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   BGH, 24.05.2007 - IX ZR 8/06   

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https://dejure.org/2007,382
BGH, 24.05.2007 - IX ZR 8/06 (https://dejure.org/2007,382)
BGH, Entscheidung vom 24.05.2007 - IX ZR 8/06 (https://dejure.org/2007,382)
BGH, Entscheidung vom 24. Mai 2007 - IX ZR 8/06 (https://dejure.org/2007,382)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    InsO §§ 80 Abs. 1, 38; BGB § 397 Abs. 1; EStG § 26 Abs. 2; AO § 34
    Wahlrecht der Ehegatten auf Zusammenveranlagung zur Einkommensteuer und Ausgleichsanspruch bei Insolvenz eines Ehegatten

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ausübungsberechtigter des Veranlagungswahlrechts bei Eröffnung eines Insolvenzverfahrens ; Unterfallen des Veranlagungswahlrechts als Verwaltungsrecht mit vermögensrechtlichem Bezug unter die Verwaltungsbefugnis und Verfügungsbefugnis des Insolvenzverwalters; Anspruch ...

  • Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht (Volltext/Leitsatz/Auszüge)

    Steuerliche Veranlagung von Ehegatten bei Insolvenz

  • zvi-online.de

    InsO §§ 38, 80 Abs. 1; EStG § 26 Abs. 2; AO § 34; BGB § 397 Abs. 1
    Ausübung des steuerlichen Ehegatten-Wahlrechts in der Insolvenz eines Ehegatten durch den Insolvenzverwalter

  • Judicialis

    InsO § 38; ; InsO § 80 Abs. 1; ; EStG § 26 Abs. 2; ; AO 1977 § 34; ; BGB § 397 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verwalter übt Wahlrecht d. Ehegatten zur Art d. Veranlagung aus

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Wahlrecht der Eheleute für eine Getrennt- oder Zusammenveranlagung zur Einkommensteuer in der Insolvenz eines Ehegatten ? Ausübung des Wahlrechts durch Insolvenzverwalter bzw. Treuhänder ? Ausgleichsansprüche der Ehegatten aus Abreden über interne Aufteilung der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Wahlrecht der Eheleute für eine Getrennte- oder Zusammenveranlagung zur Einkommensteuer in der Insolvenz eines Ehegatten

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Ist der Insolvenzverwalter zur Erstellung einer Steuererklärung für den Insolvenzschuldner verpflichtet?

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Steuerrecht - Veranlagungswahlrecht nach § 26 Abs. 2 EStG in der Insolvenz

  • WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Wahlrecht des Insolvenzverwalters zur steuerlichen Getrennt- oder Zusammenveranlagung von Ehegatten

In Nachschlagewerken

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 2556
  • ZIP 2007, 1917
  • MDR 2007, 1156
  • NZI 2007, 455
  • NZI 2008, 18
  • FamRZ 2007, 1320
  • WM 2007, 1340
  • DB 2007, 1638
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 25.06.2003 - XII ZR 161/01

    Anspruch des Ehegatten auf Zustimmung zur gemeinsamen ESt-Veranlagung

    Auszug aus BGH, 24.05.2007 - IX ZR 8/06
    a) Ein Ehegatte braucht der einkommensteuerrechtlichen Zusammenveranlagung ohnehin nur Zug um Zug gegen eine bindende Zusage des anderen Teils zuzustimmen, seine gegenüber einer Getrenntveranlagung entstehenden steuerlichen Nachteile auszugleichen (BGHZ 155, 249, 253; BGH, Urt. v. 23. März 1983 - IVb ZR 369/81, NJW 1983, 1545, 1546; v. 3. November 2004 - XII ZR 128/02, NJW-RR 2005, 225 f).
  • BGH, 12.01.2006 - IX ZB 239/04

    Erstattung von Einkommensteuervorauszahlungen in der Insolvenz des

    Auszug aus BGH, 24.05.2007 - IX ZR 8/06
    Das gilt auch, soweit der Erstattungsanspruch Veranlagungszeiträume vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens betrifft (vgl. BGH, Beschl. v. 12. Januar 2006 - IX ZB 239/04, WM 2006, 539, 540).
  • BGH, 10.05.2001 - VII ZR 356/00

    Angebot auf Abschluß eines Erlaßvertrages

    Auszug aus BGH, 24.05.2007 - IX ZR 8/06
    Insolvenzbeständig wäre, sofern nicht angefochten, allenfalls ein vorweggenommener Erlass (§ 397 Abs. 1 BGB) des familienrechtlichen Ausgleichsanspruchs, wobei an die Feststellung des Erlasses strenge Anforderungen zu stellen sind (BGH, Urt. v. 10. März 2001 - VII ZR 356/00, NJW 2001, 2325; v. 7. März 2006 - VI ZR 54/05, NJW 2006, 1511, 1512).
  • BGH, 03.11.2004 - XII ZR 128/02

    Zur Zustimmungspflicht eines Ehegatten zu einer gemeinsamen steuerlichen

    Auszug aus BGH, 24.05.2007 - IX ZR 8/06
    a) Ein Ehegatte braucht der einkommensteuerrechtlichen Zusammenveranlagung ohnehin nur Zug um Zug gegen eine bindende Zusage des anderen Teils zuzustimmen, seine gegenüber einer Getrenntveranlagung entstehenden steuerlichen Nachteile auszugleichen (BGHZ 155, 249, 253; BGH, Urt. v. 23. März 1983 - IVb ZR 369/81, NJW 1983, 1545, 1546; v. 3. November 2004 - XII ZR 128/02, NJW-RR 2005, 225 f).
  • BGH, 07.03.2006 - VI ZR 54/05

    Verzicht auf weitere Ansprüche aus einem Verkehrsunfall; Abrechnung der

    Auszug aus BGH, 24.05.2007 - IX ZR 8/06
    Insolvenzbeständig wäre, sofern nicht angefochten, allenfalls ein vorweggenommener Erlass (§ 397 Abs. 1 BGB) des familienrechtlichen Ausgleichsanspruchs, wobei an die Feststellung des Erlasses strenge Anforderungen zu stellen sind (BGH, Urt. v. 10. März 2001 - VII ZR 356/00, NJW 2001, 2325; v. 7. März 2006 - VI ZR 54/05, NJW 2006, 1511, 1512).
  • BFH, 10.07.1996 - I R 5/96

    Aufhebung eines Nachprüfungsvorbehalts - grundsätzlich keine Begründungspflicht -

    Auszug aus BGH, 24.05.2007 - IX ZR 8/06
    Die Beklagte kann ihren beschiedenen Einspruch gegen die Zusammenveranlagung der Klägerin und des Schuldners nach § 362 Abs. 1 AO nicht mehr zurücknehmen, obwohl der Einspruchsbescheid noch nicht bestandskräftig geworden ist (vgl. BFHE 181, 100, 102; Tipke/Kruse, AO § 362 Stand März 2003 Rn. 12).
  • BFH, 24.01.2002 - III R 49/00

    Wahl der getrennten Veranlagung bis zur formellen Bestandskraft eines

    Auszug aus BGH, 24.05.2007 - IX ZR 8/06
    Eine spätere Änderung der nach § 26 Abs. 2 EStG getroffenen Wahl ist bis zur bestandskräftigen Veranlagung grundsätzlich zulässig (vgl. BFH, BStBl. II 2002, 408, 409 m.w.N.).
  • BFH, 26.02.2002 - VIII R 90/98

    Einvernehmliche Übertragung des Kinderfreibetrages

    Auszug aus BGH, 24.05.2007 - IX ZR 8/06
    Ebensowenig gebietet der verfassungsrechtliche Grundsatz, wonach es sich bei der Zusammenveranlagung um eine am Schutzgebot des Art. 6 Abs. 1 GG und der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Ehepaare (Art. 3 Abs. 1 GG) orientierte sachgerechte Besteuerung handelt (vgl. BVerfGE 61, 319, 345 ff; BFH/NV 2002, 1137, 1138; 2005, 46 f), das Veranlagungswahlrecht als höchstpersönlich anzusehen.
  • BGH, 12.06.2002 - XII ZR 288/00

    Pflicht des Ehegatten zur Zustimmung zur gemeinsamen Veranlagung zur

    Auszug aus BGH, 24.05.2007 - IX ZR 8/06
    Eine solche Vereinbarung abweichender Aufteilung der Einkommensteuerlast kann bereits durch konkludentes Handeln zustande kommen (vgl. BGH, Urt. 20. März 2002 - XII ZR 176/00, NJW 2002, 1570 f; v. 12. Juni 2002 - XII ZR 288/00, NJW 2002, 2319, 2320 f).
  • BFH, 18.08.1998 - VII R 114/97

    Keine Antragsveranlagung durch Pfändungsgläubiger

    Auszug aus BGH, 24.05.2007 - IX ZR 8/06
    Der vom Veranlagungsergebnis abhängige Lohn- oder Einkommensteuererstattungsanspruch ist nach § 46 Abs. 1 AO pfändbar (BFHE 187, 1; BGHZ 157, 195) und gehört zur Insolvenzmasse seines Gläubigers.
  • BGH, 20.03.2002 - XII ZR 176/00

    Gesamtschuldnerischer Ausgleich von Einkommenssteuer-Vorauszahlungen unter

  • BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvR 620/78

    Ehegattensplitting

  • BGH, 23.03.1983 - IVb ZR 369/81

    Pflicht des unterhaltsberechtigten Ehegatten zur Mitwirkung beim begrenzten

  • LG Dortmund, 20.12.2005 - 1 S 320/04

    Möglichkeit der steuerlichen Zusammenveranlagung von Eheleuten nach Eröffnung des

  • BFH, 29.02.2000 - VII R 109/98

    Kein Veranlagungswahlrecht für Pfändungsgläubiger

  • BFH, 29.10.1963 - VI 266/61 U

    Zusammenveranlagung nach Tod eines Ehegatten

  • BFH, 15.10.1964 - VI 175/63 U

    Wahlrecht zwischen getrennter Veranlagung oder Zusammenveranlagung eines Erben

  • BGH, 12.12.2003 - IXa ZB 115/03

    Durchsetzung eines gepfändeten Einkommensteuererstattungsanspruchs gegenüber dem

  • BGH, 15.07.2016 - V ZR 168/15

    Beratungsvertrag über den finanzierten Erwerb einer Eigentumswohnung zu

    Erlassverträge nach § 397 BGB über noch nicht entstandene Ansprüche sind zwar möglich (vgl. BGH, Urteil vom 27. September 1956 - II ZR 68/55, BB 1956, 1086; Urteil vom 28. November 1963 - II ZR 41/62 BGHZ 40, 326, 330; Urteil vom 24. Mai 2007 - IX ZR 8/06, NJW 2007, 2556 Rn. 12).

    Das gilt auch für die Annahme eines Verzichts auf künftige Ansprüche (BGH, Urteil vom 24. Mai 2007 - IX ZR 8/06, NJW 2007, 2556 Rn. 12).

  • BGH, 18.12.2008 - IX ZB 197/07

    Versagung einer Restschuldbefreiung wegen Nichtvorlage von Unterlagen zur

    Die Verwaltungsbefugnis des Verwalters (§ 80 InsO) erstreckt sich auf das zur Insolvenzmasse (§§ 35, 36 InsO) gehörende Vermögen (BGH, Urt. v. 24. Mai 2007 - IX ZR 8/06, WM 2007, 1340, 1341 Rn. 9).
  • BFH, 15.03.2017 - III R 12/16

    Veranlagungswahlrecht: Einspruchsbefugnis des Insolvenzverwalters gegen einen für

    Fällt nach Insolvenzeröffnung erzieltes Arbeitseinkommen und ein insoweit in Betracht kommender Lohn- oder Einkommensteuererstattungsanspruch als Neuerwerb in die Insolvenzmasse, steht dem Insolvenzverwalter und im vereinfachten Insolvenzverfahren dem Treuhänder für den betreffenden Besteuerungszeitraum auch die Ausübung des Veranlagungswahlrechts nach § 26 Abs. 2 EStG als Verwaltungsrecht mit vermögensrechtlichem Bezug zu (Anschluss an die BGH-Urteile vom 24. Mai 2007 IX ZR 8/06, HFR 2007, 1246, und vom 18. Mai 2011 XII ZR 67/09, HFR 2011, 1248).

    Ferner gehört auch der nach § 46 Abs. 1 AO pfändbare Lohn- oder Einkommensteuererstattungsanspruch zur Masse, und zwar unabhängig davon, ob er sich auf Veranlagungszeiträume vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder auf die Zeit des noch laufenden Insolvenzverfahrens bezieht (Urteil des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 24. Mai 2007 IX ZR 8/06, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 2007, 1246, unter II.1.).

    Da das Veranlagungswahlrecht nach § 26 Abs. 2 EStG kein höchstpersönliches Recht darstellt (z.B. Senatsbeschluss vom 21. Juni 2007 III R 59/06, BFHE 218, 281, BStBl II 2007, 770, m.w.N.), ist es in der Insolvenz eines Ehegatten als Verwaltungsrecht mit vermögensrechtlichem Bezug anzusehen und daher nach § 80 Abs. 1 InsO vom Insolvenzverwalter auszuüben (BGH-Urteile in HFR 2007, 1246, unter II.1., und vom 18. Mai 2011 XII ZR 67/09, HFR 2011, 1248, unter II.3.a; in diesem Sinne auch bereits Senatsbeschluss vom 22. März 2011 III B 114/09, BFH/NV 2011, 1142).

  • OLG Dresden, 06.03.2009 - 20 U 928/08

    Gemeinsame Veranlagung; Eheleute; Verlusstvortrag

    Dies gilt auch für Veranlagungszeiträume vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens (wie BGH FamRZ 2007, 1320).

    Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des auf Abgabe der Zustimmungserklärung in Anspruch genommenen Ehegatten ist nur noch der bestellte Insolvenzverwalter, die Beklagte, passivlegitimiert (so ausdrücklich BGH FamRZ 2007, 1320).

    Demgegenüber ist der vom Veranlagungsergebnis abhängige Erstattungsanspruch nach § 46 Abs. 1 AO pfändbar und gehört zur Insolvenzmasse der Gläubiger (so BGH FamRZ 2007, 1320).

    Diese Frage konnte insbesondere in der oben bereits zitierten Entscheidung des Bundesgerichtshofs (FamRZ 2007, 1320) offengelassen werden, da die -die Insolvenzverwalterin auf Erteilung der Zustimmungserteilung in Anspruch nehmende - Klägerin nicht bereit war, den der Insolvenzmasse als Folge der gemeinsamen Veranlagung entstehenden steuerlichen Nachteil zu erstatten.

    Das entnimmt der Senat neben den allgemeinen Grundsätzen auch der bereits zitierten BGH-Entscheidung (FamRZ 2007, 1320).

    Der Senat entnimmt dies dem Umstand, dass über das Vermögen des auf Erteilung der Zustimmungserklärung in Anspruch genommenen Ehegatten das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist (vgl. BGH FamRZ 2007, 1320).

  • BGH, 18.11.2010 - IX ZR 240/07

    Zusammenveranlagung von Eheleuten zur Einkommensteuer: Zustimmungsverlangen des

    In der Insolvenz eines Ehegatten wird das Wahlrecht für eine Getrennt- oder Zusammenveranlagung zur Einkommensteuer durch den Insolvenzverwalter ausgeübt (vgl. BGH, Urt. v. 24. Mai 2007 - IX ZR 8/06, NZI 2007, 455, 456 Rn. 8 f).

    Es handelt sich nicht um einen "Vermögensanspruch" im Sinne von § 38 InsO; denn das Veranlagungswahlrecht, um dessen Ausübung es hier geht, ist, wie der Senat an anderer Stelle näher ausgeführt hat, kein Vermögensgegenstand (BGH, Urt. v. 24. Mai 2007, aaO Rn. 9).

    c) Auf Verlangen des Beklagten wäre die Klägerin unter Umständen verpflichtet gewesen, Sicherheit für die Zug um Zug gegen die Zustimmungserklärung zu übernehmende Freistellungsverpflichtung zu leisten (vgl. BGH, Urt. v. 24. Mai 2007, aaO Rn. 11; OLG Dresden ZIP 2009, 1017, 1021; Onusseit, ZVI 2009, 353, 357 f).

  • BGH, 18.05.2011 - XII ZR 67/09

    Insolvenzverfahren eines Ehegatten: Passivlegitimation des Insolvenzverwalters

    Der Anspruch eines Ehegatten auf Zustimmung zur steuerlichen Zusammenveranlagung richtet sich nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des anderen Ehegatten gegen den Insolvenzverwalter (im Anschluss an BGH Urteile vom 24. Mai 2007, IX ZR 8/06, FamRZ 2007, 1320 und vom 18. November 2010, IX ZR 240/07, FamRZ 2011, 210).

    In der Insolvenz eines Ehegatten wird das Wahlrecht für eine Getrennt- oder Zusammenveranlagung zur Einkommensteuer gemäß § 80 InsO, § 34 Abs. 1 und 3 AO durch den Insolvenzverwalter ausgeübt (BGH Urteile vom 18. November 2010 - IX ZR 240/07 - FamRZ 2011, 210 Rn. 11 und vom 24. Mai 2007 - IX ZR 8/06 - FamRZ 2007, 1320 Rn. 8).

    Es handelt sich nicht um einen "Vermögensanspruch" im Sinne von § 38 InsO; denn das Veranlagungswahlrecht, um dessen Ausübung es hier geht, ist kein Vermögensgegenstand (BGH Urteile vom 24. Mai 2007 - IX ZR 8/06 - FamRZ 2007, 1320 Rn. 9 und vom 18. November 2010 - IX ZR 240/07 - FamRZ 2011, 210 Rn. 12).

  • BGH, 17.12.2020 - IX ZR 205/19

    Anfechtung einer Sicherungsabtretung durch den Insolvenzverwalter

    Denn ein Erlassvertrag über künftige Verbindlichkeiten ist nach § 397 BGB möglich (BGH, Urteil vom 28. November 1963 - II ZR 41/62, BGHZ 40, 326, 330; vom 24. Mai 2007 - IX ZR 8/06, NJW 2007, 2556 Rn. 12) und die vermögensändernden Wirkungen des Erlassvertrags treten bereits mit seinem Abschluss ein.
  • BFH, 21.06.2007 - III R 59/06

    Veranlagungswahlrecht nach dem Tode eines Ehegatten - Durchführung einer

    Dem hat sich der Bundesgerichtshof durch Urteil vom 24. Mai 2007 IX ZR 8/06 (juris) angeschlossen und entschieden, dass das Wahlrecht für eine getrennte oder Zusammenveranlagung kein höchstpersönliches Recht sei und deshalb in der Insolvenz eines Ehegatten durch den Insolvenzverwalter und im vereinfachten Insolvenzverfahren durch den Treuhänder ausgeübt werde.
  • BFH, 13.04.2011 - II R 49/09

    Kraftfahrzeugsteuer als Masseverbindlichkeit - Umfang der Verwaltungsbefugnis und

    a) Im Ansatzpunkt zutreffend geht das FG davon aus, dass mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß § 80 Abs. 1 InsO das Recht des Schuldners, das zur Insolvenzmasse gehörende Vermögen (§ 35 InsO) zu verwalten, auf den Insolvenzverwalter übergeht und er als Vermögensverwalter gemäß § 34 Abs. 3 i.V.m. Abs. 1 der Abgabenordnung (AO) die steuerlichen Pflichten des Insolvenzschuldners zu erfüllen hat, soweit seine Verwaltung reicht (vgl. BFH-Beschluss vom 8. September 2009 II B 63/09, BFH/NV 2010, 68; Urteil des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 24. Mai 2007 IX ZR 8/06, BFH/NV 2007, Beilage 4, 459).
  • OLG Schleswig, 23.05.2014 - 10 UF 63/13

    Insolvenzverfahren: Anspruch des Insolvenzverwalters eines Ehegatten gegen den

    Dazu gehört auch das Veranlagungswahlrecht nach § 26 EStG (BGH FamRZ 2007, 1320).

    Den bisher ergangenen höchstrichterlichen Entscheidungen lag jeweils ein Sachverhalt zugrunde, in dem der nicht insolvente Ehepartner von dem Insolvenzverwalter des anderen Ehegatten die Zustimmung zur gemeinsamen Steuerveranlagung zur Nutzung dessen Verlustvortrags begehrt hat (BGH FamRZ 2007, 1320, FamRZ 2010, 269, FamRZ 2011, 210, FamRZ 2012, 357).

  • BFH, 22.03.2011 - III B 114/09

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung bei Vorliegen spezieller

  • BFH, 08.07.2011 - II R 49/09

    Beurteilung der Kfz-Steuer als Masseverbindlichkeit

  • OLG Stuttgart, 23.12.2021 - 19 U 152/20

    Erbausschlagung bei Bezug von ALG II Feststellungsinteresse des

  • BFH, 06.09.2007 - III S 27/07

    Anhörungsrüge

  • OLG Oldenburg, 27.11.2007 - 9 U 43/07

    Herausgabepflicht bezüglich der nach ehelicher Zusammenveranlagung hälftig

  • FG Rheinland-Pfalz, 26.02.2008 - 3 K 2422/05

    Widerruf einer aufgrund einer entsprechenden Verpflichtung aus einem

  • LG Duisburg, 22.04.2010 - 7 T 8/10

    Nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens kann nur der Insolvenzverwalter die

  • FG Köln, 30.09.2015 - 14 K 2679/12

    Zusammenveranlagung zur Einkommensteuer begründet im Insolvenzverfahren eine

  • FG Rheinland-Pfalz, 28.10.2009 - 2 K 1231/08

    Einkommensteuerfestsetzung im Insolvenzverfahren

  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 26.03.2009 - 2 K 409/07

    Recht des Insolvenzverwalters auf Ausübung des Veranlagungswahlrechts in der

  • FG Münster, 22.05.2015 - 6 K 2928/12
  • LG Kleve, 13.06.2012 - 2 O 433/11

    Anspruch auf Rückzahlung einer an den Ehepartner (Insovenzschuldner) gezahlten

  • FG Münster, 22.11.2006 - 2 K 5809/04

    Berechtigung einer im Insolvenzverfahren auftretenden Treuhänderin zur Ausübung

  • AG Hagen, 11.03.2014 - 129 F 189/13
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