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BGH, 09.06.2011 - IX ZR 47/10 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- Wolters Kluwer
Verfahrensgrundrechtsverletzung liegt im Falle des Vorbringens einer neuen Pflichtverletzung und eines anderen Streitgegenstandes nicht vor; Verfahrensgrundrechtsverletzung im Falle des Vorbringens einer neuen Pflichtverletzung und eines anderen Streitgegenstandes
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 22.07.2008 - 18 O 280/06
- OLG Frankfurt, 10.02.2010 - 7 U 204/08
- BGH, 09.06.2011 - IX ZR 47/10
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 13.03.2008 - IX ZR 136/07
Beratungsverschulden eines Rechtsanwalts bei der Prüfung von Verjährungsfristen
Auszug aus BGH, 09.06.2011 - IX ZR 47/10
Das von der Beschwerde angeführte Vorbringen des Beklagten ist unbeachtlich, weil dies eine neue Pflichtverletzung und einen anderen Streitgegenstand 1 betroffen hätte (vgl. BGH, Urteil vom 13. März 2008 - IX ZR 136/07, WM 2008, 1560 Rn. 24) dessen Einführung einer eindeutigen prozessualen Erklärung des Klägers bedurft hätte.
- BGH, 17.03.2016 - IX ZR 142/14
Rechtsanwaltshaftung: Reichweite der Beratungs- und Aufklärungspflichten bei …
Zu einer Ergänzung einer unvollständigen Klage ist es nicht verpflichtet und im Hinblick auf den Beibringungsgrundsatz, welcher den Zivilprozess beherrscht, auch nicht berechtigt, solange es an einer eindeutigen prozessualen Erklärung des Klägers fehlt (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Juni 2011 - IX ZR 47/10, nv, Rn. 2).