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   BGH, 24.09.2015 - IX ZR 308/14   

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https://dejure.org/2015,28517
BGH, 24.09.2015 - IX ZR 308/14 (https://dejure.org/2015,28517)
BGH, Entscheidung vom 24.09.2015 - IX ZR 308/14 (https://dejure.org/2015,28517)
BGH, Entscheidung vom 24. September 2015 - IX ZR 308/14 (https://dejure.org/2015,28517)
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Volltextveröffentlichungen (22)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 133 Abs 1 InsO
    Insolvenzanfechtung: Kenntnis des Anfechtungsgegners von drohender Zahlungsunfähigkeit bei Bitte des Schuldners auf Abschluss einer Ratenzahlungsvereinbarung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 143 Abs 1 InsO
    Insolvenzanfechtung: Anfechtungsgegner bei Zahlung auf eine zum Zwecke des Forderungseinzugs treuhänderisch abgetretene Forderung

  • IWW

    § 552a ZPO, § 667 BGB, § 143 Abs. 1 InsO, § 362 Abs. 1 BGB, § 362 Abs. 1, § 185 BGB, §§ 667, 675 BGB

  • Wolters Kluwer

    Ratenzahlungsvereinbarung des Schuldners mit einem beauftragten Inkassounternehmen des Gläubigers im Rahmen der Gepflogenheiten des üblichen Geschäftsverkehrs

  • Wolters Kluwer

    Tilgung einer zum Zwecke des Forderungseinzugs treuhänderisch abgetretenen Forderung durch den Schuldner gegenüber einem Inkassounternehmen als Forderungszessionar; Anfechtung der Zahlung nach Weiterleitung an den ursprünglichen Forderungsinhaber

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Indiz für Zahlungsunfähigkeit bei Bitte um Ratenzahlung gegenüber Inkassounternehmen nach mehreren erfolglosen Mahnungen und Zahlungszusagen

  • Betriebs-Berater

    Zahlung an Inkassozessionar und Weiterleitung der Forderung an Zedenten - Insolvenzanfechtung

  • rewis.io

    Insolvenzanfechtung: Anfechtungsgegner bei Zahlung auf eine zum Zwecke des Forderungseinzugs treuhänderisch abgetretene Forderung

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Bitte um Ratenzahlungsvereinbarung nach fruchtlosen Mahnungen

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rewis.io

    Insolvenzanfechtung: Kenntnis des Anfechtungsgegners von drohender Zahlungsunfähigkeit bei Bitte des Schuldners auf Abschluss einer Ratenzahlungsvereinbarung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ratenzahlungsvereinbarung des Schuldners mit einem beauftragten Inkassounternehmen des Gläubigers im Rahmen der Gepflogenheiten des üblichen Geschäftsverkehrs

  • datenbank.nwb.de

    Insolvenzanfechtung: Kenntnis des Anfechtungsgegners von drohender Zahlungsunfähigkeit bei Bitte des Schuldners auf Abschluss einer Ratenzahlungsvereinbarung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Forderungseinzug durch Inkassounternehmen: Insolvenzanfechtung gegenüber ursprünglichem Forderungsinhaber

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ratenzahlungsvereinbarung mit dem Inkassounternehmen - als Eingeständnis der Zahlungsunfähigkeit

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Inkassozession - Zahlung und Insolvenzanfechtung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Ursprünglicher Forderungsinhaber als Anfechtungsgegner

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Insolvenzanfechtung bei Zahlung an Inkassozessionar und Weiterleitung der Forderung an Zedenten

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Insolvenzanfechtung nach unüblicher Ratenzahlungsvereinbarung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Ursprünglicher Forderungsinhaber als Anfechtungsgegner

  • soziale-schuldnerberatung-hamburg.de (Leitsatz)

    Ratenzahlungsvereinbarung und Insolvenzanfechtung

Besprechungen u.ä. (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2015, 1525
  • NJW-RR 2016, 367
  • ZIP 2015, 2180
  • ZIP 2015, 2486
  • MDR 2015, 1327
  • MDR 2016, 238
  • NZI 2015, 941
  • NZI 2016, 82
  • WM 2015, 2107
  • WM 2015, 2324
  • DB 2015, 2567
  • DB 2015, 3005
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 03.04.2014 - IX ZR 201/13

    Insolvenzanfechtung nach Tilgung einer an ein Inkassobüro abgetretenen Forderung

    Auszug aus BGH, 24.09.2015 - IX ZR 308/14
    Tilgt der Schuldner eine zum Zwecke des Forderungseinzugs treuhänderisch abgetretene Forderung gegenüber einem Inkassounternehmen als Forderungszessionar, kann die Zahlung - wie sich aus dem Senatsurteil vom 3. April 2014 (IX ZR 201/13, WM 2014, 1009) ergibt - nach Weiterleitung an den ursprünglichen Forderungsinhaber nur diesem gegenüber und nicht gegenüber dem Inkassounternehmen angefochten werden.

    Dies gilt nach gefestigter Rechtsprechung auch, wenn die Zahlung einem uneigennützigen Treuhänder zu dem Zweck zugewandt wird, sie insgesamt an den Gläubiger zu übertragen (BGH, Beschluss vom 12. März 2009 - IX ZR 85/06, WM 2009, 811 Rn. 2; vom 16. Juli 2009 - IX ZR 53/08, NZI 2010, 320 Rn. 2; Urteil vom 17. Dezember 2009 - IX ZR 16/09, NZI 2010, 295 Rn. 12; vom 3. April 2014, aaO Rn. 14; Kayser in Festschrift Ganter, 2010, S. 221, 231).

    Auch hier ist bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise der Zedent, dem die Forderung nach Einzug durch den Inkassozessionar vereinbarungsgemäß ausgekehrt wurde, alleiniger Empfänger der Schuldnerleistung (BGH, Urteil vom 3. April 2014, aaO Rn. 15 ff).

  • BGH, 16.07.2009 - IX ZR 53/08

    Schuldner der Rückgewährpflicht aus § 143 Abs. 1 InsO bei Einschaltung eines

    Auszug aus BGH, 24.09.2015 - IX ZR 308/14
    Dies gilt nach gefestigter Rechtsprechung auch, wenn die Zahlung einem uneigennützigen Treuhänder zu dem Zweck zugewandt wird, sie insgesamt an den Gläubiger zu übertragen (BGH, Beschluss vom 12. März 2009 - IX ZR 85/06, WM 2009, 811 Rn. 2; vom 16. Juli 2009 - IX ZR 53/08, NZI 2010, 320 Rn. 2; Urteil vom 17. Dezember 2009 - IX ZR 16/09, NZI 2010, 295 Rn. 12; vom 3. April 2014, aaO Rn. 14; Kayser in Festschrift Ganter, 2010, S. 221, 231).
  • BGH, 17.12.2009 - IX ZR 16/09

    Beweislastverteilung hinsichtlich des Vorliegens einer Entreicherung im

    Auszug aus BGH, 24.09.2015 - IX ZR 308/14
    Dies gilt nach gefestigter Rechtsprechung auch, wenn die Zahlung einem uneigennützigen Treuhänder zu dem Zweck zugewandt wird, sie insgesamt an den Gläubiger zu übertragen (BGH, Beschluss vom 12. März 2009 - IX ZR 85/06, WM 2009, 811 Rn. 2; vom 16. Juli 2009 - IX ZR 53/08, NZI 2010, 320 Rn. 2; Urteil vom 17. Dezember 2009 - IX ZR 16/09, NZI 2010, 295 Rn. 12; vom 3. April 2014, aaO Rn. 14; Kayser in Festschrift Ganter, 2010, S. 221, 231).
  • BGH, 12.03.2009 - IX ZR 85/06

    Insolvenzanfechtung bei Leistung an Dritten

    Auszug aus BGH, 24.09.2015 - IX ZR 308/14
    Dies gilt nach gefestigter Rechtsprechung auch, wenn die Zahlung einem uneigennützigen Treuhänder zu dem Zweck zugewandt wird, sie insgesamt an den Gläubiger zu übertragen (BGH, Beschluss vom 12. März 2009 - IX ZR 85/06, WM 2009, 811 Rn. 2; vom 16. Juli 2009 - IX ZR 53/08, NZI 2010, 320 Rn. 2; Urteil vom 17. Dezember 2009 - IX ZR 16/09, NZI 2010, 295 Rn. 12; vom 3. April 2014, aaO Rn. 14; Kayser in Festschrift Ganter, 2010, S. 221, 231).
  • BGH, 25.02.2016 - IX ZR 109/15

    Insolvenzanfechtung: Kenntnis des Gläubigers von dem Benachteiligungsvorsatz des

    Vielmehr konnte die angesichts ihres unabwendbaren prozessualen Unterliegens geäußerte Bitte der Schuldnerin um eine möglichst geringe und zeitlich hinausgeschobene Ratenzahlung nur dahin verstanden werden, ihre fälligen Verbindlichkeiten anders nicht begleichen zu können (vgl. BGH, Beschluss vom 24. September 2015 - IX ZR 308/14, WM 2015, 2107 Rn. 3).
  • BGH, 09.06.2016 - IX ZR 174/15

    Insolvenzanfechtung einer kongruenten Leistungen: Indizien für eine erkennbare

    Einer auf eine Zahlungseinstellung hindeutenden Stundungsbitte stehen nicht eingehaltene Zahlungszusagen gleich (BGH, Urteil vom 18. Juni 2013 - IX ZR 143/12, WM 2013, 1993 Rn. 12, 18; Beschluss vom 24. September 2015 - IX ZR 308/14, WM 2015, 2107 Rn. 3; FK-InsO/Schmerbach, 8. Aufl., § 14 Rn. 144).

    Diesen Gepflogenheiten entspricht es jedoch nicht, wenn eine Ratenzahlungsbitte nach fruchtlosen Mahnungen und nicht eingehaltenen Zahlungszusagen geäußert wird (vgl. BGH, Beschluss vom 24. September 2015, aaO Rn. 3; Urteil vom 25. Februar 2016, aaO Rn. 21).

  • BGH, 17.11.2016 - IX ZR 65/15

    Insolvenzanfechtung: Darlegungs- und Beweislast des Gläubigers für die

    Eine derartige, erst nach Offenbarwerden der Zahlungsschwierigkeiten geschlossene Zahlungsvereinbarung entspricht nicht den üblichen Gepflogenheiten des Geschäftsverkehrs (BGH, Beschluss vom 24. September 2015 - IX ZR 308/14, ZInsO 2015, 2217 Rn. 3).
  • BGH, 24.03.2016 - IX ZR 242/13

    Insolvenzanfechtung: Ratenzahlung nach Zahlungseinstellung; Darlegungs- und

    Ihr Ersuchen um Ratenzahlung beruhte danach ersichtlich auf einem Mangel an Zahlungsmitteln und war deshalb ein zusätzliches Indiz dafür, dass die Schuldnerin ihre Zahlungen eingestellt hatte (vgl. BGH, Beschluss vom 16. April 2015 - IX ZR 6/14, WM 2015, 933 Rn. 3 f mwN; Urteil vom 30. April 2015 - IX ZR 149/14, WM 2015, 1339 Rn. 10; Beschluss vom 24. September 2015 - IX ZR 308/14, WM 2015, 2107 Rn. 3; Urteil vom 25. Februar 2016 - IX ZR 109/15, ZInsO 2016, 628 Rn. 20 f).
  • BGH, 12.09.2019 - IX ZR 264/18

    Familienrechtliche Unterhaltsansprüche in der Insolvenz

    Eine Anfechtung gegenüber dem Inkassounternehmen soll nicht möglich sein (Kayser, ZIP 2015, 449, 453); jedenfalls nach Weiterleitung der Zahlung an den ursprünglichen Forderungsinhaber kann sie nur diesem gegenüber angefochten werden (BGH, Beschluss vom 24. September 2015 - IX ZR 308/14, NZI 2016, 82 Rn. 5).

    Nicht entscheidend sind die dingliche Zuordnung des eingezogenen Erlöses und die Frage, ob die Zahlungen des Schuldners über ein Treuhandkonto eingezogen wurden (vgl. BGH, Urteil vom 3. April 2014 - IX ZR 201/13, NJW 2014, 1963 Rn. 23; Beschluss vom 24. September 2015 - IX ZR 308/14, NZI 2016, 82 Rn. 10).

    Da in dieser Konstellation der ursprüngliche Forderungsinhaber aus freiem Entschluss einen Dritten mit dem treuhänderischen Forderungseinzug betraut hat, muss er sich weiterhin als Leistungsempfänger behandeln lassen (BGH, Urteil vom 3. April 2014, aaO Rn. 24; Beschluss vom 24. September 2015, aaO Rn. 11).

    Es liegt kein Fall vor, in dem sich der ursprüngliche Forderungsinhaber als Leistungsempfänger behandeln lassen müsste, weil er aus freiem Entschluss einen Dritten mit dem treuhänderischen Forderungseinzug betraut hat (vgl. BGH, Urteil vom 3. April 2014, aaO; Beschluss vom 24. September 2015, aaO).

  • BGH, 21.01.2016 - IX ZR 32/14

    Insolvenzanfechtung von Druckzahlungen an das Finanzamt

    Vielmehr handelt es sich um nicht diesen Gepflogenheiten entsprechende wiederholte Bitten um den Abschluss von Ratenzahlungsvereinbarungen, die unter dem Druck von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen und nicht eingehaltenen Zahlungszusagen gegenüber dem Gläubiger geäußert worden sind (vgl. BGH, Beschluss vom 24. September 2015 - IX ZR 308/14, ZInsO 2015, 2217 Rn. 3).
  • BGH, 19.10.2017 - IX ZR 289/14

    Insolvenzanfechtung: Verpflichtung des Vollstreckungsgläubigers zur Rückgewähr

    Wird ein Dritter, etwa ein Inkassounternehmen, als Empfangsbeauftragter des Gläubigers eingeschaltet, ist der Gläubiger und nicht der Empfangsbeauftragte als Leistungsempfänger zur Rückgewähr verpflichtet (BGH, Beschluss vom 24. September 2015 - IX ZR 308/14, ZIP 2015, 2486 Rn. 6).

    Hat ein Treugeber mit dem Eingang der Zahlung auf dem Konto eines Treuhänders gegen diesen aus dem Treuhand- und Auftragsverhältnis einen Herausgabeanspruch, ist er unmittelbarer Empfänger der Schuldnerleistung und damit Rückgewährschuldner gemäß § 143 Abs. 1 InsO geworden (vgl. BGH, Beschluss vom 24. September 2015, aaO).

  • LG Krefeld, 30.09.2016 - 1 S 30/16

    Finanzagentenhaftung

    Hat der Treugeber mit dem Eingang der Zahlung auf dem Konto des Treuhänders gegen diesen aus dem Treuhand- und Auftragsverhältnis einen Herausgabeanspruch aus § 667 BGB erworben, ist er unmittelbarer Empfänger der Schuldnerleistung und damit Rückgewährschuldner gem. § 143 Abs. 1 InsO geworden (vgl. BGH, Beschl. v. 24.09.2015 - IX ZR 308/14, juris).
  • OLG Frankfurt, 09.05.2018 - 4 U 52/17

    Anfechtung: Richtiger Anfechtungsgegner bei treuhänderisch abgetretener Forderung

    Insoweit ist die dingliche Zuordnung des eingezogenen Erlöses bedeutungslos (BGH, Beschluss vom 24. September 2015 - IX ZR 308/14 -, Rn. 5 ff. m.w.N., zit. nach juris).

    Andernfalls verhält es sich umgekehrt (BGH, Beschluss vom 24. September 2015 - IX ZR 308/14 -, Rn. 5, zit. nach juris: Anfechtung "nur diesem gegenüber und nicht gegenüber dem Inkassounternehmen").

  • LG Düsseldorf, 25.08.2021 - 13 O 404/18
    Tilgt etwa der Leistungsschuldner eine zum Zwecke des Forderungseinzugs abgetretene Forderung gegenüber einem Inkassounternehmen als Forderungszessionar, kann E Zahlung nach der Rechtsprechung des BGH nach Weiterleitung an den ursprünglichen Forderungsinhaber nur diesem gegenüber angefochten werden (BGH NZI 2016, 82; BeckOK InsO/Schoon, 16. Ed. 15.10.2019, InsO, § 143, Rn. 7.1).

    Denn ein Gleichlauf zwischen zivilrechtlicher Tilgungswirkung und insolvenzrechtlichem Anfechtungsanspruch ist nicht zwingend (vgl. BGH vom 24.9.2015 - IX ZR 308/14, NZI 2016, 82).

  • OLG Hamburg, 06.10.2017 - 3 U 195/13

    Rückgewährklage des Insolvenzverwalters nach Insolvenzanfechtung: Kenntnis des

  • OLG Köln, 12.08.2019 - 2 U 14/19

    Anforderungen an den Nachweis der Kenntnis eines Gläubigers von der

  • LG Bonn, 07.12.2018 - 1 O 85/18

    Vorsatzanfechtung, Ratenzahlung, Gerichtsvollzieher

  • LG Bonn, 21.07.2017 - 1 O 375/16

    Vorsatzanfechtung; Stundung; Ordnungsgeld; Vollziehung

  • LG Bonn, 28.07.2017 - 1 O 40/17

    Vorsatzanfechtung, Ratenzahlung, Gerichtsvollzieher, Indiz

  • OLG Hamburg, 01.09.2017 - 3 U 195/13
  • LG Bonn, 29.12.2017 - 1 O 274/17

    Vorsatzanfechtung, Ratenzahlungsvereinbarung, Zahlungsunfähigkeit

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Zitiervorschläge
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BGH, 09.01.2017 - IX ZR 308/14 (https://dejure.org/2017,877)
BGH, Entscheidung vom 09.01.2017 - IX ZR 308/14 (https://dejure.org/2017,877)
BGH, Entscheidung vom 09. Januar 2017 - IX ZR 308/14 (https://dejure.org/2017,877)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse (2)

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