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   BGH, 19.06.2008 - IX ZR 84/07   

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https://dejure.org/2008,617
BGH, 19.06.2008 - IX ZR 84/07 (https://dejure.org/2008,617)
BGH, Entscheidung vom 19.06.2008 - IX ZR 84/07 (https://dejure.org/2008,617)
BGH, Entscheidung vom 19. Juni 2008 - IX ZR 84/07 (https://dejure.org/2008,617)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Inanspruchnahme des Insolvenzverwalters durch den Vermieter auf Herausgabe einer Wohnung bei Inbesitznahme derselben durch den Insolvenzverwalter; Inanspruchnahme des Insolvenzverwalters durch den Vermieter auf Herausgabe einer Wohnung bei Beanspruchung eines Rechtes an ...

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Pflicht des Insolvenzverwalters zur Herausgabe einer Mietwohnung nur bei Besitz

  • Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht (Volltext/Leitsatz/Auszüge)

    Herausgabeanspruch des Vermieters des Schuldners gegen den Insolvenzverwalter

  • zvi-online.de

    InsO § 47; BGB §§ 985, 546
    Pflicht des Insolvenzverwalters zur Herausgabe einer Mietwohnung nur bei Besitz

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Herausgabeanspruch des Vermieters gegen Insolvenzverwalter nur bei Besitz oder Masseanspruch; Abwicklungsanspruch

  • WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)

    Kein Anspruch auf Herausgabe der Wohnung gegen den Insolvenzverwalter, der sie nicht in Besitz genommen hat

  • Judicialis

    InsO § 47; ; BGB § 985; ; BGB § 546

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 47; BGB § 985 § 546
    Inanspruchnahme des Insolvenzverwalters auf Herausgabe einer durch den Schuldner gemieteten Wohnung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Herausgabe der Wohnung nach Insolvenz des Mieters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaeltin-krueger.de PDF, S. 4 (Leitsatz und Zusammenfassung)
  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Für Räumungsansprüche von Vermietern müssen Insolvenzverwalter Besitz begründet oder eigene Rechte geltend gemacht haben

  • wps-de.com (Kurzinformation)

    Zum Umfang der Verpflichtung des Insolvenzverwalters zur Rückgabe der Mietsache

Besprechungen u.ä. (2)

  • ewir-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 3,90 €) (Entscheidungsbesprechung)

    InsO §§ 47, 148; BGB §§ 546, 985
    Pflicht zur Herausgabe einer Mietwohnung durch den Insolvenzverwalter nur bei Besitzausübung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Insolvenz des Mieters: Herausgabeanspruch gegen den Insolvenzverwalter? (IMR 2008, 322)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 2580
  • ZIP 2008, 1736
  • MDR 2008, 1240
  • NZI 2008, 554
  • NZM 2008, 606
  • ZMR 2008, 875
  • WM 2008, 1510
 
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Wird zitiert von ... (78)

  • BGH, 22.05.2014 - IX ZR 136/13

    Mietrechtsstreit um die Auszahlung eines Nebenkostenguthabens:

    Der Mieter erhält dadurch die Möglichkeit, durch die Übernahme der Mietzahlung und der Nebenkostenvorauszahlung aus seinem freien Vermögen die Wohnung zu behalten (BGH, Urteil vom 19. Juni 2008 - IX ZR 84/07, ZIP 2008, 1736 Rn. 22).

    Die Forderungen des Vermieters muss der Schuldner aus seinem insolvenzfreien Vermögen befriedigen, auf das die Gläubiger auch außerhalb des Insolvenzverfahrens keinen Zugriff hätten (vgl. BGH, Urteil vom 19. Juni 2008 - IX ZR 84/07, ZIP 2008, 1736 Rn. 22).

  • OLG Hamm, 10.12.2019 - 13 U 86/18

    Abgasskandal: Schadensersatzanspruch gegen VW auch bei Leasing

    a) Im Falle der - wie hier - einseitigen Erledigungserklärung muss das Gericht im ordentlichen Streitverfahren prüfen, ob die Hauptsache erledigt ist (st. Rspr., etwa BGH, Urteile vom 19. Juni 2008 - IX ZR 84/07, juris Rn. 10; vom 13. September 2005 - X ZR 62/03, juris Rn. 14).

    Liegen die Voraussetzungen einer Erledigung vor, spricht das Gericht die Erledigung durch Urteil aus (BGH, Urteile vom 1. Juni 2017 - VII ZR 277/15, juris Rn. 30, vom 7. März 2019 - I ZR 184/17, juris Rn. 13; vom 19. Juni 2008 - IX ZR 84/07, juris Rn. 10).

  • BGH, 11.12.2008 - IX ZB 232/08

    Unterbrechung eines Rechtsstreits nach Einreichung der Klage bei Gericht

    Eine Erledigung der Hauptsache kann erst nach Rechtshängigkeit eintreten (BGHZ 83, 12, 13 f ; 127, 156, 163 ; BGH, Urt. v. 17. Juli 2003 - IX ZR 268/02, NJW 2003, 3134; Urt. v. 19. Juni 2008 - IX ZR 84/07, ZIP 2008, 1736 f Rn. 10).
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