Rechtsprechung
BGH, 24.09.2015 - IX ZR 308/14 |
Volltextveröffentlichungen (17)
- lexetius.com
InsO § 133 Abs. 1
- IWW
§ 552a ZPO, § 667 BGB, § 143 Abs. 1 InsO, § 362 Abs. 1 BGB, § 362 Abs. 1, § 185 BGB, §§ 667, 675 BGB
- openjur.de
§ 143 Abs. 1 InsO
- bundesgerichtshof.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 133 Abs 1 InsO
Insolvenzanfechtung: Kenntnis des Anfechtungsgegners von drohender Zahlungsunfähigkeit bei Bitte des Schuldners auf Abschluss einer Ratenzahlungsvereinbarung - rechtsprechung-im-internet.de
§ 143 Abs 1 InsO
Insolvenzanfechtung: Anfechtungsgegner bei Zahlung auf eine zum Zwecke des Forderungseinzugs treuhänderisch abgetretene Forderung - Wolters Kluwer
Ratenzahlungsvereinbarung des Schuldners mit einem beauftragten Inkassounternehmen des Gläubigers im Rahmen der Gepflogenheiten des üblichen Geschäftsverkehrs
- Wolters Kluwer
Tilgung einer zum Zwecke des Forderungseinzugs treuhänderisch abgetretenen Forderung durch den Schuldner gegenüber einem Inkassounternehmen als Forderungszessionar; Anfechtung der Zahlung nach Weiterleitung an den ursprünglichen Forderungsinhaber
- zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Indiz für Zahlungsunfähigkeit bei Bitte um Ratenzahlung gegenüber Inkassounternehmen nach mehreren erfolglosen Mahnungen und Zahlungszusagen
- WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)
Zur Person des Anfechtungsgegners, wenn der Schuldner eine zum Zwecke des Forderungseinzugs treuhänderisch abgetretene Forderung gegenüber einem Inkassounternehmen als Forderungszessionar tilgt
- Betriebs-Berater
Zahlung an Inkassozessionar und Weiterleitung der Forderung an Zedenten - Insolvenzanfechtung
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ratenzahlungsvereinbarung des Schuldners mit einem beauftragten Inkassounternehmen des Gläubigers im Rahmen der Gepflogenheiten des üblichen Geschäftsverkehrs
- datenbank.nwb.de
Insolvenzanfechtung: Kenntnis des Anfechtungsgegners von drohender Zahlungsunfähigkeit bei Bitte des Schuldners auf Abschluss einer Ratenzahlungsvereinbarung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Ratenzahlungsvereinbarung mit dem Inkassounternehmen - als Eingeständnis der Zahlungsunfähigkeit
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Inkassozession - Zahlung und Insolvenzanfechtung
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Ursprünglicher Forderungsinhaber als Anfechtungsgegner
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Insolvenzanfechtung bei Zahlung an Inkassozessionar und Weiterleitung der Forderung an Zedenten
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Insolvenzanfechtung nach unüblicher Ratenzahlungsvereinbarung
- soziale-schuldnerberatung-hamburg.de (Leitsatz)
Ratenzahlungsvereinbarung und Insolvenzanfechtung
Besprechungen u.ä. (2)
- Jurion (Entscheidungsbesprechung)
Ursprünglicher Forderungsinhaber als Anfechtungsgegner
- WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)
Anfechtungsgegner bei Inkassozession
Verfahrensgang
- LG Erfurt, 29.11.2013 - 9 O 408/13
- OLG Jena, 04.12.2014 - 1 U 981/13
- BGH, 24.09.2015 - IX ZR 308/14
- BGH, 09.01.2017 - IX ZR 308/14
Papierfundstellen
- NJW-RR 2015, 1525
- NJW-RR 2016, 367
- ZIP 2015, 2180
- ZIP 2015, 2486
- MDR 2015, 1327
- MDR 2016, 238
- NZI 2015, 941
- NZI 2016, 82
- WM 2015, 2107
- WM 2015, 2324
- DB 2015, 2567
- DB 2015, 3005
Wird zitiert von ... (14)
- BGH, 25.02.2016 - IX ZR 109/15
Insolvenzanfechtung: Kenntnis des Gläubigers von dem Benachteiligungsvorsatz des …
Vielmehr konnte die angesichts ihres unabwendbaren prozessualen Unterliegens geäußerte Bitte der Schuldnerin um eine möglichst geringe und zeitlich hinausgeschobene Ratenzahlung nur dahin verstanden werden, ihre fälligen Verbindlichkeiten anders nicht begleichen zu können (vgl. BGH, Beschluss vom 24. September 2015 - IX ZR 308/14, WM 2015, 2107 Rn. 3). - BGH, 09.06.2016 - IX ZR 174/15
Insolvenzanfechtung einer kongruenten Leistungen: Indizien für eine erkennbare …
Einer auf eine Zahlungseinstellung hindeutenden Stundungsbitte stehen nicht eingehaltene Zahlungszusagen gleich (BGH…, Urteil vom 18. Juni 2013 - IX ZR 143/12, WM 2013, 1993 Rn. 12, 18; Beschluss vom 24. September 2015 - IX ZR 308/14, WM 2015, 2107 Rn. 3;… FK-InsO/Schmerbach, 8. Aufl., § 14 Rn. 144).Diesen Gepflogenheiten entspricht es jedoch nicht, wenn eine Ratenzahlungsbitte nach fruchtlosen Mahnungen und nicht eingehaltenen Zahlungszusagen geäußert wird (vgl. BGH, Beschluss vom 24. September 2015, aaO Rn. 3;… Urteil vom 25. Februar 2016, aaO Rn. 21).
- BGH, 17.11.2016 - IX ZR 65/15
Insolvenzanfechtung: Darlegungs- und Beweislast des Gläubigers für die …
Eine derartige, erst nach Offenbarwerden der Zahlungsschwierigkeiten geschlossene Zahlungsvereinbarung entspricht nicht den üblichen Gepflogenheiten des Geschäftsverkehrs (BGH, Beschluss vom 24. September 2015 - IX ZR 308/14, ZInsO 2015, 2217 Rn. 3).
- BGH, 24.03.2016 - IX ZR 242/13
Insolvenzanfechtung: Ratenzahlung nach Zahlungseinstellung; Darlegungs- und …
Ihr Ersuchen um Ratenzahlung beruhte danach ersichtlich auf einem Mangel an Zahlungsmitteln und war deshalb ein zusätzliches Indiz dafür, dass die Schuldnerin ihre Zahlungen eingestellt hatte (vgl. BGH…, Beschluss vom 16. April 2015 - IX ZR 6/14, WM 2015, 933 Rn. 3 f mwN;… Urteil vom 30. April 2015 - IX ZR 149/14, WM 2015, 1339 Rn. 10; Beschluss vom 24. September 2015 - IX ZR 308/14, WM 2015, 2107 Rn. 3;… Urteil vom 25. Februar 2016 - IX ZR 109/15, ZInsO 2016, 628 Rn. 20 f). - BGH, 21.01.2016 - IX ZR 32/14
Insolvenzanfechtung von Druckzahlungen an das Finanzamt
Vielmehr handelt es sich um nicht diesen Gepflogenheiten entsprechende wiederholte Bitten um den Abschluss von Ratenzahlungsvereinbarungen, die unter dem Druck von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen und nicht eingehaltenen Zahlungszusagen gegenüber dem Gläubiger geäußert worden sind (vgl. BGH, Beschluss vom 24. September 2015 - IX ZR 308/14, ZInsO 2015, 2217 Rn. 3). - BGH, 12.09.2019 - IX ZR 264/18
Anwendung des § 133 InsO auf Unterhaltszahlungen; …
Eine Anfechtung gegenüber dem Inkassounternehmen soll nicht möglich sein (Kayser, ZIP 2015, 449, 453); jedenfalls nach Weiterleitung der Zahlung an den ursprünglichen Forderungsinhaber kann sie nur diesem gegenüber angefochten werden (BGH, Beschluss vom 24. September 2015 - IX ZR 308/14, NZI 2016, 82 Rn. 5).Nicht entscheidend sind die dingliche Zuordnung des eingezogenen Erlöses und die Frage, ob die Zahlungen des Schuldners über ein Treuhandkonto eingezogen wurden (vgl. BGH…, Urteil vom 3. April 2014 - IX ZR 201/13, NJW 2014, 1963 Rn. 23; Beschluss vom 24. September 2015 - IX ZR 308/14, NZI 2016, 82 Rn. 10).
Da in dieser Konstellation der ursprüngliche Forderungsinhaber aus freiem Entschluss einen Dritten mit dem treuhänderischen Forderungseinzug betraut hat, muss er sich weiterhin als Leistungsempfänger behandeln lassen (BGH…, Urteil vom 3. April 2014, aaO Rn. 24; Beschluss vom 24. September 2015, aaO Rn. 11).
Es liegt kein Fall vor, in dem sich der ursprüngliche Forderungsinhaber als Leistungsempfänger behandeln lassen müsste, weil er aus freiem Entschluss einen Dritten mit dem treuhänderischen Forderungseinzug betraut hat (vgl. BGH…, Urteil vom 3. April 2014, aaO; Beschluss vom 24. September 2015, aaO).
- BGH, 19.10.2017 - IX ZR 289/14
Insolvenzanfechtung: Verpflichtung des Vollstreckungsgläubigers zur Rückgewähr …
Wird ein Dritter, etwa ein Inkassounternehmen, als Empfangsbeauftragter des Gläubigers eingeschaltet, ist der Gläubiger und nicht der Empfangsbeauftragte als Leistungsempfänger zur Rückgewähr verpflichtet (BGH, Beschluss vom 24. September 2015 - IX ZR 308/14, ZIP 2015, 2486 Rn. 6).Hat ein Treugeber mit dem Eingang der Zahlung auf dem Konto eines Treuhänders gegen diesen aus dem Treuhand- und Auftragsverhältnis einen Herausgabeanspruch, ist er unmittelbarer Empfänger der Schuldnerleistung und damit Rückgewährschuldner gemäß § 143 Abs. 1 InsO geworden (vgl. BGH, Beschluss vom 24. September 2015, aaO).
- LG Krefeld, 30.09.2016 - 1 S 30/16 Hat der Treugeber mit dem Eingang der Zahlung auf dem Konto des Treuhänders gegen diesen aus dem Treuhand- und Auftragsverhältnis einen Herausgabeanspruch aus § 667 BGB erworben, ist er unmittelbarer Empfänger der Schuldnerleistung und damit Rückgewährschuldner gem. § 143 Abs. 1 InsO geworden (vgl. BGH, Beschl. v. 24.09.2015 - IX ZR 308/14, juris).
- OLG Frankfurt, 09.05.2018 - 4 U 52/17
Anfechtung: Richtiger Anfechtungsgegner bei treuhänderisch abgetretener Forderung
Insoweit ist die dingliche Zuordnung des eingezogenen Erlöses bedeutungslos (BGH, Beschluss vom 24. September 2015 - IX ZR 308/14 -, Rn. 5 ff. m.w.N., zit. nach juris).Andernfalls verhält es sich umgekehrt (BGH, Beschluss vom 24. September 2015 - IX ZR 308/14 -, Rn. 5, zit. nach juris: Anfechtung "nur diesem gegenüber und nicht gegenüber dem Inkassounternehmen").
- OLG Hamburg, 06.10.2017 - 3 U 195/13
Rückgewährklage des Insolvenzverwalters nach Insolvenzanfechtung: Kenntnis des …
Bei der Entscheidung BGH NZI 2015, 2180 (= ZIP 2015, 2180) hatte die Schuldnerin nach dem Tatbestand der vorangegangenen OLG-Entscheidung (OLG Jena, Urteil v. 04.12.2015, Az. 1 U 981/13, dort Rnrn. 2, 18 und 20) - anders als vorliegend - schon ausdrücklich eingeräumt, dass sie zahlungsunfähig sei. - LG Bonn, 07.12.2018 - 1 O 85/18
Vorsatzanfechtung, Ratenzahlung, Gerichtsvollzieher
- LG Bonn, 28.07.2017 - 1 O 40/17
Vorsatzanfechtung, Ratenzahlung, Gerichtsvollzieher, Indiz
- LG Bonn, 21.07.2017 - 1 O 375/16
Vorsatzanfechtung; Stundung; Ordnungsgeld; Vollziehung
- LG Bonn, 29.12.2017 - 1 O 274/17
Vorsatzanfechtung, Ratenzahlungsvereinbarung, Zahlungsunfähigkeit
Rechtsprechung
BGH, 09.01.2017 - IX ZR 308/14 |
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Berichtigung eines Senatsbeschlusses
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Kurzfassungen/Presse (2)
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Berichtigung eines Senatsbeschlusses
Verfahrensgang
- LG Erfurt, 29.11.2013 - 9 O 408/13
- OLG Jena, 04.12.2014 - 1 U 981/13
- BGH, 24.09.2015 - IX ZR 308/14
- BGH, 09.01.2017 - IX ZR 308/14