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   BGH, 20.06.2002 - IX ZR 444/00   

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https://dejure.org/2002,1353
BGH, 20.06.2002 - IX ZR 444/00 (https://dejure.org/2002,1353)
BGH, Entscheidung vom 20.06.2002 - IX ZR 444/00 (https://dejure.org/2002,1353)
BGH, Entscheidung vom 20. Juni 2002 - IX ZR 444/00 (https://dejure.org/2002,1353)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Revision - Rechtsanwalt - Gebührenforderung - Darlehensrückzahlungsanspruch - Abtretung - Sicherung - Urkundenmahnbescheid - Urkundenvollstreckungsbescheid - Verjährung - Wirksame Zustellung - Schuldanerkenntnis

  • WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)

    Zur Auslegung eines verjährungsunterbrechenden Anerkenntnisses des Schuldners

  • Judicialis

    BGB § 208 a.F.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 208 (a.F.)
    Unterbrechung der Verjährung durch Anerkenntnis

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vertragsrecht - Auslegung eines verjährungsunterbrechenden Anerkenntnisses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 2872
  • MDR 2002, 1240
  • VersR 2003, 251
  • WM 2003, 930
 
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Wird zitiert von ... (18)

  • BGH, 27.01.2015 - VI ZR 87/14

    Verjährung von Ansprüchen eines Verkehrsunfallverletzten gegen eine

    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs genügt für eine Verjährungsunterbrechung durch Anerkenntnis jedes - auch ein rein tatsächliches - Verhalten des Schuldners gegenüber dem Gläubiger, aus dem sich das Bewusstsein vom Bestehen des Anspruchs - wenigstens dem Grunde nach - unzweideutig ergibt und das deswegen das Vertrauen des Gläubigers begründet, dass sich der Schuldner nicht nach Ablauf der Verjährungsfrist alsbald auf Verjährung berufen wird (vgl. etwa Senatsurteile vom 2. Dezember 2008 - VI ZR 312/07, VersR 2009, 230 Rn. 22 und vom 28. Februar 1969 - VI ZR 250/67, VersR 1969, 567 mwN; BGH, Urteil vom 20. Juni 2002 - IX ZR 444/00, VersR 2003, 251 Rn. 13; vom 21. November 1996 - IX ZR 159/95, NJW 1997, 516, 517 mwN; vom 27. Januar 1999 - XII ZR 113/97, NJW 1999, 1101, 1103).

    b) Ob eine Erklärung des Schuldners die Voraussetzungen eines verjährungsunterbrechenden Anerkenntnisses im Sinne des § 208 BGB a.F. bzw. des § 212 Abs. 1 Nr. 1 BGB n.F. erfüllt, ist als Frage der tatrichterlichen Auslegung im Einzelfall revisionsrechtlich nur beschränkt auf die Verletzung von Auslegungsregeln, Denkgesetzen, Erfahrungssätzen und Verfahrensvorschriften überprüfbar (vgl. BGHZ 131, 136, 138; Senatsurteil vom 2. Dezember 2008 - VI ZR 312/07, aaO; BGH, Urteile vom 20. Juni 2002 - IX ZR 444/00, vom 14. Juni 2000 - VIII ZR 73/99, NJW 2000, 3130, 3131 f.).

    c) Die in der Berufungsbegründung aufgeführte Vorkorrespondenz der Parteien bzw. ihrer Rechtsvorgänger bis zum Schreiben der Beklagtenseite vom 12. Juli 1999 durfte das Berufungsgericht nicht unberücksichtigt lassen (vgl. BGH, Urteile vom 20. Juni 2002 - IX ZR 444/00, aaO und vom 14. Januar 1993 - IX ZR 76/92, NJW 1993, 1325, 1326).

  • OLG Celle, 26.07.2006 - 3 U 87/06

    Neubeginn der Verjährung: Anerkenntnis in anderer Weise

    aa) Grundsätzlich genügt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs für eine Verjährungsunterbrechung durch Anerkenntnis (jetzt: Neubeginn der Verjährung) jedes auch rein tatsächliche Verhalten des Schuldners gegenüber dem Gläubiger, aus dem sich das Bewusstsein vom Bestehen des Anspruchs - wenigstens dem Grunde nach - unzweideutig ergibt und dass deswegen das Vertrauen des Gläubigers begründet, dass sich der Schuldner nicht nach Ablauf der Verjährungsfrist alsbald auf Verjährung berufen wird (vgl. etwa BGH NJW 2002, 2872 ff. m. w. N.).
  • BGH, 06.11.2018 - XI ZR 369/18

    Neubeginn der Verjährung durch Anerkenntnis i.R.e. Zahlungsanspruchs gegen den

    aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs genügt für einen Neubeginn der Verjährung durch Anerkenntnis jedes - auch ein rein tatsächliches - Verhalten des Schuldners gegenüber dem Gläubiger, aus dem sich das Bewusstsein vom Bestehen des Anspruchs - wenigstens dem Grunde nach - unzweideutig ergibt und das deswegen das Vertrauen des Gläubigers begründet, dass sich der Schuldner nicht nach Ablauf der Verjährungsfrist alsbald auf Verjährung berufen wird (vgl. nur BGH, Urteile vom 20. Juni 2002 - IX ZR 444/00, WM 2002, 930, 931, vom 9. Mai 2007 - VIII ZR 347/06, WM 2007, 1982 Rn. 12 und vom 27. Januar 2015 - VI ZR 87/14, NJW 2015, 1589 Rn. 8 mwN; ähnlich BT-Drucks. 14/6040, S. 120).
  • LG Köln, 05.05.2011 - 29 S 223/10

    Verjährungsneubeginn durch Abschlagszahlungen eines Zwangsverwalters auf eine WEG

    Dabei muss sich aus dessen tatsächlichem Verhalten klar und unzweideutig ergeben, dass dem Schuldner das Bestehen der Schuld bewusst ist und deswegen ein Vertrauen des Gläubigers begründet wird, der Schuldner werde sich nicht nach Ablauf der Verjährungsfrist alsbald auf die Einrede der Verjährung berufen (Grothe in MüKo zum BGB, 5. Aufl. 2006, § 212 Rn 6, Henrich in Bamberger/Roth, Beck'scher Online-Kommentar, § 212 Rn 2 mit Verweis auf BGH NJW 2002, 2872, 2873).
  • BGH, 28.06.2007 - IX ZR 169/04

    Begriff des Anerkenntnisses; Bemühen um Eintritt einer Haftpflichtversicherung

    Ob das Verhalten einer Partei als Anerkenntnis gewertet werden kann, ist in erster Linie eine Aufgabe tatrichterlicher Würdigung (BGH, Beschl. v. 20. Juni 2002 - IX ZR 444/00, NJW 2002, 2872, 2873).
  • LAG Düsseldorf, 03.06.2016 - 3 Sa 27/15

    Abgetretene Lohnforderung; Einziehungsrecht des Insolvenzverwalters von

    Nach der Rechtsprechung des BGH genügt für eine Verjährungsunterbrechung durch Anerkenntnis jedes - auch ein rein tatsächliches - Verhalten des Schuldners gegenüber dem Gläubiger, aus dem sich das Bewusstsein vom Bestehen des Anspruchs - wenigstens dem Grunde nach - unzweideutig ergibt und das deswegen das Vertrauen des Gläubigers begründet, dass sich der Schuldner nicht nach Ablauf der Verjährungsfrist alsbald auf die Verjährung berufen wird (BGH NJW-RR 2009 S. 455; BGH, NJW 2002, S. 2872).
  • LG Köln, 31.05.2013 - 25 O 9/13

    Verjährung von Schadenerstzansprüchen des Geschädigten nach einem Verkehrsunfall

    Ein Anerkenntnis im Sinne des § 212 BGB ist das rein tatsächliche Verhalten des Schuldners gegenüber dem Gläubiger, aus dem sich das Bewusstsein vom Bestehen des Anspruchs unzweideutig ergibt und deswegen ein Vertrauen des Gläubigers begründet wird, der Schuldner werde sich nicht nach Ablauf der Verjährungsfrist alsbald auf die Einrede der Verjährung berufen (BGH, Urteil vom 20.06.2002, Az.: IX ZR 444/00; Urteil vom 23.08.2012, Az.: VII ZR 155/10; LG Köln, Urteil vom 05.05.2011, Az.: 29 S 223/10; Grothe in Münchener Kommentar zum BGB, 5. Auflage 2006, § 212 Rn.6, alle m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 30.08.2019 - 5 U 35/18

    Höchstbetragsbürgschaft zur Bauhandwerkersicherung

    Ferner ist zu berücksichtigen, dass die Auslegung der überreichten Urkunden auch im Urkundenprozess unter Berücksichtigung von Erfahrungssätzen und sich aus dem vorgetragenen Akteninhalt ergebenden Indizien zulässig und geboten ist (BGH, Urteil vom 22. März 1995 - VIII ZR 191/93 -, juris Rz. 22 m. w. N.) und innerhalb der Auslegung auch außerhalb des Erklärungsakts liegende, dem Empfänger erkennbare Begleitumstände, soweit sie einen Schluss auf den Sinngehalt der Erklärung zulassen, in die Auslegung einzubeziehen sind (BGH, Urteil vom 20. Juni 2002 - IX ZR 444/00 -, juris Rz. 18 m. w. N.).
  • KG, 03.06.2010 - 8 U 21/10

    Verjährung: Verjährungsunterbrechung durch ein Anerkenntnis

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes genügt für eine Verjährungsunterbrechung durch Anerkenntnis jedes - auch rein tatsächliche - Verhalten des Schuldners gegenüber dem Gläubiger, aus dem sich das Bewusstsein vom Bestehen des Anspruchs - wenigstens dem Grunde nach - unzweideutig ergibt und das deswegen das Vertrauen des Gläubigers begründet, dass sich der Schuldner nicht nach Ablauf der Verjährungsfrist alsbald auf Verjährung berufen wird (BGH, NJW 1997, 516; BGH, NJW 2002, 2872).
  • OLG München, 15.12.2010 - 20 U 3858/10

    Darlehensvertrag: Neubeginn der Verjährung von Rückzahlungsansprüchen nach

    Das Verhalten ist entsprechend §§ 133, 157 BGB auszulegen, wobei auch außerhalb des Erklärungsaktes liegende Umstände, z.B. vorangegangene Korrespondenz, herangezogen werden können (BGH, NJW 2002, 2872).
  • LG Kassel, 20.03.2012 - 5 O 1562/11
  • OLG Frankfurt, 14.07.2004 - 17 U 17/04

    Beginn der Verjährung eines Anspruchs aus Verletzung einer anwaltlichen

  • OLG Brandenburg, 19.03.2009 - 12 U 173/08

    Verjährung von nach dem 31.12.2001 fällig gewordenen Ansprüchen aus vor dem

  • OLG Brandenburg, 10.02.2022 - 9 UF 128/21

    Ansprüche nach Scheitern einer Lebensgemeinschaft; Verjährung eines

  • OLG Köln, 10.02.2003 - 13 W 72/01

    Versagung beantragter Prozesskostenhilfe; Beurteilung der Aussichten der

  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.01.2007 - 4 B 5.06

    Anspruch der Bundeswehrverwaltung auf Ersatz der Kosten einer Heilbehandlung

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 07.04.2011 - L 8 SO 122/08
  • LG Kiel, 20.12.2019 - 4 O 46/18
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