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   BGH, 05.11.1998 - IX ZR 48/98   

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BGH, 05.11.1998 - IX ZR 48/98 (https://dejure.org/1998,613)
BGH, Entscheidung vom 05.11.1998 - IX ZR 48/98 (https://dejure.org/1998,613)
BGH, Entscheidung vom 05. November 1998 - IX ZR 48/98 (https://dejure.org/1998,613)
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Bürgschaft für Leasingnehmer

§ 768 BGB, Akzessorietät, Berufung auf Verjährung der Hauptschuld auch nach rechtskräftiger Verurteilung des Bürgen, § 767 ZPO

Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB § 768; ZPO § 767
    Begründetheit der Vollstreckungsabwehrklage des Bürgen bei nach seiner rechtskräftigen Verurteilung eingetretener Verjährung der Hauptforderung

Besprechungen u.ä. (2)

  • WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Rechtskräftige Verurteilung des Bürgen ohne Auswirkung auf Lauf der Verjährungsfrist beim Hauptschuldner; Vollstreckungsabwehrklage

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Rechtskräftiges Urteil gegen den Bürgen: Wie wirkt sich die Verjährung der Hauptschuld aus? (IBR 1999, 123)

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 278
  • NJW-RR 1999, 644 (Ls.)
  • ZIP 1999, 19
  • MDR 1999, 187
  • ZMR 1999, 230
  • WM 1998, 2540
  • BB 1999, 18
  • DB 1999, 476
  • JR 1999, 510
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 09.07.1998 - IX ZR 272/96

    Geltendmachung einer verjährten Forderung gegen den Bürgen; Präklusion von

    Auszug aus BGH, 05.11.1998 - IX ZR 48/98
    Der Bürge kann eine Vollstreckungsabwehrklage (§ 767 ZPO) darauf stützen, die verbürgte Hauptforderung sei nach seiner rechtskräftigen Verurteilung verjährt (Bestätigung von BGH, Urt. v. 9. Juli 1998 - IX ZR 272/96, WM 1998, 1766, z.V.b. in BGHZ).

    Hat sich der Bürge im Bürgschaftsprozeß nicht darauf berufen, daß die verbürgte Forderung während des Revisionsverfahrens verjährt ist, kann er diese Verjährung im Wege der Vollstreckungsgegenklage (§ 767 ZPO) geltend machen (BGH, Urt. v. 9. Juli 1998 - IX ZR 272/96, WM 1998, 1766, 1768 f - z.V.b. in BGHZ).

    a) Der das Bürgschaftsrecht beherrschende Grundsatz der Akzessorietät von Bürgschaftsschuld und verbürgter Hauptverbindlichkeit muß auch dann Geltung erlangen, wenn - wie im vorliegenden Falle - die verbürgte Forderung erst nach rechtskräftiger Verurteilung des Bürgen verjährt ist (vgl. BGH, Urt. v. 9. Juli 1998, aaO 1767); der Bürge darf dann die Verjährungseinrede gegenüber dem titulierten Anspruch gemäß §§ 768 BGB, 767 ZPO einwenden.

    b) Entsprechend der Meinung des Berufungsgerichts hat der Senat - nach Erlaß des Berufungsurteils - durch Urteil vom 9. Juli 1998 (aaO 1767) entschieden, daß - entgegen der Ansicht der Revision - die höchstrichterliche Rechtsprechung (BGHZ 104, 76, 79 ff; BGH, Urt. v. 27. April 1981 - II ZR 177/80, NJW 1981, 2579), nach der ein persönlich haftender Gesellschafter einer handelsrechtlichen Personengesellschaft sich nicht auf die Verjährung der Gesellschaftsschuld berufen darf, wenn die Verjährung des ihm gegenüber bestehenden Anspruchs unterbrochen wurde, nicht auf die Bürgschaft zu übertragen ist.

    d) An der unterschiedlichen Beurteilung der Verjährung in der Bürgen- und Gesellschafterhaftung kann entgegen der Ansicht der Revision der Verjährungszweck auch dann nichts ändern, wenn - wie hier - ein selbstschuldnerischer Bürge bereits rechtskräftig verurteilt worden ist (BGH, Urt. v. 9. Juli 1998, aaO 1767).

  • BGH, 27.04.1981 - II ZR 177/80

    Möglichkeit der Einwendung der nachträglichen Verjährung eines nach § 128

    Auszug aus BGH, 05.11.1998 - IX ZR 48/98
    b) Entsprechend der Meinung des Berufungsgerichts hat der Senat - nach Erlaß des Berufungsurteils - durch Urteil vom 9. Juli 1998 (aaO 1767) entschieden, daß - entgegen der Ansicht der Revision - die höchstrichterliche Rechtsprechung (BGHZ 104, 76, 79 ff; BGH, Urt. v. 27. April 1981 - II ZR 177/80, NJW 1981, 2579), nach der ein persönlich haftender Gesellschafter einer handelsrechtlichen Personengesellschaft sich nicht auf die Verjährung der Gesellschaftsschuld berufen darf, wenn die Verjährung des ihm gegenüber bestehenden Anspruchs unterbrochen wurde, nicht auf die Bürgschaft zu übertragen ist.

    Wegen der engen Verbindung zwischen Gesellschafts- und Gesellschafterhaftung mag es zutreffen, daß die Belange des Gläubigers schutzwürdiger sind, wenn der Gesellschafter vor Ablauf der Verjährungsfrist verklagt und verurteilt worden ist (vgl. BGHZ 104, 76, 81; BGH, Urt. v. 27. April 1981, aaO).

  • BGH, 22.03.1988 - X ZR 64/87

    Erhebung der Verjährungseinrede durch den für eine Gesellschaftsschuld in

    Auszug aus BGH, 05.11.1998 - IX ZR 48/98
    b) Entsprechend der Meinung des Berufungsgerichts hat der Senat - nach Erlaß des Berufungsurteils - durch Urteil vom 9. Juli 1998 (aaO 1767) entschieden, daß - entgegen der Ansicht der Revision - die höchstrichterliche Rechtsprechung (BGHZ 104, 76, 79 ff; BGH, Urt. v. 27. April 1981 - II ZR 177/80, NJW 1981, 2579), nach der ein persönlich haftender Gesellschafter einer handelsrechtlichen Personengesellschaft sich nicht auf die Verjährung der Gesellschaftsschuld berufen darf, wenn die Verjährung des ihm gegenüber bestehenden Anspruchs unterbrochen wurde, nicht auf die Bürgschaft zu übertragen ist.

    Wegen der engen Verbindung zwischen Gesellschafts- und Gesellschafterhaftung mag es zutreffen, daß die Belange des Gläubigers schutzwürdiger sind, wenn der Gesellschafter vor Ablauf der Verjährungsfrist verklagt und verurteilt worden ist (vgl. BGHZ 104, 76, 81; BGH, Urt. v. 27. April 1981, aaO).

  • BGH, 10.05.1990 - IX ZR 246/89

    Berücksichtigung der Verjährung in der Revisionsinstanz

    Auszug aus BGH, 05.11.1998 - IX ZR 48/98
    Das gilt auch dann, wenn die verbürgte Forderung erst während des Revisionsverfahrens des Bürgschaftsprozesses verjährt ist und die Verjährungseinrede bereits in dessen Tatsacheninstanz erhoben worden war (BGH, Urt. v. 10. Mai 1990 - IX ZR 246/89, WM 1990, 1642, 1643).
  • BGH, 12.03.1980 - VIII ZR 115/79

    Einwand des Bürgen aus Verjährung der Hauptschuld

    Auszug aus BGH, 05.11.1998 - IX ZR 48/98
    Der selbstschuldnerische Bürge kann gegenüber dem Gläubiger die Verjährung des verbürgten Hauptanspruchs gemäß § 768 Abs. 1 Satz 1 BGB auch dann einwenden, wenn diese erst nach Erhebung der Bürgschaftsklage - in der Tatsacheninstanz des Bürgschaftsprozesses - eingetreten ist (BGHZ 76, 222, 225 ff).
  • BGH, 29.02.1996 - IX ZR 180/95

    Verjährung des Regreßanspruchs gegen den Steuerberater

    Auszug aus BGH, 05.11.1998 - IX ZR 48/98
    Vergeblich beanstandet die Revision auch die rechtsfehlerfreie Feststellung des Berufungsgerichts, der Kläger habe durch sein - dargelegtes - Verhalten die Beklagte nicht treuwidrig von der rechtzeitigen Einklagung der verbürgten Hauptforderung abgehalten oder nach objektiven Maßstäben das Vertrauen der Beklagten erweckt, deren Bürgschaftsforderung werde ohne ein solches Vorgehen gegen den Hauptschuldner und deswegen ohne Einrede der Verjährung des verbürgten Hauptanspruchs erfüllt werden (vgl. BGH, Urt. v. 29. Februar 1996 - IX ZR 180/95, WM 1996, 1106, 1108 m.w.N.).
  • BGH, 10.07.1996 - VIII ZR 282/95

    Verjährung des Anspruchs auf Restwertausgleich aus Finanzierungsleasingverträgen

    Auszug aus BGH, 05.11.1998 - IX ZR 48/98
    Das Berufungsgericht ist zu Recht davon ausgegangen, daß die verbürgte Hauptforderung der Beklagten gegen den Leasingnehmer Ende 1995 verjährt ist (§ 196 Abs. 1 Nr. 6 BGB; vgl. BGHZ 97, 65, 78; BGH, Urt. v. 10. Juli 1996 - VIII ZR 282/95, NJW 1996, 2860, 2861).
  • BGH, 23.05.1989 - IX ZR 57/88

    Rechtskraft eines der Vollstreckungsgegenklage stattgebenden Urteils

    Auszug aus BGH, 05.11.1998 - IX ZR 48/98
    Dadurch wird entgegen der Ansicht der Revision nicht die Rechtskraft der Entscheidung durchbrochen, sondern nur deren Vollstreckbarkeit in den Grenzen des § 767 Abs. 2 ZPO eingeschränkt (vgl. BGHZ 100, 203, 212; BGH, Urt. v. 23. Mai 1989 - IX ZR 57/88, NJW-RR 1990, 48, 49).
  • BGH, 21.11.1996 - IX ZR 159/95

    Verjährung des Vergütungsanspruchs des Steuerberaters

    Auszug aus BGH, 05.11.1998 - IX ZR 48/98
    Es hat jedoch rechtsfehlerfrei festgestellt, daß die Ankündigungen des Klägers, bei dem Hauptschuldner und anderen Personen Rückgriff zu nehmen, sowie die Ratenzahlungsvereinbarung der Parteien aufgrund des Schreibens des Klägers vom 20. Januar 1995 keinen schlüssigen Verzicht enthalten (vgl. BGH, Urt. v. 16. November 1995 - IX ZR 148/94, NJW 1996, 661, 663; v. 21. November 1996 - IX ZR 159/95, WM 1997, 330, 332).
  • BGH, 18.03.1987 - IVb ZR 44/86

    Verjährung des Zugewinnausgleichsanspruchs

    Auszug aus BGH, 05.11.1998 - IX ZR 48/98
    Dadurch wird entgegen der Ansicht der Revision nicht die Rechtskraft der Entscheidung durchbrochen, sondern nur deren Vollstreckbarkeit in den Grenzen des § 767 Abs. 2 ZPO eingeschränkt (vgl. BGHZ 100, 203, 212; BGH, Urt. v. 23. Mai 1989 - IX ZR 57/88, NJW-RR 1990, 48, 49).
  • BGH, 22.01.1986 - VIII ZR 318/84

    Verjährung der Ansprüche des Leasinggebers bei Rückgabe der Leasingsache im

  • BGH, 16.11.1995 - IX ZR 148/94

    Verjährung des Regreßanspruchs gegen einen Rechtsanwalt

  • BGH, 26.10.2006 - IX ZR 147/04

    Verjährung des Schadensersatzanspruchs wegen unberechtigter vorläufiger

    Daher kann er der Inanspruchnahme entgegenhalten, dass die Hauptschuld verjährt ist (BGHZ 76, 222, 224 f; 139, 214, 216; 153, 337, 339; Urt. v. 5. November 1998 - IX ZR 48/98, WM 1998, 2540, 2541).
  • BGH, 06.07.2000 - IX ZR 206/99

    Verjährung des Aufwendungsersatzanspruchs wegen Übernahme einer Bürgschaft

    Wie der Bundesgerichtshof mehrfach entschieden hat, kann sich der Bürge auch dann auf die Verjährung der verbürgten Forderung berufen, wenn sie während des gegen ihn geführten Rechtsstreits oder sogar erst nach seiner rechtskräftigen Verurteilung eintritt (BGHZ 76, 222, 225 ff; 139, 214, 216 ff; BGH, Urt. v. 5. November 1998 - IX ZR 48/98, ZIP 1999, 19, 20 f).
  • OLG Saarbrücken, 05.04.2007 - 8 U 169/06

    Bürgschaft: Unterbrechung der Verjährung der Hauptschuld bei Wegfall des

    Deren Geltendmachung wird auch nicht dadurch ausgeschlossen, dass die Bürgschaftsklage vor Vollendung dieser Verjährung erhoben wurde (BGH NJW 1980, 1460 unter II. 4. a. = BGHZ 76, 223 ff.; NJW 1998, 2972, 2973 unter II. 1. = BGHZ 139, 214 ff.) oder der Bürge bereits rechtskräftig verurteilt wurde; er kann dann die Verjährungseinrede gegenüber dem titulierten Anspruch gemäß §§ 768 BGB, 767 ZPO einwenden (BGH NJW 1999, 278, 279 unter I. 2.).

    (3) Zu solchen verjährungsunterbrechenden oder -hemmenden Maßnahmen gehört auch eine Vollstreckungshandlung ( § 212 Abs. 1 Nr. 2 BGB) gegenüber dem Bürgen, wenn dieser bereits vor Untergang des Hauptschuldners rechtskräftig aus der Bürgschaft verurteilt worden war, was allerdings die Verjährung der Hauptschuld nicht beeinflusst hat (BGH NJW 1980, 1460 ff; NJW 1998, 2972, 2973; NJW 1999, 278, 279; OLG Karlsruhe, Urt. Vom 08.09.2006 - 17 U 311/05, zitiert nach juris Rn. 34; OLG München NJW-RR 2005, 1495, 1496).

  • KG, 16.08.2004 - 12 U 115/03

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Summe von Reparaturkosten und Minderwert höher als

    Der Ersatz von Mietwagenkosten, die sich am Marktpreis ausrichten, ist nicht als unverhältnismäßig im Sinne von § 251 Abs. 2 BGB zu versagen (BGH; NJW 1993, 3321; NJW 1996, 1958; vgl. auch NJW 1999, 278).
  • KG, 23.05.2005 - 8 U 234/04

    Mietvertrag mit einer ausländischen Botschaft über Räume: Abgrenzung zwischen

    Dies erfordert die Abhängigkeit der Bürgschaftsschuld von der Hauptverbindlichkeit, § 767 BGB (Staudinger/Horn, BGB, 1997, § 768 BGB, Rdnr.13; Palandt/Sprau, BGB, 64. Auflage, § 768 BGB, Rdnr.6; BGHZ 76, 22,225 = NJW 1980, 1460; BGH NJW 1999, 278; OLG Koblenz VersR 1981, 167; OLG Hamm WM 1985, 514).

    Die Befugnis, sich auf Verjährung der Hauptschuld zu berufen, steht dem Bürgen sogar nach dessen rechtskräftiger Verurteilung zu (BGH NJW 1999, 278; siehe auch Geldmacher in NZM 2003, 502).

  • OLG Karlsruhe, 09.08.2001 - 9 U 5/01

    Gewährleistungsbürgschaft: Wie wird eine befristete Bürgschaft wirksam in

    Die Beklagte ist daher nach Erhebung dieser Einrede aus der Bürgschaft nicht mehr zur Zahlung verpflichtet (§ 768 BGB, vgl. BGH NJW 1999, 278, f.).
  • OLG Saarbrücken, 26.09.2000 - 7 U 83/00

    Unterbrechung der Gewährleistungsfrist durch Klage gegen den Bürgen

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  • OLG Celle, 17.02.2010 - 3 U 182/09

    Rechtsfolgen der Verjährung der Hauptforderung bei Ablösung einer Bürgschaft

    Soweit sich der Kläger zur Begründung seiner Rechtsauffassung auf ein Urteil des Bundesgerichtshof vom 5. November 1998 (IX ZR 48/98, WM 1998, 2540 ff. = NJW 1999, 278 f.) stützt, ging es in dem dort entschiedenen Fall - anders als hier - gerade um eine auf die Bitte des dort in Anspruch genommenen Bürgen getroffene Vereinbarung, die Bürgenschuld in monatlichen Raten begleichen zu dürfen, wobei sich jener im Folgenden auf die Verjährung der Hauptforderung berief, ohne dass dabei ein Darlehensvertrag eine Rolle gespielt hätte.
  • OLG Koblenz, 30.03.2006 - 2 U 774/05

    Verbraucherkreditvertrag: Verbundenes Geschäft bei Erwerb einer Eigentumswohnung

    (BGH NJW 1999, 278, 279).
  • OLG Koblenz, 05.02.2007 - 12 U 127/06

    Bürgschaft: Unterbrechung der Verjährung der Hauptforderung bei Klage gegen den

    Sie könnte diese Einrede schließlich sogar noch dann, wenn bereits eine rechtskräftige Verurteilung erfolgt wäre, mit einer Vollstreckungsgegenklage erfolgreich geltend machen (BGH NJW 1999, 278, 279).
  • OLG Frankfurt, 03.02.2005 - 15 U 122/01

    Verjährung eines Anspruchs auf Zahlung von Bereitstellungszinsen

  • OLG Koblenz, 31.03.2006 - 2 U 746/05

    Rückgewähransprüche bei verbundenen Geschäften - Kaufvertrag und Kreditvertrag

  • OLG Hamm, 23.10.2007 - 28 U 29/07

    Anwaltshaftung wegen entstandener Verjährungseinrede des Bürgen wegen

  • KG, 21.05.2002 - 21 U 311/01

    Urkundsprozess; Urkundenbeweis; Abgrenzung Bürgschaft Schuldübernahme; Abgrenzung

  • LG Karlsruhe, 18.09.2009 - 6 O 45/08

    Substantiierung eines Schadensersatzanspruchs wegen Schlechtverwertung von

  • LG Hannover, 22.09.2006 - 1 O 1436/01

    Gewährleistungsbürgschaft sichert keine verjährten Mängelansprüche!

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