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   BGH, 20.11.2017 - IX ZR 80/15   

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BGH, 20.11.2017 - IX ZR 80/15 (https://dejure.org/2017,46622)
BGH, Entscheidung vom 20.11.2017 - IX ZR 80/15 (https://dejure.org/2017,46622)
BGH, Entscheidung vom 20. November 2017 - IX ZR 80/15 (https://dejure.org/2017,46622)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW

    § 321a ZPO, § 42 Abs. 2 ZPO, Art. 103 Abs. 1 GG

  • Wolters Kluwer

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit; Rechtfertigung von Misstrauen gegen die Unparteilichkeit eines Richters

  • rewis.io

    Richterablehnung nach Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde: Entbehrlichkeit der Einholung dienstlicher Äußerungen der abgelehnten Richter

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 42 Abs. 2; ZPO § 321a
    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit; Rechtfertigung von Misstrauen gegen die Unparteilichkeit eines Richters

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 12.10.2011 - V ZR 8/10

    Richterablehnung: Entscheidung über Ablehnungsgesuch durch das Gericht selbst;

    Auszug aus BGH, 20.11.2017 - IX ZR 80/15
    Dabei kommen nur objektive Gründe in Betracht, die aus der Sicht einer verständigen Prozesspartei berechtigte Zweifel an der Unparteilichkeit oder der Unabhängigkeit der abgelehnten Richter aufkommen lassen (vgl. nur BGH, Beschluss vom 12. Oktober 2011 - V ZR 8/10, NJW-RR 2012, 61 Rn. 5; vom 13. Januar 2016 - VII ZR 36/14, NJW 2016, 1022 Rn. 9).

    Im Übrigen kommt eine Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit nur in Betracht, wenn die Auslegung des Gesetzes oder dessen Handhabung im Einzelfall willkürlich oder offensichtlich unhaltbar ist (BGH, Beschluss vom 12. Oktober 2011, aaO Rn. 7; Beschluss vom 14. Juli 2016 - III ZR 323/13, Rn. 9).

  • BGH, 13.01.2016 - VII ZR 36/14

    Ablehnung eines Richters am BGH wegen öffentlicher Äußerungen auf einer

    Auszug aus BGH, 20.11.2017 - IX ZR 80/15
    Dabei kommen nur objektive Gründe in Betracht, die aus der Sicht einer verständigen Prozesspartei berechtigte Zweifel an der Unparteilichkeit oder der Unabhängigkeit der abgelehnten Richter aufkommen lassen (vgl. nur BGH, Beschluss vom 12. Oktober 2011 - V ZR 8/10, NJW-RR 2012, 61 Rn. 5; vom 13. Januar 2016 - VII ZR 36/14, NJW 2016, 1022 Rn. 9).
  • BGH, 27.12.2011 - V ZB 175/11

    Besorgnis der Befangenheit des Richters wegen Vorbefassung mit dem Sachverhalt in

    Auszug aus BGH, 20.11.2017 - IX ZR 80/15
    Der Einholung von dienstlichen Äußerungen der abgelehnten Richter bedurfte es nicht, weil die Ablehnung ausschließlich auf deren Vorbefassung in vorliegender Sache gestützt ist (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Dezember 2011 - V ZB 175/11, MDR 2012, 363 Rn. 2).
  • BGH, 14.07.2016 - III ZR 323/13

    Ablehnung von Richtern wegn Besorgnis der Befangenheit; Beruhen eines einmaligen

    Auszug aus BGH, 20.11.2017 - IX ZR 80/15
    Im Übrigen kommt eine Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit nur in Betracht, wenn die Auslegung des Gesetzes oder dessen Handhabung im Einzelfall willkürlich oder offensichtlich unhaltbar ist (BGH, Beschluss vom 12. Oktober 2011, aaO Rn. 7; Beschluss vom 14. Juli 2016 - III ZR 323/13, Rn. 9).
  • OLG Stuttgart, 01.07.2020 - 16a W 3/20

    Richterablehnung wegen grober Verfahrensfehler in einem Schadensersatzprozess im

    Dies ist nur dann der Fall, wenn objektive Gründe vorliegen oder zumindest glaubhaft gemacht sind (§ 44 Abs. 2 ZPO), die aus der Sicht einer verständigen Prozesspartei berechtigte Zweifel an der Unparteilichkeit oder der Unabhängigkeit des abgelehnten Richters aufkommen lassen (vgl. nur BGH, Beschl. v. 12.10.2011 - V ZR 8/10, NJW-RR 2012, 61 Rn. 5; BGH, Beschl. v. 13.01.2016 - VII ZR 36/14, NJW 2016, 1022 Rn. 9; BGH, Beschl. v. 20.11.2017 - IX ZR 80/15, ZInsO 2018, 547, juris Rn. 3).
  • BGH, 06.07.2021 - II ZR 97/21

    Selbstablehnung von Richtern am BGH: Besorgnis der Befangenheit wegen Mitwirkung

    Dabei kommen nur objektive Gründe in Betracht, die aus der Sicht einer verständigen Prozesspartei berechtigte Zweifel an der Unparteilichkeit oder der Unabhängigkeit des Richters aufkommen lassen (BGH, Beschlüsse vom 12. Oktober 2011 - V ZR 8/10, NJW-RR 2012, 61 Rn. 5, vom 20. November 2017 - IX ZR 80/15, ZInsO 2018, 547 Rn. 3 und vom 21. Juni 2018 - I ZB 58/17, NJW 2019, 516 Rn. 10).
  • BGH, 21.06.2018 - I ZB 58/17

    Ablehnung des Richters wegen Besorgnis der Befangenheit bei Tätigkeit seiner

    Dabei kommen nur objektive Gründe in Betracht, die aus der Sicht einer verständigen Prozesspartei berechtigte Zweifel an der Unparteilichkeit oder der Unabhängigkeit des abgelehnten Richters aufkommen lassen (BGH, Beschluss vom 12. Oktober 2011 - V ZR 8/10, NJW-RR 2012, 61 Rn. 5; Beschluss vom 13. Januar 2016 - VII ZR 36/14, NJW 2016, 1022 Rn. 9; Beschluss vom 20. November 2017 - IX ZR 80/15, juris Rn. 3).
  • BGH, 10.04.2018 - VIII ZR 127/17

    Antrag auf Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit; Stützen

    Dabei kommen aber nur objektive Gründe in Betracht, die aus der Sicht einer verständigen Prozesspartei berechtigte Zweifel an der Unparteilichkeit oder der Unabhängigkeit des abgelehnten Richters aufkommen lassen, während rein subjektive Vorstellungen oder Gedankengänge des Ablehnenden als Ablehnungsgründe ausscheiden (BGH, Beschlüsse vom 18. Februar 2014 - VIII ZR 271/13, juris Rn. 7; vom 10. Oktober 2017 - III ZA 12/17, juris Rn. 3; vom 20. November 2017 - IX ZR 80/15, juris Rn. 3; jeweils mwN).

    Die vermeintliche Fehlerhaftigkeit der einer Entscheidung zugrunde liegenden Rechtsanwendung ist jedoch - von im Streitfall noch nicht einmal ansatzweise erkennbaren Fallgestaltungen einer offensichtlichen Unhaltbarkeit abgesehen - nicht geeignet, eine Ablehnung wegen Befangenheit zu begründen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. Oktober 2011 - V ZR 8/10, NJW-RR 2012, 61 Rn. 7; vom 1. Juni 2017 - I ZB 4/16, juris Rn. 15; vom 20. November 2017 - IX ZR 80/15, aaO Rn. 5; BVerwG, Beschluss vom 20. November 2017 - 6 B 47/17, juris Rn. 8; jeweils mwN).

  • BGH, 21.09.2021 - KZB 16/21

    Richterablehnung bei atypischer Vorbefassung

    Diese Voraussetzung liegt vor, wenn ein Prozessbeteiligter bei verständiger Würdigung des Sachverhalts Grund zu der Annahme hat, dass der abgelehnte Richter eine Haltung einnimmt, die seine Unparteilichkeit und Unvoreingenommenheit störend beeinflussen kann (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. Oktober 2011 - V ZR 8/10, NJW-RR 2012, 61 Rn. 5, vom 13. Januar 2016 - VII ZR 36/14, NJW 2016, 1022 Rn. 9, vom 20. November 2017 - IX ZR 80/15, juris Rn. 3, und vom 25. März 2021 - III ZB 57/20, MDR 2021, 831 Rn. 7 mwN).
  • BGH, 09.02.2023 - I ZR 142/22

    Begründete Besorgnis der Befangenheit; Zuvorige Mitwirkung der Ehefrau des

    Dabei kommen nur objektive Gründe in Betracht, die aus der Sicht einer verständigen Prozesspartei berechtigte Zweifel an der Unparteilichkeit oder der Unabhängigkeit des abgelehnten Richters aufkommen lassen (BGH, Beschluss vom 13. Januar 2016 - VII ZR 36/14, NJW 2016, 1022 [juris Rn. 9]; Beschluss vom 20. November 2017 - IX ZR 80/15, juris Rn. 3; Beschluss vom 21. Juni 2018 - I ZB 58/17, NJW 2019, 516 [juris Rn. 10]).
  • BVerwG, 09.01.2024 - 2 VR 9.23
    Dabei kommen nur objektive Gründe in Betracht, die aus der Sicht einer verständigen Prozesspartei berechtigte Zweifel an der Unparteilichkeit oder der Unabhängigkeit des Richters aufkommen lassen (BGH, Beschlüsse vom 12. Oktober 2011 - V ZR 8/10 - NJW-RR 2012, 61 Rn. 5 und vom 20. November 2017 - IX ZR 80/15 - ZInsO 2018, 547 Rn. 3).
  • BGH, 17.07.2018 - VIII ZR 127/17

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit; Rechtfertigung von

    Misstrauen gegen die Unparteilichkeit des Richters vermögen nur objektive Gründe zu rechtfertigen, die vom Standpunkt des Ablehnenden bei vernünftiger Betrachtung aller Umstände die Befürchtung wecken könnten, der Richter stehe der Sache nicht unvoreingenommen und damit unparteiisch gegenüber (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 20. November 2017 - IX ZR 80/15, juris Rn. 3; vom 10. Oktober 2017 - III ZA 12/17, juris Rn. 3; vom 2. April 2014 - VIII ZB 4/14, juris Rn. 4; jeweils mwN).
  • BAG, 20.08.2019 - 3 AZN 530/19

    Befangenheit - Mitwirkung an Entwicklung und Aufrechterhaltung ständiger

    Die vermeintliche Fehlerhaftigkeit der einer Entscheidung zugrunde liegenden Rechtsanwendung ist - von Fallgestaltungen einer offensichtlichen Unhaltbarkeit abgesehen - nicht geeignet, eine Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit zu begründen (BGH 10. April 2018 - VIII ZR 127/17 - Rn. 6 mwN; sowie bereits BGH 12. Oktober 2011 - V ZR 8/10 - Rn. 7 mwN; 1. Juni 2017 - I ZB 4/16 - Rn. 15 mwN; 20. November 2017 - IX ZR 80/15 - Rn. 5 mwN; BVerwG 20. November 2017 - 6 B 47.17 - Rn. 8 mwN) .
  • BGH, 11.09.2018 - IX ZB 49/18

    Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit bei Misstrauen

    Dabei kommen nur objektive Gründe in Betracht, die aus der Sicht einer verständigen Prozesspartei berechtigte Zweifel an der Unparteilichkeit oder der Unabhängigkeit des abgelehnten Richters aufkommen lassen (BGH, Beschluss vom 20. November 2017 - IX ZR 80/15, ZInsO 2018, 547 Rn. 3).

    Im Übrigen kommt eine Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit nur in Betracht, wenn die Auslegung des Gesetzes oder dessen Handhabung im Einzelfall willkürlich oder offensichtlich unhaltbar ist (BGH, Beschluss vom 20. November 2017, aaO Rn. 5).

  • OLG Dresden, 19.10.2020 - 4 W 759/20

    Lange Verfahrensdauer als Ablehnungsgrund?

  • OLG Stuttgart, 28.04.2021 - 6 U 117/20
  • OLG Karlsruhe, 01.07.2020 - 8 U 14/20

    Richterliche Anzeige von möglichen Ablehnungsgründen wegen Besorgnis der

  • OLG Dresden, 19.05.2020 - 4 W 300/20
  • BPatG, 22.03.2021 - 14 W (pat) 1/20

    Patenteinspruchsbeschwerdeverfahren - zur Ablehnung eines Richters wegen

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BGH, Entscheidung vom 20. Dezember 2017 - IX ZR 80/15 (https://dejure.org/2017,52602)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

    Auszug aus BGH, 20.12.2017 - IX ZR 80/15
    Hingegen ist es nicht erforderlich, alle Einzelpunkte des Parteivortrags in den Gründen der Entscheidung auch ausdrücklich zu bescheiden (BVerfGE 96, 205, 216 f).
  • OLG Düsseldorf, 07.05.2018 - W (Kart) 2/18
    Hingegen ist es nicht -insbesondere bei letztinstanzlichen Entscheidungen nicht - erforderlich, alle Einzelpunkte des Parteivortrags in den Gründen der Entscheidung auch ausdrücklich zu bescheiden (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2017, IX ZR 80/15, Rn. 2 bei juris; Beschluss vom 13. Juli 2017, I ZR 42/15, Rn. 4 bei juris; Beschluss vom 12. Januar 2017, III ZR 140/15, Rn. 2 bei juris; Beschluss vom 3. April 2014, I ZR 237/12 - BAVARIA, Rn. 2 bei juris).
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