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Rechtsprechung
   BGH, 07.02.2013 - IX ZR 75/12   

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https://dejure.org/2013,2873
BGH, 07.02.2013 - IX ZR 75/12 (https://dejure.org/2013,2873)
BGH, Entscheidung vom 07.02.2013 - IX ZR 75/12 (https://dejure.org/2013,2873)
BGH, Entscheidung vom 07. Februar 2013 - IX ZR 75/12 (https://dejure.org/2013,2873)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 60 InsO, § 61 InsO, § 249 BGB, §§ 249 ff BGB, § 950 BGB
    Insolvenzverwalterhaftung: Berechnung des ersatzfähigen Schadens bei Eigentumsverletzung infolge von Umbauarbeiten an zur Insolvenzmasse gehörenden Fahrzeugen

  • Wolters Kluwer

    Schadensersatzansprüche des Eigentümers bei Umbau einer gelieferten Sache

  • rewis.io

    Insolvenzverwalterhaftung: Berechnung des ersatzfähigen Schadens bei Eigentumsverletzung infolge von Umbauarbeiten an zur Insolvenzmasse gehörenden Fahrzeugen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beschwerde aufgrund Missachtung der Notwendigkeit der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung und eines Verstoßes gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör; Schadensersatzanspruch wegen erlittenem Eigentumsverlust an einem Pkw durch Verarbeitung oder gutgläubigem ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 10.07.1984 - VI ZR 262/82

    Modellboot - §§ 249, 251 BGB, zur Berechnung des Schadenersatzes bei fehlendem

    Auszug aus BGH, 07.02.2013 - IX ZR 75/12
    (3) Scheidet eine Naturalrestitution aus, kann der verdrängte Rechtsinhaber den Verkehrswert seiner - hier entweder infolge der Verarbeitung oder eines gutgläubigen Erwerbs - untergegangenen Eigentumsrechte beanspruchen (vgl. BGH, Urteil vom 10. Juli 1984 - VI ZR 262/82, BGHZ 92, 85, 90).
  • BGH, 04.11.2004 - IX ZR 22/03

    Zum Widerruf von Kontobelastungen durch Insolvenzverwalter

    Auszug aus BGH, 07.02.2013 - IX ZR 75/12
    a) Das von dem Beklagten angeführte Senatsurteil vom 4. November 2004 (IX ZR 22/03, WM 2004, 2482, 2483 ff), das die Wirksamkeit seitens des Schuldners nach Einsetzung eines vorläufigen Verwalters im Wege des Einziehungsermächtigungsverfahrens bewirkter Zahlungen zum Gegenstand hat, ist im vorliegenden Zusammenhang ohne Erkenntniswert.
  • BGH, 15.02.2008 - V ZR 17/07

    Umfang des Schadensersatzes wegen Vertiefung des Nachbargrundstücks

    Auszug aus BGH, 07.02.2013 - IX ZR 75/12
    Im Streitfall dürfte der Anspruch auf Naturalrestitution zudem an § 251 Abs. 1 BGB scheitern, weil der Erwerber nicht in eine Veränderung der Fahrzeuge einwilligen wird (BGH, Urteil vom 15. Februar 2008 - V ZR 17/07, VersR 2008, 1116 Rn. 12 ff).
  • BGH, 05.05.2011 - IX ZR 144/10

    Haftung des vorläufigen mitbestimmenden Insolvenzverwalters: Zustimmung zur

    Auszug aus BGH, 07.02.2013 - IX ZR 75/12
    Dies gilt insbesondere im Verhältnis zu dem Beklagten, der zur Vermeidung gegen ihn als (vorläufiger) Insolvenzverwalter gerichteter Schadensersatzansprüche gehalten war, sich im Interesse der Massemehrung mit der Klägerin im Blick auf ihre Aussonderungsrechte zu verständigen und anschließend zwecks einer gewinnbringenden Veräußerung der Fahrzeuge die Umbauarbeiten zu vollenden (vgl. BGH, Urteil vom 5. Mai 2011 - IX ZR 144/10, BGHZ 189, 299 Rn. 50 ff).
  • BGH, 19.05.2011 - IX ZB 214/10

    Rechtsmissbräuchlicher Insolvenzantrag

    Auszug aus BGH, 07.02.2013 - IX ZR 75/12
    Aus Art. 103 Abs. 1 GG folgt auch keine Pflicht des Gerichts, der von einer Partei vertretenen Rechtsansicht zu folgen (BGH, Beschluss vom 19. Mai 2011 - IX ZB 214/10, WM 2011, 1087 Rn. 13).
  • BGH, 14.06.2012 - IX ZR 145/11

    Drittschützende Wirkung eines Steuerberatermandats: Haftung des mit der

    Auszug aus BGH, 07.02.2013 - IX ZR 75/12
    Die Differenzhypothese umfasst zugleich das Erfordernis der Kausalität zwischen dem haftungsbegründenden Ereignis und einer dadurch eingetretenen Vermögensminderung: Nur eine Vermögensminderung, die durch das haftungsbegründende Ereignis verursacht ist, das heißt ohne dieses nicht eingetreten wäre, ist als ersatzfähiger Schaden anzuerkennen (BGH, Urteil vom 14. Juni 2012 - IX ZR 145/11, WM 2012, 1359 Rn. 42).
  • BGH, 06.06.2013 - IX ZR 204/12

    Steuerberaterhaftung: Verspätete Insolvenzantragstellung aufgrund pflichtwidrig

    Nur eine Vermögensminderung, die durch das haftungsbegründende Ereignis verursacht ist, das heißt ohne dieses nicht eingetreten wäre, ist als ersatzfähiger Schaden anzuerkennen (BGH, Urteil vom 14. Juni 2012 - IX ZR 145/11, BGHZ 193, 297 Rn. 42; Beschluss vom 7. Februar 2013 - IX ZR 75/12, ZInsO 2013, 671 Rn. 10).
  • BGH, 12.03.2020 - IX ZR 125/17

    Insolvenzverfahren: Entscheidungsspielraum des Insolvenzverwalters;

    Ob und inwieweit ein zu ersetzender Schaden vorliegt, beurteilt sich daher nach einem Vergleich der infolge der haftungsbegründenden Pflichtverletzung eingetretenen Vermögenslage mit derjenigen, die ohne jene Pflichtverletzung eingetreten wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Februar 2013 - IX ZR 75/12, ZInsO 2013, 671 Rn. 10).
  • BGH, 09.11.2017 - IX ZR 270/16

    Rechtsanwaltshaftung: Steuernachzahlung als ersatzfähiger Schaden bei

    Nur eine Vermögensminderung, die durch das haftungsbegründende Ereignis verursacht ist, das heißt ohne dieses nicht eingetreten wäre, ist als ersatzfähiger Schaden anzuerkennen (BGH, Urteil vom 14. Juni 2012 - IX ZR 145/11, BGHZ 193, 297 Rn. 42; Beschluss vom 7. Februar 2013 - IX ZR 75/12, ZInsO 2013, 671 Rn. 10; Urteil vom 6. Juni 2013 - IX ZR 204/12, WM 2013, 1323 Rn. 20).
  • OLG Köln, 11.12.2013 - 2 U 2/13
    Maßgeblich ist daher, wie sich die Vermögenslage des Geschädigten bei pflichtgemäßem Verhalten des Verwalters gestaltet hätte (BGH NJW 1985, 2482; ZInsO 2013, 671); wäre der Schaden auch bei pflichtgemäßem Verhalten eingetreten, fehlt es an der erforderlichen Kausalität, wobei die Darlegungs- und Beweislast für die Kausalität den Anspruchsteller trifft (Pape, Handbuch der Insolvenzverwalterhaftung, 2009, Teil 3 Rn. 65, 73, 74).
  • OLG Frankfurt, 24.03.2020 - 22 U 157/18

    Zur Wertberechnung eines Unikats

    Die Frage der Bewertung eines Unikats ist durch den Bundesgerichtshof, insbesondere auch in der Entscheidung vom 7.2.2013 - IX ZR 75/12 -, ausgeführt und bestätigt worden.
  • OLG München, 02.08.2018 - 23 U 2394/17

    Bayerisches Oberstes Landesgericht, Gesellschafterbeschluss, Faktischer

    Nur eine Vermögensminderung, die durch das haftungsbegründende Ereignis verursacht ist, das heißt ohne dieses nicht eingetreten wäre, ist als ersatzfähiger Schaden anzuerkennen (BGH, Urteil vom 14.06.2012 - IX ZR 145/11, BGHZ 193, 297 Rn. 42; Beschluss vom 07.02.2013 - IX ZR 75/12, ZInsO 2013, 671 Rn. 10).
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Rechtsprechung
   BGH, 04.04.2013 - IX ZR 75/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,8049
BGH, 04.04.2013 - IX ZR 75/12 (https://dejure.org/2013,8049)
BGH, Entscheidung vom 04.04.2013 - IX ZR 75/12 (https://dejure.org/2013,8049)
BGH, Entscheidung vom 04. April 2013 - IX ZR 75/12 (https://dejure.org/2013,8049)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Bedeutung der Anträge des Rechtsmittelführers für die Bestimmung des Streitwerts im Rechtsmittelverfahren

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    RVG § 32 Abs. 1; GVG § 47 Abs. 1 S. 1
    Bedeutung der Anträge des Rechtsmittelführers für die Bestimmung des Streitwerts im Rechtsmittelverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Gegenstand gerichtlich nicht anhägig: Unbeachtlich für Streitwert

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Anträge und Streitwert im Rechtsmittelverfahren

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 14.02.1978 - GSZ 1/77

    Streitwertberechnung bei eingeschränktem Rechtsmittelantrag

    Auszug aus BGH, 04.04.2013 - IX ZR 75/12
    In Rechtsmittelverfahren bestimmt sich der Streitwert gemäß § 47 Abs. 1 Satz 1 GVG nicht nach der Beschwer, sondern nach den Anträgen des Rechtsmittelführers (vgl. BGH, Großer Senat für Zivilsachen, Beschluss vom 14. Februar 1978 - GSZ 1/77, BGHZ 70, 365, 367).
  • BGH, 05.02.2009 - III ZR 171/07

    Gegenstandswert bei teilweiser Zurücknahme der Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BGH, 04.04.2013 - IX ZR 75/12
    Der Antrag des Bevollmächtigten, der sich nicht auf den zur Begründung angeführten Beschluss vom 5. Februar 2009 (III ZR 171/07) stützen kann, ist zulässig (§ 32 Abs. 2 Satz 1 RVG), aber nicht begründet.
  • BVerwG, 20.10.2005 - 8 B 81.04

    Wertfestsetzung für die Rechtsanwaltsgebühren; Übertragung der allgemeinen

    Auszug aus BGH, 04.04.2013 - IX ZR 75/12
    Voraussetzung einer gerichtlichen Festsetzung ist nämlich, dass sich die Tätigkeit des Rechtsanwalts auftragsgemäß auf denselben Gegenstand bezogen hat, der auch der gerichtlichen Tätigkeit zugrunde gelegen hat (BVerwG, Beschluss vom 8. Oktober 2005 - 8 B 81/04, juris Rn. 4).
  • BGH, 14.12.2017 - IX ZR 243/16

    Rechtsanwaltsgebühr: Gegenstandswert für die Verfahrensgebühr bei zunächst

    Wird der für die Gerichtsgebühren maßgebliche Wert gerichtlich festgesetzt, ist die Festsetzung gemäß § 32 Abs. 1 RVG, der dem früheren § 9 BRAGO inhaltlich entspricht (BT-Drucks. 15/1971, S. 196), auch für die Gebühren des Anwalts maßgeblich (vgl. BGH, Beschluss vom 4. April 2013 - IX ZR 75/12, nv Rn. 2; vom 26. September 2013 - IX ZR 204/11, WM 2013, 2098 Rn. 2).
  • BGH, 26.09.2013 - IX ZR 204/11

    Streitwertfestsetzung im Rechtsmittelverfahren bei Beschränkung des Rechtsmittels

    Voraussetzung einer gerichtlichen Festsetzung des für die anwaltlichen Gebühren maßgeblichen Werts nach §§ 32, 33 RVG ist nämlich, dass Gebühren für die Tätigkeit des Rechtsanwalts in einem gerichtlichen Verfahren in Rede stehen (BGH, Beschluss vom 4. April 2013 - IX ZR 75/12, nv, Rn. 3 mwN).
  • BGH, 22.06.2023 - KZR 42/20

    Festsetzung des Werts des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit im

    Wird der für die Gerichtsgebühren maßgebliche Wert gerichtlich festgesetzt, ist diese Festsetzung gemäß § 32 Abs. 1 RVG auch für die Gebühren des Anwalts maßgeblich (vgl. BGH, Beschluss vom 4. April 2013 - IX ZR 75/12 Rn. 2; Beschluss vom 26. September 2013 - IX ZR 204/11 Rn. 2).
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Rechtsprechung
   BGH, 06.06.2013 - IX ZR 75/12   

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https://dejure.org/2013,14763
BGH, 06.06.2013 - IX ZR 75/12 (https://dejure.org/2013,14763)
BGH, Entscheidung vom 06.06.2013 - IX ZR 75/12 (https://dejure.org/2013,14763)
BGH, Entscheidung vom 06. Juni 2013 - IX ZR 75/12 (https://dejure.org/2013,14763)
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Wird zitiert von ...

  • OLG Bremen, 07.09.2020 - 1 W 20/20

    Zivilprozessrecht

    Gegen die Ablehnung eines Antrags auf Änderung einer Streitwertfestsetzung nach § 63 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GKG ist eine Beschwerdemöglichkeit nicht gegeben (siehe BGH, Beschluss vom 06.06.2013 - IX ZR 75/12, juris Rn. 1; OLG Bamberg, Beschluss vom 22.07.1980 - 3 W 27/80, JurBüro 1980, 1865; OLG Koblenz, Beschluss vom 18.11.1966 - 3 W 288/66, JurBüro 1967, 807; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 10.11.1978 - 6 WF 156/78, JurBüro 1979, 405; BeckOK Kostenrecht-Jäckel, 30. Ed., § 63 GKG Rn. 35; Binz/Dörndorfer, 4. Aufl., § 63 GKG Rn. 10a).
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