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BGH, 12.09.2019 - IX ZR 264/18 |
Volltextveröffentlichungen (15)
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§ 129 InsO, § 133 Abs 1 InsO, § 7 Abs 1 S 1 UVG, § 5 BRAusfAllgZustV ND, § 4 FinVertG ND vom 12.03.1999
- IWW
§ 562 Abs. 1, § ... 563 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 133 InsO, § 143 Abs. 1 Satz 1 InsO, Art. 83, 84 Abs. 1 GG, § 143 Abs. 1 InsO, § 4 TVG, § 561 ZPO, Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 20 Abs. 1 GG, § 811 Abs. 1 Nr. 8, §§ 850 ff ZPO, § 133 Abs. 1 InsO, Art. 103j Abs. 1 EGInsO, § 133 Abs. 1 Satz 1 InsO, § 129 Abs. 1 InsO, §§ 35, 36 InsO, § 850k Abs. 1 ZPO, § 811 Abs. 1 Nr. 8 ZPO, §§ 850c, 850i ZPO, § 850k ZPO, § 563 Abs. 3 ZPO, § 140 InsO, § 17 Abs. 2 Satz 2 InsO, §§ 1615l, 1615n BGB, § 120 Abs. 1 FamFG, § 850d ZPO, §§ 850a, 850c ZPO, § 850a ZPO, § 850d Abs. 1 Satz 2 ZPO, § 850d Abs. 1 Satz 4 ZPO, § 850c Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 Satz 2 ZPO, § 850f Abs. 1 lit. c ZPO, 850d, § 36 Abs. 1 Satz 2 InsO, § 38 InsO, § 40 InsO, § 1603 BGB, § 89 Abs. 1, 2 Satz 1 InsO, § 89 Abs. 2 Satz 2 InsO, § 850d Abs. 1 ZPO, §§ 412, 401 Abs. 2 BGB, § 394 BGB, § 850b Abs. 1 Nr. 2 ZPO, § 850k Abs. 7 ZPO, § 850k Abs. 1 Satz 4 ZPO
- WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)
Zur Passivlegitimation der nach den niedersächsischen Zuständigkeitsregelungen ermächtigten kommunalen Gebietskörperschaft, die auf das Land nach dem Unterhaltsvorschussgesetz übergegangenen Ansprüche außergerichtlich und gerichtlich geltend zu machen und Zahlungen des ...
- zvi-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Zur Anfechtung von Zahlungen des Unterhaltsschuldners an Gebietskörperschaft wegen von dieser geleisteter Unterhaltsvorschüsse
- rewis.io
Familienrechtliche Unterhaltsansprüche in der Insolvenz
- ra.de
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Zur Insolvenzanfechtung von Zahlungen eines Unterhaltsschuldners auf geleistete Unterhaltsvorschüsse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Anwendung des § 133 InsO auf Unterhaltszahlungen; Gläubigerbenachteiligungsvorsatz eines unterhaltspflichtigen Schuldners kann bei erkannter Zahlungsunfähigkeit bei Vornahme von Unterhaltszahlungen; Einordnung der kommunalen Gebietskörperschaft als Anfechtungsgegner, welche ...
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Zur Anfechtung von Zahlungen des Unterhaltsschuldners an Gebietskörperschaft wegen von dieser geleisteter Unterhaltsvorschüsse
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Dannenberg, 07.02.2018 - 31 C 100/17
- LG Lüneburg, 28.08.2018 - 3 S 19/18
- BGH, 12.09.2019 - IX ZR 264/18
Papierfundstellen
- NJW-RR 2020, 42
- ZIP 2019, 1921
- MDR 2019, 1341
- NZI 2019, 851
- FamRZ 2019, 1858
- WM 2019, 1849
- DB 2019, 2290
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 22.10.2020 - IX ZR 208/18
Ausscheiden der Anfechtung wegen einer teilweise unentgeltlichen Leistung durch …
Der von § 133 Abs. 1 InsO vorausgesetzte Benachteiligungsvorsatz ist gegeben, wenn der Schuldner bei Vornahme der Rechtshandlung (§ 140 InsO) die Benachteiligung der Gläubiger im Allgemeinen als Erfolg seiner Rechtshandlung gewollt oder als mutmaßliche Folge - sei es auch als unvermeidliche Nebenfolge eines an sich erstrebten anderen Vorteils - erkannt und gebilligt hat (BGH, Urteil vom 12. September 2019 - IX ZR 264/18, NZI 2019, 851 Rn. 27). - BGH, 30.04.2020 - IX ZR 162/16
Insolvenzanfechtung wegen Benachteiligung der Gläubigergesamtheit bei Zahlung von …
Auch die Vorstellung des Unterhaltsschuldners, dass die Unterhaltsansprüche den Ansprüchen seiner übrigen Gläubiger in der Einzel- wie auch in der Gesamtvollstreckung vorgehen und die übrigen Gläubiger deshalb durch seine Unterhaltszahlungen nicht benachteiligt werden, kann einem Gläubigerbenachteiligungsvorsatz entgegenstehen (BGH, Urteil vom 12. September 2019 - IX ZR 264/18, WM 2019, 1849 Rn. 30 ff). - BGH, 10.12.2020 - IX ZR 80/20
Verpflichtung des Arbeitgebers zur Abführung der Winterbeschäftigungsumlage über …
Eine Anfechtung gegenüber dem Inkassounternehmen soll nicht möglich sein; jedenfalls nach Weiterleitung der Zahlung an den ursprünglichen Forderungsinhaber kann sie nur diesem gegenüber angefochten werden (BGH, Urteil vom 12. September 2019 - IX ZR 264/18, ZInsO 2019, 2159 Rn. 9 mwN).In gleicher Weise ist die Zwischenperson verpflichtet, wenn sie selbst Vollrechtsinhaber ist und - sofern dies nicht lediglich auf einer Abtretung beruht - schuldbefreiend nur an sie geleistet werden kann, was bei einer Einzugsstelle für Gesamtsozialversicherungsbeiträge ebenso wie bei den Umsatzsteuerforderungen einziehenden Bundesland und der Betreiberin eines Systems zur Erhebung der Lkw-Maut im Guthabenabrechnungsverfahren zu bejahen ist (BGH, Urteil vom 12. September 2019, aaO Rn. 10 mwN).
Nicht entscheidend sind die dingliche Zuordnung des eingezogenen Erlöses und die Frage, ob die Zahlungen des Schuldners über ein Treuhandkonto eingezogen wurden (BGH, Urteil vom 12. September 2019, aaO Rn. 11).
Da in dieser Konstellation der ursprüngliche Forderungsinhaber aus freiem Entschluss einen Dritten mit dem treuhänderischen Forderungseinzug betraut hat, muss er sich weiterhin als Leistungsempfänger behandeln lassen (BGH, Urteil vom 12. September 2019, aaO Rn. 12).
- BGH, 31.10.2019 - IX ZR 170/18
Schaffung der Voraussetzungen für eine Zurechnung des Wissens des Hauptzollamtes …
Damit liegt auch eine Gläubigerbenachteiligung vor, die dann gegeben ist, wenn die angefochtene Rechtshandlung entweder die Schuldenmasse vermehrt oder die Aktivmasse verkürzt hat, wenn sich also mit anderen Worten die Befriedigungsmöglichkeiten der Insolvenzgläubiger ohne die Handlung bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise günstiger gestaltet hätten (vgl. BGH…, Urteil vom 15. November 2018 - IX ZR 229/17, ZInsO 2019, 321 Rn. 11; vom 12. September 2019 - IX ZR 264/18, ZInsO 2019, 2159 Rn. 21).