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   BGH, 23.01.2020 - IX ZR 94/19   

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https://dejure.org/2020,1909
BGH, 23.01.2020 - IX ZR 94/19 (https://dejure.org/2020,1909)
BGH, Entscheidung vom 23.01.2020 - IX ZR 94/19 (https://dejure.org/2020,1909)
BGH, Entscheidung vom 23. Januar 2020 - IX ZR 94/19 (https://dejure.org/2020,1909)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 13 EGV 1346/2000, Art 12 Abs 1 Buchst b EGV 593/2008, Art 267 Abs 1 Buchst b AEUV, Art 267 Abs 3 AEUV
    Vorlage an den EuGH zur Auslegung der Verordnung über Insolvenzverfahren und der Verordnung über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht: Zahlung eines Dritten zur Erfüllung der vertraglichen Zahlungsverpflichtung einer Vertragspartei

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Vorlage an den EuGH zur Auslegung von Art. 13 VO (EG) Nr. 1346/2000 und Art. 12 Abs. 1 Buchs. b der VO (EG) Nr. 593/2008 über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht; Frage der Maßgeblichkeit des nach der VO (EG) Nr. 593/2008 auf einen Vertrag ...

  • rewis.io

    Vorlage an den EuGH zur Auslegung der Verordnung über Insolvenzverfahren und der Verordnung über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht: Zahlung eines Dritten zur Erfüllung der vertraglichen Zahlungsverpflichtung einer Vertragspartei

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Vorlage an den EuGH zur Auslegung von Art. 13 VO (EG) Nr. 1346/2000 und Art. 12 Abs. 1 Buchs. b der VO (EG) Nr. 593/2008 über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht; Frage der Maßgeblichkeit des nach der VO (EG) Nr. 593/2008 auf einen Vertrag ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    EuGH-Vorlage zum anzuwendenden Recht bei Anfechtung einer Zahlung des Insolvenzschuldners als Dritter zur Erfüllung einer vertraglichen Verpflichtung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Insolvenzanfechtung einer Zahlung in einen anderen EU-Staat - und das anwendbare Recht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2020, 426
  • NZI 2020, 534
  • WM 2020, 466
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 20.11.2014 - IX ZR 13/14

    Grenzüberschreitende Insolvenz eines deutschen Bauunternehmers: Geltendmachung

    Auszug aus BGH, 23.01.2020 - IX ZR 94/19
    Dies gilt unabhängig davon, ob das Wirkungsstatut nach den Kollisionsregeln des Insolvenzeröffnungsstaates (lex fori concursus) oder nach dem Kollisionsrecht des Staates des angerufenen Gerichts (lex fori) ermittelt wird (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Oktober 2013 - IX ZR 265/12, WM 2013, 2138 Rn. 11; Urteil vom 20. November 2014 - IX ZR 13/14, WM 2015, 53 Rn. 26).
  • BGH, 10.10.2013 - IX ZR 265/12

    Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden zur Auslegung des

    Auszug aus BGH, 23.01.2020 - IX ZR 94/19
    Dies gilt unabhängig davon, ob das Wirkungsstatut nach den Kollisionsregeln des Insolvenzeröffnungsstaates (lex fori concursus) oder nach dem Kollisionsrecht des Staates des angerufenen Gerichts (lex fori) ermittelt wird (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Oktober 2013 - IX ZR 265/12, WM 2013, 2138 Rn. 11; Urteil vom 20. November 2014 - IX ZR 13/14, WM 2015, 53 Rn. 26).
  • BGH, 25.02.2016 - IX ZR 12/14

    Insolvenzanfechtung: Tilgung der Verbindlichkeit einer verbundenen Gesellschaft

    Auszug aus BGH, 23.01.2020 - IX ZR 94/19
    Die Zahlung auf die Verbindlichkeit der T.      GmbH war eine unentgeltliche Leistung der Schuldnerin, weil die T.       GmbH zahlungsunfähig und die gegen sie gerichtete Forderung des Beklagten deshalb wirtschaftlich wertlos war; der Beklagte hat daher durch die Erfüllung seiner Forderung wirtschaftlich nichts verloren, was als Gegenleistung für die Zuwendung angesehen werden könnte (vgl. etwa BGH, Urteil vom 25. Februar 2016 - IX ZR 12/14, WM 2016, 553 Rn. 10 mwN; st. Rspr.).
  • EuGH, 06.10.2009 - C-133/08

    DER GERICHTSHOF LEGT ZUM ERSTEN MAL DAS ÜBEREINKOMMEN ÜBER DAS AUF VERTRAGLICHE

    Auszug aus BGH, 23.01.2020 - IX ZR 94/19
    Handelt es sich, wie der Kläger mit der Bezeichnung als Chartervertrag (vgl. dazu EuGH, Urteil vom 6. Oktober 2009 - C-133/08, EuZW 2009, 822) möglicherweise meint, um einen Mietvertrag, ergibt sich die Anwendung niederländischen Rechts aus Art. 4 Abs. 2 Rom I-VO.
  • BGH, 29.07.2021 - IX ZR 94/19

    Verjährung des Rückgewähranspruchs bei Insolvenzanfechtung: Anzuwendendes Recht

    Der erkennende Senat hat mit Beschluss vom 23. Januar 2020 dem Gerichtshof der Europäischen Union zur Vorabentscheidung die Frage vorgelegt, ob Art. 13 der Verordnung (EG) Nr. 1346/2000 des Rates vom 29. Mai 2000 über Insolvenzverfahren (EuInsVO aF; ABl. L 160 S. 1) und Art. 12 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 593/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 2008 über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht ("Rom I"; ABl. L 177 S. 6) dahin auszulegen ist, dass das nach der zuletzt genannten Verordnung auf einen Vertrag anzuwendende Recht auch für die Zahlung maßgebend ist, die ein Dritter zur Erfüllung der vertraglichen Zahlungsverpflichtung einer Vertragspartei leistet (BGH, Vorlagebeschluss vom 23. Januar 2020 - IX ZR 94/19, ZIP 2020, 426).

    Wie der Senat in seinem Vorlagebeschluss ausgeführt hat, unterliegt der Vertrag zwischen der T.         GmbH und dem Beklagten niederländischem Recht (BGH, Vorlagebeschluss vom 23. Januar 2020, aaO Rn. 9).

  • OLG Frankfurt, 28.04.2021 - 8 UF 35/19
    Insbesondere aus der vom Antragsteller zitierten Entscheidung des BGH vom 23.01.2020, Az. IX ZR 94/19, NZI 2020, 534, ergibt sich kein anderes.
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Rechtsprechung
   BGH, 29.07.2021 - IX ZR 94/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,34073
BGH, 29.07.2021 - IX ZR 94/19 (https://dejure.org/2021,34073)
BGH, Entscheidung vom 29.07.2021 - IX ZR 94/19 (https://dejure.org/2021,34073)
BGH, Entscheidung vom 29. Juli 2021 - IX ZR 94/19 (https://dejure.org/2021,34073)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 134 Abs 1 InsO, § 143 Abs 1 InsO, § 146 Abs 1 InsO, § 195 BGB, Art 4 Abs 2 S 2 Buchst m EGV 1346/2000 vom 29.05.2000
    Verjährung des Rückgewähranspruchs bei Insolvenzanfechtung: Anzuwendendes Recht auf die Zahlung eines Dritten zur Erfüllung der vertraglichen Zahlungsverpflichtung einer Vertragspartei bei Anfechtung dieser Zahlung im Rahmen eines grenzüberschreitenden ...

  • IWW

    Art. 4 Abs. 2 Satz 2 Buchst. m EuInsVO, Art. ... 13 EuInsVO, § 134 Abs. 1 InsO, § 143 Abs. 1 InsO, § 146 Abs. 1 InsO, §§ 195, 199 Abs. 1 BGB, § 167 ZPO, Verordnung (EG) Nr. 1346/2000, Art. 84 der Verordnung (EU) 2015/848, § 143 Abs. 1, § 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB, § 253 Abs. 1 ZPO, Art. 16 in die Verordnung (EU) 2015/848, Art. 12 Abs. 1 Buchst. b Rom-I-VO, § 339 InsO, § 563 Abs. 3 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Anfechtbarkeit der Zahlung eines Insolvenzschuldners auf die Verbindlichkeit einer GmbH an den Zuwendungsempfänger als unentgeltliche Leistung; Hemmung der Verjährung des Rückgewähranspruchs

  • rewis.io
  • rechtsportal.de
  • rechtsportal.de

    Anfechtbarkeit der Zahlung eines Insolvenzschuldners auf die Verbindlichkeit einer GmbH an den Zuwendungsempfänger als unentgeltliche Leistung; Hemmung der Verjährung des Rückgewähranspruchs

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2021, 990
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 23.01.2020 - IX ZR 94/19

    Vorlage an den EuGH zur Auslegung der Verordnung über Insolvenzverfahren und der

    Auszug aus BGH, 29.07.2021 - IX ZR 94/19
    Der erkennende Senat hat mit Beschluss vom 23. Januar 2020 dem Gerichtshof der Europäischen Union zur Vorabentscheidung die Frage vorgelegt, ob Art. 13 der Verordnung (EG) Nr. 1346/2000 des Rates vom 29. Mai 2000 über Insolvenzverfahren (EuInsVO aF; ABl. L 160 S. 1) und Art. 12 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 593/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 2008 über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht ("Rom I"; ABl. L 177 S. 6) dahin auszulegen ist, dass das nach der zuletzt genannten Verordnung auf einen Vertrag anzuwendende Recht auch für die Zahlung maßgebend ist, die ein Dritter zur Erfüllung der vertraglichen Zahlungsverpflichtung einer Vertragspartei leistet (BGH, Vorlagebeschluss vom 23. Januar 2020 - IX ZR 94/19, ZIP 2020, 426).

    Wie der Senat in seinem Vorlagebeschluss ausgeführt hat, unterliegt der Vertrag zwischen der T.         GmbH und dem Beklagten niederländischem Recht (BGH, Vorlagebeschluss vom 23. Januar 2020, aaO Rn. 9).

  • BGH, 25.02.2021 - IX ZR 156/19

    Zustellung der Klage in einem anderen EU-Mitgliedstaat als "demnächst";

    Auszug aus BGH, 29.07.2021 - IX ZR 94/19
    Die Hemmung der Verjährung tritt nach § 167 ZPO aber bereits mit dem Eingang der Klage bei Gericht ein, wenn die Zustellung "demnächst" erfolgt (vgl. BGH, Urteil vom 25. Februar 2021 - IX ZR 156/19, ZIP 2021, 910 Rn. 12 ff zur Anwendbarkeit des § 167 ZPO bei einer Zustellung nach den Vorschriften der EuZVO).

    Bei der Zustellung einer Klage in einem anderen EU-Mitgliedstaat kann sich der Kläger für eine Zustellung mit Übersetzung der Klage entscheiden; es steht ihm dann auch frei, die Übersetzung entweder selbst zu beschaffen oder durch das Gericht einholen zu lassen (BGH, Urteil vom 25. Februar 2021, aaO Rn. 21 ff).

  • EuGH, 22.04.2021 - C-73/20

    Oeltrans Befrachtungsgesellschaft - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung

    Auszug aus BGH, 29.07.2021 - IX ZR 94/19
    Der Gerichtshof der Europäischen Union hat durch Urteil vom 22. April 2021 (C-73/20, ZIP 2021, 965) die Vorlagefrage bejaht.
  • BGH, 15.10.2015 - IX ZR 265/12

    Grenzüberschreitende Insolvenz: Zahlungsklage des Insolvenzverwalters einer nach

    Auszug aus BGH, 29.07.2021 - IX ZR 94/19
    aa) Ist die Anfechtbarkeit gemäß Art. 4 Abs. 2 Satz 2 Buchst. m EuInsVO aF nach deutschem Recht zu beurteilen, gilt dies auch für die Frage der Verjährung (vgl. zu Art. 13 EuInsVO aF EuGH, Urteil vom 16. April 2015 - C-557/13, ZIP 2015, 1030 Ls. 2 und Rn. 44 ff; BGH, Urteil vom 15. Oktober 2015 - IX ZR 265/12, WM 2015, 2199 Rn. 26).
  • BGH, 12.12.2019 - IX ZR 328/18

    Maßgeblichkeit des Rechts eines anderen Staats für die Rechtshandlung

    Auszug aus BGH, 29.07.2021 - IX ZR 94/19
    Die Entscheidung des Rechtsstreits hängt gemäß Art. 13 EuInsVO aF davon ab, ob der Beklagte nachweisen kann, dass die Zahlung nach dem niederländischen Recht in keiner Weise angreifbar ist (EuGH, Urteil vom 8. Juni 2017 - C-54/16, EuZW 2017, 692 Rn. 25 mwN; vgl. BGH, Urteil vom 12. Dezember 2019 - IX ZR 328/18, ZIP 2020, 280 Rn. 20 mwN zu § 339 InsO).
  • EuGH, 08.06.2017 - C-54/16

    Vinyls Italia - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit

    Auszug aus BGH, 29.07.2021 - IX ZR 94/19
    Die Entscheidung des Rechtsstreits hängt gemäß Art. 13 EuInsVO aF davon ab, ob der Beklagte nachweisen kann, dass die Zahlung nach dem niederländischen Recht in keiner Weise angreifbar ist (EuGH, Urteil vom 8. Juni 2017 - C-54/16, EuZW 2017, 692 Rn. 25 mwN; vgl. BGH, Urteil vom 12. Dezember 2019 - IX ZR 328/18, ZIP 2020, 280 Rn. 20 mwN zu § 339 InsO).
  • BGH, 12.07.2006 - IV ZR 23/05

    Begriff der Klagezustellung demnächst

    Auszug aus BGH, 29.07.2021 - IX ZR 94/19
    Eine Pflicht des Klägers oder seines Prozessbevollmächtigten, das gerichtliche Vorgehen zu kontrollieren und durch Nachfragen auf die beschleunigte Zustellung hinzuwirken, besteht nicht mehr, wenn er - wie hier - alle von ihm geforderten Mitwirkungshandlungen für eine ordnungsgemäße Klagezustellung, insbesondere die Einzahlung des Gerichtskostenvorschusses, erbracht hat (BGH, Urteil vom 12. Juli 2006 - IV ZR 23/05, BGHZ 168, 306 Rn. 17 f mwN; st. Rspr.).
  • BGH, 25.02.2016 - IX ZR 12/14

    Insolvenzanfechtung: Tilgung der Verbindlichkeit einer verbundenen Gesellschaft

    Auszug aus BGH, 29.07.2021 - IX ZR 94/19
    Die Forderung des Beklagten gegen die zahlungsunfähige T.       GmbH war wertlos; der Beklagte als Zuwendungsempfänger hat deshalb durch die Erfüllung seiner Forderung wirtschaftlich nichts verloren, was als Gegenleistung für die Zuwendung angesehen werden könnte (vgl. etwa BGH, Urteil vom 25. Februar 2016 - IX ZR 12/14, WM 2016, 553 Rn. 10 mwN; st. Rspr.).
  • EuGH, 16.04.2015 - C-557/13

    Lutz - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EG) Nr. 1346/2000 - Art. 4 und

    Auszug aus BGH, 29.07.2021 - IX ZR 94/19
    aa) Ist die Anfechtbarkeit gemäß Art. 4 Abs. 2 Satz 2 Buchst. m EuInsVO aF nach deutschem Recht zu beurteilen, gilt dies auch für die Frage der Verjährung (vgl. zu Art. 13 EuInsVO aF EuGH, Urteil vom 16. April 2015 - C-557/13, ZIP 2015, 1030 Ls. 2 und Rn. 44 ff; BGH, Urteil vom 15. Oktober 2015 - IX ZR 265/12, WM 2015, 2199 Rn. 26).
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