Rechtsprechung
   BGH, 10.02.1994 - IX ZR 7/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,4760
BGH, 10.02.1994 - IX ZR 7/93 (https://dejure.org/1994,4760)
BGH, Entscheidung vom 10.02.1994 - IX ZR 7/93 (https://dejure.org/1994,4760)
BGH, Entscheidung vom 10. Februar 1994 - IX ZR 7/93 (https://dejure.org/1994,4760)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,4760) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Geschäftspost - Übliche Geschäftsstunden - Zugang - Erklärender - Abgabe - Zugang - Erklärung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 130 Abs. 1, Abs. 2
    Zeitpunkt des Zugangs außerhalb der Geschäftsstunden zugetragener Geschäftspost

Papierfundstellen

  • VersR 1994, 586
  • WM 1994, 903
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 14.07.1993 - IV ZR 242/92

    Testamentarischer Widerruf der Bezugsberechtigung

    Auszug aus BGH, 10.02.1994 - IX ZR 7/93
    Deshalb konnte dem Mitgesellschafter Szemenik, der mit dem Tode des Versicherungsnehmers endgültig bezugsberechtigt geworden war (vgl. BGH, Urt. v. 14. Juni 1993 - IV ZR 242/92, VersR 1993, 1219), die Berechtigung mit dem verspäteten Zugang des Widerrufs nicht mehr zugunsten der Klägerin genommen werden.
  • OLG Frankfurt, 22.05.1992 - 13 U 100/91

    Zugang des Widerrufs einer Bezugsberechtigung nach dem Tod des VN

    Auszug aus BGH, 10.02.1994 - IX ZR 7/93
    Dies entspricht der ganz überwiegenden Meinung in Rechtsprechung und Schrifttum (vgl. OLG Hamm VersR 1980, 739; VersR 1981, 228; OLG Frankfurt am Main VersR 1993, 171; Benkel/Hirschberg, Berufsunfähigkeits- und Lebensversicherung 1990 § 13 ALB Rdn. 43; Bruck/Möller/Winter, VVG 8. Aufl. Bd. V/2 1988 Anm. H 154; Prölss/Martin, VVG 25. Aufl. ALB § 15 Anm. 2 A a; Glauber VersR 1993, 938; a.A. LG Freiburg VersR 1952, 256; Roth NJW 1992, 791).
  • OLG Hamm, 24.09.1980 - 20 U 120/80

    Anspruch auf Auszahlung der Versicherungsleistung aus dem

    Auszug aus BGH, 10.02.1994 - IX ZR 7/93
    Dies entspricht der ganz überwiegenden Meinung in Rechtsprechung und Schrifttum (vgl. OLG Hamm VersR 1980, 739; VersR 1981, 228; OLG Frankfurt am Main VersR 1993, 171; Benkel/Hirschberg, Berufsunfähigkeits- und Lebensversicherung 1990 § 13 ALB Rdn. 43; Bruck/Möller/Winter, VVG 8. Aufl. Bd. V/2 1988 Anm. H 154; Prölss/Martin, VVG 25. Aufl. ALB § 15 Anm. 2 A a; Glauber VersR 1993, 938; a.A. LG Freiburg VersR 1952, 256; Roth NJW 1992, 791).
  • OLG Hamm, 14.11.1979 - 20 U 7/79

    Erbrechtliche Qualifizierung einer durch Erklärung unter Lebenden erfolgten

    Auszug aus BGH, 10.02.1994 - IX ZR 7/93
    Dies entspricht der ganz überwiegenden Meinung in Rechtsprechung und Schrifttum (vgl. OLG Hamm VersR 1980, 739; VersR 1981, 228; OLG Frankfurt am Main VersR 1993, 171; Benkel/Hirschberg, Berufsunfähigkeits- und Lebensversicherung 1990 § 13 ALB Rdn. 43; Bruck/Möller/Winter, VVG 8. Aufl. Bd. V/2 1988 Anm. H 154; Prölss/Martin, VVG 25. Aufl. ALB § 15 Anm. 2 A a; Glauber VersR 1993, 938; a.A. LG Freiburg VersR 1952, 256; Roth NJW 1992, 791).
  • RG, 10.11.1933 - VII 192/33

    1. Bis wann darf der Antragende den Eingang der Antwort des Abwesenden "unter

    Auszug aus BGH, 10.02.1994 - IX ZR 7/93
    Sie bestimmt nicht, daß eine Erklärung als zu Lebzeiten des Erklärenden zugegangen gilt, wenn er nach ihrer Abgabe, aber vor dem Zugehen gestorben ist (RGZ 142, 402, 405 f).
  • AG Meldorf, 29.03.2011 - 81 C 1601/10

    Korrektur einer Online-Bestellung

    In einer neueren Entscheidung hat der Bundesgerichtshof sich auf die Feststellung beschränkt, der Zugang eines außerhalb der Geschäftsstunden zugetragenen Schriftstücks sei grundsätzlich nicht vor Beginn der Geschäftsstunden am nächsten Arbeitstag anzunehmen, weil außerhalb der Geschäftszeiten nicht davon ausgegangen werden könne, dass Mitarbeiter mit Zuständigkeit für die Kenntnisnahme von Geschäftspost anwesend sind (BGH, WM 1994, 903).
  • BGH, 08.07.1998 - VIII ZR 1/98

    Formularmäßige Abwälzung der Nachnahmekosten im Versandhandel; Formularmäßige

    Ist die Erklärung, wovon hier auszugehen ist, gegenüber Gewerbetreibenden mit büromäßig organisiertem Geschäftsbetrieb abzugeben und gelangt sie außerhalb der üblichen Geschäftszeiten in den Herrschaftsbereich des Empfängers, so ist sie regelmäßig nicht vor dem Wiederbeginn der Geschäftszeit des nächsten Arbeitstages zugegangen, denn erst von diesem Zeitpunkt an kann der Empfänger von ihr Kenntnis nehmen (BGH, Beschluß vom 10. Februar 1994 - IX ZR 7/93 = WM 1994, 903 m.w.Nachw.), sei es durch Abhören des Anrufbeantworters, Leerung des Briefkastens oder durch Durchsicht der Faxpost.
  • OLG Zweibrücken, 31.05.2006 - 1 U 4/06

    Eine erst nach dem Tod des VN zugegangene Änderung des Bezugsrechts ist unwirksam

    Eine erst nach dem Eintritt des Versicherungsfalles zugegangene Änderungsmitteilung ist unwirksam (vgl. BGH DNotZ 1994, 377; VersR 1994, 586; NJW-RR 1999, 898; Benkel/Hirschberg ALB § 13 Rdnr. 42 jew.m.w.N.).

    Im Übrigen ist der Bundesgerichtshof ebenso wie die Obergerichte bei seiner Rechtsprechung erkennbar von der Wirksamkeit des § 13 Abs. 1 Satz 2 ALB ausgegangen und zwar ausdrücklich in Ansehen der Regelung des § 130 Abs. 2 BGB (vgl. BGH DNotZ 1994, 377; VersR 1994, 586 m.w.N.).

  • VG Meiningen, 03.08.2017 - 6 D 60007/15

    1.) Schweres vorsätzliche Dienstvergehen eines Förderschulrektors, durch

    Die dazu vom Beklagten angeführte Entscheidung des Bundesgerichtshofs (B. v. 10.02.1994 - IX ZR 7/93 -, juris) ist auf das Disziplinarrecht nicht übertragbar.

    Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs könne nach den Gepflogenheiten nicht davon ausgegangen werden, dass an einem Samstag oder Sonntag in der Hauptstelle oder einer Bezirksdirektion eines Versicherungsunternehmens größeren Zuschnitts Mitarbeiter mit Zuständigkeit für die Kenntnisnahme von Geschäftspost anwesend seien (BGH, B. v. 10.02.1994 a. a. O.).

  • OLG Hamm, 22.12.2000 - 20 W 16/00

    Lebensversicherung - Beschränkung der Empfangsvollmacht - Botenstellung - Zugang

    Jedenfalls in diesem Punkt unterscheidet sich der konkrete, Fall von den zur Zugangsproblematik veröffentlichten Entscheidungen (OLG Frankfurt, VersR 1993, 171; BGH VersR 1994, 586).
  • AG Ribnitz-Damgarten, 11.12.2006 - 1 C 324/06

    Erwerb eines aufschiebend bedingten Rückgewähranspruchs des Mieters durch

    Der später eingeworfene Brief geht aber erst am nächsten Morgen zu (BGH VersR 94, 586; Palandt-Heinrichs, a.a.O.).
  • LG Stuttgart, 20.12.2001 - 20 O 467/01

    Rechtzeitiger Zugang eines anwaltlichen Kündigungsschreibens

    In Fortsetzung der Rechtsprechung des Reichsgerichts (vgl. RGZ 90, 20 ff.) hat der Bundesgerichtshof (BGH VersR 94, 586) hinsichtlich des Zugangs die Einschränkung vorgenommen, dass ein Zugang dann (noch) nicht in Betracht komme, wenn nach den Gepflogenheiten des Geschäftslebens nicht davon ausgegangen werden könne, dass an einem Samstag oder Sonntag in der Hauptstelle oder einer Bezirksdirektion eines Versicherungsunternehmens größeren Zuschnitts Mitarbeiter mit Zuständigkeit für die Kenntnisnahme von Geschäftspost anwesend seien; Folge dieser Einschränkung sei, dass der Zugang eines "außerhalb der Geschäftsstunden zugetragenen Schriftstücks" grundsätzlich nicht vor Beginn der Geschäftsstunden am nächsten Arbeitstag anzunehmen sei.
  • OLG Karlsruhe, 16.07.1998 - 19 U 58/97

    Nachlasskonkurs - Nachlassanspruch gegen Begünstigten aus Lebensversicherung -

    Unstreitig ist aber die empfangsbedürftige Widerrufserklärung des Erblassers, die er zusammen mit der Abtretung der Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag an die kreditierende Bank abgegeben hat, vor dessen Ableben dem Versicherer nicht zugegangen, so daß sie keine rechtliche Wirkung entfalten konnte (vgl. hierzu etwa BGH NJW-RR 1989, 22; WM 1994 903).
  • AG Brandenburg, 23.05.2007 - 31 C 112/06

    Geltendmachung von Nachzahlungsansprüchen aus Betriebskostenabrechnungen und

    Ein Vermieter wahrt diese Jahresfrist zur Mitteilung der Betriebskostenabrechnung zwar noch, wenn er die Unterlagen am Stichtag (d.h. hier am 30. Juni) in den Briefkasten des Wohnungsmieters einwirft (AG Hamburg-St. Georg, NJW 2006, Seite 162 = WuM 2005, Seite 775 = NZM 2006, Seite 15), jedoch auch insoweit nur bis 18.00 Uhr (BayVerfGH, NJW 1993, Seite 518 = WuM 1993, Seite 331; AG Ribnitz-Damgarten, WuM 2007, Seiten 18 f.), da ein später eingeworfener Brief grundsätzlich erst am nächsten Morgen zugeht (BGH, VersR 1994, Seite 586; AG Ribnitz-Damgarten, WuM 2007, Seiten 18 f.).
  • FG Hessen, 26.09.2000 - 8 K 5486/97
    Die Prozeßbevollmächtigten können sich auch nicht unter Hinweis auf das Urteil des BGH vom 10. Februar 1994 (IX ZR 7/93, VersR 1994, 586) darauf berufen, nach den Gepflogenheiten des Geschäftslebens könne bei einem Büro ihres Zuschnitts nicht davon ausgegangen werden, dass an einem Samstag oder Sonntag Mitarbeiter mit Zuständigkeit für die Kenntnisnahme von Geschäftspost anwesend seien.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht