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   BGH, 11.05.2006 - IX ZR 63/05   

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BGH, 11.05.2006 - IX ZR 63/05 (https://dejure.org/2006,1006)
BGH, Entscheidung vom 11.05.2006 - IX ZR 63/05 (https://dejure.org/2006,1006)
BGH, Entscheidung vom 11. Mai 2006 - IX ZR 63/05 (https://dejure.org/2006,1006)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Steuerberatungsvertrag mit dem Inhalt der Wahrnehmung aller steuerlichen Interessen des Auftraggebers als Dienstvertrags gemäß § 611 BGB; Verpflichtung des Auftraggebers eines Steuerberatungsvertrags dem Steuerberater die Nachbesserung fehlerhafter Teilleistungen zu ...

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Dienstvertragscharakter des Vertrages mit Steuerberater

  • WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)

    Steuerberatervertrag als Dienstvertrag; kein Nachbesserungsrecht des Steuerberaters, wenn ein Fehler erst nach Kündigung des Vertrags durch den Mandanten von einem anderen Steuerberater entdeckt worden ist

  • Judicialis

    BGB a.F. § 611; ; BGB a.F. § 634; ; BGB a.F. § 635

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ein die Wahrnehmung aller steuerlichen Interessen umfassender Steuerberatervertrag ist regelmäßig ein Dienstvertrag ? Fehlerhafte Erstellung des Jahresabschlusses ? Kein Nachbesserungsrecht des Steuerberaters nach Beendigung des Vertrags

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB (a.F.) § 611 § 634 § 635
    Rechtsnatur eines Vertrages über steuerliche Beratung mit einem Steuerberater; Nachbesserungsrecht des Steuerberaters

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB a. F. §§ 611, 634, 635
    Ein die Wahrnehmung aller steuerlichen Interessen umfassender Steuerberatervertrag ist regelmäßig ein Dienstvertrag - Fehlerhafte Erstellung des Jahresabschlusses - kein Nachbesserungsrecht des Steuerberaters nach Beendigung des Vertrags

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Entscheidungsanmerkung)

    Steuerberatervertrag - Erstellung einer fehlerhaften Steuererklärung - Nachbesserungsrecht des Steuerberaters?

  • ewir-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 3,90 €) (Entscheidungsbesprechung)

    BGB § 611; BGB a. F. §§ 634, 635
    Ausschluss des Nachbesserungsrechts für Steuerberater zumindest nach Kündigung durch den Mandanten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 1490
  • ZIP 2006, 2320
  • MDR 2006, 1137
  • WM 2006, 1411
  • BB 2006, 1527
  • DB 2006, 1422
 
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Wird zitiert von ... (27)

  • BGH, 26.01.2017 - IX ZR 285/14

    Steuerberaterhaftung: Bilanzierung nach Fortführungswerten bei bestehendem

    Es kann daher offenbleiben, inwieweit Werkvertragsrecht zur Anwendung kommt, wenn es sich beim zu erstellenden Jahresabschluss nur um eine Einzelleistung im Rahmen eines Dauermandats handelt (vgl. BGH, Urteil vom 11. Mai 2006 - IX ZR 63/05, WM 2006, 1411 Rn. 6 ff; vom 14. Juni 2012 - IX ZR 145/11, BGHZ 193, 297 Rn. 9 zur Prüfung der Insolvenzreife).
  • BGH, 11.02.2010 - IX ZR 114/09

    Steuerberatervertrag: Jederzeitige Kündbarkeit trotz Vereinbarung dauerhaft

    Steuerberater leisten in der Regel Dienste höherer Art im Sinne des § 627 BGB, weil der Mandant ihnen Einblick in seine Berufs-, Einkommens- und Vermögensverhältnisse gewährt (BGHZ 54, 106, 108; BGH, Urt. v. 19. November 1992 - IX ZR 77/92, NJW-RR 1993, 374; v. 11. Mai 2006 - IX ZR 63/05, NJW-RR 2006, 1490, 1491 Rn. 9).

    Deshalb soll bei derartigen, ganz auf persönliches Vertrauen ausgerichteten Dienstverhältnissen die Freiheit der persönlichen Entschließung eines jeden Teils im weitesten Ausmaß gewährleistet werden (BGH, Urt. v. 13. Januar 1993 - VIII ZR 112/92, NJW-RR 1993, 505, 506 m.w.N.; v. 11. Mai 2006 aaO; Sieg in Zugehör/Fischer/Sieg/Schlee, Handbuch der Anwaltshaftung, 2. Aufl. Rn. 68; MünchKomm-BGB/Henssler, aaO § 627 Rn. 18, 23; Palandt/Weidenkaff, BGB 69. Aufl. § 627 Rn. 2).

    Der Sinn und Zweck der Vorschrift des § 627 Abs. 1 BGB, nur Personen des eigenen Vertrauens mit der steuerlichen Beratung befassen zu dürfen, würde nicht erreicht, wenn der Auftraggeber gezwungen wäre, den wegen entzogenen Vertrauens wirksam gekündigten Berater bestimmte Teilleistungen weiterhin erbringen zu lassen, zumal wenn er ihm dann - wie hier - weiterhin und erneut Einblicke in vertrauliche Einzelheiten seiner Berufs-, Einkommens- und Vermögensverhältnisse gewähren müsste (vgl. BGH, Urt. v. 11. Mai 2006 aaO).

    Das benachteiligte den Mandanten unangemessen und ist mit den wesentlichen Grundgedanken des § 627 Abs. 1 BGB jedenfalls dann nicht mehr zu vereinbaren (vgl. OLG Koblenz je aaO), wenn die Umstände, die eine Beschränkung des Kündigungsrechts nach § 627 BGB möglicherweise rechtfertigen könnten, lediglich Teilleistungen des einheitlichen Steuerberatervertrages betreffen (vgl. BGH, Urt. v. 11. Mai 2006 aaO) und die anderen Teilleistungen - wie vom Berufungsgericht festgestellt - erheblich sind.

  • OLG Düsseldorf, 02.06.2009 - 23 U 119/08

    Kündigung eines Steuerberatervertrages; Wirksamkeit der formularmäßigen

    Unter diesem Gesichtspunkt wird nicht schon jede zu erbringende Einzelleistung als Erfolg im Sinne des Werkvertragsrechts geschuldet, selbst wenn sie für sich gesehen auf ein bestimmtes Ergebnis gerichtet ist (BGH, Urt. v. 11.5.2006, IX ZR 63/05, NJW 2006, 1490 mit zahlreichen Nachweisen; ständige Rechtsprechung des Senats: Urt. v. 20.11.2001 - 23 U 26/01 = GI 2002, 117, 119; Urt. v. 20.12.2001 - 23 U 49/01; Urt. v. 29.4.2003 - 23 U 101/02; Urt. v. 20.5.2005, 23 U 209/04).

    Steuerberater leisten, insbesondere bei einem umfassend erteilten Mandat, Dienste höherer Art im Sinne des § 627 BGB, weil der Mandant ihnen Einblick in seine Berufs-, Einkommens- und Vermögensverhältnisse gewährt (BGH, Urt. v. 11.5.2006, IX ZR 63/05, NJW-RR 2006, 1490; BGH, Urt. v. 19.11.1992, IX ZR 77/92, NJW-RR 1993, 374 mit weiteren Nachweisen; BGH, Urt. v. 4.6.1970, VII ZR 187/68, BGHZ 54, 106, 108).

    Der Vertrauensgesichtspunkt und die Kündigungsmöglichkeit bei fehlendem Vertrauen ist für den Steuerberatervertrag von besonderer Bedeutung (BGH, Urt. v. 11.5.2006, IX ZR 63/05, NJW-RR 2006.1490).

  • OLG Düsseldorf, 30.10.2007 - 23 U 199/06

    Schadensersatzansprüche gegen StB-, WP- und Anwaltssozietät wegen mangelhafter

    Dass dazu Zahlen ermittelt, Unterlagen erstellt und Erklärungen gefertigt werden müssen, liegt in der Natur der Sache und steht einer Einordnung des Vertrages als Dienstvertrag nicht entgegen (BGH Urt. v. 11.5.2006 - IX ZR 63/05, NJW-RR 2006, 1490 mit weiteren Nachweisen; ständige Rechtsprechung des Senats).
  • OLG Köln, 14.06.2007 - 8 U 60/06

    Unbegründete Schadensersatzforderung gegen Steuerberater

    Eine Nachbesserungsmöglichkeit hinsichtlich der fehlerhaften Arbeiten hätten sie dem Kläger im Übrigen nicht einräumen müssen; sie verweisen insoweit auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 11.05.2006 - IX ZR 63/05.

    Denn der Bundesgerichtshof qualifiziert in ständiger Rechtsprechung, der sich der Senat angeschlossen hat, den Vertrag, durch den einem Steuerberater allgemein die Wahrnehmung aller steuerlichen Interessen des Auftraggebers übertragen wird, regelmäßig als Dienstvertrag, der eine Geschäftsbesorgung zum Gegenstand hat (BGH, NJW 2002, 1571, 1572; BGH, DB 2006, 1422, jeweils m.w.N.).

    Ob im Rahmen eines insgesamt als Dienstvertrag anzusehenden Steuerberatervertrages überhaupt eine Verpflichtung des Mandanten bestehen kann, dem Steuerberater die Nachbesserung einzelner Teilleistungen zu ermöglichen, ist bereits grundsätzlich zweifelhaft (offen gelassen von BGH, NJW-RR 2006, 1490).

    Der Senat schließt sich insoweit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 11.05.2006- IX ZR 63/05 an (NJW-RR 2006, 1490-1491).

  • OLG Brandenburg, 26.11.2009 - 12 U 2/09

    Steuerberaterhonorar: Form der Gebührenrechnung; Darlegungs- und Beweislast des

    Es handelt sich nicht lediglich um eine einmalige, in sich abgeschlossene Leistung wie etwa die Anfertigung bestimmter Bilanzen, ein Gutachten oder eine Rechtsauskunft, bei der ausnahmsweise ein Werkvertrag mit Geschäftsbesorgungscharakter anzunehmen ist (vgl. BGH NJW-RR 2006, 1490).
  • OLG Celle, 12.10.2011 - 3 U 99/11

    Verjährung: Hemmung durch Erhebung einer unzulässigen Klage

    Der für die Steuerberaterhaftung zuständige IX. Zivilsenat hat vielmehr ausdrücklich klar gestellt, dass ein Vertrag, bei dem - wie hier - dem Steuerberater allgemein die Wahrnehmung aller Interessen des Auftraggebers übertragen wird, regelmäßig als Dienstvertrag anzusehen ist (BGH, Urteil vom 11. Mai 2006 - IX ZR 63/05, BB 2006, 1527 f.), denn der Vertrag ist in seiner Gesamtheit nach der vom Auftraggeber gewählten Zielrichtung zu beurteilen.
  • OLG Düsseldorf, 18.10.2010 - 24 U 50/10

    Auslegung eines Vertragsverhältnisses als Dienstvertrag bzw. Werkvertrag;

    Welche Fassung die Beklagte schließlich verwenden würde, lag mithin auch in deren eigener Verantwortung (vgl. zu diesem Aspekt BGH, NJW-RR 2006, 1490).
  • OLG Köln, 18.06.2009 - 8 U 56/08

    Rechtsnatur eines Vertrages über die Erbringung von Beratungsleistungen unter

    aa) Zwar ist ein Vertrag, durch den einem Steuerberater allgemein die Wahrnehmung aller steuerlichen Interessen des Auftraggebers übertragen wird, nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs regelmäßig als Dienstvertrag (§§ 611ff. BGB) anzusehen, der eine Geschäftsbesorgung zum Gegenstand hat (aktuell BGH, Urteil vom 11.05.2006 - IX ZR 63/05, NJW-RR 2006, 1490).

    Zu Recht verneint der Bundesgerichtshof nämlich ein Nachbesserungsrecht des Steuerberaters - und damit entfällt dann auch die Obliegenheit zur Nachbesserungsaufforderung und Fristsetzung durch den Auftraggeber -, wenn der Fehler an der ausnahmsweise werkvertraglich zu beurteilenden Leistung des Steuerberaters erst nach Kündigung des Vertrages durch den Mandanten etwa von dessen neuem Steuerberater bemerkt worden ist (BGH, Urteil vom 11.05.2006 - IX ZR 63/05, NJW-RR 2006, 1490, zitiert nach juris, Rn. 8).

    Sinn und Zweck der Vorschrift des § 627 Abs. 1 BGB, nur Personen des eigenen Vertrauens mit der steuerlichen Beratung befassen zu dürfen, würde nicht erreicht werden, wenn der Auftraggeber gehalten wäre, dem wirksam gekündigten Berater hinsichtlich bestimmter Teilleistungen Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben und damit erneuten und weiteren Einblick in vertrauliche Einzelheiten der eigenen wirtschaftlichen Tätigkeit zu gewähren (BGH, Urteil vom 11.05.2006 - IX ZR 63/05, NJW-RR 2006, 1490, zitiert nach juris, Rn. 9).

  • AG Mannheim, 19.11.2010 - 3 C 249/10

    Freigabe von Finanzbuchhaltungsdaten gegenüber der DATEV eG

    Sowohl die laufende Lohnbuchhaltung als auch die Erstellung des Jahresabschlusses in diesem Rahmenvertrag ist zwar als Dienstvertrag einzustufen (vgl. BGH NJW-RR 2006, 1490), jedoch ändert diese gleiche rechtliche Einstufung nichts daran, daß tatsächlich mit verschiedenen Zielrichtungen gearbeitet wird, nämlich zum einen erfolgt eine Bearbeitung der laufenden Buchhaltung und zum anderen die Erstellung einer auf einen bestimmten Zeitpunkt fixierten Abschlußarbeit.
  • LG Duisburg, 09.09.2014 - 22 O 31/12

    Einwand von Pflichtverletzungen eines Steuerberaters gegen dessen

  • LG Kleve, 22.04.2015 - 1 O 89/11

    Steuerberater muss bei fehlerhafter Erstellung von Jahresabschlüssen

  • LG Münster, 04.12.2013 - 110 O 31/13

    Schadensersatz wegen Schlechterfüllung eines Steuerberatungsvertrages für

  • OLG Hamm, 22.01.2015 - 17 U 143/14

    Außerordentliche Kündigung einer Vereinbarung für interne Schulung, Beratung und

  • KG, 14.09.2009 - 22 U 204/08

    Vergütung des "Nur"-Wirtschaftsprüfers: Betreuung der laufenden Buchhaltung sowie

  • LG Magdeburg, 25.09.2012 - 11 O 1037/09

    Vergütungsansprüche des Wirtschaftsprüfers für die Beratungsleistung

  • OLG Naumburg, 05.12.2013 - 4 U 28/13

    Zulässigkeit eines Teilurteils: Hilfsweise Aufrechnung gegenüber der

  • OLG Düsseldorf, 29.08.2017 - 23 U 153/16
  • LG Dortmund, 15.05.2009 - 8 O 588/03

    Haftung eines Steuerberaters bei Aufstellung eines Jahresabschlusses nach den

  • OLG Brandenburg, 14.02.2007 - 13 U 21/06

    Anschluss an Erledigungserklärung in jeder Instanz möglich - Zur

  • LG Münster, 24.10.2018 - 110 O 36/17
  • LG Düsseldorf, 23.03.2009 - 9 O 137/07

    Vergütungsanspruch einer Steuerberatergesellschaft für die Erstellung einer

  • LG Duisburg, 03.12.2020 - 5 S 76/19
  • AG Dortmund, 30.04.2021 - 430 C 764/20
  • AG Essen, 08.04.2016 - 20 C 542/13

    Vergütungsanspruch für die Tätigkeit eines Steuerberaters; Aufrechnung mit

  • LG Dortmund, 10.01.2019 - 2 O 244/15
  • AG Duisburg, 14.01.2010 - 2 C 5245/08

    Angemessenheit eines Stundensatzes von 92 EUR bei einem Steuerberater

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