Rechtsprechung
   BFH, 08.02.2007 - IX B 107/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,16553
BFH, 08.02.2007 - IX B 107/06 (https://dejure.org/2007,16553)
BFH, Entscheidung vom 08.02.2007 - IX B 107/06 (https://dejure.org/2007,16553)
BFH, Entscheidung vom 08. Februar 2007 - IX B 107/06 (https://dejure.org/2007,16553)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,16553) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    EigZulG § 9 Abs. 1; ; EigZulG § 9 Abs. 2; ; EigZulG § 9 Abs. 2 Satz 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EigZulG § 9 Abs. 2 S. 3; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1
    NZB: Auslegung von § 9 Abs. 2 Satz 3 EigZulG

  • datenbank.nwb.de

    Keine erneute Klärung der Auslegung von § 9 Abs. 2 Satz 3 EigZulG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 06.04.2000 - IX R 90/97

    Eigenheimzulage bei Miteigentum

    Auszug aus BFH, 08.02.2007 - IX B 107/06
    Urteil des BFH vom 6. April 2000 IX R 90/97, BFHE 191, 377, BStBl II 2000, 414) zu Alleineigentum an der begünstigten Wohnung führen soll.

    Dabei nennt er jedoch keine durchgreifenden Einwände, welche eine andere als die im Urteil in BFHE 191, 377, BStBl II 2000, 414, aus systematischen und der Zwecksetzung von § 9 Abs. 2 Satz 3 EigZulG Rechnung tragenden Gründen gefundene Lösung rechtfertigen würde.

  • BFH, 20.10.2006 - IX B 52/05

    Grundsätzliche Bedeutung von Streifragen zur Eigenheimzulage

    Auszug aus BFH, 08.02.2007 - IX B 107/06
    Rechtsfragen, die ausgelaufenes oder auslaufendes Recht betreffen, kommt regelmäßig keine grundsätzliche Bedeutung mehr zu, sofern der Beschwerdeführer nicht besondere Gründe geltend macht, die ausnahmsweise ein Abweichen von dieser Regel rechtfertigen (BFH-Beschlüsse vom 20. Oktober 2006 IX B 52/05, BFH/NV 2007, 214, sowie vom 21. November 2003 III B 67/03, BFH/NV 2004, 336, m.w.N.).
  • BFH, 21.11.2003 - III B 67/03

    Grundsätzliche Bedeutung: auslaufendes Recht; Berücksichtigung

    Auszug aus BFH, 08.02.2007 - IX B 107/06
    Rechtsfragen, die ausgelaufenes oder auslaufendes Recht betreffen, kommt regelmäßig keine grundsätzliche Bedeutung mehr zu, sofern der Beschwerdeführer nicht besondere Gründe geltend macht, die ausnahmsweise ein Abweichen von dieser Regel rechtfertigen (BFH-Beschlüsse vom 20. Oktober 2006 IX B 52/05, BFH/NV 2007, 214, sowie vom 21. November 2003 III B 67/03, BFH/NV 2004, 336, m.w.N.).
  • BFH, 30.08.2007 - II B 91/06

    Schlüssige Rüge der Sachverhaltsaufklärung; Darlegung der grundsätzlichen

    Fragen zu einer durch den Erlass, die Änderung oder die Aufhebung gesetzlicher Vorschriften überholten Rechtslage führen in der Regel nicht zur Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache oder zur Fortbildung des Rechts (vgl. zu auslaufendem oder bereits ausgelaufenem Recht BFH-Beschlüsse vom 19. Juni 2006 I B 142/05, BFH/NV 2006, 1692; vom 8. Februar 2007 IX B 107/06 und IX B 117/06, jeweils BFH/NV 2007, 1098, und vom 9. Mai 2007 IX B 7/07, BFH/NV 2007, 1473).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht