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   BGH, 20.10.2016 - IX ZR 305/14   

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https://dejure.org/2016,39549
BGH, 20.10.2016 - IX ZR 305/14 (https://dejure.org/2016,39549)
BGH, Entscheidung vom 20.10.2016 - IX ZR 305/14 (https://dejure.org/2016,39549)
BGH, Entscheidung vom 20. Oktober 2016 - IX ZR 305/14 (https://dejure.org/2016,39549)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 129 Abs 1 InsO, § 139 ZPO
    Rückgewährklage des Insolvenzverwalters nach Insolvenzanfechtung: Hinweispflichten des Berufungsgerichts; Feststellung der Gläubigerbenachteiligung; Kenntnis des Anfechtungsgegners von der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners

  • IWW

    § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Fall 2 ZPO, Art. ... 103 Abs. 1 GG, § 544 Abs. 7 ZPO, § 133 Abs. 1 InsO, § 130 Abs. 1 Satz 1 InsO, § 139 ZPO, § 129 Abs. 1 InsO, § 130 Abs. 1 Satz 1, § 133 Abs. 1 Satz 2 InsO, § 140 Abs. 1 InsO

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Notwendigkeit gerichtlicher Hinweispflichten zur Vermeidung von Überraschungsentscheidungen

  • rewis.io

    Rückgewährklage des Insolvenzverwalters nach Insolvenzanfechtung: Hinweispflichten des Berufungsgerichts; Feststellung der Gläubigerbenachteiligung; Kenntnis des Anfechtungsgegners von der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Notwendigkeit gerichtlicher Hinweispflichten zur Vermeidung von Überraschungsentscheidungen

  • rechtsportal.de

    InsO § 133 Abs. 1 ; ZPO § 139
    Notwendigkeit gerichtlicher Hinweispflichten zur Vermeidung von Überraschungsentscheidungen

  • datenbank.nwb.de

    Rückgewährklage des Insolvenzverwalters nach Insolvenzanfechtung: Hinweispflichten des Berufungsgerichts; Feststellung der Gläubigerbenachteiligung; Kenntnis des Anfechtungsgegners von der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gerichtliche Hinweispflichten im Berufungsverfahren

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Insolvenzanfechtung - und die Zahlungen unter dem Druck eines früheren Insolvenzantrags

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2017, 28
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 10.07.2012 - II ZR 212/10

    Rechtsstreit um die Zahlung einer "Stammkapitalerhöhung" für eine insolvente

    Auszug aus BGH, 20.10.2016 - IX ZR 305/14
    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs darf eine in erster Instanz siegreiche Partei darauf vertrauen, vom Berufungsgericht rechtzeitig einen Hinweis nach § 139 ZPO zu erhalten, wenn es der Beurteilung der Vorinstanz nicht folgen will, insbesondere aufgrund seiner abweichenden Ansicht eine Ergänzung des Vorbringens oder einen Beweisantritt für erforderlich hält (BGH, Beschluss vom 10. Juli 2012 - II ZR 212/10, NJW 2012, 3035 Rn. 6 mwN; st.Rspr.).

    Das Berufungsgericht hat regelmäßig keinen Anlass zu der Annahme, trotz der in der Berufung zentral geführten Auseinandersetzung über den Streitpunkt bestehe noch Aufklärungsbedarf und müsse der Partei Gelegenheit zu weiterem Vortrag und Beweisantritt gegeben werden (vgl. BGH, Urteil vom 19. August 2010 - VII ZR 113/09, NJW 2010, 3089 Rn. 18; Beschluss vom 10. Juli 2012, aaO Rn. 7).

  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen

    Auszug aus BGH, 20.10.2016 - IX ZR 305/14
    Gerichtliche Hinweispflichten dienen der Vermeidung von Überraschungsentscheidungen und konkretisieren den Anspruch der Parteien auf rechtliches Gehör (BVerfGE 84, 188, 189 f).

    Rechtliche Hinweise müssen danach den Parteien in ihrer konkreten Situation so erteilt werden, dass es diesen auch tatsächlich möglich ist, vor einer Entscheidung zu Wort zu kommen, um Einfluss auf das Verfahren und sein Ergebnis nehmen zu können, sie also nicht gehindert werden, rechtzeitig ihren Sachvortrag zu ergänzen (BVerfGE 84, 188, 190; 86, 133, 144).

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BGH, 20.10.2016 - IX ZR 305/14
    Rechtliche Hinweise müssen danach den Parteien in ihrer konkreten Situation so erteilt werden, dass es diesen auch tatsächlich möglich ist, vor einer Entscheidung zu Wort zu kommen, um Einfluss auf das Verfahren und sein Ergebnis nehmen zu können, sie also nicht gehindert werden, rechtzeitig ihren Sachvortrag zu ergänzen (BVerfGE 84, 188, 190; 86, 133, 144).
  • BGH, 25.02.2016 - IX ZR 109/15

    Insolvenzanfechtung: Kenntnis des Gläubigers von dem Benachteiligungsvorsatz des

    Auszug aus BGH, 20.10.2016 - IX ZR 305/14
    Dabei sind die Anforderungen zu beachten, die der Senat an einen solchen Nachweis stellt (vgl. BGH, Urteil vom 25. Februar 2016 - IX ZR 109/15, WM 2016, 560 Rn. 24, 28 ff mwN).
  • BGH, 19.08.2010 - VII ZR 113/09

    Ausübung gemeinschaftsbezogener Gewährleistungsansprüche durch die

    Auszug aus BGH, 20.10.2016 - IX ZR 305/14
    Das Berufungsgericht hat regelmäßig keinen Anlass zu der Annahme, trotz der in der Berufung zentral geführten Auseinandersetzung über den Streitpunkt bestehe noch Aufklärungsbedarf und müsse der Partei Gelegenheit zu weiterem Vortrag und Beweisantritt gegeben werden (vgl. BGH, Urteil vom 19. August 2010 - VII ZR 113/09, NJW 2010, 3089 Rn. 18; Beschluss vom 10. Juli 2012, aaO Rn. 7).
  • BGH, 22.02.2024 - IX ZR 106/21

    Insolvenzanfechtung bei einer GmbH - und die "nahestehenden Personen"

    Für die Deckungsanfechtung nach § 130 Abs. 1 Satz 1 InsO genügt eine mittelbare Gläubigerbenachteiligung (BGH, Beschluss vom 20. Oktober 2016 - IX ZR 305/14, NZI 2017, 28 Rn. 12).
  • BGH, 26.10.2023 - I ZB 14/23

    Beschwer des Antragstellers als Voraussetzung für die Zulässigkeit eines

    Dies gilt selbst dann, wenn eine Partei bereits in erster Instanz obsiegt hat; das Berufungsgericht hat regelmäßig keinen Anlass zu der Annahme, trotz in der Berufung zentral geführter Auseinandersetzung über einen Streitpunkt bestehe noch Aufklärungsbedarf und müsse der Partei Gelegenheit zu weiterem Vortrag und Beweisantritt gegeben werden (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Oktober 2016 - IX ZR 305/14, ZInsO 2016, 2393 [juris Rn. 7]).
  • BGH, 14.09.2017 - IX ZR 108/16

    Insolvenzanfechtung: Zwangsvollstreckung aus einem auf einem Vergleich beruhenden

    Denn nach der Rechtsprechung des Senats hat ein Gläubiger, der von der einmal eingetretenen Zahlungsunfähigkeit des Schuldners wusste, darzulegen und zu beweisen, warum er später davon ausging, der Schuldner habe seine Zahlungen möglicherweise allgemein wieder aufgenommen (BGH, Urteil vom 25. Februar 2016 - IX ZR 109/15, NJW 2016, 1168 Rn. 24; BGH, Beschluss vom 20. Oktober 2016 - IX ZR 305/14, ZInsO 2016, 2393 Rn. 14).
  • OLG Schleswig, 08.02.2017 - 9 U 84/16

    Insolvenzanfechtung: Anfechtbarkeit von Entnahmen eines Kommanditisten aus dem

    Auch als in erster Instanz siegreiche Partei durfte die Klägerin nicht auf den Fortbestand der vom Landgericht vorgenommenen Verteilung der Darlegungs- und Beweislast vertrauen, nachdem die Beklagte mit der Berufungsbegründung auf den für ihr Rechtsmittel zentralen Punkt der Darlegungs- und Beweislast ausdrücklich hingewiesen hatte (vgl. BGH, Urteil vom 19. August 2010 - VII ZR 113/09, NJW 2010, 3089 Rn. 18; Beschluss vom 20. Oktober 2016 - IX ZR 305/14, NZI 2017, 28 Rn. 7).
  • LG Stendal, 21.01.2019 - 22 S 73/18

    Insolvenzanfechtung: Anfechtung bei einheitlicher Insolvenz, Beweislast für

    Ein Gläubiger, der von der einmal eingetretenen Zahlungsunfähigkeit wusste, muss darlegen und beweisen, warum er später davon ausging, der Schuldner habe seine Zahlungen möglicherweise allgemein wieder aufgenommen (vgl. BGH Beschluss vom 20.10.2016 -IX ZR 305/14, Rn 13, juris; Borries/Hirte, aaO, § 130 Rn 109 mwN).
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