Rechtsprechung
BGH, 26.11.1981 - IX ZR 91/80 |
Zurückverlangte Grundstückshälfte
§ 1374 Abs. 2 BGB ist auf Zuwendungen iSv § 1380 Abs. 1 BGB nicht anwendbar;
§ 1380 Abs. 2 Satz 1 BGB ist so auszulegen, daß für die Berechnung der Wert der Zuwendung nicht nur beim Zuwendenden hinzugerechnet, sondern auch beim Empfänger abgezogen wird;
grundsätzlicher Vorrang des güterrechtlichen Zugewinnausgleichs (§§ 1372 ff BGB, insb. § 1380 BGB) vor den Regeln über den Wegfall der Geschäftsgrundlage (§ 242 BGB, nun speziell § 313 BGB <Fassung seit 1.1.02>), Ausnahme bei Unzumutbarkeit für den Zuwendenden
Volltextveröffentlichungen (7)
- Kanzlei Prof. Schweizer
Schaffung eines Familienheims ist keine Schenkung an Hausfrau
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Zugewinnausgleich nach Ehescheidung - Auseinandersetzung über das Miteigentum an einem Haus - Voraussetzung für einen Schenkungsvertrag - Verwirklichung der ehelichen Lebensgemeinschaft - Hausarbeit als Beitrag zum Familienunterhalt - Verhältnis des Bereicherungsrechts ...
- Juristenzeitung(kostenpflichtig)
Zu den Voraussetzungen einer Schenkung unter Eheleuten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 242, § 516, § 1372, § 1374 Abs. 2, § 1380
Rückabwicklung von Zuwendungen unter Ehegatten - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHZ 82, 229
- NJW 1982, 1093
- MDR 1982, 401
- FamRZ 1982, 246
- JR 1982, 237
Wird zitiert von ... (75) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 03.12.1975 - IV ZR 110/74
Zugewinnausgleich, Bereicherung, Wegfall der Geschäftsgrundlage
Auszug aus BGH, 26.11.1981 - IX ZR 91/80
Haben Ehegatten während des gesetzlichen Güterstandes einander Zuwendungen gemacht, so sind Ansprüche nach den Grundsätzen über den Wegfall der Geschäftsgrundlage wegen des Scheiterns der Ehe regelmäßig auch dann nicht gegeben, wenn der Wert der Zuwendung den Betrag übersteigt, den der Zuwendungsempfänger ohne die Zuwendung als Zugewinnausgleichsanspruch geltend machen könnte (Fortführung von BGHZ 65, 320 und 68, 299).Einen Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung versagt der Berufungsrichter unter Hinweis auf die Entscheidung BGHZ 65, 320.
Das hat der IV. Zivilsenat in den Entscheidungen BGHZ 65, 320 und 68, 299 jedenfalls für den Fall angenommen, daß die Zuwendungen wertmäßig nicht den Betrag übersteigen, den der Zuwendungsempfänger ohne sie als Zugewinnausgleichsanspruch geltend machen könnte.
In den Entscheidungen BGHZ 65, 320 und 68, 299 brauchte nicht entschieden zu werden, ob die §§ 1372 ff BGB auch für diesen Fall stets zu einem angemessenen Ausgleich fuhren und damit die Grundsatze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage verdrangen Nach Auffassung des Senats verhalt es sich regelmäßig so.
Allerdings hat der IV. Zivilsenat in der Entscheidung BGHZ 65, 320, 324 unter Hinweis auf die im Schrifttum vorherrschende Ansicht beiläufig geäußert, § 1374 Abs. 2 BGB sei auch auf Zuwendungen im Sinne des § 1380 BGB anzuwenden, weil sonst der Zuwendungsempfänger schlechter stünde, als er ohne die Zuwendung stehen würde.
- BGH, 27.04.1977 - IV ZR 143/76
Auseinandersetzung der Ehegatten hinsichtlich eines in Miteigentum stehenden …
Auszug aus BGH, 26.11.1981 - IX ZR 91/80
Haben Ehegatten während des gesetzlichen Güterstandes einander Zuwendungen gemacht, so sind Ansprüche nach den Grundsätzen über den Wegfall der Geschäftsgrundlage wegen des Scheiterns der Ehe regelmäßig auch dann nicht gegeben, wenn der Wert der Zuwendung den Betrag übersteigt, den der Zuwendungsempfänger ohne die Zuwendung als Zugewinnausgleichsanspruch geltend machen könnte (Fortführung von BGHZ 65, 320 und 68, 299).Ausnahmsweise kann unter besonderen Umständen ein Ehegatte berechtigt sein, die Übertragung eines Miteigentumsanteils des anderen an sich zu verlangen (Bestätigung von BGHZ 68, 299).
Das hat der IV. Zivilsenat in den Entscheidungen BGHZ 65, 320 und 68, 299 jedenfalls für den Fall angenommen, daß die Zuwendungen wertmäßig nicht den Betrag übersteigen, den der Zuwendungsempfänger ohne sie als Zugewinnausgleichsanspruch geltend machen könnte.
In den Entscheidungen BGHZ 65, 320 und 68, 299 brauchte nicht entschieden zu werden, ob die §§ 1372 ff BGB auch für diesen Fall stets zu einem angemessenen Ausgleich fuhren und damit die Grundsatze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage verdrangen Nach Auffassung des Senats verhalt es sich regelmäßig so.
Daraus kann sich nach BGHZ 68, 299 die Verpflichtung zur Rückgewähr bestimmter Vermögensgegenstände ergeben.
- BGH, 07.01.1972 - IV ZR 231/69
Anspruch auf Schadensersatz wegen einer unerlaubten Handlung - Voraussetzungen …
Auszug aus BGH, 26.11.1981 - IX ZR 91/80
Hatten die Parteien diesen Beitrag jedes von ihnen als Rechtsgrund des gemeinsamen Erwerbs im Auge, so schließt das die Annahme aus, sie hätten eine Schenkung gewollt (vgl. BGH NJW 1966, 542; 1972, 580). - BGH, 06.12.1965 - II ZR 137/63
Klage auf Rückzahlung des Kaufpreises für eine Miteigentumshälfte an einem …
Auszug aus BGH, 26.11.1981 - IX ZR 91/80
Hatten die Parteien diesen Beitrag jedes von ihnen als Rechtsgrund des gemeinsamen Erwerbs im Auge, so schließt das die Annahme aus, sie hätten eine Schenkung gewollt (vgl. BGH NJW 1966, 542; 1972, 580).
- BGH, 18.11.2015 - VIII ZR 266/14
Mieterhöhung auch bei Wohnflächenabweichung nur unter Beachtung der …
Für § 313 BGB bleibt daneben nur dort noch Raum, wo der Gesetzgeber einen typischen Fall geänderter Vertragsgrundlage nicht bis ins Einzelne zu regeln und darüber einer angemessenen Lösung zuzuführen versucht hat (vgl. BGH, Urteile vom 26. November 1981 - IX ZR 91/80, BGHZ 82, 227, 232 f.; vom 25. November 1998 - VIII ZR 380/96, WM 1999, 596 unter III 1 c; vom 6. März 2002 - XII ZR 133/00, BGHZ 150, 102, 106) oder wo eine an sich abschließend gedachte Regelung sich nachträglich als für besonders gelagerte Fallgestaltungen schlechthin unpassend erweist (…vgl. Senatsurteile vom 24. März 2010 - VIII ZR 160/09, NJW 2010, 1663 Rn. 20;… vom 7. Juli 2010 - VIII ZR 279/09, juris Rn. 20). - BGH, 27.11.1991 - IV ZR 164/90
Unbenannte Zuwendung unter Ehegatten als erbrechtliche Schenkung
Der danach für das Güterrecht zuständige IX. Zivilsenat hat die Rechtsprechung hierzu weiter ausgebaut (BGHZ 82, 227 [BGH 26.11.1981 - IX ZR 91/80] mit Anm. von Lang, LM BGB § 1380 Nr. 5) und die unbenannte Zuwendung von der - weiterhin möglichen (BGHZ 87, 145 [BGH 24.03.1983 - IX ZR 62/82] mit Anm. von Lang, LM BGB § 530 Nr. 8) Schenkung unter Ehegatten abgegrenzt.Vielmehr heißt es in BGHZ 82, 231 [BGH 26.11.1981 - IX ZR 91/80] mit Recht nur, daß in einer unbenannten Zuwendung "regelmäßig die Anerkennung eines gleichwertigen Beitrages beider Ehepartner" liege.
Überdies hatte auch schon der IX. Zivilsenat in BGHZ 82, 227 [BGH 26.11.1981 - IX ZR 91/80] § 1380 Abs. 1 Satz 2 BGB auf die unbenannte Zuwendung durchgreifen lassen, obwohl diese Vorschrift ausschließlich auf unentgeltliche Zuwendungen zugeschnitten ist (…vgl. Jaeger, aaO. S. 439, 436 Fn. 27).
- BGH, 10.07.1991 - XII ZR 114/89
Ausgleich von Zuwendungen unter Ehegatten während des gesetzlichen Güterstandes
Die Rückabwicklung stelle erst den Zustand her, auf dessen Grundlage der Zugewinnausgleich erfolge (vgl. etwa Kühne, zuletzt JR 1982, 237 in Anmerkung zu BGHZ 82, 227 [BGH 26.11.1981 - IX ZR 91/80];… Erman/Heckelmann, BGB 8. Aufl. § 1363 Anm. 4 S. 773;… MünchKomm/Gernhuber, 2. Aufl. Rdn. 21 f. vor § 1363;… Soergel/Lange, BGB 12. Aufl. § 1372 Rdn. 8, je m.w.N.).Nur zur Korrektur schlechthin unangemessener und untragbarer Ergebnisse kann der Rückgriff auf § 242 BGB geboten sein (vgl. BGHZ 65, 320, 324 f.; 68, 299, 302 ff.; 82, 227, 232 ff. [BGH 26.11.1981 - IX ZR 91/80]; Urteil vom 22. April 1982 - IX ZR 35/81 - FamRZ 1982, 778, 779 sowie zuletzt Urteil vom 4. April 1990 IV ZR 42/89 - FamRZ 1990, 855 [BGH 04.04.1990 - IV ZR 42/89]).
- BGH, 17.05.1983 - IX ZR 14/82
Neuregelung der Verwaltung und der Nutzung eines gemeinsamen Hauses nach …
Ein Vorrang der güterrechtlichen Bestimmungen, wie er gegenüber Ansprüchen auf Rückgewähr ehebedingter Zuwendungen nach den Grundsätzen über den Wegfall der Geschäftsgrundlage besteht (vgl. BGHZ 82, 227 = NJW 1982, 1093; BGH, FamRZ 1982, 778), gilt jedenfalls nicht bei Ansprüchen nach § 426 I 1 BGB, wenn Leistungen für die Zeit nach Rechtshängigkeit des Scheidungsverfahrens auszugleichen sind. - BGH, 02.10.1991 - XII ZR 145/90
Zugewinnausgleich und ergänzender Ausgleichsanspruch bei Hausbau während der …
Soweit die Klägerin, wie sie im Scheidungsverbundverfahren vorgetragen hat, auch nach der Eheschließung noch Leistungen für den Hausbau erbracht hat, unterliegt der dadurch geschaffene Wert dem Zugewinnausgleich, der im Regelfall den Rückgriff auf die Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage ausschließt (vgl. BGHZ 82, 227 [BGH 26.11.1981 - IX ZR 91/80]; zu Ausnahmen vgl. Senatsurteil vom 10. Juli 1991 - XII ZR 114/89 - NJW 1991, 2553 = FamRZ 1991, 1169). - BGH, 05.04.1989 - IVb ZR 35/88
Befreiung von gemeinschaftlich aufgenommenen Darlehensverbindlichkeiten
Aus der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Ausgleich sogenannter unbenannter (ehebedingter) Zuwendungen unter Ehegatten beim Scheitern der Ehe (vgl. BGHZ 82, 227, 230 [BGH 26.11.1981 - IX ZR 91/80]; 84, 361, 364 [BGH 08.07.1982 - IX ZR 99/80]; Senatsurteilevom 27. Januar 1988 - IVb ZR 82/86 - FamRZ 1988, 482, 485 undvom 5. Oktober 1988 - IVb ZR 52/87 - FamRZ 1989, 147, 149) lassen sich Grundsätze zur Entscheidung des Streitfalles nicht herleiten. - BGH, 12.04.1995 - XII ZR 58/94
Ermittlung des Anfangsvermögens bei Zuwendungen der Schwiegereltern
Von der Interessenlage her ist der hier gegebene Fall, daß die Schwiegertochter in einem Ausmaß, das über eine Gefälligkeit weit hinausgeht, von der Schwiegermutter mit Rücksicht auf die Ehe mit dem leiblichen Sohn und zur Begünstigung des ehelichen Zusammenlebens in einem Familienheim bedacht wird, mit den ehebezogenen (unbenannten) Zuwendungen unter Ehegatten vergleichbar, die nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHZ 82, 227, 234 f [BGH 26.11.1981 - IX ZR 91/80]; s.a. Senatsurteil BGHZ 101, 65, 69) nicht unter die Ausnahmeregelung des § 1374 Abs. 2 BGB fallen. - BGH, 08.07.1982 - IX ZR 99/80
Voraussetzungen eines Ausgleichsanspruchs im Hinblick auf finanzielle …
Der Senat bestätigt damit erneut die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, daß nach Scheitern einer Ehe grundsätzlich keine Rückabwicklung gegenseitiger Zuwendungen nach den Regeln der ungerechtfertigten Bereicherung vonstatten geht (BGH NJW 1972, 580; 1974, 1554; BGHZ 82, 227 [BGH 26.11.1981 - IX ZR 91/80]; anders noch: BGH NJW 1968, 245 = FamRZ 1968, 23).Unter besonderen Umständen kann ein derartiger Anspruch auch beim Güterstand der Zugewinngemeinschaft bestehen (BGHZ 65, 320; 68, 299; 82, 227) [BGH 26.11.1981 - IX ZR 91/80].
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH NJW 1972, 580; 1974, 1554; zuletzt BGHZ 82, 227 [BGH 26.11.1981 - IX ZR 91/80]) liegt im Scheitern der Ehe regelmäßig ein Wegfall der Geschäftsgrundlage, die etwa für eine Zuwendung unter Ehegatten maßgebend war.
- BGH, 28.05.2009 - Xa ZR 9/08
Auslobung einer Meisterschaftsprämie ist formfrei wirksam
Die Zusage des Beklagten, im Fall des Gewinns des Meistertitels an den Kläger 5.000 EUR zu zahlen, stellte nur dann ein formbedürftiges Schenkungsversprechen (§ 516 Abs. 1 BGB) dar, wenn sich die Parteien darüber einig gewesen wären, dass die Zuwendung unentgeltlich erfolgen sollte (vgl. BGHZ 82, 227, 230; 101, 65, 68;… BGH, Urt. v. 17.6.1992 - XII ZR 145/91, NJW 1992, 2566, 2567). - BGH, 20.05.1987 - IVb ZR 62/86
Zurechnung von Schenkungen unter Ehegatten; Berücksichtigung des …
Diese Ausführungen stehen im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. etwa BGHZ 82, 227, 230 [BGH 26.11.1981 - IX ZR 91/80]; 87, 145, 146 f. [BGH 24.03.1983 - IX ZR 62/82]) und werden von der Revision auch nicht angegriffen.a) Für die verwandten Fälle der ehebedingten Zuwendungen unter Ehegatten (sogenannte unbenannte Zuwendungen) hat der IX. Zivilsenat in BGHZ 82, 227, 234 f. [BGH 26.11.1981 - IX ZR 91/80] unter Abkehr von beiläufigen Ausführungen des IV. Zivilsenats in BGHZ 65, 320, 324 bereits entschieden, daß § 1374 Abs. 2 BGB nicht anwendbar ist.
Dies ist im Schrifttum auf Kritik gestoßen (…vgl. Soergel/Lange aaO Nachtrag zur 11. Aufl. § 1374 Rdn. 14; Kühne JR 1982, 237, 239), hat aber überwiegend Zustimmung gefunden (vgl. Reinecke/Tiedtke WM 1982, 946, 950; Holzhauer JUS 1983, 830, 835;… Langenfeld, Handbuch der Eheverträge und Scheidungsvereinbarungen - 1984 - Rdn. 305 sowie derselbe in Sonderheft DNotZ 1985, 167, 177; Schwab FamRZ 1984, 525, 526 ff.; Tiedtke JZ 1984, 1078, 1079; Joost JZ 1985, 10, 14;… Palandt/Diederichsen, BGB 46. Aufl. § 1374 Anm. 3 c;… Göppinger, Vereinbarungen anläßlich der Ehescheidung 5. Aufl. Rdn. 502 a).
Die letztgenannten Autoren befassen sich auch mit der in BGHZ 82, 227, 234 [BGH 26.11.1981 - IX ZR 91/80] sowie in dem späteren Urteil vom 22. April 1982 (IX ZR 35/81 - FamRZ 1982, 778, 779) ausdrücklich offen gelassenen, hier zu entscheidenden Frage, ob § 1374 Abs. 2 BGB echte Schenkungen unter Ehegatten erfaßt.
Diese Anweisungen höben sich vollständig gegeneinander auf, wenn - entsprechend dem Verständnis des § 1380 BGB in der Entscheidung BGHZ 82, 227, 235 [BGH 26.11.1981 - IX ZR 91/80], das zur Nachprüfung gestellt werde - das Endvermögen des Zuwendenden um die Zuwendung erhöht, das Endvermögen des Zuwendungsempfängers aber um die Zuwendung verkürzt werde.
- BGH, 10.10.1984 - VIII ZR 152/83
Anspruch des ausgezogenen Ehegatten wegen Ausbau einer Wohnung im Hause der …
- FG Köln, 18.01.2018 - 7 K 513/16
Rechtsstreit über das rückwirkende Erlöschen der Schenkungsteuer nach § 29 Abs. 1 …
- BGH, 17.01.1990 - XII ZR 1/89
Abgrenzung von Schenkung und ehebedingter Zuwendung; Rückforderung wegen Wegfalls …
- OLG Hamm, 30.03.2000 - 22 U 112/99
Rechtsfolgen ehebedingter Zuwendungen
- BGH, 05.10.1988 - IVb ZR 52/87
Ausgleich von Zuwendungen unter Ehegatten
- BGH, 24.03.1983 - IX ZR 62/82
Widerruf einer Schenkung unter Ehegatten
- OLG Frankfurt, 16.11.2005 - 6 UF 71/05
Zugewinnausgleich: Rechtsprechung des BGH zur sog. "überhöhten Zuwendung"
- BGH, 27.01.1988 - IVb ZR 82/86
Annahme einer ehebedingten Zuwendung
- BGH, 09.03.1989 - I ZR 189/86
Forschungskosten; Ansprüche des Erstantragstellers gegen den Nachanmeldern auf …
- BGH, 22.04.1982 - IX ZR 35/81
Geltung der gesetzlichen Regelung des Zugewinnausgleichs vor den allgemeinen …
- BGH, 21.10.1992 - XII ZR 182/90
Rückforderung unbenannter Zuwendungen nach Scheitern einer deutsch-ausländischen …
- OLG Stuttgart, 30.12.1993 - 2 U 29/93
Unbenannte Zuwendung auf Grundlage der ehelichen Lebensgemeinschaft; …
- OLG Frankfurt, 04.06.1986 - 5 UF 296/85
- OLG Frankfurt, 13.01.2020 - 8 UF 167/19
Zur Abgrenzung zwischen Rechtsgeschäft und Zuwendung unter Ehegatten
- OLG Brandenburg, 06.05.2009 - 4 U 135/08
Rückgewähr von Zuwendungen der Schwiegereltern an einen Ehegatten nach Scheitern …
- OLG Zweibrücken, 27.02.1997 - 4 U 4/96
Begriff der ehebedingten Zuwendung; Grundsatz des Ausgleichs nach ehelichem …
- BGH, 17.02.1995 - V ZR 267/93
Vertragsauslegung - Unmöglichkeit
- BGH, 02.10.1991 - XII ZR 132/90
Abgrenzung zwischen ehebedingter Zuwendung und Schenkung
- BGH, 04.04.1990 - IV ZR 42/89
Rückforderung von ehebedingten Zuwendungen nach Tod des Ehegatten
- BFH, 25.06.2003 - X R 72/98
Wirtschaftliches Eigentum bei gesetzlichem Güterstand
- OLG Braunschweig, 25.04.2001 - 7 W 35/00
Ausgleich ehebedingter Zuwendungen nach Scheitern der Ehe
- BFH, 20.09.1990 - IV R 300/84
Drittaufwand von Angehörigen regelmäßig keine Betriebsausgabe
- BGH, 15.02.1989 - IVb ZR 105/87
Rückforderung von zugewandten Vermögensgegenständen nach Scheitern der Ehe
- OLG Bamberg, 05.12.1996 - 2 UF 181/96
Beschränkung eines Zugewinnanspruchs wegen grober Unbilligkeit; Rückgriff auf die …
- BFH, 28.11.1984 - II R 133/83
Schenkungsteuerliche Behandlung von Zuwendungen unter Ehegatten
- BGH, 20.10.1983 - IX ZR 96/82
Anspruch auf Rückauflassung des Wohnungseigentums aufgrund Widerruf einer …
- OLG Frankfurt, 28.10.1986 - 3 UF 124/80
Familienrecht: Unterhalt des Ehegatten während des Getrenntlebens
- FG München, 03.02.2006 - 4 V 2881/05
Unbenannte Zuwendungen im Rahmen laufender Haushaltsführung
- OLG Hamburg, 11.02.2011 - 11 U 12/10
Aktiengesellschaft: Wirksamkeit eines Sonderzahlungsversprechens zu Gunsten …
- OLG Köln, 22.11.2000 - 11 U 84/00
Familienrecht: Zahlungsversprechen für den Fall der Trennung
- OLG Bamberg, 12.04.1995 - 2 W 5/95
Schenkung unter Eheleuten als sogenannte unbenannte Zuwendung; Maßgebendes …
- OLG Karlsruhe, 04.08.2005 - 19 U 226/04
Gesamtschuldnerausgleich nach Scheitern der Ehe: Verwendung des Darlehens als …
- OLG Frankfurt, 12.07.2006 - 19 W 41/06
Schenkungswiderruf: Widerrufsgrund der Eheverfehlung durch eine langjährige …
- OLG Naumburg, 30.01.1997 - 7 W 2/97
Bereicherung wegen Zweckverfehlung; Rückforderung Zuwendungen unter Ehegatten; …
- OLG Düsseldorf, 09.02.1994 - 5 UF 17/91
Größere Geldzuwendungen von Schwiegereltern an Eheleute und Zugewinnausgleich
- OLG Celle, 05.03.1999 - 4 U 56/98
Unzulässigkeit einer Teilungsversteigerung ; Übertragung des hälftigen …
- BGH, 28.10.1982 - IX ZR 62/82
Möglichkeit des Widerrufs einer Schenkung innerhalb einer Ehe - Widerruf einer …
- OLG Hamburg, 09.10.2001 - 2 UF 61/01
Zulässigkeit des dinglichen Arrests zur Sicherung des Zugewinnausgleichanspruchs; …
- OLG Celle, 13.02.1998 - 4 U 105/97
Ausgleichsansprüche unter Ehegatten wegen der Kosten eines im Miteigentum …
- BGH, 04.11.1987 - IVb ZR 100/86
Ausgleichsanspruch des Ehegatten bei Scheidung für Übertragung von Erbbaurechten …
- LG Marburg, 05.06.1991 - 3 T 95/91
Erhöhung des Erbbauzinses im Range der Vormerkung
- OLG Oldenburg, 20.11.1990 - 5 U 110/90
Klage auf Zugewinnausgleich; Anfangsvermögen; Endvermögen; Ermittlung des …
- BGH, 06.02.1986 - III ZR 207/84
Auslegungsgrenzen eines juristisch laienhaft abgefassten Vertrages - …
- BFH, 20.09.1994 - VII R 40/93
Beschränkung der Vollstreckung bei ehebedingten Zuwendungen
- FG Münster, 19.11.2007 - 8 K 2562/05
Aufhebung der Steuerfestsetzung nach Rückgängigmachung eines Erwerbsvorgangs vor …
- BGH, 01.10.1986 - IVb ZR 77/85
Anpassung der Vermögensverhältnisse bei Übernahme von Vermögensgegenständen im …
- BayObLG, 29.12.1989 - RReg. 1 Z 198/88
Art. 18 bis 20 AGBGB gehen den Regen über den Wegfall der Geschäftsgrundlage vor
- OLG München, 06.10.1986 - 12 UF 1430/84
Anwendbarkeit des § 426 Abs. 1 S. 1 BGB und deren Regel der Ausgleichspflicht …
- BFH, 17.07.1985 - II R 64/83
Grundstücksübertragung zwischen Eheleuten - Trennung - Gegenleistung
- OLG Oldenburg, 24.06.1997 - 12 U 23/97
Verkauf eines in gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Hausgrundstücks; …
- LG Karlsruhe, 30.09.2003 - 3 O 608/02
Anspruch einer geschiedenen Ehefrau gegen die ehemalige Schwiegermutter auf …
- FG Münster, 15.08.2007 - 8 K 1813/05
Aufhebung einer Steuerfestsetzung nach Rückgängigmachung eines Erwerbsvorgangs; …
- OLG Saarbrücken, 27.06.2001 - 9 U 886/00
Ausgleichsanspruch wegen einer zum Kauf eines Pkw erfolgten Zuwendung; …
- OLG München, 20.07.1995 - 24 U 325/94
Voraussetzungen zur Gewährung eines Ausgleichsanspruchs gegenüber den übrigen …
- BGH, 11.07.1985 - III ZR 172/84
Alleintilgung eines Bankkredites durch einen Ehepartner, wenn der Kredit von …
- OLG Frankfurt, 24.06.1983 - 1 UF 270/81
Zugewinnausgleichspflichtiger Ehegatte; Erwerb von Versorgungsanwartschaften; …
- OLG Frankfurt, 26.05.1982 - 1 UF 46/82
Zur Beschwer, wenn ein Urteil nur in Zinsausspruch angefochten ist
- OLG Stuttgart, 04.09.1987 - 2 U 272/86
- OLG Celle, 11.03.1983 - 4 U 25/82
Zustimmungsbedürftigkeit einerTeilungsversteigerung nach § 1365 BGB; Fortgelten …
- FG München, 16.03.1999 - 4 V 3512/98
Ausnahme unbenannter ehebedingter Zuwendungen von der Schenkungssteuer; Begriff …
- OLG München, 28.07.1993 - 12 UF 1427/92
- BGH, 07.11.1991 - IX ZR 32/91
Pflichtverletzung eines Anwalts wegen unterlassener Erörterung eines Vergleichs - …
- BGH, 17.02.1983 - IX ZR 65/82
Ausschluss einer Rückbetragung des übereigneten Grundbesitzes wegen Wegfalls der …
- OLG Celle, 05.03.1985 - 6 W 2/85
- BGH, 07.07.1983 - IX ZR 33/82
Zurückforderung von unbenannten Zuwendungen unter Ehegatten