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   BGH, 18.02.2010 - IX ZR 61/09   

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https://dejure.org/2010,1049
BGH, 18.02.2010 - IX ZR 61/09 (https://dejure.org/2010,1049)
BGH, Entscheidung vom 18.02.2010 - IX ZR 61/09 (https://dejure.org/2010,1049)
BGH, Entscheidung vom 18. Februar 2010 - IX ZR 61/09 (https://dejure.org/2010,1049)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 35 Abs 2 InsO, § 91 Abs 1 InsO, § 114 Abs 1 InsO
    Fortführung einer Arztpraxis durch den Insolvenzverwalter: Wirksamkeit von Vorausverfügungen über ärztliche Vergütungsansprüche

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit sich gegen eine ärztliche Abrechnungsstelle richtender Vorausverfügungen eines Schuldners für die Zeit nach Verfahrenseröffnung nach Einführung des § 35 Abs. 2 Insolvenzordnung (InsO)

  • zvi-online.de

    InsO § 35 Abs. 2, § 91 Abs. 1, § 114 Abs. 1
    Unwirksamkeit von Vorausverfügungen über Ansprüche gegen eine ärztliche Abrechnungsstelle für nach Insolvenzeröffnung erbrachte Leistungen

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Gültige Erklärung des Verzichts auf Absonderungsrecht durch Verzicht auf schuldrechtlichen Sicherungsanspruch aus Gesamtgrundschuld

  • rewis.io

    Fortführung einer Arztpraxis durch den Insolvenzverwalter: Wirksamkeit von Vorausverfügungen über ärztliche Vergütungsansprüche

  • ra.de
  • rewis.io

    Fortführung einer Arztpraxis durch den Insolvenzverwalter: Wirksamkeit von Vorausverfügungen über ärztliche Vergütungsansprüche

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 35 Abs. 2
    Wirksamkeit sich gegen eine ärztliche Abrechnungsstelle richtender Vorausverfügungen eines Schuldners für die Zeit nach Verfahrenseröffnung nach Einführung des § 35 Abs. 2 Insolvenzordnung ( InsO )

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Insolvenzrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die ärztliche Verrechnungsstelle in der Insolvenz des Arztes

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 860
  • ZIP 2010, 587
  • MDR 2010, 656
  • NZI 2010, 19
  • NZI 2010, 343
  • NZS 2011, 356
  • WM 2010, 567
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 11.05.2006 - IX ZR 247/03

    Wirksamkeit der Abtretung ärztlicher Honorarforderungen in der Insolvenz des

    Auszug aus BGH, 18.02.2010 - IX ZR 61/09
    Vorausverfügungen des Schuldners über Ansprüche, die sich gegen eine ärztliche Abrechnungsstelle richten, sind für die Zeit nach Verfahrenseröffnung auch nach Einführung des § 35 Abs. 2 InsO unwirksam, sofern der Verwalter die Arztpraxis fortführt (Bestätigung von BGH, 11. Mai 2006, IX ZR 247/03, BGHZ 167, 363).

    Die von der Nichtzulassungsbeschwerde für rechtsgrundsätzlich gehaltene Frage, ob die Unwirksamkeit von Verfügungen, durch die der Schuldner Forderungen auf Vergütung von ärztlichen Leistungen abgetreten oder verpfändet hat, die auf nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens erbrachten ärztlichen Leistungen beruhen (BGHZ 167, 363), auch nach Inkrafttreten des § 35 Abs. 2 und 3 InsO weiter gilt, rechtfertigt nicht die Zulassung der Revision.

    Die Entscheidung BGHZ 167, 363 ist in Rechtsprechung und Schrifttum auf breite Zustimmung gestoßen (vgl. OLG Düsseldorf ZVI 2008, 429; LG Mosbach ZInsO 2009, 198, 200; Bräuer InvO 2006, 413, 416; Ries ZVI 2007, 398, 399; Runkel ZVI 2007, 45, 51; HK-InsO/Linck, 5. Aufl. § 114 Rn. 3; HmbKomm-InsO/Ahrendt, 3. Aufl. § 114 Rn. 3; Moll in Kübler/Prütting/Bork, § 114 Rn. 19 f).

  • LG Mosbach, 10.12.2008 - 5 S 46/08

    Möglichkeit einer Verfolgung von Altmassenverbindlichkeiten mit der

    Auszug aus BGH, 18.02.2010 - IX ZR 61/09
    Die Entscheidung BGHZ 167, 363 ist in Rechtsprechung und Schrifttum auf breite Zustimmung gestoßen (vgl. OLG Düsseldorf ZVI 2008, 429; LG Mosbach ZInsO 2009, 198, 200; Bräuer InvO 2006, 413, 416; Ries ZVI 2007, 398, 399; Runkel ZVI 2007, 45, 51; HK-InsO/Linck, 5. Aufl. § 114 Rn. 3; HmbKomm-InsO/Ahrendt, 3. Aufl. § 114 Rn. 3; Moll in Kübler/Prütting/Bork, § 114 Rn. 19 f).
  • BGH, 18.04.2013 - IX ZR 165/12

    Insolvenzverfahren: Wirksamkeit der Vorausabtretung künftiger, nach

    Folglich geht eine Vorausabtretung insbesondere dann ins Leere, wenn der Verwalter die Praxis des Schuldners fortführt (BGH, Beschluss vom 18. Februar 2010 - IX ZR 61/09, WM 2010, 567 Rn. 2).

    Infolge der Freigabe fällt darum der Neuerwerb des Schuldners aus der freiberuflichen Tätigkeit - anders als bei einer Fortsetzung der selbständigen Tätigkeit durch den Verwalter selbst (BGH, Beschluss vom 18. Februar 2010 - IX ZR 61/09, WM 2010, 567 Rn. 2) - nicht mehr in die Masse (LG Göttingen, ZInsO 2011, 1798 f; HmbKomm-InsO/Lüdtke, 4. Aufl., § 35 Rn. 258; Uhlenbruck/Hirte, InsO, 13. Aufl., § 35 Rn. 99; Ahrens in Ahrens/Gehrlein/Ringstmeier, InsO, 2012, § 35 Rn. 159; Holzer in Kübler/Prütting/Bork, InsO, § 35 Rn. 114; Meyer in Cranshaw/Paulus/Michel, Bankenkommentar zum Insolvenzrecht, 2. Aufl., § 35 Rn. 82; Berger, ZInsO 2008, 1101, 1106).

  • BGH, 06.06.2019 - IX ZR 272/17

    Insolvenz eines Kassenzahnarztes: Abtretbarkeit von Vergütungsforderungen eines

    Deshalb bezweckt die Regelung des § 35 Abs. 2 Satz 1 InsO gerade nicht den Schutz von Zessionaren, denen über eine Vorausabtretung Forderungen des Schuldners aus der Zeit nach Verfahrenseröffnung abgetreten sind (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Februar 2010 - IX ZR 61/09, WM 2010, 267 Rn. 2).
  • LAG Niedersachsen, 14.12.2011 - 2 Sa 97/11

    Insolvenzverwalter als Adressat der Kündigungsschutzklage eines Arbeitnehmers bei

    Sinn und Zweck der Regelung des § 35 Abs. 2 InsO ist es, dem Insolvenzverwalter die Möglichkeit zu eröffnen, eine für die Masse verlustbringende Betriebsfortführung an den Schuldner freizugeben und ihm weiter eine selbständige Tätigkeit mit klarer und verlässlicher Zuweisung des Neuerwerbs und damit auch Rechtssicherheit für die Gläubiger des Schuldners zu ermöglichen (Regierungsentwurf BT-Drucksache 16/3227,S. 17; BGH, 18. Februar 2010 - IX ZR 61/09 - NJW-RR 2010, 860).

    Auch das vom Bundesgerichtshof (18. Februar 2010 - IX ZR 61/09 -NJW-RR 2010, 860) hervorgehobene legislatorische Ziel, dem Insolvenzverwalter die Freigabe verlustreicher Betriebsführung zu ermöglichen, könnte nicht erreicht werden, wenn die Wirkung der Freigabe ggf. erst nach Ablauf der in § 115 InsO vorgesehenen dreimonatigen Höchstfrist eintreten würde (Lindemann, BB 2011, 2357, 2360).

  • AG Duisburg, 22.04.2010 - 60 IN 26/09

    Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines selbstständigen

    Die Vorschrift des § 35 Abs. 2 InsO soll nach allgemeiner Ansicht dem Insolvenzverwalter die Möglichkeit verschaffen, die Insolvenzmasse von den finanziellen Folgen einer verlustbringenden selbständigen Tätigkeit des Schuldners zu entlasten, und zugleich dem Schuldner die Möglichkeit einer solchen Tätigkeit außerhalb des Insolvenzverfahrens eröffnen (Begr. RegE, BT-Drucks. 16/3227 S. 11, 17; vgl. BGH, ZIP 2010, 587).

    Die Arztpraxis als wirtschaftlich-organisatorische Einheit unterliegt dem Insolvenzbeschlag (BGHZ 162, 187, 190 = NJW 2005, 1505, 1506 = NZI 2005, 263; BGH, NJW 2009, 1603 f. = NZI 2009, 396 f.; BGH, ZIP 2010, 587 f.; Uhlenbruck/Hirte, InsO, 13. Aufl. 2010, § 35 RdNr. 276 ff., 289; MünchKomm-InsO/Lwowski/Peters, 2. Aufl. 2007, § 35 RdNr. 507 ff.; Nerlich/Römermann/Andres, InsO, § 35 RdNr. 73; Hess/Röpke, NZI 2003, 233, 237).

  • BGH, 08.05.2018 - VIII ZR 71/17

    Kürzung der Einspeisevergütung als mildere Sanktion für einen Meldepflichtverstoß

    Vereinzelte kritische Stimmen, denen - wie hier - keine neuen, maßgeblichen Argumente zu entnehmen sind, geben keine Veranlassung, einen Revisionszulassungsgrund zum Zwecke einer nochmaligen Befassung des Senats mit der von ihm bereits entschiedenen Rechtsfrage anzunehmen (vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 25. September 2007 - VI ZB 22/07, NJW-RR 2008, 374 Rn. 9; vom 8. Februar 2010 - II ZR 156/09, NJW-RR 2010, 978 Rn. 3; vom 18. Februar 2010 - IX ZR 61/09, NJW-RR 2010, 860 Rn. 3; vom 18. Oktober 2012 - IX ZR 71/11, juris Rn. 2; Musielak/Voit/Ball, ZPO, 15. Aufl., § 543 Rn. 5a).
  • OLG Koblenz, 03.04.2014 - 2 U 553/13

    Wirksamkeit der Abtretung von Honorarforderungen eines Zahnarztes gegen eine

    So hatte der BGH bereits durch Urteil vom 18.2.2010 (NZI 2010, 343 ) verdeutlicht, dass Vorausverfügungen des Schuldners über Ansprüche, die sich gegen eine ärztliche Abrechnungsstelle richten, für die Zeit nach Verfahrenseröffnung auch nach Einführung des § 35 Abs. 2 InsO nur dann unwirksam sind, sofern der Verwalter die Arztpraxis fortführt.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.10.2011 - L 11 KA 96/11

    Vertragsarztangelegenheiten

    Etwas Anderes ergibt sich im Ergebnis auch nicht aus dem Beschluss des BGH vom 18.02.2010 - IX ZR 61/09 -:.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.10.2011 - L 11 KA 31/11

    Vertragsarztangelegenheiten

    Etwas Anderes ergibt sich im Ergebnis auch nicht aus dem Beschluss des BGH vom 18.02.2010 - IX ZR 61/09 -:.
  • LAG Schleswig-Holstein, 27.05.2010 - 1 Sa 427b/09

    Verfahrensunterbrechung nach Insolvenzeröffnung bei Freigabeerklärung des

    Ist die Tätigkeit ertragreich, soll er sie mit der Masse fortführen können (BGH Beschluss vom 18.02.2010 - IX ZR 61/09 - JURIS, Rn. 2).
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