Rechtsprechung
BGH, 18.09.1997 - IX ZR 49/97 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- verkehrslexikon.de
Zur Beratungspflicht des Anwalts über die Mehrkosten bei der Beauftragung eines Entwurfs eines Vertrags, der notarieller Beurkundung bedarf
- Deutsches Notarinstitut
BGB §§ 675, 276
Belehrungspflicht eines Rechtsanwalts über Kosten notarieller Beurkundungen - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Beauftragung eines Rechtsanwalts mit dem Entwurf eines Vertrages, der notarieller Beurkundung bedarf - Verpflichtung des Rechtsanwalts zur Erteilung des Rates, einen Notar aufzusuchen - Anrechnung der Gebühren für den Entwurf auf die Beurkundungsgebühren des Notars - ...
- Anwaltsblatt
- VersR (via Owlit)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 675; BGB § 276
Grenzen der Beratungspflicht über zusätzlich anfallende Notargebühren - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB §§ 675, 276
Umfang der Beratungspflicht eines Rechtsanwalts bei beurkundungsbedürftigen Verträgen - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)
- BRAK-Mitteilungen (Leitsatz)
Vorvertragliche Beratungspflicht des mit dem Entwurf eines notarieller Beurkundung bedürftigen Vertrags betrauten RA
Direkte Verlinkung nicht möglich.
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Zusätzliche Anwaltskosten bei notarieller Beurkundung
Direkte Verlinkung nicht möglich.
Eingabe in der Suchmaske auf der nächsten Seite: BRAK-Mitt. 1998, 16
Papierfundstellen
- NJW 1998, 136
- MDR 1997, 1170
- VersR 1998, 454
- WM 1998, 140
- BB 1997, 2296
- DB 1997, 2603
- AnwBl 1997, 673
Wird zitiert von ... (26)
- BGH, 24.05.2007 - IX ZR 89/06
Anwaltsregress - Aufklärungspflichten eines Rechtsanwalts hinsichtlich der Höhe …
Nur auf Verlangen des Auftraggebers hat der Rechtsanwalt die voraussichtliche Höhe des Entgelts mitzuteilen (BGH, Urt. v. 18. September 1997 - IX ZR 49/97, NJW 1998, 136, 137; v. 2. Juli 1998 - IX ZR 63/97, NJW 1998, 3486, 3487). - BGH, 13.12.2018 - IX ZR 216/17
Rechtsanwaltshaftung: Hinweispflichten des zum Pflichtverteidiger bestellten …
bb) Anerkannt ist, dass einen Rechtsanwalt, der ein Wahlmandat begründen will, vorvertragliche Sorgfaltspflichten gegenüber einem Vertragsinteressenten treffen (vgl. BGH, Urteil vom 18. September 1997 - IX ZR 49/97, NJW 1998, 136, 137).Der Anwalt muss ferner den Vertragsinteressenten dann aufklären, wenn die von diesem erstrebte Rechtsverfolgung erkennbar wirtschaftlich unvernünftig ist, weil das zu erreichende Ziel in keinem angemessenen Verhältnis zu den anfallenden Kosten steht (BGH, Urteil vom 18. September 1997, aaO).
- BGH, 02.07.1998 - IX ZR 63/97
Zustandekommen eines Anwaltsvertrages; Pflicht zur Aufklärung über die Höhe des …
Die Beklagte hat den geltend gemachten Schadensersatzanspruch wegen unterlassener Aufklärung über die Gebührenhöhe schlüssig dargelegt (vgl. BGHZ 77, 27, 29; BGH, Urt. v. 18. September 1997 - IX ZR 49/97, NJW 1998, 136, 137).Auf Verlangen des Auftraggebers hat der Rechtsanwalt die voraussichtliche Höhe seines Entgelts mitzuteilen (BGHZ 77, 27, 29 f; BGH, Urt. v. 18. September 1997, aaO); die Beklagte hat nicht behauptet, daß sie dies von dem Kläger begehrt habe, bevor dieser mit seiner behaupteten Dienstleistung begonnen hat.
Insoweit hat die erforderliche Gesamtwürdigung zu berücksichtigen einerseits den Schwierigkeitsgrad und Umfang der anwaltlichen Aufgabe, einen ungewöhnlich hohen Gegenstandswert und sich daraus ergebende hohe Gebühren, die das vom Auftraggeber erstrebte Ziel wirtschaftlich sinnlos machen können, andererseits die Bedeutung der Angelegenheit für den Mandanten sowie dessen Vermögensverhältnisse und Erfahrung im Umgang mit Rechtsanwälten (RGZ 118, 365, 367; BGHZ 77, 27, 29, 32;… BGH, Urt. v. 16. Januar 1969 - VII ZR 66/66, NJW 1969, 932, 933; v. 18. September 1997, aaO; OLG Koblenz MDR 1986, 1037).
- BGH, 07.03.2019 - IX ZR 221/18
Dienstvertrag: Voraussetzung einer Kündigung aufgrund vertragswidrigen …
Dieser muss in die Lage versetzt werden, selbst sachgerecht entscheiden zu können, ob er die gezielte Betreuung durch anwaltliche Tätigkeit zusätzlich zu einem neutralen notariellen Vertragsentwurf wünscht (BGH, Urteil vom 18. September 1997 - IX ZR 49/97, NJW 1998, 136, 137). - LG Stuttgart, 11.07.2016 - 27 O 338/15
Rechtsanwaltsvertrag: Hinweispflicht eines Rechtsanwalts auf voraussichtlich …
Der Mandant muss durch den Hinweis auf die Kosten in die Lage versetzt werden, selbst sachgerecht entscheiden zu können, ob er die gezielte Betreuung durch anwaltliche Tätigkeit wünscht (BGH, Urteil vom 18. September 1997 - IX ZR 49/97, juris Rn. 9).Sie hat den Kläger pflichtwidrig nicht in die Lage versetzt, durch die geforderten Hinweise eine eigenverantwortliche, sachgerechte Entscheidung zu treffen, ob er eine anwaltliche Vertretung durch die Beklagte zu ihren Konditionen wünscht (vgl. BGH, Urteil vom 18. September 1997 - IX ZR 49/97, juris Rn. 9).
- OLG Düsseldorf, 04.06.2009 - 24 U 136/08
Darlegungs- und Beweislast bei Rückforderung von Anwaltshonorar; Zustandekommen …
Entschließt sich - wie hier - ein Mandant, neben dem Notar in gleicher Angelegenheit noch einen Rechtsanwalt zu konsultieren, zudem sogar auf Empfehlung des Notars, besteht kein Anlass für den Rechtsanwalt, sein Prüfungsergebnis dem Notar vorzuenthalten, wenn die rechtliche Prüfung eines Vertragsentwurfs von dem Mandanten in der Weise veranlasst wird, dass der Notar wie im Streitfall den Vertragsentwurf dem Rechtsanwalt weisungsgemäß übermittelt (vgl. zur Rolle beider Berufsträger BGH NJW 1998, 136, 137 sub 1b). - AG Steinfurt, 13.02.2014 - 21 C 979/13
Erstberatung, Hinweispflicht
Nach ständiger Rechtsprechung ist von einer entgeltlichen Tätigkeit des Rechtsanwalts auszugehen; eine unentgeltliche Tätigkeit darf nicht erwartet werden (BGH, Urteil vom 24.05.2007, IX ZR 89/06; Urteil vom 18.09.1997, IX ZR 49/97). - OLG Hamm, 02.03.2006 - 28 U 135/05
Verjährungsbeginn bei Prozesskostenschäden; Entfallen einer sog. Sekundärhaftung …
aa) Eine generelle Verpflichtung des Anwalts, den Mandanten über entstehende Kosten zu belehren, besteht nicht, da allgemein klar ist, dass für die Prozessführung Kosten entstehen, die durch den Unterlegenen im Prozess zu tragen sind (BGH, NJW 1998, 3486, 3487; NJW 1998, 136, 137, OLG Hamm, Senat, NJW-RR 2001, 1073, 1074;… Fahrendorf in: Rinsche u.a., a.a.O., Rn. 1463). - BGH, 14.12.2005 - IX ZR 210/03
Verpflichtung des Rechtsanwalts zur Aufklärung des Mandanten über die Höhe des …
Insoweit hat die erforderliche Gesamtwürdigung zu berücksichtigen einerseits den Schwierigkeitsgrad und Umfang der anwaltlichen Aufgabe, einen ungewöhnlich hohen Gegenstandswert und sich daraus ergebende hohe Gebühren, die das vom Auftraggeber erstrebte Ziel wirtschaftlich sinnlos machen können, andererseits die Bedeutung der Angelegenheit für den Mandanten sowie dessen Vermögensverhältnisse und Erfahrung im Umgang mit Rechtsanwälten (BGHZ 77, 27, 29 f; BGH, Urt. v. 18. September 1997 - IX ZR 49/97, NJW 1998, 136, 137;… Urt. v. 2. Juli 1998 - IX ZR 63/97, ZIP 1998, 1801, 1803; je m.w.N.). - OLG Düsseldorf, 01.02.2002 - 16 U 1/01
Erstattung außergerichtlich aufgewandter Rechtsanwaltskosten zur Abwehr von …
Auf die durch den Vertragsschluss kraft Gesetzes entstehenden Anwaltsgebühren muss der Rechtsanwalt grundsätzlich nicht ungefragt hinweisen, weil kein Mandant ein unentgeltliches Tätigwerden des Fachberaters erwarten darf und dessen gesetzliche Gebühren allgemein zu erfahren sind (BGH NJW 1998, 136, 137; Borgmann NJW 2000, 2953, 2959). - OLG Düsseldorf, 16.06.2009 - 24 U 169/08
Befugnis des Rechtsanwalts zur Aufrechnung mit Honoraransprüchen gegen den …
- OLG Düsseldorf, 19.07.2007 - 24 U 46/06
Gebühren des Rechtsanwalts - zur Wirksamkeit und Angemessenheit einer …
- OLG Hamm, 01.04.2008 - 28 U 88/03
Zum Umfang der vertragsgemäß geschuldeten Beratung und Belehrung durch einen …
- OLG Schleswig, 22.08.2002 - 11 U 30/01
Mehrkosten durch Korrespondenzanwalt; Hinweispflichten der …
- OLG Saarbrücken, 06.08.2002 - 4 U 536/01
Zur Haftung des Rechtsanwalts wegen fehlerhafter Prozessführung
- LG Düsseldorf, 30.10.2008 - 4a O 181/08
Beleuchteter Regenschirm
- BGH, 14.04.2005 - IX ZR 253/02
Pflichten des Rechtsanwalts bei drohender Schädigung des Mandanten
- OLG Nürnberg, 21.12.2016 - 12 U 59/15
Anwaltshaftung wegen Verletzung der Pflicht zur rechtzeitigen und konsequenten …
- OLG Hamm, 14.02.2008 - 28 U 97/07
Zur Pflicht des Anwalts bei der Beratung neue Rechtsprechungstendenzen und …
- OLG Düsseldorf, 29.06.2010 - 24 U 212/09
Anwaltsgebühren bei Klagerücknahme und anschließender Führung von …
- BGH, 29.04.2004 - IX ZR 135/00
Darlegungs- und Beweislast für eine Verletzung der Aufklärungspflicht des …
- LG Düsseldorf, 20.08.2010 - 8 O 128/08
- OLG Stuttgart, 13.07.2001 - 2 U 223/00
- VerfGH Berlin, 31.10.2003 - VerfGH 77/02
- AG Arnstadt, 10.08.2004 - 21 C 924/03
Anspruch auf Vergütung einer Rechnungsprüfungstätigkeit; Pflicht des …
- OLG Stuttgart, 29.06.2010 - 24 U 212/09