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   BGH, 23.04.2009 - IX ZR 95/06   

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https://dejure.org/2009,2130
BGH, 23.04.2009 - IX ZR 95/06 (https://dejure.org/2009,2130)
BGH, Entscheidung vom 23.04.2009 - IX ZR 95/06 (https://dejure.org/2009,2130)
BGH, Entscheidung vom 23. April 2009 - IX ZR 95/06 (https://dejure.org/2009,2130)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Umfang der gerichtlichen Hinweispflichten zur Vermeidung von Überraschungsentscheidungen und der Konkretisierung des Anspruchs der Parteien auf rechtliches Gehör; Verpflichtung des Gerichts zum Hinwirken auf einen konkreten Feststellungsantrag

  • Judicialis

    GG Art. 103 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umfang der gerichtlichen Hinweispflichten zur Vermeidung von Überraschungsentscheidungen und der Konkretisierung des Anspruchs der Parteien auf rechtliches Gehör; Verpflichtung des Gerichts zum Hinwirken auf einen konkreten Feststellungsantrag

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    "Konkretisierung eines unbestimmten Feststellungsantrags"

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Unbestimmter Feststellungsantrag: Berufungsgericht muss auf Konkretisierung hinwirken!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gerichtliche Hinweispflichten im Berufungsverfahren

Besprechungen u.ä. (2)

  • BRAK-Mitteilungen (Entscheidungsanmerkung)

    Rechtliches Gehör vor Abweisung einer Feststellungsklage

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 33 (Kurzanmerkung)

    Rechtliches Gehör vor Abweisung einer Feststellungsklage

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 70
  • MDR 2009, 998
  • NJ 2009, 383
  • FamRZ 2009, 1136
  • WM 2009, 1155
  • ZfBR 2009, 659
 
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Wird zitiert von ... (50)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 15.03.2006 - IV ZR 32/05

    Hinweispflichten des Berufungsgerichts

    Auszug aus BGH, 23.04.2009 - IX ZR 95/06
    Die grundrechtliche Gewährleistung des rechtlichen Gehörs vor Gericht schützt auch das Vertrauen der in erster Instanz siegreichen Partei darauf, vom Berufungsgericht rechtzeitig einen Hinweis zu erhalten, wenn dieses in einem entscheidungserheblichen Punkt der Vorinstanz nicht folgen will und aufgrund seiner abweichenden Ansicht eine Ergänzung des Sachvortrags erforderlich sein kann (BGH, Beschl. v. 15. März 2006 - IV ZR 32/05, NJW-RR 2006, 937 m.w.N.; v. 26. Juni 2008 - V ZR 225/07, Rn. 5).
  • BGH, 22.11.2006 - VIII ZR 72/06

    Auslegung der Bezeichnung "fahrbereit" in einem Gebrauchtwagenkaufvertrag;

    Auszug aus BGH, 23.04.2009 - IX ZR 95/06
    Sonst gebotene Hinweise des Gerichts können entfallen, wenn die betroffene Partei von der Gegenseite die nötige Unterrichtung erhalten hat (BGHZ 170, 67, 75 Rn. 19; BGH, Beschl. v. 20. Dezember 2007 - IX ZR 207/05, NJW-RR 2008, 581, 582 Rn. 2).
  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen

    Auszug aus BGH, 23.04.2009 - IX ZR 95/06
    Gerichtliche Hinweispflichten dienen der Vermeidung von Überraschungsentscheidungen und konkretisieren den Anspruch der Parteien auf rechtliches Gehör (BVerfGE 84, 188, 189 f).
  • BGH, 26.06.2008 - V ZR 225/07

    Umfang des rechtlichen Gehörs in Zivilverfahren; Hinweispflichten des

    Auszug aus BGH, 23.04.2009 - IX ZR 95/06
    Die grundrechtliche Gewährleistung des rechtlichen Gehörs vor Gericht schützt auch das Vertrauen der in erster Instanz siegreichen Partei darauf, vom Berufungsgericht rechtzeitig einen Hinweis zu erhalten, wenn dieses in einem entscheidungserheblichen Punkt der Vorinstanz nicht folgen will und aufgrund seiner abweichenden Ansicht eine Ergänzung des Sachvortrags erforderlich sein kann (BGH, Beschl. v. 15. März 2006 - IV ZR 32/05, NJW-RR 2006, 937 m.w.N.; v. 26. Juni 2008 - V ZR 225/07, Rn. 5).
  • BGH, 20.12.2007 - IX ZR 207/05

    Umfang der richterlichen Hinweispflicht

    Auszug aus BGH, 23.04.2009 - IX ZR 95/06
    Sonst gebotene Hinweise des Gerichts können entfallen, wenn die betroffene Partei von der Gegenseite die nötige Unterrichtung erhalten hat (BGHZ 170, 67, 75 Rn. 19; BGH, Beschl. v. 20. Dezember 2007 - IX ZR 207/05, NJW-RR 2008, 581, 582 Rn. 2).
  • OLG Karlsruhe, 09.11.2016 - 6 U 204/15

    Grauzementkartell - Kartellschadensersatz: Zulässigkeit der Feststellungsklage;

    Gegenteiliges ergibt sich auch nicht daraus, dass der Bundesgerichtshof einen Antrag auf Feststellung, dass der Beklagte zum Ersatz der Schäden "aus unrichtiger Verbuchung von Umsatzsteuer" in einem bestimmten Zeitraum verpflichtet ist, als unbestimmt angesehen hat, wenn zwischen den Parteien streitig ist, ob und welche Buchungen fehlerhaft waren (BGH, NJW-RR 2010, 70 Rn. 9).
  • BGH, 22.10.2014 - XII ZB 385/13

    Stufenklage auf Trennungsunterhalt: Erfüllung des Auskunftsanspruchs durch

    Da damit kein weitergehendes Begehren der Ehefrau verbunden war, bedurfte es der Einhaltung der Förmlichkeiten einer Anschlussbeschwerde hierfür nicht (vgl. BGH Beschluss vom 23. April 2009 - IX ZR 95/06 - FamRZ 2009, 1136 Rn. 5).
  • BAG, 24.05.2012 - 2 AZR 124/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Wegfall einer Hierarchieebene

    aa) Ein Verstoß gegen die richterliche Hinweispflicht (§ 139 ZPO) liegt schon deshalb nicht vor, weil die Beklagte darauf durch die erstinstanzliche Entscheidung und die Ausführungen der Gegenseite aufmerksam gemacht wurde (vgl. BGH 23. April 2009 - IX ZR 95/06 - Rn. 6 mwN, NJW-RR 2010, 70) .
  • BGH, 22.02.2024 - III ZR 63/23
    aa) Gerichtliche Hinweispflichten dienen der Vermeidung von Überraschungsentscheidungen und konkretisieren den Anspruch der Parteien auf rechtliches Gehör (zB BVerfGE 84, 188, 189 f; BGH, Beschluss vom 23. April 2009 - IX ZR 95/06, NJW-RR 2010, 70 Rn. 5).

    Ferner hat das Gericht - auch das Berufungsgericht - gemäß § 139 Abs. 1 Satz 2 ZPO darauf hinzuwirken, dass die Parteien im Rahmen ihres Prozessbegehrens sachdienliche Anträge stellen (vgl. zB BGH, Beschluss vom 23. April 2009 aaO und Urteil vom 25. Juni 2002 - X ZR 83/00, NJW 2002, 3317, 3320).

    Das rechtliche Gehör vor Gericht bezieht sich daher gleichermaßen auf die sachdienliche Fassung der Klageanträge (vgl. BGH, Beschluss vom 23. April 2009 aaO).

  • OLG Celle, 18.01.2018 - 11 U 121/17

    Anspruch auf Zahlung zusätzlicher Vergütung im Rahmen eines

    Denn dass Derartiges oder Vergleichbares vorliegend der Fall gewesen ist, macht die Klägerin nicht geltend (insbesondere nicht in dem Schriftsatz vom 27. November 2017, in dem die Klägerin zu der Berufungsbegründung des Beklagten Stellung genommen hat, in der wiederum der Beklagte die vorstehend aufgezeigte Problematik zum zentralen Gegenstand seiner Berufung gemacht hat, vgl. dazu z. B. BGH, Beschlüsse vom 23. April 2009 - IX ZR 95/06 , juris Rn. 6 und vom 20. Dezember 2007 - IX ZR 207/05 , juris Rn. 2, und auch nicht in der mündlichen Verhandlung vom 21. Dezember 2017, in der - s. die diesbezügliche Sitzungsniederschrift - diese Problematik von dem Senat mit den Parteien diskutiert worden ist) und ergibt sich im Übrigen auch aus der beigezogenen Beiakte nicht.
  • BGH, 02.05.2017 - VI ZR 85/16

    Berufungsverfahren: Zurückweisung der Berufung wegen Unzulässigkeit der Klage

    Dementsprechend muss das Berufungsgericht, wenn es die Klage entgegen der Auffassung des Erstgerichts für unzulässig erachtet, den Kläger hierauf hinweisen (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Dezember 2012 - IV ZR 188/12, juris Rn. 11 mwN; BAG, NJW 2016, 2830 Rn. 16) und ihm Gelegenheit geben, auf einen solchen Hinweis in der Berufungsinstanz durch eine Antragsmodifizierung zu reagieren (vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. April 2009 - IX ZR 95/06, NJW-RR 2010, 70 Rn. 5; vom 10. März 2016 - VII ZR 47/13, NJW 2016, 2508 Rn. 11; vgl. Senatsbeschluss vom 6. Juli 2007 - VI ZR 177/09, NJW-RR 2010, 1363).
  • BGH, 04.11.2010 - I ZR 118/09

    Rechtsberatung durch Lebensmittelchemiker

    Denn die bereits in erster Instanz erfolgreiche Klägerin hatte im Berufungsverfahren ohne richterlichen Hinweis keinen Anlass, den Verbotsantrag neu zu formulieren (vgl. BGH, Beschluss vom 23. April 2009 - IX ZR 95/06, NJW-RR 2010, 70 Rn. 6).
  • BGH, 10.03.2016 - VII ZR 47/13

    Hinweispflicht des Berufungsgerichts bei Annahme der Unzulässigkeit einer

    Darüber hinaus muss das Berufungsgericht dem Kläger jedenfalls dann Gelegenheit geben, auf einen solchen Hinweis in der Berufungsinstanz durch eine Antragsmodifizierung zu reagieren, wenn der vom Berufungsgericht erteilte Hinweis deshalb geboten war, weil das Erstgericht einen gegenteiligen Hinweis erteilt und dadurch die erstinstanzliche Antragstellung veranlasst hatte (Anschluss an BGH, Beschluss vom 23. April 2009, IX ZR 95/06, NJW-RR 2010, 70).

    Gerichtliche Hinweispflichten dienen der Vermeidung von Überraschungsentscheidungen und konkretisieren den Anspruch der Parteien auf rechtliches Gehör (vgl. BGH, Beschluss vom 23. April 2009 - IX ZR 95/06, NJW-RR 2010, 70 Rn. 5; BVerfGE 84, 188, 190, juris Rn. 7).

    Darüber hinaus muss das Berufungsgericht dem Kläger jedenfalls dann Gelegenheit geben, auf einen solchen Hinweis in der Berufungsinstanz durch eine Antragsmodifizierung zu reagieren (vgl. BGH, Beschluss vom 23. April 2009 - IX ZR 95/06, NJW-RR 2010, 70 Rn. 5), wenn der vom Berufungsgericht erteilte Hinweis deshalb geboten war, weil das Erstgericht einen gegenteiligen Hinweis erteilt und dadurch die erstinstanzliche Antragstellung veranlasst hatte (vgl. BGH, Beschluss vom 23. April 2009 - IX ZR 95/06, NJW-RR 2010, 70 Rn. 5).

  • BAG, 27.07.2016 - 7 ABR 16/14

    Hinreichende Bestimmtheit des Antrags - gerichtliche Hinweispflicht

    Die betroffene Partei muss Gelegenheit erhalten, ihren Sachantrag den Zulässigkeitsbedenken des erkennenden Gerichts anzupassen (BGH 23. April 2009 - IX ZR 95/06 - Rn. 5 für die entsprechende Hinweispflicht des Berufungsgerichts) .

    Solche Konsequenzen muss die Partei, die in der Vorinstanz obsiegt hat, erst dann erwägen, wenn sie durch die Rechtsmittelinstanz selbst erfährt, dass diese den für sie günstigen Standpunkt der Vorinstanz insoweit nicht teilt (BGH 23. April 2009 - IX ZR 95/06 - Rn. 6 für die Hinweispflicht des Berufungsgerichts) .

  • BGH, 01.03.2022 - RiZ 2/16

    Prüfungsverfahren gegen Handlungen und Unterlassungen des Präsidiums des

    Eines über den mit der Ladung zum Termin am 24. November 2020 erteilten hinausgehenden richterlichen Hinweises auf die Unzulässigkeit der Anträge vor Durchführung der mündlichen Verhandlung bedurfte es entgegen dem Wunsch der Antragstellerin nicht, zumal die Antragstellerin von der Gegenseite die nötige Unterrichtung erhalten (BGH, Urteil vom 22. November 2006 - VIII ZR 72/06, BGHZ 170, 67 Rn. 19; Beschlüsse vom 20. Dezember 2007 - IX ZR 207/05, NJW-RR 2008, 581 Rn. 2 und vom 23. April 2009 - IX ZR 95/06, NJW-RR 2010, 70 Rn. 6) und mit Schriftsatz vom 18. Februar 2022 selbst geäußert hat, sie gehe davon aus, dass der Senat sämtliche Prüfungsanträge als unzulässig behandeln werde.
  • OLG Hamm, 11.02.2016 - 4 U 40/15

    Urheberrecht von Zeitungsfotografen

  • LAG Niedersachsen, 17.04.2013 - 2 Sa 179/12

    Abrechnung ärztlicher Leistungen unter Verstoß gegen § 4 Abs. 2 GOÄ durch einen

  • BGH, 22.07.2021 - VII ZR 113/20

    Negative Feststellungsklage betreffend die Feststellung des Nichtbestehens von

  • BAG, 20.04.2016 - 10 AZR 111/15

    Unlauterer Wettbewerb - Schadensersatz - Teilklage

  • BGH, 04.08.2020 - II ZR 174/19

    Der insolvente Immobilienfonds - und die Rückabwicklungsanordnung der BaFin

  • BGH, 05.02.2015 - IX ZR 211/13

    Insolvenzeröffnungsverfahren: Nachweis der Zahlungsunfähigkeit anhand einer

  • BGH, 17.09.2015 - IX ZR 263/13

    Voraussetzungen eines Grundurteils im Anwaltshaftungsprozess

  • BGH, 04.02.2014 - XI ZR 398/12

    Haftung bei Kapitalanlageberatung: Nachweis der fehlenden Kausalität der

  • OLG Stuttgart, 11.04.2013 - 2 U 111/12

    AGG-Warndatei: Entschädigungsanspruch wegen Weitergabe von Informationen über

  • OLG Hamm, 22.07.2010 - 28 U 237/09

    Anforderungen an die Bestimmtheit eines deklaratorischen Schuldanerkenntnisses

  • BGH, 08.10.2009 - IX ZR 235/06

    Zurückverweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die

  • OLG Celle, 15.10.2020 - 11 U 175/19

    Minderung des Reisepreises wegen Fluglärms; Umfang der Pflicht des

  • BGH, 14.06.2022 - XI ZB 33/19

    Kapitalanleger-Musterverfahren: Ingangsetzung der Frist zur Einlegung der

  • OLG Düsseldorf, 23.11.2023 - 2 U 138/22
  • BGH, 06.07.2010 - VI ZR 177/09

    Arzthaftungsprozess: Gehörsverletzung des Berufungsgerichts bei der Behandlung

  • BGH, 05.12.2012 - IV ZR 188/12

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör wegen eines fehlenden Hinweises

  • LG Frankfurt/Main, 28.12.2021 - 20 O 51/21

    Abnahme mit Sachverständigem: Auch Mängel im Gutachten sind Protokollmängel!

  • OLG Karlsruhe, 22.02.2022 - 17 U 553/19

    Ansprüche des Käufers eines vom sog. "Abgasskandal" betroffenen

  • BGH, 07.04.2022 - I ZR 73/21

    Gewährleistung des rechtlichen Gehörs: Überraschungsentscheidung im

  • OLG Düsseldorf, 01.06.2021 - 15 U 26/20

    Feststellung der Nichtigkeit eines Lizenzvertrags ex tunc Wirksamkeit einer

  • OLG Stuttgart, 12.03.2015 - 2 U 61/14

    Stufenklage: Ansprüche eines Handelsvertreters unter Berücksichtigung einer

  • BGH, 03.03.2020 - II ZR 339/18

    Anspruch auf Ausgleich des negativen Saldos der Kapitalkonten nach Kündigung der

  • OLG Hamm, 14.01.2016 - 4 U 95/15

    Verwechslungsgefahr zweier Marken; Rechtsmissbräuchlichkeit der Anmeldung einer

  • OLG Karlsruhe, 12.07.2022 - 17 U 1348/19

    Diesel-Abgasskandal: Schadensersatzforderung bei Kauf eines Gebrauchtwagens in

  • OLG Düsseldorf, 01.06.2021 - 15 U 27/20

    Urkundenprozess auf Zahlung von Lizenzgebühren aus Lizenzvertrag; Lizenzvertrag

  • LG Nürnberg-Fürth, 22.12.2022 - 2 O 7982/21

    Keine Präklusion auf nicht in der Deckungsablehnung angeführte Gründe bei

  • BGH, 13.07.2023 - I ZR 206/22

    Verwechslungsgefahr der auf der Nudel-Verpackung angebrachten Zeichen "Terra

  • OLG Karlsruhe, 25.01.2022 - 17 U 553/19

    Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen VW Tiguan mit einem Motor der Baureihe

  • BGH, 15.05.2023 - VIa ZR 1332/22

    Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung;

  • LAG Niedersachsen, 28.04.2021 - 2 Sa 588/20

    Weiter Gestaltungsspielraum und Einschätzungsprärogative der

  • VerfGH Saarland, 08.02.2021 - Lv 11/20
  • BGH, 03.11.2011 - V ZR 63/11

    Entbehrlichkeit einer erneuten Rüge von bereits korrigierten und ergänzten

  • OLG Celle, 04.03.2020 - 11 U 170/19
  • OLG München, 20.01.2020 - 21 U 3761/19

    Problematik des merkantilen Minderwertes und Klageänderung nach Hinweis gemäß §

  • LG Potsdam, 04.05.2018 - 6 O 332/17

    Verkehrsunfallprozess - Hinweispflicht Gericht

  • ArbG Aachen, 21.11.2013 - 6 Ca 1700/13

    Substantiierungsflichten bei Anspruch auf gleiche Bezahlung ("Equal Pay") im

  • ArbG Aachen, 21.11.2013 - 6 Ca 1703/13

    Anspruch eines Leiharbeitnehmers auf gleiches Entgelt nach "Equal Pay"

  • ArbG Aachen, 21.11.2013 - 6 Ca 1698/13

    Substantiierungspflichten bei Anspruch eines Leiharbeitnehmers auf vergleichbares

  • LG Düsseldorf, 23.03.2016 - 12 S 31/14

    Filesharing-Klage abgewiesen: Keine Rechte an den Musikwerken nachgewiesen

  • LG Rottweil, 25.07.2022 - 1 S 33/22

    Nicht telefonieren während das Wasser in der Dusche läuft!

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