, 14.01.1987 - 1 BvR 1052/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Widerruf von Leistungen einer

    Auszug aus BGH, 08.12.2016 - IX ZR 257/15
    Das Bundesverfassungsgericht hat diese Rechtsprechung gebilligt (BVerfGE 65, 196, 210 ff unter C.II.; BVerfGE 74, 129, 153 ff unter B.II.2.).
  • BGH, 23.01.2014 - IX ZR 15/13

    Unentgeldlichkeit des treuhänderischen Übertragungs von Vermögenswerten infolge

    Auszug aus BGH, 08.12.2016 - IX ZR 257/15
    Die treuhänderische Übertragung von Vermögenswerten kann infolge des Rückforderungsanspruchs des Treugebers nicht als unentgeltlich betrachtet werden (BGH, Beschluss vom 23. Januar 2014 - IX ZR 15/13, Rn. 6, nv; Urteil vom 10. September 2015 - IX ZR 215/13, WM 2015, 1996 Rn. 7; Bork in Kübler/Prütting/Bork, aaO Rn. 24; MünchKomm-InsO/Kayser, 3. Aufl., § 134 Rn. 13).
  • BAG, 17.05.1973 - 3 AZR 381/72

    Betriebliche Altersversorgung - Kürzung des Anspruchs

    Auszug aus BGH, 08.12.2016 - IX ZR 257/15
    Der Ausschluss des Rechtsanspruches bei Unterstützungskassen (§ 1b Abs. 4 Satz 1 BetrAVG; im Streitfall § 15 Abs. 1 der Satzung) bedeutet nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts nur, dass der Unterstützungskasse ein an sachliche Gründe gebundenes Widerrufsrecht zusteht, womit dem Arbeitnehmer durchaus ein Anspruch auf die zugesagten Leistungen eingeräumt wird (ständige Rechtsprechung seit BAGE 25, 194, 200 f unter B.II.2.a.; jüngst etwa BAG, NZA-RR 2011, 541 Rn. 53; BAGE 149, 212 Rn. 48 je mwN).
  • BGH, 27.05.2003 - IX ZR 51/02

    Erlöschen einer Vollmacht im Gesamtvollstreckungsverfahren

  • BVerfG, 19.10.1983 - 2 BvR 298/81

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Rechtsprechung zum Versorgungsanspruch eines

  • BAG, 15.02.2011 - 3 AZR 35/09

    Auslegung einer Versorgungszusage - Ablösung einer Gesamtzusage - Kündigung einer

  • BGH, 24.06.2010 - IX ZR 199/09

    Kautionsversicherungsvertrag: Rückzahlungsanspruch von für die Zeit nach

  • BGH, 24.10.1988 - II ZR 311/87

    Richterliche Inhaltskontrolle hinsichtlich interner Normen eines Vereins oder

  • BGH, 09.11.2006 - IX ZR 285/03

    Anfechtung eines Vergleichs durch den Insolvenzverwalter; Begriff der

  • BAG, 21.02.2008 - 6 AZR 273/07

    Prätendentenstreit - Bargeschäft vor Insolvenz

  • BGH, 08.02.1988 - II ZR 228/87

    Inhaltskontrolle von Rechtsverhältnissen zwischen einer Genossenschaft und den

  • BGH, 28.11.1994 - II ZR 11/94

    Unterwerfung von Nichtmitgliedern eines Sportverbandes unter die

  • BGH, 28.11.1996 - III ZR 45/96

    Verzicht auf Herausgabe des Erlangten

  • BGH, 18.12.2008 - I ZR 23/06

    Klingeltöne für Mobiltelefone

  • BGH, 08.01.2009 - IX ZR 229/07

    Pflicht eines Rechtsanwalts zur bestimmungsgemäßen Verwendung von Geldern zum

  • BGH, 18.04.2002 - VII ZR 260/01

    Anspruch des Auftraggebers auf Erstattung der Mehrkosten nach Kündigung durch den

  • BAG, 10.12.2002 - 3 AZR 3/02

    Betriebliche Altersversorgung: Gleichbehandlung von Arbeitern und Angestellten

  • BGH, 14.01.2014 - XI ZR 355/12

    Zur Wirksamkeit einer klauselmäßigen Behaltensvereinbarung für

  • BAG, 19.05.2016 - 3 AZR 766/14

    Anschlussberufung - eigenständige Beschwer - Rückzahlungsanspruch eines

  • BGH, 30.10.2003 - III ZR 344/02

    Rechtsstellung eines Mittelverwendungstreuhänders im Rahmen eines Anlagemodells

  • BGH, 20.04.2017 - IX ZR 252/16

    Insolvenzanfechtung: Irrtümliche Leistung des Schuldners auf eine tatsächlich

    Auch darin liegt keine freigiebige Leistung, weil der Beauftragte die Mittel - selbst wenn er sie nicht bestimmungsgemäß verwendet - gemäß § 667 BGB nach Beendigung des Auftrags zurück zu gewähren hat (BGH, Urteil vom 8. Dezember 2016 - IX ZR 257/15, WM 2017, 103 Rn. 44).
  • BGH, 07.09.2017 - IX ZR 224/16

    Rückgewährklage des Insolvenzverwalters nach Insolvenzanfechtung: Unentgeltliche

    aa) Sofern die Vermögenswerte auf der Grundlage einer wirksamen Vereinbarung treuhänderisch übertragen werden sollten, kann die Vermögensverlagerung infolge des Rückforderungsanspruchs des Treugebers nicht als unentgeltlich betrachtet werden (BGH, Beschluss vom 23. Januar 2014 - IX ZR 15/13, Rn. 6; Urteil vom 10. September 2015 - IX ZR 215/13, WM 2015, 1996 Rn. 7; vom 8. Dezember 2016 - IX ZR 257/15, WM 2017, 103 Rn. 42).
  • BGH, 27.10.2022 - IX ZR 213/21

    Wirksamkeit einer insolvenzabhängigen Kündigungsklausel in einem

    aa) Der Insolvenzverwalter muss einen Vertrag im Allgemeinen in der Lage übernehmen, in der er ihn bei Eröffnung des Verfahrens vorfindet (vgl. BGH, Urteil vom 26. September 1985 - VII ZR 19/85, BGHZ 96, 34, 37 mwN; vom 27. Mai 2003 - IX ZR 51/02, BGHZ 155, 87, 97; vom 8. Dezember 2016 - IX ZR 257/15, ZIP 2017, 91 Rn. 33).
  • BGH, 19.07.2018 - IX ZR 307/16

    Rückgewährklage nach Insolvenzanfechtung: Gläubigerbenachteiligung bei

    Es genügen insbesondere konditionale oder kausale Verknüpfungen (BGH, Urteil vom 8. Dezember 2016 - IX ZR 257/15, WM 2017, 103 Rn. 42; Bork in Kübler/Prütting/Bork, InsO, 2016, § 134 Rn. 37; Uhlenbruck/Ede/Hirte, InsO, 14. Aufl., § 134 Rn. 19).
  • BAG, 25.11.2021 - 8 AZR 226/20

    Beginn der Verjährung bei Wettbewerbsverstoß - Stufenklage

    Maßgeblich für diese Beurteilung ist der von der klagenden Partei behauptete Leistungsanspruch (vgl. BGH 8. Dezember 2016 - IX ZR 257/15 - Rn. 15) .
  • BAG, 16.10.2018 - 3 AZR 402/16

    Gruppenunterstützungskasse - Rückgewähranspruch

    Zwar bestand zwischen der Insolvenzschuldnerin und dem Beklagten ein entgeltlicher Geschäftsbesorgungsvertrag mit dem Ziel der Durchführung der betrieblichen Altersversorgung (vgl. BGH 8. Dezember 2016 - IX ZR 257/15 - Rn. 44) .

    Dies gilt auch für das Vereinsrecht (BGH 8. Dezember 2016 - IX ZR 257/15 - Rn. 26; 18. Dezember 2008 - I ZR 23/06 - Rn. 40) .

    Der Kläger als Insolvenzverwalter kann auch keine Ansprüche aus §§ 119, 115, 116 InsO (dazu BGH 8. Dezember 2016 - IX ZR 257/15 - Rn. 29 ff.) oder aus § 103 InsO - soweit man diese allgemeine Regelung neben §§ 119, 115, 116 InsO überhaupt zur Anwendung bringen will - herleiten (vgl. dazu BAG 29. September 2010 - 3 AZR 107/08 - Rn. 30) .

  • BAG, 08.09.2021 - 10 AZR 11/19

    Auskunftsanspruch für die gerichtliche Leistungsbestimmung - Stufenklage - Bonus

    Das Auskunftsbegehren muss also gerade dazu dienen, die auf der letzten Stufe noch nachzuholenden bestimmten Angaben vorzubereiten (vgl. BGH 21. Januar 2021 - I ZR 207/19 - Rn. 75 ff.; 8. Dezember 2016 - IX ZR 257/15 - Rn. 14) .
  • OLG München, 20.05.2021 - 5 U 7147/20

    Insolvenzanfechtung von Zahlungen aus einem Kauf- und Verwaltungsvertrag über

    Unentgeltlich ist im Zwei-Personen-Verhältnis eine Leistung, wenn ein Vermögenswert des Verfügenden zugunsten einer anderen Person aufgegeben wird, ohne dass dem Verfügenden ein entsprechender Vermögenswert vereinbarungsgemäß zufließen soll (BGH, Urteil v. 08.12.2016, IX ZR 257/15, Rn. 42; BGH, Urteil v. 15.09.2016, IX ZR 250/15, Rn. 20; BGH, Urteil v. 05.03.2015, IX ZR 133/14, Rn. 49 jeweils m.w.N.).
  • LAG Hessen, 19.06.2020 - 14 Sa 1335/19

    In die Ermittlung des Urlaubsentgelts nach § 11 Abs. 1 Satz 1 BUrlG sind keine

    Das Auskunftsbegehren muss ein notwendiges Hilfsmittel sein, um die (noch) fehlende Bestimmtheit des auf der letzten Stufe verfolgten Leistungsanspruchs vorzubereiten und herbeiführen zu können (BGH 8. Dezember 2016- IX ZR ZR 257/15 - NZI 2017, 105) .
  • BAG, 21.03.2017 - 3 AZR 619/15

    Rückzahlungsanspruch eines Trägerunternehmens gegen eine

    Schließt die Satzung einer Unterstützungskasse Rückforderungsansprüche generell aus oder lässt sie eine Rückforderung nur unter bestimmten Voraussetzungen zu, geht dieser Ausschluss etwaigen Ansprüchen aus §§ 675, 667 BGB vor (vgl. BAG 19. Mai 2016 - 3 AZR 766/14 - Rn. 25; 29. September 2010 - 3 AZR 107/08 - Rn. 22 f.; BGH 8. Dezember 2016 - IX ZR 257/15 - Rn. 21) .

    Dies gilt auch für das Vereinsrecht (BGH 8. Dezember 2016 - IX ZR 257/15 - Rn. 26; 18. Dezember 2008 - I ZR 23/06 - Rn. 40) .

  • LAG Hessen, 31.08.2018 - 14 Sa 88/17
  • OLG Stuttgart, 04.11.2020 - 3 U 177/19

    Insolvenzrechtliche Anfechtbarkeit von Mietzahlungen für eine Photovoltaik-Anlage

  • LAG Hessen, 16.10.2020 - 14 Sa 204/20

    1. Die Erhebung einer Stufenklage und damit die Zulassung eines unbestimmten

  • OLG Stuttgart, 04.11.2020 - 3 U 178/19

    Insolvenzanfechtung bezüglich Mietzahlungen für eine Photovoltaik-Anlage

  • LAG Hessen, 16.10.2020 - 14 Sa 206/20

    1. Die Erhebung einer Stufenklage und damit die Zulassung eines unbestimmten

  • LG Bielefeld, 16.09.2022 - 1 O 256/21
  • LG Wiesbaden, 07.06.2022 - 4 O 2569/20

    Anfechtung einer unentgeltlichen Leistung durch den Insolvenzverwalter

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