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BGH, 10.11.2011 - IX ZR 27/11 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (10)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Darlegung einer Verletzung des rechtlichen Gehörs i.R. eines Revisionsantrags
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anforderungen an die Darlegung einer Verletzung des rechtlichen Gehörs i.R. eines Revisionsantrags
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG München I, 14.08.2009 - 4 O 23733/08
- OLG München, 21.01.2011 - 15 U 4487/09
- BGH, 10.11.2011 - IX ZR 27/11
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 02.11.1993 - VI ZR 227/92
Anforderungen an den Verzicht einer Partei auf die Vernehmung benannter Zeugen
Auszug aus BGH, 10.11.2011 - IX ZR 27/11
Die Schlussfolgerung eines Verzichts ist jedenfalls dann berechtigt, wenn die Partei aus dem Prozessverlauf erkennen konnte, dass das Gericht - wie hier das Berufungsgericht nach der Vernehmung der Zeugen H. und K. - mit der bisher durchgeführten Beweisaufnahme seine Aufklärungstätigkeit als erschöpft angesehen hat (BGH, Urteil vom 2. November 1993 - VI ZR 227/92, NJW 1994, 329, 330;… Beschluss vom 7. April 2011 - IX ZR 206/10, Rn. 6). - BGH, 07.04.2011 - IX ZR 206/10
Im Behandlungszeitpunkt verfügbarer Wissensstand und Kenntnisstand des …
Auszug aus BGH, 10.11.2011 - IX ZR 27/11
Die Schlussfolgerung eines Verzichts ist jedenfalls dann berechtigt, wenn die Partei aus dem Prozessverlauf erkennen konnte, dass das Gericht - wie hier das Berufungsgericht nach der Vernehmung der Zeugen H. und K. - mit der bisher durchgeführten Beweisaufnahme seine Aufklärungstätigkeit als erschöpft angesehen hat (BGH, Urteil vom 2. November 1993 - VI ZR 227/92, NJW 1994, 329, 330; Beschluss vom 7. April 2011 - IX ZR 206/10, Rn. 6).
- BGH, 04.02.2016 - IX ZR 133/15
Rücktritt vom Kaufvertrag: Berücksichtigung behobener Mängel bei der …
Die Schlussfolgerung eines Verzichts ist jedenfalls dann berechtigt, wenn die Partei aus dem Prozessverlauf erkennen konnte, dass das Gericht - wie hier das Berufungsgericht nach der Vernehmung der Zeugin H. und dem anschließenden Hinweis auf die voraussichtliche Erfolglosigkeit der Berufung - mit der bisher durchgeführten Beweisaufnahme seine Aufklärungstätigkeit als erschöpft angesehen hat (BGH, Urteil vom 2. November 1993 - VI ZR 227/92, NJW 1994, 329, 330;… Beschluss vom 7. April 2011 - IX ZR 206/10, Rn. 6; vom 10. November 2011 - IX ZR 27/11, Rn. 6;… vom 21. Februar 2013 - IX ZR 219/12, ZInsO 2013, 608 Rn. 7). - BGH, 21.02.2013 - IX ZR 219/12
Anfechtung außerhalb der Insolvenz: Bewertung der Unentgeltlichkeit einer …
Auf etwaige weitere Beweisanträge hat der Kläger jedenfalls in der mündlichen Verhandlung vor dem Oberlandesgericht verzichtet, weil er sie nicht aufrechterhielt, obwohl das Berufungsgericht seine Sachaufklärung ersichtlich abgeschlossen hatte (BGH, Urteil vom 2. November 1993 - VI ZR 227/92, NJW 1994, 329, 330;… Beschluss vom 7. April 2011 - IX ZR 206/10, nv Rn. 6; vom 10. November 2011 - IX ZR 27/11, nv Rn. 6).