Weitere Entscheidung unten: BGH, 08.03.2007

Rechtsprechung
   BGH, 06.12.2007 - IX ZR 284/03 (1)   

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https://dejure.org/2007,1723
BGH, 06.12.2007 - IX ZR 284/03 (1) (https://dejure.org/2007,1723)
BGH, Entscheidung vom 06.12.2007 - IX ZR 284/03 (1) (https://dejure.org/2007,1723)
BGH, Entscheidung vom 06. Dezember 2007 - IX ZR 284/03 (1) (https://dejure.org/2007,1723)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    KO § 59 Abs. 1 Nr. 2; InsO § 55 Abs. 1 Nr. 2, § 108 Abs. 2
    Aufteilung von Ruhegehaltversprechen bei Fortdauer des Arbeitsverhältnisses über die Insolvenzeröffnung hinaus: danach (anteilig) entstehende Ansprüche sind Mas-seschulden

  • Wolters Kluwer
  • Wolters Kluwer

    Bestehen eines Anspruchs auf Überbrückungsgeld; Beurteilung der Ansprüche aus einem vor Konkurseröffnung erteilten Ruhegehaltversprechen als Konkursforderungen; Wertung einer während eines Insolvenzverfahrens zeitanteilig erdienten Rente als Masseschuld; Übertragung des ...

  • Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht (Volltext/Leitsatz/Auszüge)

    Überbrückungsgeld und betriebliche Altersversorgung eines Vorstandsmitglieds

  • Judicialis

    KO § 59 Abs. 1 Nr. 2; ; InsO § 55 Abs. 1 Nr. 2; ; InsO § 108 Abs. 2

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    KO § 59 Abs. 1 Nr. 2; InsO § 55 Abs. 1 Nr. 2; InsO § 108 Abs. 2
    Ansprüche auf betriebliche Altersversorgung im Konkurs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ansprüche eines Vorstandsmitglieds einer Aktiengesellschaft auf Überbrückungsgeld und betriebliche Altersversorgung in der Insolvenz der Anstellungskörperschaft

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Anspruch von Vorstandsmitglied auf Überbrückungsgeld

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ansprüche eines Vorstandsmitglieds auf Überbrückungsgeld und betriebliche Altersversorgung in der Insolvenz des Unternehmens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2008, 279
  • MDR 2008, 411
  • NZA 2008, 306
  • NZI 2008, 185
  • NZI 2008, 47
  • VersR 2008, 803
  • WM 2008, 365
  • DB 2008, 404
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 10.01.1991 - IX ZR 247/90

    Darlegungs- und Beweislast des Trägers der Insolvenzsicherung für die Entstehung

    Auszug aus BGH, 06.12.2007 - IX ZR 284/03
    Der Senat hat die bloße Sicherung nach § 67 KO zwar bisher in Fällen für geboten erachtet, in denen der Versorgungsbeginn noch nicht erreicht worden war (vgl. BGHZ 113, 207, 212; 136, 220, 223).

    Für den Schätzwert gemäß § 69 KO bleiben - anders als nach dem Vergleichsvorschlag des Senates vom 8. März 2007 - die Umstände zur Zeit der Konkurseröffnung (§ 3 Abs. 1 KO) maßgebend (BGHZ 113, 207, 215 unter II. 3. d am Ende).

  • BAG, 15.12.1987 - 3 AZR 420/87

    Anspruch gegen den Konkursverwalter auf Zahlung einer Betriebsrente aus der

    Auszug aus BGH, 06.12.2007 - IX ZR 284/03
    Zutreffend hat es aber dann, wenn das Arbeitsverhältnis nach Konkurseröffnung fortdauerte, die während des Verfahrens zeitanteilig erdiente Rente als Masseschuld gemäß § 59 Abs. 1 Nr. 2 KO gewertet (BAGE 57, 152, 157; zustimmend Kübler/Prütting/Pape, Insolvenzordnung § 55 Rn. 58; a.A. MünchKomm-InsO/Hefermehl, 2. Aufl. § 55 Rn. 192).

    Dies gilt selbst dann, wenn sie bei Fortdauer des Anstellungsverhältnisses im Verlaufe des Konkursverfahrens unverfallbar wird (vgl. Blomeyer/Otto, Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung 3. Aufl. § 7 Rn. 142, 144; Höfer, Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung § 7 Rn. 4332; Griebeling, Kassler Handbuch zum Arbeitsrecht 2. Aufl. Nr. 2.9 Rn. 751; siehe auch BAGE 57, 152, 157).

  • BGH, 04.04.1962 - V ZR 110/60

    Begriff und Beweiskraft der Privaturkunde; stillschweigende Beantragung eines

    Auszug aus BGH, 06.12.2007 - IX ZR 284/03
    Sie ist gemäß §§ 555, 331 ZPO gegenüber dem in der mündlichen Verhandlung trotz ordnungsmäßiger Ladung nicht vertretenen Beklagten zu 2 durch Versäumnisteilurteil zu bescheiden, welches jedoch auf sachlicher Prüfung beruht (BGHZ 37, 79, 81 f).
  • BGH, 10.07.1997 - IX ZR 161/96

    Behandlung von betrieblichen Versorgungsanwartschaften im Konkurs des

    Auszug aus BGH, 06.12.2007 - IX ZR 284/03
    Der Senat hat die bloße Sicherung nach § 67 KO zwar bisher in Fällen für geboten erachtet, in denen der Versorgungsbeginn noch nicht erreicht worden war (vgl. BGHZ 113, 207, 212; 136, 220, 223).
  • BAG, 23.02.2005 - 10 AZR 602/03

    Altersteilzeit in der Insolvenz

    Auszug aus BGH, 06.12.2007 - IX ZR 284/03
    Das Bundesarbeitsgericht hat den Aufteilungsgedanken in jüngerer Zeit ferner auf die im Blockmodell bei Altersteilzeit erarbeiteten Ansprüche übertragen (BAGE 114, 13, 16).
  • BAG, 11.10.1988 - 3 AZR 295/87

    Ermittlung der Höhe einer Konkursforderung - Gewährung von Leistungen der

    Auszug aus BGH, 06.12.2007 - IX ZR 284/03
    Die Ansprüche aus einem vor Konkurseröffnung erteilten Ruhegehaltversprechen hat das Bundesarbeitsgericht nach Konkurseröffnung zwar im Allgemeinen als Konkursforderungen beurteilt (BAGE 60, 32, 34 = ZIP 1989, 319).
  • BAG, 22.02.2000 - 3 AZR 4/99

    Insolvenzschutz bei vertraglicher Unverfallbarkeit

    Auszug aus BGH, 06.12.2007 - IX ZR 284/03
    Denn nur vertraglich unverfallbare Versorgungsanwartschaften sind nach § 7 Abs. 2 BetrAVG nicht insolvenzgesichert (BAG 31, 45, 49; 78, 279, 284; 79, 370, 374; BAG NZI 2001, 607).
  • BAG, 03.08.1978 - 3 AZR 19/77

    Versorgungsanwartschaften - Insolvenzschutz - Unverfallbarkeit -

    Auszug aus BGH, 06.12.2007 - IX ZR 284/03
    Denn nur vertraglich unverfallbare Versorgungsanwartschaften sind nach § 7 Abs. 2 BetrAVG nicht insolvenzgesichert (BAG 31, 45, 49; 78, 279, 284; 79, 370, 374; BAG NZI 2001, 607).
  • LAG Düsseldorf, 20.01.2017 - 6 Sa 582/16

    Betriebsrente; Betriebsübergang; endgehaltsbezogene Dynamik; Insolvenz

    Maßgeblich sind damit die Umstände im Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung (vgl. bereits BGH 06.12.2007 - IX ZR 284/03, ZIP 2008, 404 Rn. 18 zur Konkursordnung).
  • BAG, 21.02.2013 - 6 AZR 406/11

    Sanierungstarifvertrag - Vergütung für vor Insolvenzeröffnung geleistete sog.

    Es kommt nicht darauf an, wann der Arbeitnehmer die (Gegen-)Leistung der Vergütung verlangen kann (st. Rspr., vgl. BAG 19. Dezember 2006 - 9 AZR 230/06 - Rn. 20, aaO; 23. Februar 2005 - 10 AZR 602/03 - zu II 1 der Gründe mwN, BAGE 114, 13; 23. Februar 2005 - 10 AZR 672/03 - zu II 1 der Gründe, DB 2005, 1227; 19. Oktober 2004 - 9 AZR 647/03 - zu II 3 der Gründe, BAGE 112, 214; BGH 6. Dezember 2007 - IX ZR 284/03 - Rn. 10 f., NZA 2008, 306) .
  • LAG Düsseldorf, 20.01.2017 - 6 Sa 581/16

    Betriebsrente; Betriebsübergang; endgehaltsbezogene Dynamik; Insolvenz

    Maßgeblich sind damit die Umstände im Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung (vgl. bereits zur Konkursordnung: BGH v. 06.12.2007 - IX ZR 284/03 - , Rn. 18, ZIP 2008, 404).
  • LAG Düsseldorf, 07.12.2016 - 12 Sa 592/16

    Betriebsrente; Insolvenz; Betriebsübergang; endgehaltsbezogene Dynamik

    Maßgeblich sind damit die Umstände im Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung (vgl. bereits BGH 06.12.2007 - IX ZR 284/03, ZIP 2008, 404 Rn. 18 zur Konkursordnung).
  • OLG Hamm, 21.08.2008 - 27 U 174/06

    Anfechtbarkeit der i.R.e. Kapitalisierung des Entgeltanspruchs für die

    Tatsächlich wandeln sich Forderungen, die, wie ein Rentenanspruch, nach ihrem Schätzwert gem. § 45 InsO zu kapitalisieren sind, indes erst mit (rechtskräftiger) Feststellung zur Tabelle in einen kapitalisierten Zahlungsanspruch um; ist die Rentenforderung in diesem Zeitpunkt bereits erloschen, weil der Rentenberechtigte vor rechtkräftiger Feststellung des Kapitalbetrags verstirbt, kommt eine Schätzung nach § 45 InsO nicht mehr in Betracht (BGHZ 113, 207, 215 = NJW 1991, 1111, 1112; vgl. auch BGH NZI 2008, 185, 187).
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Rechtsprechung
   BGH, 08.03.2007 - IX ZR 284/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,9424
BGH, 08.03.2007 - IX ZR 284/03 (https://dejure.org/2007,9424)
BGH, Entscheidung vom 08.03.2007 - IX ZR 284/03 (https://dejure.org/2007,9424)
BGH, Entscheidung vom 08. März 2007 - IX ZR 284/03 (https://dejure.org/2007,9424)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Judicialis

    KO § 59 Abs. 1 Nr. 2; ; KO § 69; ; BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 209 Abs. 2 Nr. 5 a.F.; ; ZPO § 270 Abs. 3 a.F.; ; ZPO § 287 Abs. 2; ; BetrAVG § 9 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    BetrAVG § 1 § 1b § 7 Abs. 2 § 30f
    Teilweise Zulassung der Revision betreffend ein zum Zeitpunkt der Konkurseröffnung noch nicht unverfallbares Altersruhegeld; Zurückweisung der weitergehenden Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Behandlung von Ansprüchen auf Urlaubsabgeltung und des Vorteils der ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 17.02.2004 - X ZR 108/02

    Sekundäre Darlegungslast des Schuldners für die Ersparnis von Aufwendungen

    Auszug aus BGH, 08.03.2007 - IX ZR 284/03
    Das Berufungsurteil weicht in den Anforderungen an die Darlegungslast nicht von der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ab (vgl. BGH, Urt. v. 17. Februar 2004 - X ZR 108/02, WM 2005, 571, 573).

    Das ist hier jedenfalls nach dem Urteil vom 17. Februar 2004 (aaO) nicht mehr der Fall.

  • BGH, 18.07.2003 - V ZR 187/02

    Verletzung rechtlichen Gehörs im Berufungsverfahren; Beruhen des Urteils auf dem

    Auszug aus BGH, 08.03.2007 - IX ZR 284/03
    Die Zulassung der Revision kommt trotz einer möglichen Gehörsverletzung nicht in Betracht, wenn sich das Berufungsurteil jedenfalls im Ergebnis als richtig darstellt, so dass es auf dem Verfahrensverstoß nicht beruht (vgl. BGH, Urt. v. 18. Juli 2003 - V ZR 187/02, WM 2004, 46 bis 48; Beschl. v. 10. August 2005 - X ZR 97/02, BGH-Report 2005, 1552).
  • BAG, 15.12.1987 - 3 AZR 420/87

    Anspruch gegen den Konkursverwalter auf Zahlung einer Betriebsrente aus der

    Auszug aus BGH, 08.03.2007 - IX ZR 284/03
    Die Ansprüche des Klägers auf Überbrückungsgeld bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres und anschließendes Altersruhegeld wären nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur konkursrechtlichen Behandlung von Ruhegeldern Konkursforderung, soweit sie vor der Verfahrenseröffnung erdient worden sind, im Übrigen jedoch Masseschulden gemäß § 59 Abs. 1 Nr. 2 KO (vgl. BAGE 57, 152, 157; zum entsprechenden Aufteilungsmodell bei der Altersteilzeit in der Insolvenz siehe auch BAGE 114, 13).
  • BGH, 22.09.2004 - VIII ZR 360/03

    Formularmäßige Überwälzung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter

    Auszug aus BGH, 08.03.2007 - IX ZR 284/03
    Die Voraussetzungen des § 270 Abs. 3 ZPO a.F. sind hier entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts nicht gegeben (vgl. BGH, Beschl. v. 24. September 2003 - IV ZR 448/02, FamRZ 2004, 21; Urt. v. 22. September 2004 - VIII ZR 360/03, NJW 2004, 3775, 3776; Beschl. v. 24. Mai 2005 - IX ZR 135/04, WuM 2005, 606 Ls).
  • BGH, 29.09.2005 - IX ZB 430/02

    Anforderungen an die Begründung einer kraft Gesetzes statthaften Rechtsbeschwerde

    Auszug aus BGH, 08.03.2007 - IX ZR 284/03
    In beiderlei Hinsicht müsste daher ein Grund zur Zulassung der Revision bestehen (vgl. BGH, Beschl. v. 29. September 2005 - IX ZB 430/02, WM 2006, 59, 60).
  • BAG, 23.02.2005 - 10 AZR 602/03

    Altersteilzeit in der Insolvenz

    Auszug aus BGH, 08.03.2007 - IX ZR 284/03
    Die Ansprüche des Klägers auf Überbrückungsgeld bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres und anschließendes Altersruhegeld wären nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur konkursrechtlichen Behandlung von Ruhegeldern Konkursforderung, soweit sie vor der Verfahrenseröffnung erdient worden sind, im Übrigen jedoch Masseschulden gemäß § 59 Abs. 1 Nr. 2 KO (vgl. BAGE 57, 152, 157; zum entsprechenden Aufteilungsmodell bei der Altersteilzeit in der Insolvenz siehe auch BAGE 114, 13).
  • BGH, 08.04.2003 - XI ZR 193/02

    Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung

    Auszug aus BGH, 08.03.2007 - IX ZR 284/03
    Insoweit kommt es darauf an, ob ein etwaiges Bedürfnis zur Einheitlichkeitssicherung im Zeitpunkt der Beschwerdeentscheidung noch besteht (BGH, Beschl. v. 20. November 2002 - IV ZR 197/02, WM 2003, 554; v. 8. April 2003 - XI ZR 193/02, NJW 2003, 2319, 2320).
  • BGH, 20.11.2002 - IV ZR 197/02

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen den

    Auszug aus BGH, 08.03.2007 - IX ZR 284/03
    Insoweit kommt es darauf an, ob ein etwaiges Bedürfnis zur Einheitlichkeitssicherung im Zeitpunkt der Beschwerdeentscheidung noch besteht (BGH, Beschl. v. 20. November 2002 - IV ZR 197/02, WM 2003, 554; v. 8. April 2003 - XI ZR 193/02, NJW 2003, 2319, 2320).
  • BGH, 24.05.2005 - IX ZR 135/04

    Begriff der Zustellung demnächst

    Auszug aus BGH, 08.03.2007 - IX ZR 284/03
    Die Voraussetzungen des § 270 Abs. 3 ZPO a.F. sind hier entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts nicht gegeben (vgl. BGH, Beschl. v. 24. September 2003 - IV ZR 448/02, FamRZ 2004, 21; Urt. v. 22. September 2004 - VIII ZR 360/03, NJW 2004, 3775, 3776; Beschl. v. 24. Mai 2005 - IX ZR 135/04, WuM 2005, 606 Ls).
  • BGH, 24.09.2003 - IV ZR 448/02

    Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung und wegen

    Auszug aus BGH, 08.03.2007 - IX ZR 284/03
    Die Voraussetzungen des § 270 Abs. 3 ZPO a.F. sind hier entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts nicht gegeben (vgl. BGH, Beschl. v. 24. September 2003 - IV ZR 448/02, FamRZ 2004, 21; Urt. v. 22. September 2004 - VIII ZR 360/03, NJW 2004, 3775, 3776; Beschl. v. 24. Mai 2005 - IX ZR 135/04, WuM 2005, 606 Ls).
  • BGH, 10.07.1997 - IX ZR 161/96

    Behandlung von betrieblichen Versorgungsanwartschaften im Konkurs des

  • BGH, 10.08.2005 - XII ZR 97/02

    Bindung des Berufungsgerichts an die eigene Rechtsansicht; Zulassung der Revision

  • OLG Frankfurt, 11.12.2015 - 8 U 279/12

    Argentinische Inhaberschuldverschreibung: Hemmung der Verjährung durch Klage in

    Beruht ein Urteil auf mehreren, je selbstständig tragenden Begründungen, so kann die Revision daher nur zugelassen werden, wenn im Hinblick auf jede dieser Begründungen ein Zulassungsgrund vorliegt (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 08.03.2007 - IX ZR 284/03, juris).
  • BGH, 06.11.2023 - VIa ZR 1555/22

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde

    Die Beklagte ist nach dem eigenen Vorbringen des Klägers in der Beschwerdebegründung (vgl. BGH, Beschluss vom 8. März 2007 - IX ZR 284/03, juris Rn. 3) Motorherstellerin, nicht Fahrzeugherstellerin.
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