Rechtsprechung
   BGH, 24.04.1980 - IX ZR 30/79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,15939
BGH, 24.04.1980 - IX ZR 30/79 (https://dejure.org/1980,15939)
BGH, Entscheidung vom 24.04.1980 - IX ZR 30/79 (https://dejure.org/1980,15939)
BGH, Entscheidung vom 24. April 1980 - IX ZR 30/79 (https://dejure.org/1980,15939)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1980,15939) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an Befragung eines im Ausland wohnenden Sachverständigen durch das Gericht - Entschädigung für Gesundheitsschäden, aufgrund der Verschleppung zur Zwangsarbeit nach Deutschland - Voraussetzungen zur Ladung eines Sachverständigen vor den erkennenden Senat - ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1980, 931
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 10.02.1960 - IV ZB 7/60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 24.04.1980 - IX ZR 30/79
    Allein der Umstand, daß der Sachverständige im Ausland wohne, beeinträchtige zwar nicht das Recht des Klägers, die Anordnung der mündlichen Erläuterung des schriftlichen Gutachtens zu verlangen (BGH MDR 1960, 659 = RzW 1960, 335).

    Auf ihren Antrag muß das Gericht einer Partei auch dann ermöglichen, dem Sachverständigen Fragen zu seinem schriftlichen Gutachten vorlegen zu lassen, wenn dieser im Ausland wohnt (BGH LM ZPO § 411 Nr. 3 = MDR 1960, 659 = RzW 1960, 335; vgl. auch BGHZ 44, 75, 79 = RzW 1965, 464).

    Vielmehr ist, worauf der Entschädigungssenat des Bundesgerichtshofs bereits in dem Beschluß LM ZPO § 411 Nr. 3 = MDR 1960, 659 = RzW 1960, 335 hingewiesen hat, nach den Vorschriften über die Beweisaufnahme im Ausland zu verfahren.

  • BGH, 10.07.1952 - IV ZR 15/52

    Recht des Gerichts zur Anordnung der schriftlichen Begutachtung

    Auszug aus BGH, 24.04.1980 - IX ZR 30/79
    Insoweit ist der Tatrichter, wie überhaupt bei der Einholung von Sachverständigengutachten, an das Einverständnis der Parteien nicht gebunden (BGHZ 6, 398, 400).

    Wenn ein Sachverständiger auftragsgemäß ein schriftliches Gutachten erstattet hat, muß er jedoch vor das Gericht geladen werden, wenn eine Partei dies beantragt, um ihm ihrer Richtung nach bezeichnete Fragen vorlegen oder stellen zu lassen (BGHZ 6, 398, 401; 35, 370, 372), sofern der Antrag nicht offensichtlich zum Zwecke der Prozeßverschleppung oder in anderer mißbräuchlicher Absicht gestellt worden ist (BGHZ 24, 9, 14).

  • BGH, 20.09.1961 - V ZR 46/60

    Antrag auf Sachverständigen-Vernehmung

    Auszug aus BGH, 24.04.1980 - IX ZR 30/79
    Wenn ein Sachverständiger auftragsgemäß ein schriftliches Gutachten erstattet hat, muß er jedoch vor das Gericht geladen werden, wenn eine Partei dies beantragt, um ihm ihrer Richtung nach bezeichnete Fragen vorlegen oder stellen zu lassen (BGHZ 6, 398, 401; 35, 370, 372), sofern der Antrag nicht offensichtlich zum Zwecke der Prozeßverschleppung oder in anderer mißbräuchlicher Absicht gestellt worden ist (BGHZ 24, 9, 14).

    Der Antrag muß spätestens in dem Verhandlungstermin gestellt werden, in dem das schriftliche Gutachten in den Rechtsstreit eingeführt wird (BGHZ 35, 370, 373; BGH RzW 1975, 60 Nr. 22).

  • BGH, 27.02.1957 - IV ZR 290/56

    Rechtsstellung des Scheinvaters

    Auszug aus BGH, 24.04.1980 - IX ZR 30/79
    Wenn ein Sachverständiger auftragsgemäß ein schriftliches Gutachten erstattet hat, muß er jedoch vor das Gericht geladen werden, wenn eine Partei dies beantragt, um ihm ihrer Richtung nach bezeichnete Fragen vorlegen oder stellen zu lassen (BGHZ 6, 398, 401; 35, 370, 372), sofern der Antrag nicht offensichtlich zum Zwecke der Prozeßverschleppung oder in anderer mißbräuchlicher Absicht gestellt worden ist (BGHZ 24, 9, 14).
  • BGH, 10.03.1965 - IV ZR 76/64

    Entschädigungsbehörde und Sachverständigenbeweis

    Auszug aus BGH, 24.04.1980 - IX ZR 30/79
    Auf ihren Antrag muß das Gericht einer Partei auch dann ermöglichen, dem Sachverständigen Fragen zu seinem schriftlichen Gutachten vorlegen zu lassen, wenn dieser im Ausland wohnt (BGH LM ZPO § 411 Nr. 3 = MDR 1960, 659 = RzW 1960, 335; vgl. auch BGHZ 44, 75, 79 = RzW 1965, 464).
  • BGH, 06.06.2019 - III ZB 98/18

    Sachverständigenablehnung im Deckungsprozess gegen eine private

    Daraus können erhebliche nachteilige Folgen insbesondere für die beweisbelastete Partei resultieren (vgl. BGH, Urteil vom 24. April 1980 - IX ZR 30/79, MDR 1980, 931, 932 = juris Rn. 13 f; Zöller/Geimer, ZPO, 32. Aufl., § 363 Rn. 4).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht