Rechtsprechung
BGH, 22.02.2018 - IX ZR 83/17 |
Volltextveröffentlichungen (13)
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- rechtsprechung-im-internet.de
§ 91a ZPO, § 261 Abs 3 Nr 1 ZPO, Art 29 Abs 1 EUV 1215/2012, Art 29 Abs 3 EUV 1215/2012
- IWW
§ 261 Abs. 3 Nr. 1 ZPO, Art. 29 der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012, Art. ... 29 EuGVVO, Art. 29 Abs. 1, 3 EuGVVO, Art. 27 der Verordnung (EG) Nr. 44/2001, Art. 27 EuGVVO, Art. 29 Abs. 1 EuGVVO, Art. 267 AEUV, § 562 Abs. 1 ZPO, § 563 Abs. 3 ZPO
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit einer bei einem deutschen Gericht erhobenen Klage bei anhängiger Klage bei einem international zuständigen Gericht eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union (EU) ; Feststellung der Zuständigkeit des ausländischen Gerichts im inländischen Verfahren
- WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)
Unzulässigkeit einer bei einem deutschen Gericht erhobenen Klage, wenn wegen desselben Anspruchs zwischen denselben Parteien bereits eine Klage bei einem international zuständigen Gericht eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union anhängig ist; keine Erledigung ...
- rewis.io
Unzulässigkeit einer bei einem deutschen Gericht erhobenen Klage bei Anhängigkeit der Klage bei einem international zuständigen Gericht eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union; Verfahrensaussetzung und Erledigung der Hauptsache
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zulässigkeit einer bei einem deutschen Gericht erhobenen Klage bei anhängiger Klage bei einem international zuständigen Gericht eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union (EU); Feststellung der Zuständigkeit des ausländischen Gerichts im inländischen Verfahren
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Prozess vor anderem Gericht in der EU anhängig: Klage unzulässig!
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Unzulässigkeit einer Klage vor deutschem Gericht bei bereits anhängiger Klage wegen desselben Anspruchs zwischen denselben Parteien vor international zuständigem Gericht eines anderen EU-Mitgliedstaats
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- anwaltverein.de (Entscheidungsbesprechung)
Kostenfolge bei konkurrierender Rechtshängigkeit i.S.d. Art. 29 ff. EuGVVO
Verfahrensgang
- AG Groß-Gerau, 03.02.2016 - 62 C 85/15
- LG Darmstadt, 10.03.2017 - 24 S 24/16
- BGH, 22.02.2018 - IX ZR 83/17
Papierfundstellen
- ZIP 2018, 802
- MDR 2018, 691
- MDR 2018, 723
- FamRZ 2018, 931
- VersR 2018, 959
- WM 2018, 2104
Wird zitiert von ... (7)
- BGH, 07.11.2019 - III ZR 16/18
Stellen zum Zeitpunkt des erledigenden Ereignisses bereits einen zulässigen und …
a) Das Berufungsgericht ist zu Recht davon ausgegangen, dass die nunmehr auf Feststellung der Erledigung der Hauptsache gerichtete Klage Erfolg hat, wenn die ursprüngliche Klage im Zeitpunkt des nach ihrer Zustellung eingetretenen erledigenden Ereignisses zulässig und begründet war und durch dieses Ereignis unzulässig oder unbegründet geworden ist (st. Rspr.;… s. z.B. BGH, Urteile vom 1. Juni 2017 - VII ZR 277/15, NJW 2017, 3521, 3522 Rn. 30 und vom 22. Februar 2018 - IX ZR 83/17, VersR 2018, 959 Rn. 7 jew. mwN). - OLG Stuttgart, 21.03.2019 - 14 U 26/16
Wirksamkeit eines gesellschaftsvertraglichen Konkurrenzverbots für einen …
Eine solche setzt voraus, dass die Klage im Zeitpunkt des nach ihrer Zustellung eingetretenen erledigenden Ereignisses zulässig und begründet war und durch das behauptete Ereignis unzulässig oder unbegründet wurde (st.RSpr., BGH, Urteil vom 22. Februar 2018 - IX ZR 83/17, ZIP 2018, 802 Rn. 7 mwN). - BGH, 15.06.2021 - II ZB 35/20
Art. 31 Abs. 2 EuGVVO auf einseitig ausschließliche Gerichtsstandsvereinbarungen …
- BGH, 28.02.2019 - III ZR 16/18
Prozessrechtliche Anerkennung der einseitigen Erledigungserklärung; Retrospektive …
Das Berufungsgericht ist zu Recht davon ausgegangen, dass die nunmehr auf Feststellung der Erledigung der Hauptsache gerichtete Klage dann Erfolg hat, wenn die ursprüngliche Klage bei Eintritt des erledigenden Ereignisses zulässig und begründet war und durch eben dieses Ereignis unzulässig oder unbegründet geworden ist (st. Rspr.;… s. zB BGH, Urteile vom 1. Juni 2017 - VII ZR 277/15, NJW 2017, 3521, 3522 Rn. 30 und vom 22. Februar 2018 - IX ZR 83/17, VersR 2018, 959 Rn. 7 mwN). - AG Brandenburg, 16.07.2021 - 31 C 79/21
Zwangsversteigerung: Sachverständiger darf Grundstück besichtigen
Die nunmehr auf Feststellung der Erledigung der Hauptsache gerichtete Klage hat somit dann Erfolg, wenn der ursprüngliche Antrag zulässig und begründet war und durch dieses Ereignis erst unzulässig oder unbegründet geworden ist ( BGH , Urteil vom 07.11.2019, Az.: III ZR 16/18, u.a. in: NJW-RR 2020, Seiten 125 ff.; BGH , Urteil vom 22.02.2018, Az.: IX ZR 83/17, u.a. in: VersR 2018, Seite 959; BGH , Urteile vom 01.06.2017, Az.: VII ZR 277/15, u.a. in: NJW 2017, Seiten 3521 f. ). - OLG Celle, 22.03.2021 - 17 AR 3/21
Erweiterter Gerichtsstand der Erbschaft: Stufenantrag der Ehefrau gegen …
Eine Bestimmung nach §§ 113 Abs. 1 S. 2 FamFG, 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO scheidet hier zudem aus, weil der ursprünglich bestehende gemeinschaftliche besondere Gerichtsstand der Antragsgegner beim Amtsgericht Lüdinghausen gegenüber dem Antragsgegner zu 2. durch die unwiderrufliche und bindende Zuständigkeitswahl (§ 35 ZPO) eines anderen Gerichts, nämlich des nur für den Antragsgegner zu 2. örtlich zuständigen Amtsgerichts Walsrode, durch die Antragstellerin verloren gegangen ist (vgl. OLG Hamm FamRZ 2018, 931; NJW-RR 2016, 639; OLG Karlsruhe NJW-Spezial 2016, 648; KG NJW 2006, 2336; OLG Düsseldorf MDR 1969, 672;… Zöller/Schultzky, ZPO, 33. Aufl. 2020, § 36 Rn. 23;… Heinrich in: Musielak/Voit, ZPO, 17. Aufl. 2020, § 36 Rn. 18). - OLG Frankfurt, 19.11.2019 - 5 U 162/18
Zur Frage der Anspruchsidentität im Sinne von Art. 27 Verordnung (EG) 44/2001
Eine bei einem deutschen Gericht erhobene Klage ist von Anfang an unzulässig, wenn wegen desselben Anspruchs zwischen denselben Parteien bereits eine Klage bei einem international zuständigen Gericht eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union anhängig ist (BGH, Urteil vom 22. Februar 2018 - IX ZR 83/17-, juris Rz. 8, zur EuGVVO n.F.).Im Interesse einer geordneten und abgestimmten Rechtspflege innerhalb der Gemeinschaft sollen so weit wie möglich Parallelverfahren und widersprüchliche Entscheidungen in verschiedenen Mitgliedstaaten verhindert werden, die sich daraus ergeben können, dass einem Kläger in den Zuständigkeitsbestimmungen die Wahl zwischen mehreren Gerichtsständen in verschiedenen Mitgliedstaaten ermöglicht wird (BGH, Urteil vom 22. Februar 2018 - IX ZR 83/17 -, a. a. O, Rz. 12 m. w. N., zur EuGVVO n.F.).