Weitere Entscheidung unten: BGH, 16.09.2013

Rechtsprechung
   BGH, 04.07.2013 - IX ZR 264/12   

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https://dejure.org/2013,19854
BGH, 04.07.2013 - IX ZR 264/12 (https://dejure.org/2013,19854)
BGH, Entscheidung vom 04.07.2013 - IX ZR 264/12 (https://dejure.org/2013,19854)
BGH, Entscheidung vom 04. Juli 2013 - IX ZR 264/12 (https://dejure.org/2013,19854)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 168 Abs 2 Halbs 2 InsO
    Insolvenzverfahren: Anzeige einer günstigeren Verwertungsmöglichkeit durch den absonderungsberechtigten Gläubiger

  • Wolters Kluwer

    Ausgleichsanspruch eines absonderungsberechtigten Gläubigers gegen einen Insolvenzverwalter wegen Nichtwahrnehmung einer angezeigten günstigen Verwertungsmöglichkeit

  • rewis.io

    Insolvenzverfahren: Anzeige einer günstigeren Verwertungsmöglichkeit durch den absonderungsberechtigten Gläubiger

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 133 Abs. 1; InsO § 168 Abs. 2
    Ausgleichsanspruch eines absonderungsberechtigten Gläubigers gegen einen Insolvenzverwalter wegen Nichtwahrnehmung einer angezeigten günstigen Verwertungsmöglichkeit

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die nicht wahrgenommene Verwertungsmöglichkeit für Absonderungsgut

  • zip-online.de (Leitsatz)

    Zur Verpflichtung des Insolvenzverwalters zur Wahrnehmung einer günstigen Verwertungsmöglichkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2013, 1927 (Ls.)
  • WM 2013, 1723
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 19.05.2011 - IX ZB 214/10

    Rechtsmissbräuchlicher Insolvenzantrag

    Auszug aus BGH, 04.07.2013 - IX ZR 264/12
    Soweit das Berufungsgericht auch mit Rücksicht auf diese Umstände eine Kenntnis der Klägerin von der drohenden Zahlungsunfähigkeit der Schuldnerin abgelehnt hat, handelt es sich um eine rechtliche Würdigung, die nicht den Schutzbereich des Art. 103 Abs. 1 GG berührt (BGH, Beschluss vom 19. Mai 2011 - IX ZB 214/10, WM 2011, 1087 Rn. 13).
  • BGH, 07.03.2013 - IX ZR 222/12

    Insolvenzverfahren: Beschränkung der Befugnis des Insolvenzverwalters auf

    Auszug aus BGH, 04.07.2013 - IX ZR 264/12
    Außerdem kann der Begründung nicht entnommen werden, aus welchen Gründen, in welchem Umfang und von welcher Seite die zur Prüfung gestellte Rechtsfrage umstritten ist (vgl. BGH, Beschluss vom 7. März 2013 - IX ZR 222/12, WM 2013, 714 Rn. 4).
  • BGH, 09.10.2014 - IX ZR 69/14

    Dauert ein Gewerbemietverhältnis mit dem Schuldner als Mieter nach

    Nachteile zu Lasten des Absonderungsberechtigten sollen, wie die Pflicht des § 168 InsO zur Wahrnehmung einer günstigen Verwertungsmöglichkeit (vgl. BGH, Beschluss vom 22. April 2010 - IX ZR 208/08, WM 2010, 1038 Rn. 3; vom 4. Juli 2013 - IX ZR 264/12, WM 2013, 1723 Rn. 4) und die Pflicht des § 169 InsO zur Verzinsung bei einer verzögerten Verwertung (BGH, Urteil vom 17. Februar 2011, aaO Rn. 13) belegen, tunlichst vermieden werden.
  • OLG Düsseldorf, 27.04.2017 - 12 U 42/15

    Anforderungen an den Nachweis der Kenntnis der drohenden Zahlungsunfähigkeit des

    Diese Verpflichtung gilt auch dann, wenn - wie hier - der Verwalter die Veräußerung einer Gesamtheit von Vermögensgegenständen beabsichtigt, der Gläubiger jedoch eine günstigere Verwertungsmöglichkeit nur für einen einzelnen Gegenstand nachweist, an dem sein Absonderungsrecht besteht (BGH, Beschl. v. 04.07.2013 - IX ZR 264/12, ZInsO 2013, 1690 Rn. 4).
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Rechtsprechung
   BGH, 16.09.2013 - IX ZR 264/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,27543
BGH, 16.09.2013 - IX ZR 264/12 (https://dejure.org/2013,27543)
BGH, Entscheidung vom 16.09.2013 - IX ZR 264/12 (https://dejure.org/2013,27543)
BGH, Entscheidung vom 16. September 2013 - IX ZR 264/12 (https://dejure.org/2013,27543)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Anwendbarkeit des § 168 Abs. 2 Halbs. 2 InsO auch bei der Veräußerung einer Gesamtheit von Vermögensgegenständen

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    GG Art. 103 Abs. 1; InsO § 168 Abs. 2 Halbs. 2
    Anwendbarkeit des § 168 Abs. 2 Halbs. 2 InsO auch bei der Veräußerung einer Gesamtheit von Vermögensgegenständen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Gericht ist nicht verpflichtet Parteienansichten zu folgen!

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 19.05.2011 - IX ZB 214/10

    Rechtsmissbräuchlicher Insolvenzantrag

    Auszug aus BGH, 16.09.2013 - IX ZR 264/12
    Aus dem Prozessgrundrecht folgt auch keine Pflicht des Gerichts, der von einer Partei vertretenen Rechtsansicht zu folgen (BGH, Beschluss vom 19. Mai 2011 - IX ZB 214/10, WM 2011, 1087 Rn. 13).
  • BGH, 22.10.2009 - IX ZB 50/09

    Darlegung des Zulassungsgrundes der Rechtsfortbildung

    Auszug aus BGH, 16.09.2013 - IX ZR 264/12
    Die Darlegung des Zulassungsgrundes der Rechtsfortbildung erfordert als Unterfall des Zulassungsgrundes der grundsätzlichen Bedeutung (BGH, Beschluss vom 22. Oktober 2009 - IX ZB 50/09, WM 2010, 237 Rn. 4) eine Begründung, aus welchen Gründen, in welchem Umfang und von welcher Seite die zur Prüfung gestellte Rechtsfrage umstritten ist (BGH, Beschluss vom 22. Oktober 2009, aaO; vom 7. März 2013 - IX ZR 222/12, WM 2013, 714 Rn. 4).
  • BGH, 08.02.2010 - II ZR 156/09

    Haftung von Vereinsvorständen für masseschmälernde Zahlungen nach Insolvenzreife:

    Auszug aus BGH, 16.09.2013 - IX ZR 264/12
    Von einer Zulassung kann abgesehen werden, weil die Rechtsfrage nach dem geltenden Recht eindeutig zu beantworten ist (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Februar 2010 - II ZR 156/09, NJW-RR 2010, 978 Rn. 3 f).
  • BFH, 30.08.2007 - II B 91/06

    Schlüssige Rüge der Sachverhaltsaufklärung; Darlegung der grundsätzlichen

    Auszug aus BGH, 16.09.2013 - IX ZR 264/12
    Der bloße Hinweis, dass über die herausgestellte Frage noch nicht entschieden wurde, genügt - zumal die Berücksichtigung der Umsatzsteuer bei Schadensersatzansprüchen auf der Grundlage von § 249 Abs. 2 Satz 2 BGB in Rechtsprechung und Schrifttum erörtert wird (vgl. nur Palandt/Grüneberg, BGB, 72. Aufl., § 249 Rn. 26 ff; § 251 Rn. 10) - nicht (BFH, Beschluss vom 30. August 2007 - II B 91/06 Rn. 12, zitiert nach juris).
  • BGH, 07.03.2013 - IX ZR 222/12

    Insolvenzverfahren: Beschränkung der Befugnis des Insolvenzverwalters auf

    Auszug aus BGH, 16.09.2013 - IX ZR 264/12
    Die Darlegung des Zulassungsgrundes der Rechtsfortbildung erfordert als Unterfall des Zulassungsgrundes der grundsätzlichen Bedeutung (BGH, Beschluss vom 22. Oktober 2009 - IX ZB 50/09, WM 2010, 237 Rn. 4) eine Begründung, aus welchen Gründen, in welchem Umfang und von welcher Seite die zur Prüfung gestellte Rechtsfrage umstritten ist (BGH, Beschluss vom 22. Oktober 2009, aaO; vom 7. März 2013 - IX ZR 222/12, WM 2013, 714 Rn. 4).
  • BGH, 25.01.2023 - IV ZB 7/22

    Wiedereinsetzung: Auslegung des Begriffs der "technischen Gründe" bei der

    Die Darlegung des Zulassungsgrundes erfordert eine Begründung, aus welchen Gründen, in welchem Umfang und von welcher Seite die zur Prüfung gestellte Rechtsfrage umstritten ist (BGH, Beschluss vom 16. September 2013 - IX ZR 264/12, juris Rn. 4 m.w.N.).
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