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   BGH, 27.09.2001 - IX ZR 471/00   

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https://dejure.org/2001,9299
BGH, 27.09.2001 - IX ZR 471/00 (https://dejure.org/2001,9299)
BGH, Entscheidung vom 27.09.2001 - IX ZR 471/00 (https://dejure.org/2001,9299)
BGH, Entscheidung vom 27. September 2001 - IX ZR 471/00 (https://dejure.org/2001,9299)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Pflichtverletzung - Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist - Eingangsstempel - Nachtbriefkasten - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Öffentliche Urkunde - Unrichtigkeit des Eingangsstempels - Falscher Stempelaufdruck - Verschulden des Prozeßbevollmächtigten

  • Judicialis

    ZPO § 547; ; ZPO § 418 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beweiskraft des gerichtlichen Eingangsstempels; Anforderungen an den Gegenbeweis

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 30.03.2000 - IX ZR 251/99

    Vermutung der Richtigkeit des Eingangsstempels

    Auszug aus BGH, 27.09.2001 - IX ZR 471/00
    Nach Aufhebung dieser Entscheidung durch den Senat (Urteil vom 30. März 2000 - IX ZR 251/99, NJW 2000, 1872) hat das Oberlandesgericht die Berufung wiederum verworfen.

    Das Berufungsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, daß der gerichtliche Eingangsstempel eine öffentliche Urkunde im Sinne des § 418 Abs. 1 ZPO ist und den Beweis für den Zeitpunkt des Eingangs erbringt, daß dieser Beweis jedoch durch den Nachweis der Unrichtigkeit des im Eingangsstempel ausgewiesenen Zeitpunkts entkräftet werden kann (BGH, Urteil vom 30. März 2000 aaO S. 1873).

  • BGH, 27.11.1996 - XII ZB 177/96

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsfrist -

    Auszug aus BGH, 27.09.2001 - IX ZR 471/00
    Der Senat, der in der von Amts wegen zu prüfenden Frage der Zulässigkeit der Berufung nicht an die Beweiswürdigung des Berufungsgerichts gebunden ist (BGH, Beschluß vom 27. November 1996 - XII ZB 177/96, NJW 1997, 1312), tritt der Beurteilung durch das Oberlandesgericht bei.
  • BGH, 31.05.2017 - VIII ZR 224/16

    Versäumung der Berufungsbegründungspflicht: Beweiskraft des auf einem Schriftsatz

    Ob eine Berufung zulässig ist oder nicht, haben sowohl das Berufungsgericht als auch das Revisionsgericht von Amts wegen zu prüfen (BGH, Urteile vom 30. März 2000 - IX ZR 251/99, aaO; vom 27. September 2001 - IX ZR 471/00, juris Rn. 4; jeweils mwN), wobei das Revisionsgericht weder an die Beweiswürdigung des Berufungsgerichts (BGH, Urteile vom 27. September 2001 - IX ZR 471/00, aaO; vom 25. Oktober 1977 - VI ZR 198/76, VersR 1978, 155 unter II 2 mwN; Beschluss vom 27. November 1996 - XII ZB 177/96, NJW 1997, 1312 unter II mwN) noch an dessen Feststellungen (BGH, Beschluss vom 4. Juni 1992 - IX ZB 10/92, NJW-RR 1992, 1338 unter II 2 mwN) gebunden ist.
  • BGH, 11.11.2009 - XII ZB 174/08

    Beweiskraft eines Eingangsstempels als öffentliche Urkunde; Zulässigkeit des

    Hierzu weist der Senat darauf hin, dass die Glaubhaftmachung der unverschuldeten Fristversäumung vom Oberlandesgericht zu Recht für unzureichend gehalten worden ist (vgl. BGH Urteil vom 27. September 2001 - IX ZR 471/00 - BGH-Report 2002, 258), weil auch nach dem Vorbringen des Antragsgegners die Berufung entweder rechtzeitig eingegangen ist oder aber der rechtzeitige Eingang aus Gründen gescheitert ist, die bei seinem Verfahrensbevollmächtigten liegen.
  • OLG Karlsruhe, 13.06.2008 - 14 U 22/07
    Im vorliegenden Fall erbringt der gerichtliche Eingangsstempel als öffentliche Urkunde im Sinne von § 418 Abs. 1 ZPO vielmehr - im Gegenteil - den Beweis dafür, daß der Antrag erst am 03.05.2002 und damit erst einen Tag nach Eintritt der Verjährung eingegangen ist (vgl. BGH-Report 2002, S. 258).
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