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   BGH, 20.01.1994 - IX ZR 46/93   

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https://dejure.org/1994,137
BGH, 20.01.1994 - IX ZR 46/93 (https://dejure.org/1994,137)
BGH, Entscheidung vom 20.01.1994 - IX ZR 46/93 (https://dejure.org/1994,137)
BGH, Entscheidung vom 20. Januar 1994 - IX ZR 46/93 (https://dejure.org/1994,137)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • verkehrslexikon.de

    Zur Mitverschuldenshaftung des Mandanten für einen Anwaltsfehler des Zweitanwalts im Regressverfahren gegen den früheren Erstanwalt

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anwaltsfehler - Beauftragung neuen Anwalts - Neuer Schadensbeitrag - Zurechnung - Mitverschulden - Pflichtwidriges Prozeßverhalten - Hypothetischer Kausalverlauf

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 254, 278, 675; ZPO § 287
    Zurechnung des Verschuldensbeitrags eines weiteren Rechtsanwalts als Mitverschulden des Mandanten gegenüber dem zuerst Beauftragten; Maßgebliche Beurteilung des hypothetischen Kausalverlaufs

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 1211
  • MDR 1994, 516
  • VersR 1994, 679
  • WM 1994, 948
  • DB 1994, 1032
  • AnwBl 1994, 194
 
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Wird zitiert von ... (92)

  • BGH, 10.12.2015 - IX ZR 272/14

    Rechtanwaltshaftung: Anwaltliche Pflicht zur substantiierten und vollständigen

    Der für sie tätige Anwalt ist über den Tatsachenvortrag hinaus verpflichtet, den Versuch zu unternehmen, das Gericht davon zu überzeugen, dass und warum seine Rechtsauffassung richtig ist (BGH, Urteil vom 28. Juni 1990 - IX ZR 209/89, NJW-RR 1990, 1241, 1242; vom 20. Januar 1994 - IX ZR 46/93, NJW 1994, 1211, 1213).
  • BGH, 21.09.2017 - IX ZR 34/17

    Haftung eines Mediators: Tätigkeit eines anwaltlichen Mediators als

    In einem solchen Falle hat sich nämlich der geschädigte Auftraggeber nicht im Sinne der Vorschrift des § 278 BGB, die im Rahmen des § 254 BGB entsprechend anzuwenden ist, des zweiten Anwalts bedient, um eine im eigenen Interesse gebotene Obliegenheit zur Abwendung oder Minderung seines Schadens zu erfüllen; nur unter einer solchen Voraussetzung darf das Verschulden eines Dritten dem Geschädigten als Mitverschulden zugerechnet werden (BGH, Urteil vom 20. Januar 1994 - IX ZR 46/93, WM 1994, 948, 949).
  • BGH, 29.04.2003 - IX ZR 54/02

    Beratungspflichten des Rechtsanwalts bei gerichtlicher Durchsetzung einer einer

    Sind mehrere Wege gangbar, hat der Anwalt denjenigen vorzuschlagen, der am ehesten zu dem erstrebten Erfolg zu führen verspricht und die geringsten Gefahren aufweist (BGH, Urt. v. 6. Februar 1992 - IX ZR 95/91, WM 1992, 742, 743; v. 20. Januar 1994 - IX ZR 46/93, WM 1994, 948, 949; v. 20. Oktober 1994 - IX ZR 116/93, WM 1995, 398, 399 f; v. 4. Juni 1996 - IX ZR 51/95, NJW 1996, 2648, 2649).
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