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   BFH, 03.02.2012 - IX B 126/11   

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BFH, 03.02.2012 - IX B 126/11 (https://dejure.org/2012,6810)
BFH, Entscheidung vom 03.02.2012 - IX B 126/11 (https://dejure.org/2012,6810)
BFH, Entscheidung vom 03. Februar 2012 - IX B 126/11 (https://dejure.org/2012,6810)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Nichtzulassungsbeschwerde: Nebeneinander von dinglichem Nutzungsrecht und schuldrechtlichem Mietvertrag; Divergenz; fehlerhafte Rechtsanwendung; vermeintliche Fehlen einer Aussageverweigerung

  • openjur.de

    Nichtzulassungsbeschwerde: Nebeneinander von dinglichem Nutzungsrecht und schuldrechtlichem Mietvertrag; Divergenz; fehlerhafte Rechtsanwendung; vermeintliche Fehlen einer Aussageverweigerung

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 115 Abs 2 Nr 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 2, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, FGO § 116 Abs 3 S 3, ZPO § 165, ZPO § 295
    Nichtzulassungsbeschwerde: Nebeneinander von dinglichem Nutzungsrecht und schuldrechtlichem Mietvertrag; Divergenz; fehlerhafte Rechtsanwendung; vermeintliche Fehlen einer Aussageverweigerung

  • Bundesfinanzhof

    Nichtzulassungsbeschwerde: Nebeneinander von dinglichem Nutzungsrecht und schuldrechtlichem Mietvertrag; Divergenz; fehlerhafte Rechtsanwendung; vermeintliche Fehlen einer Aussageverweigerung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 115 Abs 2 Nr 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 2 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 116 Abs 3 S 3 FGO, § 165 ZPO
    Nichtzulassungsbeschwerde: Nebeneinander von dinglichem Nutzungsrecht und schuldrechtlichem Mietvertrag; Divergenz; fehlerhafte Rechtsanwendung; vermeintliche Fehlen einer Aussageverweigerung

  • rewis.io

    Nichtzulassungsbeschwerde: Nebeneinander von dinglichem Nutzungsrecht und schuldrechtlichem Mietvertrag; Divergenz; fehlerhafte Rechtsanwendung; vermeintliche Fehlen einer Aussageverweigerung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1
    Einordnung des Nebeneinanders von dinglichem Nutzungsrecht und schuldrechtlichem Mietvertrag i.R.d. Beurteilung eines Mietverhältnisses zwischen nahen Angehörigen

  • datenbank.nwb.de

    Einordnung des Nebeneinander von dinglichem Nutzungsrecht und schuldrechtlichem Mietvertrag; Erforderlichkeit einer Entscheidung des BFH zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung; keine Revisionszulassung bei materiell-rechtlichen Fehlern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (15)

  • BFH, 01.04.2008 - IX B 156/07

    Mietverhältnis unter nahen Angehörigen - Einzelfall-Umstände - Tatsachenwürdigung

    Auszug aus BFH, 03.02.2012 - IX B 126/11
    Zum anderen ist sie auch deshalb nicht grundsätzlich bedeutsam, weil das Finanzgericht (FG) bei der Beurteilung eines Mietverhältnisses zwischen nahen Angehörigen die --regelmäßig nicht klärungsbedürftigen-- Umstände des Einzelfalles als Tatfrage (vgl. § 118 Abs. 2 FGO) zu berücksichtigen hat (vgl. BFH-Beschlüsse vom 28. April 2005 IX B 189/04, BFH/NV 2005, 1363; vom 1. April 2008 IX B 156/07, BFH/NV 2008, 1323).

    c) Mit ihrem Vorbringen rügen die Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) letztlich nur eine (vermeintlich) unzutreffende Tatsachenwürdigung, fehlerhafte Rechtsanwendung und fehlerhafte Umsetzung von Rechtsprechungsgrundsätzen durch das FG, also materiell-rechtliche Fehler; damit kann jedoch die Zulassung der Revision nicht erreicht werden (vgl. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2008, 1323; vom 23. September 2009 IX B 84/09, BFH/NV 2010, 395).

  • BFH, 27.08.2008 - IX B 207/07

    Nichtzulassungsbeschwerde: Werbungskosten - wirtschaftliches Eigentum -

    Auszug aus BFH, 03.02.2012 - IX B 126/11
    Danach haben die rechtskundig vertretenen Kläger rügelos zur Sache verhandelt und damit ihr Rügerecht verloren (§ 155 FGO i.V.m. § 295 ZPO; vgl. BFH-Beschlüsse vom 7. Oktober 2010 IX B 83/10, BFH/NV 2011, 61; vom 27. August 2008 IX B 207/07, BFH/NV 2008, 2022, m.w.N.).
  • BFH, 28.04.2005 - IX B 189/04

    NZB: keine grundsätzliche Bedeutung bei bloßen Tatfragen

    Auszug aus BFH, 03.02.2012 - IX B 126/11
    Zum anderen ist sie auch deshalb nicht grundsätzlich bedeutsam, weil das Finanzgericht (FG) bei der Beurteilung eines Mietverhältnisses zwischen nahen Angehörigen die --regelmäßig nicht klärungsbedürftigen-- Umstände des Einzelfalles als Tatfrage (vgl. § 118 Abs. 2 FGO) zu berücksichtigen hat (vgl. BFH-Beschlüsse vom 28. April 2005 IX B 189/04, BFH/NV 2005, 1363; vom 1. April 2008 IX B 156/07, BFH/NV 2008, 1323).
  • BFH, 16.04.2002 - X B 140/01

    Neues Zulassungsrecht; Divergenz i.S.v. § 115 Abs. 2 Nr. 2 2. Altern. FGO n.F.

    Auszug aus BFH, 03.02.2012 - IX B 126/11
    Dazu reichen weder eine Divergenz in der Würdigung von Tatsachen noch die (vorgebliche) fehlerhafte Umsetzung von Rechtsprechungsgrundsätzen auf die Besonderheiten des Einzelfalles noch bloße Subsumtionsfehler des FG aus (vgl. BFH-Beschlüsse vom 16. April 2002 X B 140/01, BFH/NV 2002, 1046; vom 26. Februar 2009 IX B 138/08, nicht amtlich veröffentlicht).
  • BFH, 27.07.1999 - IX R 64/96

    Einkünfteerzielungsabsicht bei Vermietung und Verpachtung

    Auszug aus BFH, 03.02.2012 - IX B 126/11
    Denn die aufgeworfene Rechtsfrage nach Einordnung des (möglichen) Nebeneinanders von dinglichem Nutzungsrecht und schuldrechtlichem Mietvertrag ist zum einen geklärt (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 3. Februar 1998 IX R 38/96, BFHE 185, 379, BStBl II 1998, 539; vom 27. Juli 1999 IX R 64/96, BFHE 190, 125, BStBl II 1999, 826; vom 17. Dezember 2003 IX R 60/98, BFHE 204, 485, BStBl II 2004, 646, und IX R 56/03, BFHE 205, 70, BStBl II 2004, 648).
  • BFH, 17.12.2003 - IX R 56/03

    Mietvertrag nach Gundstücksübertragung unter Angehörigen

    Auszug aus BFH, 03.02.2012 - IX B 126/11
    Denn die aufgeworfene Rechtsfrage nach Einordnung des (möglichen) Nebeneinanders von dinglichem Nutzungsrecht und schuldrechtlichem Mietvertrag ist zum einen geklärt (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 3. Februar 1998 IX R 38/96, BFHE 185, 379, BStBl II 1998, 539; vom 27. Juli 1999 IX R 64/96, BFHE 190, 125, BStBl II 1999, 826; vom 17. Dezember 2003 IX R 60/98, BFHE 204, 485, BStBl II 2004, 646, und IX R 56/03, BFHE 205, 70, BStBl II 2004, 648).
  • BFH, 07.10.2010 - IX B 83/10

    Sachaufklärung - Rechtliches Gehör - Rügeverlust - Tatsachen- und Beweiswürdigung

    Auszug aus BFH, 03.02.2012 - IX B 126/11
    Danach haben die rechtskundig vertretenen Kläger rügelos zur Sache verhandelt und damit ihr Rügerecht verloren (§ 155 FGO i.V.m. § 295 ZPO; vgl. BFH-Beschlüsse vom 7. Oktober 2010 IX B 83/10, BFH/NV 2011, 61; vom 27. August 2008 IX B 207/07, BFH/NV 2008, 2022, m.w.N.).
  • BFH, 10.02.2010 - IX B 163/09

    Mietverhältnis zwischen "nahen Angehörigen", Darlegungserfordernis bei

    Auszug aus BFH, 03.02.2012 - IX B 126/11
    Dazu muss vielmehr eine die Abweichung erkennbar machende Gegenüberstellung von Rechtssätzen, eine Nichtübereinstimmung im Grundsätzlichen oder ein offensichtlicher (materieller oder formeller) Rechtsanwendungsfehler des FG von erheblichem Gewicht im Sinne einer willkürlichen oder greifbar gesetzwidrigen Entscheidung dargetan werden (vgl. BFH-Beschlüsse vom 29. Juni 2009 IX B 74/09, nicht amtlich veröffentlicht; vom 23. August 2011 IX B 63/11, BFH/NV 2012, 53; vom 10. Februar 2010 IX B 163/09, BFH/NV 2010, 887, jeweils unter 2., m.w.N.).
  • BFH, 17.12.2003 - IX R 60/98

    Mietvertrag nach Gundstücksübertragung unter Angehörigen

    Auszug aus BFH, 03.02.2012 - IX B 126/11
    Denn die aufgeworfene Rechtsfrage nach Einordnung des (möglichen) Nebeneinanders von dinglichem Nutzungsrecht und schuldrechtlichem Mietvertrag ist zum einen geklärt (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 3. Februar 1998 IX R 38/96, BFHE 185, 379, BStBl II 1998, 539; vom 27. Juli 1999 IX R 64/96, BFHE 190, 125, BStBl II 1999, 826; vom 17. Dezember 2003 IX R 60/98, BFHE 204, 485, BStBl II 2004, 646, und IX R 56/03, BFHE 205, 70, BStBl II 2004, 648).
  • BFH, 26.02.2009 - IX B 138/08

    Revisionszulassung: Divergenz, Rechtsanwendungsfehler, Akteninhalt,

    Auszug aus BFH, 03.02.2012 - IX B 126/11
    Dazu reichen weder eine Divergenz in der Würdigung von Tatsachen noch die (vorgebliche) fehlerhafte Umsetzung von Rechtsprechungsgrundsätzen auf die Besonderheiten des Einzelfalles noch bloße Subsumtionsfehler des FG aus (vgl. BFH-Beschlüsse vom 16. April 2002 X B 140/01, BFH/NV 2002, 1046; vom 26. Februar 2009 IX B 138/08, nicht amtlich veröffentlicht).
  • BFH, 29.06.2009 - IX B 74/09

    Grundsätzliche Bedeutung - "willkürliche" Entscheidung - Rechtliches Gehör

  • BFH, 23.09.2009 - IX B 84/09

    Nichtzulassungsbeschwerde: Kein wirtschaftliches Eigentum beim

  • BFH, 23.08.2011 - IX B 63/11

    Einzelfallbezogene Beurteilung des Umbaus eines Gebäudes als Neubau - Annahme

  • BFH, 03.02.1998 - IX R 38/96

    Mietvertrag mit Sicherungsnießbrauch

  • BFH, 15.03.2007 - IX B 234/06

    NZB: grundsätzliche Bedeutung, Zwangsabmeldung eines Kfz; Sachaufklärungspflicht;

  • BFH, 14.02.2024 - VIII B 108/22

    Kostentragung durch den Beigeladenen

    Unterhalb dieser Schwelle liegende, auch erhebliche Rechtsfehler des FG reichen nicht aus, um eine greifbare Gesetzwidrigkeit oder gar eine Willkürlichkeit der angefochtenen Entscheidung und somit einen Grund für die Zulassung der Revision anzunehmen (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 08.05.2018 - VIII B 124/17, BFH/NV 2018, 822, Rz 21; vom 03.08.2017 - IX B 54/17, BFH/NV 2017, 1449; vom 03.02.2012 - IX B 126/11, BFH/NV 2012, 741, Rz 3).
  • BFH, 24.07.2012 - IX B 173/11

    NZB: Fremdvergleich, Vertragsauslegung, Rechtsanwendungsfehler; Gesamtergebnis

    Dazu hätte ein offensichtlicher (materieller oder formeller) Rechtsanwendungsfehler des FG von erheblichem Gewicht im Sinne einer willkürlichen oder greifbar gesetzwidrigen Entscheidung dargetan werden müssen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 3. Februar 2012 IX B 126/11, BFH/NV 2012, 741; vom 10. Februar 2010 IX B 163/09, BFH/NV 2010, 887, unter 2., m.w.N.).

    Unterhalb dieser Schwelle liegende, auch erhebliche Rechtsfehler reichen dagegen nicht aus (vgl. BFH-Beschlüsse vom 7. Juli 2005 IX B 13/05, BFH/NV 2005, 2031; vom 15. Februar 2012 IV B 126/10, BFH/NV 2012, 774), insbesondere nicht die (vermeintlich) unzutreffende Würdigung von Tatsachen, die (vorgeblich) fehlerhafte Umsetzung von Rechtsprechungsgrundsätzen auf die Besonderheiten des Einzelfalles oder bloße Subsumtionsfehler des FG (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2012, 741).

    c) Mit ihren Einwänden setzt die Klägerin ihre eigene Sachverhaltswürdigung (insbesondere zur Fremdüblichkeit) und ihre --auf dieser anderen Würdigung basierende-- Rechtsansicht anstelle des FG und rügt damit im Kern eine (vermeintlich) unzutreffende Tatsachenwürdigung und fehlerhafte Rechtsanwendung durch das FG, also materiell-rechtliche Fehler des Urteils; damit kann jedoch die Zulassung der Revision nicht erreicht werden (vgl. BFH-Beschlüsse vom 30. August 2007 IX B 104/07, BFH/NV 2007, 2144, und in BFH/NV 2012, 741).

    Im Übrigen hat die fachkundig vertretene Klägerin in der mündlichen Verhandlung ausweislich des Sitzungsprotokolls zur Fremdüblichkeit der (unterschiedlichen) Verzinsung bei wechselseitigen Geschäftsbeziehungen keinen Beweisantrag gestellt und auch auf sonstige Aufklärungsmaßnahmen nicht hingewirkt (vgl. BFH-Beschlüsse vom 19. Mai 2010 IX B 198/09, BFH/NV 2010, 1647, und in BFH/NV 2012, 741).

  • BFH, 22.04.2013 - IX B 181/12

    NZB: Fehlerhafte Rechtsanwendung

    So fehlt es an einer die Abweichung erkennbar machenden Gegenüberstellung von abstrakten Rechtssätzen, die eine Nichtübereinstimmung im Grundsätzlichen deutlich werden lässt (vgl. BFH-Beschluss vom 3. Februar 2012 IX B 126/11, BFH/NV 2012, 741, m.w.N.).

    b) Im Kern wendet sich die Klägerin gegen eine von der Entscheidung eines anderen FG abweichende Würdigung von (hinsichtlich der streitigen Gebäude unterschiedlichen) Tatsachen bzw. eine unzutreffende Umsetzung von Rechtsprechungsgrundsätzen auf die Besonderheiten des Einzelfalls durch das FG; sie rügt lediglich eine materiell fehlerhafte Rechtsanwendung, also die Unrichtigkeit des FG-Urteils; damit kann aber die Zulassung der Revision jenseits von § 115 Abs. 2 Nr. 2, 2. Fallgruppe FGO nicht erreicht werden (vgl. BFH-Beschlüsse vom 23. September 2009 IX B 84/09, BFH/NV 2010, 395; in BFH/NV 2012, 741).

  • BFH, 10.04.2013 - X B 106/12

    Prüfung der Gewinnerzielungsabsicht bei Verlustbetrieben - Ausnahmsweise

    Damit kann jedoch die Zulassung der Revision nicht erreicht werden (vgl. BFH-Beschlüsse vom 30. August 2007 IX B 104/07, BFH/NV 2007, 2144, und vom 3. Februar 2012 IX B 126/11, BFH/NV 2012, 741).
  • BFH, 19.01.2016 - VIII B 75/14

    Doppelstellung eines Gesellschafters als Treuhänder und Mitunternehmer in einer

    Dazu müsste der Kläger einen offensichtlichen (materiellen oder formellen) Rechtsanwendungsfehler des FG von erheblichem Gewicht i.S. einer willkürlichen oder greifbar gesetzeswidrigen Entscheidung dartun (s. zum Ganzen z.B. den BFH-Beschluss vom 3. Februar 2012 IX B 126/11, BFH/NV 2012, 741), was nicht der Fall ist.

    Einwendungen gegen die materielle Richtigkeit des Urteils sind im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde jedoch grundsätzlich unbeachtlich (ständige Rechtsprechung, vgl. den BFH-Beschluss in BFH/NV 2012, 741).

  • BFH, 21.03.2017 - IX B 132/16

    Keine Revisionszulassung bei der Rüge fehlerhafter Rechtsanwendung oder der

    Im Streitfall fehlt es an einer die Abweichung erkennbar machenden Gegenüberstellung von abstrakten Rechtssätzen, die eine Nichtübereinstimmung im Grundsätzlichen deutlich werden lässt (vgl. BFH-Beschluss vom 3. Februar 2012 IX B 126/11, BFH/NV 2012, 741, m.w.N.); die bloße Gegenüberstellung von wörtlichen Urteilspassagen aus dem angefochtenen Urteil des Finanzgerichts (FG) und inhaltlichen Aussagen aus Urteilen von anderen Gerichten wird den insoweit bestehenden gesetzlichen Anforderungen nicht gerecht.

    Er rügt damit eine materiell-rechtlich fehlerhafte Rechtsanwendung, also die Unrichtigkeit des FG-Urteils; mit einer dahin gehenden Rüge kann aber die Zulassung der Revision jenseits von § 115 Abs. 2 Nr. 2  2. Alternative FGO nicht erreicht werden (vgl. BFH-Beschlüsse vom 23. September 2009 IX B 84/09, BFH/NV 2010, 395; in BFH/NV 2012, 741).

  • BFH, 08.04.2013 - V B 122/11

    Ermittlungspflicht der Familienkasse bei Familienleistungsansprüchen im Ausland,

    a) Erforderlich ist insoweit, dass eine die Abweichung erkennbar machende Gegenüberstellung von Rechtssätzen, eine Nichtübereinstimmung im Grundsätzlichen oder ein offensichtlicher (materieller oder formeller) Rechtsanwendungsfehler des Finanzgerichts (FG) von erheblichem Gewicht im Sinne einer willkürlichen oder greifbar gesetzeswidrigen Entscheidung dargelegt wird (vgl. BFH-Beschlüsse vom 3. Februar 2012 IX B 126/11, BFH/NV 2012, 741, und vom 13. Juli 2012 IX B 3/12, BFH/NV 2012, 1635).

    Ausnahmsweise kann eine Entscheidung des BFH zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung dann erforderlich sein, wenn dem FG ein Rechtsanwendungsfehler von erheblichem Gewicht im Sinne einer willkürlichen oder greifbar gesetzeswidrigen Entscheidung unterlaufen ist (vgl. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2012, 741; vom 10. Februar 2010 IX B 163/09, BFH/NV 2010, 887).

  • BFH, 03.07.2012 - IX B 38/12

    Nichtzulassungsbeschwerde: Revisionsantrag im Nichtzulassungsbeschwerde-Verfahren

    Die Erforderlichkeit einer Entscheidung des BFH zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung (§ 115 Abs. 2 Nr. 2  2. Alt. FGO) wurde schon mangels Gegenüberstellung tragender Erwägungen der angefochtenen Entscheidung und (vermeintlicher) Divergenzentscheidungen nicht hinreichend i.S. von § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO dargelegt (vgl. etwa BFH-Beschlüsse vom 28. März 2011 III B 144/09, BFH/NV 2011, 1144; vom 3. Februar 2012 IX B 126/11, BFH/NV 2012, 741, unter 1. b).

    Dazu reichen insbesondere weder eine Divergenz in der Würdigung von Tatsachen noch eine fehlerhafte Umsetzung von Rechtsprechungsgrundsätzen auf die Besonderheiten des Einzelfalles noch bloße Subsumtionsfehler des FG aus (vgl. BFH-Beschlüsse vom 16. April 2002 X B 140/01, BFH/NV 2002, 1046, und in BFH/NV 2012, 741).

  • BFH, 07.03.2013 - IX B 96/12

    NZB: Mietverhältnis zwischen nahen Angehörigen; Abschnittsbesteuerung,

    Die (unter II.1. und II.2.a der Beschwerdebegründung) aufgeworfenen Fragen, ob ein in den beiden Vorjahren nicht durchgeführtes, im Streitjahr aber durchgeführtes Mietverhältnis (zwischen nahen Angehörigen) auch insgesamt nicht tatsächlich durchgeführt ist und ob ein solches Mietverhältnis damit auch im Streitjahr dem Fremdvergleich nicht standhält, sind angesichts der als Tatfrage (vgl. § 118 Abs. 2 FGO) zu beurteilenden --regelmäßig nicht klärungsbedürftigen-- Umstände des Einzelfalles nicht grundsätzlich bedeutsam (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 28. April 2005 IX B 189/04, BFH/NV 2005, 1363; vom 3. Februar 2012 IX B 126/11, BFH/NV 2012, 741).

    Im Kern setzt der Kläger seine eigene Rechtsauffassung anstelle der des FG und rügt --einschließlich eines Verstoßes gegen Denkgesetze (vgl. BFH-Beschlüsse vom 29. Dezember 2006 IX B 139/05, BFH/NV 2007, 1084; vom 1. Februar 2012 VI B 71/11, BFH/NV 2012, 767)-- die danach (vermeintlich) unzutreffende Tatsachenwürdigung und fehlerhafte Umsetzung von Rechtsprechungsgrundsätzen, also materiell-rechtliche Fehler in der Rechtsanwendung; damit kann aber die Zulassung der Revision nicht erreicht werden (vgl. BFH-Beschlüsse vom 23. September 2009 IX B 84/09, BFH/NV 2010, 395; in BFH/NV 2012, 741; vom 20. September 2012 IX B 174/11, BFH/NV 2013, 68).

  • BFH, 13.07.2012 - IX B 3/12

    NZB: Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen; grundsätzliche

    Dazu muss vielmehr eine die Abweichung erkennbar machende Gegenüberstellung von Rechtssätzen, eine Nichtübereinstimmung im Grundsätzlichen oder ein offensichtlicher (materieller oder formeller) Rechtsanwendungsfehler des FG von erheblichem Gewicht im Sinne einer willkürlichen oder greifbar gesetzwidrigen Entscheidung dargetan werden (vgl. BFH-Beschluss vom 3. Februar 2012 IX B 126/11, BFH/NV 2012, 741, m.w.N.).
  • BFH, 20.07.2012 - IX B 24/12

    Nichtzulassungsbeschwerde: Mietverhältnis, Einkünfteerzielungsabsicht;

  • BFH, 15.12.2016 - V B 102/16

    Zur Umsatzbesteuerung von Belegkrankenhäusern

  • BFH, 20.09.2012 - IX B 174/11

    NZB: Divergenz bei Ermessensentscheidung; unterlassene Amtsermittlung

  • BFH, 24.04.2013 - X B 179/12

    Notwendigkeit der verbindlichen Bestellung vor Betriebseröffnung beim

  • BFH, 03.07.2012 - IX B 185/11

    Nichtzulassungsbeschwerde: EigZulG ausgelaufenes Recht; rechtliches Gehör und

  • BFH, 06.10.2015 - V B 23/15

    Unzulässigkeit einer Anfechtungsklage - Darlegungserfordernisse bei der Rüge

  • BFH, 12.12.2012 - IX B 109/12

    Nichtzulassungsbeschwerde, Rechtsanwendungsfehler

  • BFH, 10.05.2012 - IX B 8/12

    Zur abweichenden Festsetzung von Steuern aus Billigkeitsgründen bei Veräußerung

  • BFH, 21.08.2013 - IX B 81/13

    Fehler des FA keine Verfahrensmängel - Aufteilungsbescheid - fehlerhafte

  • BFH, 20.03.2013 - IX B 154/12

    NZB: Divergenz, Einzelfall-Umstände

  • BFH, 06.02.2013 - III B 116/12

    Zulagenrechtliche Einordnung der Bearbeitung von Getreide

  • BFH, 26.06.2012 - IX B 129/11

    NZB: fehlerhafte Rechtsanwendung keine Divergenz; Ablaufhemmung bei

  • BFH, 22.04.2013 - IX B 33/13

    Nichtzulassungsbeschwerde: Mietverhältnis, Klärungsbedürftigkeit und

  • BFH, 22.02.2023 - VIII B 4/22

    Schuldzinsenabzug aus einem Darlehen zur Finanzierung einer

  • BFH, 08.10.2012 - IX B 83/12

    Nichtzulassungsbeschwerde: Keine verfassungsrechtlichen Zweifel an § 34 Abs. 3

  • BFH, 20.09.2012 - IX B 126/12

    Erneuter Antrag auf Verlustfeststellung nach bestandskräftiger Ablehnung des

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