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   BGH, 10.10.2003 - IXa ZB 183/03   

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https://dejure.org/2003,4853
BGH, 10.10.2003 - IXa ZB 183/03 (https://dejure.org/2003,4853)
BGH, Entscheidung vom 10.10.2003 - IXa ZB 183/03 (https://dejure.org/2003,4853)
BGH, Entscheidung vom 10. Oktober 2003 - IXa ZB 183/03 (https://dejure.org/2003,4853)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Notwendigkeit von Vollstreckungshandlungen vor Zustellung des Vollstreckungstitels; Erstattungsfähigkeit einer Zahlungsaufforderung mit Vollstreckungsandrohung durch anwaltliches Schreiben

  • Judicialis

    ZPO § 568 Satz 2 Nr. 2; ; ZPO § ... 574 Abs. 1 Nr. 2; ; ZPO § 574 Abs. 3 Satz 2; ; ZPO § 577 Abs. 5; ; ZPO § 750; ; ZPO § 788 Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 91; ; ZPO § 798; ; ZPO § 750 Abs. 1 Satz 1; ; BRAGO § 57

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 91 § 788 Abs. 1
    Erstattung von Anwaltskosten in der Zwangsvollstreckung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2004, 101
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 18.07.2003 - IXa ZB 146/03

    Ersatzfähigkeit von Anwaltskosten in der Zwangsvollstreckung

    Auszug aus BGH, 10.10.2003 - IXa ZB 183/03
    Der Standpunkt der Rechtsbeschwerde, es bedürfe keiner vorherigen Zustellung des Vollstreckungstitels, steht im Einklang mit dem Beschluß des Senats vom 18. Juli 2003 (IXa ZB 146/03 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BGH, 05.03.2020 - I ZB 50/19

    Kosten des gemeinsam mit dem Antrag auf Einholung der Vermögensauskunft

    Nicht notwendig sind insbesondere die Kosten voreiliger Vollstreckungsmaßnahmen (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Oktober 2003 - IXa ZB 183/03, DGVZ 2004, 24 [juris Rn. 7]; BGH, WM 2018, 2327 Rn. 7).
  • OLG Düsseldorf, 25.03.2010 - 2 U 142/08

    Umfang des Schadensersatzes wegen Zwangsvollstreckung aus einem später

    Zu der Tätigkeit des Anwalts des Gläubigers in der Zwangsvollstreckung kann nach ganz herrschender Meinung bereits eine an den Schuldner gerichtete Zahlungsaufforderung mit Vollstreckungsandrohung gehören (vgl. BGH, NJW-RR 2003, 1581 ; FamRZ 2004, 101 ; LArbG Düsseldorf, JurBüro 1996, 584 ; OLG Düsseldorf [10. ZS], JurBüro 1983, 1048; [18. ZS], JurBüro 1986, 1043 ; KG, JurBüro 1983, 242 ; OLG Schleswig, JurBüro 1995, 32; Göttlich/Mümmler, BRAGO, 20. Aufl., Seite 1877 f. Stichwort "Zahlungsaufforderung mit Vollstreckungsandrohung"; Göttlich/Mümmler, RVG, Seite 1226 Stichwort "Zahlungsaufforderung mit Vollstreckungsandrohung"; Gerold/Schmidt/Müller-Rabe, RVG, 18. Aufl., VV 3309 Rdnr. 360 jew. m. w. Nachw.).
  • LG Saarbrücken, 28.07.2009 - 5 T 395/09

    Wenn eine ausgeurteilte Geldsumme zu früh vollstreckt wird

    Ferner war es unschädlich, dass die vollstreckbare Ausfertigung des Urteils dem Schuldner noch nicht zugestellt war (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 18.07.2003 - Az.: IX a ZB 146/03 -, zitiert nach juris, Rdnr. 11, Rechtspfleger 2003, 596 - 597; BGH, Beschluss vom 10.10.2003 - Az.: IX a ZB 183/03 -, zitiert nach juris, Rdnr. 6; FamRZ 2004, 101 - 102; BVerfG, NJW 1991, 2758).
  • KG, 19.10.2007 - 2 AR 42/07

    Örtlich zuständiges Amtsgericht für die Festsetzung der notwendigen Kosten der

    Dem entspricht die in der Kommentarliteratur vertretene Auffassung, wonach § 788 Abs. 2 Satz 1 ZPO über seinen Wortlaut hinaus auch die Zuständigkeit desjenigen Amtsgerichts begründet, in dessen Bezirk die Vollstreckungssache gemäß § 764 Abs. 2 ZPO anhängig gemacht werden könnte (Münzberg in Stein/Jonas, ZPO, 22. Aufl. 2002, § 788 Rdnr. 40; Saegner in Saenger, ZPO, 2. Aufl. 2007, § 788 Rdnr. 39; vgl. auch die Entscheidung BGH FamRZ 2004, 101, in der der Bundesgerichtshof in einem ähnlich gelagerten Fall zwar lediglich über das Eingreifen von § 788 Abs. 1 ZPO zu entscheiden hatte, die Zuständigkeit der handelnden Vollstreckungsgerichte aber - freilich undiskutiert - unbeanstandet gelassen hat).

    Dabei ist im Hinblick auf § 788 Abs. 1 ZPO mit BGH FamRZ 2004, 101 [101] davon auszugehen, dass die Kosten der Vollstreckungsandrohung - soweit sie "notwendig" im Sinne von § 91 ZPO sind - "Kosten der Zwangsvollstreckung" gemäß § 788 Abs. 1 ZPO sind.

  • SG Berlin, 20.07.2011 - S 180 SF 4812/10

    Sozialgerichtliches Verfahren; Festsetzung von Kosten nach dem

    Dieser Ansicht entspricht die in der Kommentarliteratur vertretene Auffassung, wonach § 788 Abs. 2 Satz 1 ZPO über seinen Wortlaut hinaus auch die Zuständigkeit desjenigen Amtsgerichts begründet, in dessen Bezirk die Vollstreckungssache gemäß § 764 Abs. 2 ZPO anhängig gemacht werden könnte (Münzberg in Stein/Jonas, ZPO, 22. Aufl. 2002, § 788 Rdnr. 40; Saegner in Saenger, ZPO, 2. Aufl. 2007, § 788 Rdnr. 39; vgl. auch die Entscheidung BGH FamRZ 2004, 101, in der der Bundesgerichtshof in einem ähnlich gelagerten Fall zwar lediglich über das Eingreifen von § 788 Abs. 1 ZPO zu entscheiden hatte, aber unbeanstandet gelassen hat, dass das Amtsgericht Langenfeld als Vollstreckungsgericht am Wohnsitz der Schuldner über die Kosten einer Zahlungsaufforderung des Gläubigers zur Vorbereitung der Vollstreckung aus einem vor dem Landgericht Köln geschlossenen Vergleich entschieden hat).

    Dabei ist im Hinblick auf § 788 Abs. 1 ZPO mit BGH FamRZ 2004, 101 [101] davon auszugehen, dass die Kosten der Vollstreckungsandrohung - soweit sie "notwendig" im Sinne von § 91 ZPO sind - "Kosten der Zwangsvollstreckung" gemäß § 788 Abs. 1 ZPO sind.

  • VG Frankfurt/Oder, 27.05.2010 - 5 M 24/09

    Erstattung von Anwaltsgebühren in der Zwangsvollstreckung - notwendige Kosten der

    Soll - wie hier - zugunsten der öffentlichen Hand vollstreckt werden, ist nach Auffassung der Kammer dem Schuldner vor der anwaltlichen Zahlungsaufforderung (auch) noch eine nach den jeweiligen Umständen angemessene Frist zur freiwilligen Erfüllung der Forderung einzuräumen (vgl. den Rechtsgedanken in BGH, FamRZ 2004, 101 ff. zitiert nach JURIS Rn: 6), wobei ein Zeitraum von mindestens 10 Tagen bis zu höchstens drei Wochen als objektiv angemessen erscheint (vgl. hierzu Hartmann in: Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 68. Auflage, § 788, Rdnr. 24 m. w. N. und Beschluss des erkennenden Gerichts vom 16. Juni 2006 - 5 M 30/05 - zitiert nach juris Rn. 3 f.).
  • SG Marburg, 15.07.2008 - S 6 KR 246/04

    Anwaltliche Zahlungsaufforderung mit Vollstreckungsandrohung - Gebührenanspruch

    Zu den allgemeinen Voraussetzungen, unter denen eine anwaltliche Zahlungsaufforderung mit Vollstreckungsandrohung die hier geltend gemachte Vollstreckungsgebühr auslöst, siehe den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 10. Oktober 2003 (Az.: IXa ZB 183/03).
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